Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
STIMME: „Gemeinsame elterliche Sorge lässt sich nicht durchsetzen“
#1
Thomas Penttilä, Vorsitzender des Vereins "Trennungsväter" gibt in einem Interview Ratschläge für Väter.
http://www.stimme.de/heilbronn/nachricht...05,3776363

Das Meiste kennen wir gut, zum Beispiel die Tatsache, dass sich gemeinsame Sorge nicht durchsetzen lässt.

"Gemeinsame elterliche Sorge lässt sich de facto nicht durchsetzen, wenn die Mutter die Entscheidungen alleine treffen will. Wenn der Vater seine Rechte als Sorgeberechtigter durchsetzen will, entzieht das Familiengericht ihm in der Regel die elterliche Sorge völlig oder in Teilbereichen. Schulen, Kindergärten und sogar Ärzte verlassen sich auf die Behauptung der Mutter, sie sei alleine sorgeberechtigt bzw. dass der Vater mit ihren Entscheidungen einverstanden sei."

Bei Umgangsproblemen die "Professionellen" besser ganz weglassen und sich der Mutter unterwerfen:

"Wir raten an, möglichst die Probleme ohne Hinzuziehung von Jugendamt und Gericht zu regeln und auch schlechte Kompromisse einzugehen. Jeder weitere Schritt – Jugendamt, Gericht – verschärft den Konflikt." Und wenn was nicht klappt: Aufgeben. "Loslassen, die Situation akzeptieren. Andere Hilfsmittel sind nicht wirksam. Die Alternative lautet jahrelang zu prozessieren, bis man zermürbt ist. Arbeitsunfähigkeit, Alkoholismus, Depressionen, Obdachlosigkeit, geschlossene Psychiatrie, Selbstmord. Rufen Sie doch den örtlichen Gerichtsvollzieher an und fragen Sie ihn, was für Gestalten er findet, wenn er Unterhaltszahlungen einzutreiben versucht. Am besten einen Gerichtsvollzieher einer kleineren Ortschaft – denn dieser kennt einige der Väter aus der Zeit vor der Trennung und weiß, dass sie erst durch die Trennung ruiniert wurden. In einigen wenigen Fällen hat sich der Gerichtsweg jedoch gelohnt."

Sein Optimalantrag vor Gericht: „Ich (Name, Adresse) will Umgang mit meinem Kind (Name, Geburtsdatum, Adresse).“ Unterschrift und fertig.
Zitieren
#2
Sehr traurig, aber offensichtlich ist es das, was unsere Gesetzgeber sich wünschen (dem deutschen Volke...)

Was Penttilä schreibt, ist sehr ernüchternd. Ich schließe für mich daraus, dass ich für mein Kind in einem normalen Maß kämpfe (1. für mein Kind und 2. um ein schlechtes Gewissen meinerseits zu reduzieren), jedoch ohne meine Zukunft dadurch zu sehr zu beeinträchtigen. Mein ungutes Gefühl ist, dass es am Ende eh keiner dankt, am wenigsten vermutlich das eigene Kind.
Zitieren
#3
Bevor man als Trennungsvater Dank für irgendwas erwartet, sollte man besser auf Eier vom Osterhasen hoffen, das ist wahrscheinlicher.

Penttilä ist aktiver Praktiker mit Erfahrung aus vielen begleiteten Fällen. Seine Aussagen sind im Prinzip richtig, aber für das Interview natürlich sehr verkürzt, sonst wäre ein Buch draus geworden. Um es mal ein bisschen zu relativieren und zu ergänzen:

- Es gibt einen grossen Unterschied zwischen ein, zwei Versuchen vor Gericht und der abschüssigen Bahn multipler Gerichtsverfahren, was man ohnehin nur mit hohem Ressourcenvorrat übersteht, wie er ganz richtig sagt.
- Sein Beispielgerichtsantrag ist nur für Umgangsverweigerung gut. Wenn das Kind kommt und man wünscht, dass es auch übernachtet besteht mit diesem Antrag kein Rechtsschutzbedürfnis, denn Umgang besteht. Der Richter wird nachfragen und dann muss man doch wieder konkreter werden.
- Seine Zahlen über anhaltende Hochstrittigkeit sind zu niedrig. Sie stimmen, wenn man sie auf "laute" Hochstrittigkeit bezieht, die Hochstrittigkeit mit Gerichtsdonner und Robenrauschen, aber die "stille" Hochstrittigkeit ist viel häufiger. Und hat dieselben Folgen.

Sein Rat zu kurzen Gerichtsanträgen ist trotzdem völlig richtig, begleitet von der Erfahrung dass Richter die Schriftsätze ohnehin kaum lesen. Naja, vielleicht die von Müttern etwas mehr. Oft genug wird irgendein Schwachsinnsvorwurf der Mutter in der Breite diskutiert, während der eigentliche Umgangsantrag des Vaters mit weit weniger Energie drunter liegen bleibt.
Zitieren
#4
(26-02-2017, 12:10)p__ schrieb: Sein Rat zu kurzen Gerichtsanträgen ist trotzdem völlig richtig, begleitet von der Erfahrung dass Richter die Schriftsätze ohnehin kaum lesen. Naja, vielleicht die von Müttern etwas mehr. Oft genug wird irgendein Schwachsinnsvorwurf der Mutter in der Breite diskutiert, während der eigentliche Umgangsantrag des Vaters mit weit weniger Energie drunter liegen bleibt.

Wie bringt man dann komplexere Zusammenhänge vor? Das Schreiben kurz halten und die komplexeren Argumente als Anhang dazu?
Zitieren
#5
Man bringt sie nicht vor. Man bringt vor, dass man die Kinder in den halben Ferien haben will oder über Nacht am Wochenende.
Zitieren
#6
(26-02-2017, 14:32)Pfanne schrieb: Wie bringt man dann komplexere Zusammenhänge vor? Das Schreiben kurz halten und die komplexeren Argumente als Anhang dazu?
Komplexere Zusammenhänge interessieren das Gericht nicht. Im Zweifelsfall wird ein teures Gerichtsgutachten
in Auftrag gegeben, welches:
1.) Der Vater selbst bezahlen darf
2.) Vom Gericht in Auftrag gegeben wird von den bekannten "gleichgesinnten" GutachterInnen
Zitieren
#7
Ich lebe immer noch in dieser Illusion, dass man durch vernünftige Vorträge vor Gericht etwas erreichen kann. Zumindest bin ich mir dessen bewusst, dass es eine Illusion ist.

Andererseits denke ich mir: Wenn ich jetzt nicht mein Bestes gebe, mache ich mir später Selbstvorwürfe.
Zitieren
#8
Dein "Bestes" beinhaltet optimale Anträge. Also kurze.
Zitieren
#9
(26-02-2017, 19:09)Pfanne schrieb: Ich lebe immer noch in dieser Illusion, dass man durch vernünftige Vorträge vor Gericht etwas erreichen kann. Zumindest bin ich mir dessen bewusst, dass es eine Illusion ist.

Andererseits denke ich mir: Wenn ich jetzt nicht mein Bestes gebe, mache ich mir später Selbstvorwürfe.

Was soll denn das werden? Prozessiererei zur Beruhigung des eigenen Gewissens, als "Beweis" sich als Vater gekümmert oder zumindest gekämpft zu haben?

Diese Gerichtsakten werden irgendwann in irgendeinem Keller verschimmeln, und das Kind, für das du all diese Aktenordner für teuer Geld gefüllt hast, wird sie nicht mal sehen wollen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
#10
Das Kind sollte im Normalfall diese Akten im Keller niemals zu Gesicht bekommen. Ist mein Fazit derzeit. Dennoch sind solche Akten ein Beweisstück.
Zitieren
#11
Mein Kind soll ruhig die Akten in Ruhe studieren. Auch wenn es nicht den Weg zu mir findet, dann soll es zumindest erkennen, was für eine vertrauensunwürdige, hinterhältige Schlange die eigene Mutter ist.

"Wer von der Lüge lebt, muss die Wahrheit fürchten!"
Zitieren
#12
Ich erwähnte das hier schon häufiger, aber die Akten bringen ein Kind kein Stück der Wahrheit näher. Weil es keine eindeutige Wahrheit gibt.
Es gibt immer mehrere Wahrheiten. Natürlich haben die Eltern von ihrem jeweiligen Standpunkt aus immer in bestem Wissen und Gewissen gehandelt und durchweg edle Motive gehabt. Aus den Akten liest man das nicht heraus. Zumal es im Familienrecht kein Verschuldungsprinzip gibt, wie sonst in den meisten anderen Rechtskreisen um das BGB herum immer noch üblich (z. B. Verkehrsrecht, Strafrecht).
Das Kind bekommt von jedem Elternteil die "richtige" Wahrheit erklärt.
Als Teenager habe ich bei dem Aktenstudium bei meinem Vater schon wenige Zeilen nach "In dem Verfahren X gegen Y, vertreten durch... wegen Z" aufgehört zu lesen. Ein junger Mensch begreift gar nicht, was es für einen Durchschnittsverdiener bedeutet, ein Jahresgehalt in Rechtsstreitigkeiten zu verballern und wie sehr die aufgezwungene Prozessiererei überhaupt an die Nerven geht.
Man kann die Akten natürlich aufheben, falls da mal Anfragen kommen. Quasi wie für einen unerwarteten Besuch eines Betriebsprüfers.
Fleißkarten bekommt man dafür aber keine, daß sollte man sich bewußt machen.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
Zitieren
#13
(06-03-2017, 23:49)Sixteen Tons schrieb: ...Das Kind bekommt von jedem Elternteil die "richtige" Wahrheit erklärt.
...Man kann die Akten natürlich aufheben, falls da mal Anfragen kommen. Quasi wie für einen unerwarteten Besuch eines Betriebsprüfers.
Fleißkarten bekommt man dafür aber keine, daß sollte man sich bewußt machen.

Da hast du absolut recht, ich sehe das inzwischen genau so.
Zitieren
#14
(05-03-2017, 23:47)Pfanne schrieb: Mein Kind soll ruhig die Akten in Ruhe studieren. Auch wenn es nicht den Weg zu mir findet, dann soll es zumindest erkennen, was für eine vertrauensunwürdige, hinterhältige Schlange die eigene Mutter ist.

Wie du weiter oben schon geschrieben hast - das ist eine Illusion.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
#15
Jetzt seid nicht so hart. Im Zweifel tapezier ich damit meine Wohnung...
Zitieren
#16
Mir tut es gut, dass im ziemlich ausgedünnten Ordner links unten im Regal meine Gerichtsanträge und die Ergebnisse ruhen. Da steht drin: Ich habs versucht, ernsthaft, ehrlich, deutlich. Aber ich habe keinerlei Drang, damit das Kind oder sonst jemand zu konfrontieren. Es ist nur ein Souvenir für mich selbst.

Kurze Anträge sind übrigens auch nach Jahren noch treffend. Das lange Begründungsgelaber versteht man später nicht mal mehr richtig.
Zitieren
#17
(07-03-2017, 15:04)Pfanne schrieb: Jetzt seid nicht so hart. Im Zweifel tapezier ich damit meine Wohnung...

Heb's auf, wo du nicht jeden Tag dran vorbeikommst und gut ist.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
Zitieren
#18
(05-03-2017, 23:47)Pfanne schrieb: Mein Kind soll ruhig die Akten in Ruhe studieren. Auch wenn es nicht den Weg zu mir findet, dann soll es zumindest erkennen, was für eine vertrauensunwürdige, hinterhältige Schlange die eigene Mutter ist.

Wenn das Kind erwachsen ist, wird es vermutlich 18 Jahre mit der Mutter verbracht haben. Sein Bild der Mutter dürfte in dieser Zeit ein ziemlich realistisches sein, das all ihre guten und ihre negativen Seiten umfasst.
Zitieren
#19
Erwachsen gewordene Kinder "wachen nicht einfach auf", reflektieren und durchschauen Ereignisse ihrer Kindheit.
Zitieren
#20
DIE ZEIT ringt sich den jährlichen Artikel über PAS ab, worin auch Jugendpsychiater Michael Schulte-Markwort vorkommt. Sein Rat ebenfalls: Sein lassen, aufgeben.

Schulte-Markwort rät Vätern immer davon ab, vor Gericht zu ziehen. Er zitiert gerne Berthold Brechts Parabel vom Kaukasischen Kreidekreis: Eine Amme und eine Mutter streiten um ein Kind, was bei der Amme aufgewachsen ist. Die Mutter will das Kind zurück. Sie gehen vor Gericht und der Richter malt einen Kreidekreis auf den Fußboden, stellt das Kind hinein und sagt beiden Frauen: "Und nun zieht." Sie ergreifen jeweils eine Hand des Kindes – die Amme lässt die Hand los. Daraufhin spricht der Richter das Kind der Amme zu.

"Wer zieht, verliert", sagt Schulte-Markwort. "Das ist der Lehrsatz, den ich Eltern mit auf den Weg gebe. Phasen kindlicher Abgrenzung sind nach Trennungen bis zu einem gewissen Grad normal. Aber auch als Vater sollte man darauf setzen, dass ein Band zwischen ihm und dem Kind bei der Geburt entstanden ist. Prozessieren bringt nur Stress und Eskalation."


Der Rest des Artikels ist ZEIT-typisch staatstragende Treue und Betroffenheit. Man bringt zwar PAS-Beispielfälle, vermeidet aber im Gottes willen jegliche Frage, warum das in unserem Lande so leicht durchzuziehen ist und was das für eine Rechtspflege ist, von der man allgemein abrät, obwohl sie jede familiäre Angelegenheit durch und durch verrechtlicht hat. Kritik, Konstruktivität, Vergleiche - nein danke. Das überlässt man den Kommentaren, die ebenfalls ZEIT-typisch so kaputt wie möglich gemacht sind, damit sie nicht am Artikel kratzen können. Stark zensiert, absichtlich unübersichtlich, Sortierfunktion abgeschaltet (gab es früher durchaus).

http://www.zeit.de/zeit-magazin/leben/20...gie-vaeter
Zitieren
#21
@schulte-Markwort:

Pfui Teufel, du jämmerlicher Lump!
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Ex-Frau lässt sich heimlich befruchtete Eizelle einsetzen - und verlangt Unterhalt CheGuevara 1 3.076 18-03-2018, 12:25
Letzter Beitrag: p__
  Ab. 1.7. auch gem. Sorge in der Schweiz - "Gestritten wird nicht weniger" ZEIT 2.6.14 suppenkasper 5 7.422 04-06-2014, 11:36
Letzter Beitrag: Theo
  von Müttern, die sich nicht scheuen, sich über die gemeinsamen Kinder an ihrem Ex zu Ibykus 0 2.198 28-02-2014, 17:47
Letzter Beitrag: Ibykus
  Putin lässt sich scheiden g_r 1 2.872 08-06-2013, 18:33
Letzter Beitrag: iglu

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste