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OLG Brandenburg 9 UF 85/08: Unwahre Angaben zum Einkommen - Unterhalt ist unzumutbar
#1
Urteil vom 10.07.2009

Wenn der Unterhaltsberechtigte unvollständige, fehlerhafte oder bewusst falsche Angaben zu seinem Einkommen macht, sind Unterhaltszahlungen unzumutbar, auch nach 24 Jahre Ehe.

Geschiedene Ehegatten sind einander zu nachehelicher Solidarität verpflichtet. Falsche Angaben zum Einkommen verletzten diese Solidaritätspflicht und erfüllten außerdem den Betrugstatbestand (Prozessbetrug), weil sie zu überhöhten Unterhaltsansprüchen führen könnten.
http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?...from=HP.10
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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#2
Ich finde es einen datenschutzrechtlichen Skandal hoch 3, daß man überhaupt sein Gehalt offenlegen muss. Was jemand verdient, ist jedem seine Privatsache und geht niemand was an. Was hat EX zu interessieren, was ich heute verdiene ? Weiss es die Ex, wissens doch dann auch alle anderen! Für mich sind Gehaltsakten wie Krankenakten, in dem Staat und andere Leute immer mehr Rumschnüffeln dürfen. Bald kann man nicht mehr im Lotto gewinnen, ohne das es das ganze Dorf weiss. Und dann wundert man sich, wenn immer mehr Diebe schon wissen, wos was zu holen gibt. (Nämlich bei der armen Alleinstehenden)
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