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Welche Optionen habe ich noch?
#1
Hallo erstmal...

will das Forum nicht mit Threads fluten, dieser eine sei mir bitte noch vergönnt, danke  Angel

Meine Ehe hielt etwas länger als 5 Jahre.
Frau ist vor 8 Wochen ausgezogen, mitsamt Kind und Wertsachen, spontan und überraschend.
Anfangs sah ich mein Kind wöchentlich.
Dann kam ein Schreiben von Ihrer Anwältin mit UH-Geltendmachung und Hinweis künftig nur werde nur noch 2-wöchentliche Umgangsregelung gewünscht.
Madame hat dann sofort so agiert, als sei das bereits beschlossene Sache und mir prompt mein Kind über Ostern entzogen.
Dem habe ich widersprochen, der Anwältin eine Umgangsvereinbarung zugesandt, in der ich um 3 Tage pro Woche uvm. mit meinem Kind bitte.
Wertsachen rückt sie nicht mehr raus, habe Strafantrag wg. Familiendiebstahl gestellt. Ermittlungen laufen. Trudelt wohl bald die Vorladung bei ihr ein.

Einkommen der letzten 12 Monate sind bereits der gegnerischen Seite voll bekannt.
Gefordert werden bisher: Zustimmung zum Umzug/Auszug, Generalvollmacht in Gesundheits- und Sorgerechtsangelegenheiten, falsch berechneter Unterhalt.
Mein Anwalt hat jetzt klargestellt, dass wir erst zu irgendetwas Stellung beziehen, nachdem die Wertsachen zurückgegeben wurden.
Das scheint die Exe entspannt aussitzen zu wollen, sitzt sie doch auf Raubgut im Gegegenwert eines neuen Porsche-Spitzenmodells.

Ich befürchte, dass meine Exe (bockig, stur, borniert und einfältig wie sie ist) bald per gerichtlicher Anordnung den Umgang für sich regeln lassen wird, wenn ich nicht zustimme.
Wie kann ich mich dagegen erwehren oder darauf reagieren?


Außerdem zu erwähnen: Meine Exe hat panische Angst mit mir zu reden. Sie will immer ihre Anwältin dabei haben, weil sie befürchtet ich würde sie zu etwas drängen.
Kurzum: Kommunikation ist völlig im Eimer. Sie schenkt mir weder Glauben noch Gehör, jedem anderen 1000x mehr als mir.

Mir hängen ein gut bezahlter Job und ein in die Ehe eingebrachtes Haus (Eltern wohnen drin und wollen nicht raus) an den Hacken.
Hier befürchte ich v.a. früher oder später den Zugriff auf Konto/Gehalt (= Jobverlust/Karrierebruch) und neue Grundbuch-Schulden (= Hausverlust), sollten UH-Schulden auflaufen.
Später dann (wenn man den Gruselgeschichten glauben darf) Rentenpfändung auf 0 (sofern man mit sonst nichts bezahlen kann und kein verwertbares Vermögen hat).
Die Diskussion warum diese auflaufen, können wir hier komplett ersparen.


Sondersituation: Kind ist pflegebedürftig, entwicklungsverzögert und schwerbehindert.
Was oft mißverstanden und überbewertet wird, denn es ist auf dem guten Weg in einigen Jahren selbstständig zu werden.
Es ist mindestens halbtägig problemlos fremdbetreubar und fidel.
Mutter nervt das Erziehungsleben an, will wieder arbeiten. Hat die Oma abgestellt, zum behüten als Entlastung.
Knackpunkt: Kind benötigt Therapie. Mutter hat Therapiegeräte in der Wohnung hinterlassen, d.h. sie macht keine seit 8 Wochen!

Kann ich das Kind problemlos eine Woche am Stück einfach bei mir behalten - auch gegen den Willen der Mutter -, solange ich noch volles Sorgerecht habe?
Ich meine sie praktiziert das ja schließlich auch so.

Hätte ich den fett bezahlten Job nicht und die Hütte, würde ich es Lt. Dino gleichtun, aber meine Konstellation ist hier leider eine andere.


Was würdet Ihr aus Eurer Erfahrung heraus an meiner Stelle in den nächsten Schritten tun?
Es ist schwierig kluge Schachzüge zu tun.
Danke für Euren Rat.
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#2
Nun, wenn es denn der Letzte sein soll....

Deine Aussichten sind, um es diplomatisch auszudrücken, so ziemlich am Ar.ch.

Wenn deine Exe wieder arbeiten will, laß sie. Sie wird es aber nicht tun - ankündigen ja, aber nicht machen. Weil das Nicht-arbeiten für sie lukrativer ist. Ihr Anwalt wird ihr das schon noch vorrechnen....
Für ein behindertes Kind wird dich jeder, aber wirklich jeder Familienrichter in Deutschland zu vollem Kindesunterhalt plus Sonderbedarf (wg. Behinderung) verknacken. Ein Bekannter von mir hat für seinen behinderten Sohn de facto lebenslänglich bekommen, da dieser niemals ohne Betreuung und fremde Hilfe wird leben können. Rücksichten auf Immobilieneigentum, Beruf oder ähnliches wird da kein Richter nehmen. Was sich anbietet, noch vor Rechtskraft der Scheidung: weg mit der Hütte. Verkaufen, verschenken, den Eltern ein lebenslanges Leibwohnrecht einräumen - irgendwas in der Richtung. Am Besten einen Notar befragen, wie man das am Sinnvollsten anstellt.
In meinem Fall ist es so: ich bin Unternehmer mit sechsstelligem Jahreseinkommen. Ich habe nichts, mir gehört nichts. Alles gemietet oder geleast. Ich wohne in einem 180 qm-Haus, in dem ich ein Wohnrecht habe, sonst nichts. Nebengebäude ist an mein Unternehmen vermietet, mit 30-Jahres-Mietvertrag...mein Einkommen ist für deutsche Behörden nicht feststellbar, derzeit jedenfalls noch nicht. Für die Zukunft (ab Mitte 2018) arbeite ich noch an einer Lösung.

betreffend Sorgerecht / Umgang: da es keine andere Regelung gibt, hast Du sowohl volles Sorgerecht (das aber in der Praxis nix wert ist) als auch Aufenthaltsbestimmungsrecht - das ist entscheidend. Du kannst über den Aufenthaltsort deines Kindes genau so bestimmen wie die Mutter. Musst es halt einfach machen. Wenn dir aber aus Respekt vor einem Advokaten die Knie schlottern, dann wird das nix. Einfach machen - was soll deine Exe machen? Dich anzeigen wegen Kindesentführung, den voll sorgeberechtigten Vater? Der das Kind zu sich nimmt, um die Therapie sicherzustellen?

Das Kind veträgt sich natürlich nicht mit deinem Job - weil, es erfordert ja intensive Betreuung. Deshalb, wie zuvor schon geraten: fahr den Job an die Wand, bleib zu Hause, sein deinem Kind ein Vater. Und schick die Exe zum Arbeiten und Unetrhalt verdienen. Du hast jetzt eigentlich eine einmalige Chance, die Dir kein zweites Mal geboten werden wird: schnapp dir das Kind wegen der Therapie-Defizite, und verklage die Ex auf Unterhalt. Geld hat sie ja.....

Job und Haus wirst du eh verlieren, es lohnt sich nicht, sich daran festzuklammern.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#3
Das ist doch mal ein Thread mit dem man was anfangen kann....das hätte der 1. (erste) sein sollen/müssen!
Wenn Du all Deine Threads noch mal in ruhe liest, wirst Du feststellen das Dir bereits alle Antworten gegeben wurden.
Die meisten hier können nachvollziehen in welcher Scheiß Situation Du bist......und wie schwer es ist das vermeintlich Richtige zu tun, mir geht es genauso.

Was sagt denn Dein Anwalt (Anwälte sind keine Freunde, sondern Unternehmer die möglichst einfach viel Geld verdienen wollen) dazu das "angeblich Deine Rente auf 0 (Null) gepfändet wird, wenn Du Schulden hast?
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#4
Die Situation ist ernst!

Es gilt:

Wer nicht handelt wird behandelt!
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#5
hallo maestro,

aaalso...ich seh das so:

1. dein antrag ans FG in dem bezirk des letzten wohnortes des kindes mit antrag auf regelung des umganges
2. dem antrag alle doku beifügen, daß dein kind hilfe benötigt
3. dem antrag beilegen, daß momentan die KM nix für das kind gesundheitlich tut, da alle therapiegeräte noch am alten wohnort sind
4. keinen antrag auf ABR stellen, wenn ABR-antrag von KM, antrag auf beibehaltung stellen
5. im verfahren zur regelung umgang, dem lebensmittelpunkt bei mutter zustimmen
6. wenn du dir sicher bist, daß du genug geld erstmal auf der hohen kante hast, für einen zeitraum X kein gehalt generieren
7. wenn du dir sicher bist, daß du das kind besser betreuen kannst, und sehr wenig fremdbetreuung in anspruch nehmen würdest, erst
dann den antrag auf ABR stellen
8. die anwältin kann nicht einfach so eine einstw. verfügung beantragen, die wird sehr genau geprüft

ich würde da erst mal klare stellungen ausbauen. wie steht das kind zum ganzen? kann es sich artikulieren?

bb
netlover
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#6
Das Hauptforum ist fallbezogen organisiert, es wäre besser gewesen statt der Threads mit den Informationsbröcklein so anzufangen, wie du es jetzt getan hast. Erst der Überblick über die Situation, dann die Fragen.

Zitat:Exe (bockig, stur, borniert und einfältig wie sie ist)

Das ist dir sicher nicht erst bei ihrem Auszug aufgefallen. Sie war nur weiter im Trennungsprozess wie du. Also wieder mal der Väter-Klassiker.

Zitat:Sie schenkt mir weder Glauben noch Gehör, jedem anderen 1000x mehr als mir.

Hat aber seine Vorteile. Auch das ist eine Art von Berechenbarkeit, die man ausnutzen kann.

Zitat:Kann ich das Kind problemlos eine Woche am Stück einfach bei mir behalten - auch gegen den Willen der Mutter -, solange ich noch volles Sorgerecht habe?

Ja, du kannst. Das wird natürlich Folgen haben, die dir vielleicht nicht mehr so gefallen. Die Ex wird das Kind fordern, wahrscheinlich sehr kurzfristig per einstweiliger Anordnung. Sie wird Erfolg haben. Du hast immerhin acht Wochen lang Mitnahme und Verbleib des Kindes bei ihr akzeptiert. Aber auch wenn nicht: Aufgrund eurer ehelichen Verhältnisse (du Job, sie Kinderbetreuung) sind deine Chancen auf eine Verfestigung auf irgendwas mit "Kind eine Woche bei dir" nahe Null. Es wird irgendeine Umgangsregelung für dich herauskommen, die weit davon entfernt ist.

Zitat:Es ist schwierig kluge Schachzüge zu tun.

Das Spiel ist fast zu Ende, die entscheidenden Züge sind alle schon gemacht. Du stehst jetzt mit wenig schwachen Figuren gegen viele starke Figuren da und hoffst verständlicherweise  wie alle Väter, einen Bauer durchzubringen damit eine Königin draus wird.

Mein Rat: Auseinandersetzungen um sämtliche gestohlenen Güter einstellen, aber für Nachweise sorgen, das im Zugewinnausgleich geltend machen, vielleicht auch beim Ehegattenunterhalt. Aber mit einem behinderten Kind ist auch das eine wenig erfolgversprechende Methode. Keine Auseinandersetzungen um den Verbleib des Kindes. Kind bei der Mutter. Übungsgeräte herausgeben.

Das Kind ist Stress für die Mutter, aber unumgängliches Pfand für die grosse Abzocke. Also würde ich in unerwarteter Weise reagieren. Mit nichts den Eindruck erwecken, als wolltest du das Kind haben oder hälftig mitbetreuen (oder hast du das schon offen gefordert?). Die Umgangsregelung der Ex kommentarlos hinnehmen. Oder sogar einengen. Mach einen desinteressierten Eindruck.

Die Ex will wieder arbeiten (was gut für deine Ehegattenunterhaltspflichten ist), setzt Oma ein. Das wird nicht lange gut gehen. Auch Omas werden älter und haben Stress mit behinderten Kindern. Da bleibt noch viel zu tun übrig für Ex. Die Chance ist grösser, dass Ex wieder von selbst mehr Mitbetreung fordert wie die Chance, dass du mit viel Tamtam eine weitergehende Umgangsregelung erzwingst. Denk an ihren Widerspruch auf alles, was von dir kommt.

In deinem Fall wird der Ehegattenutnerhalt noch eine grosse Rolle spielen. Darüber ist jetzt nicht viel zu raten, das überlass einem versierten Anwalt.
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#7
Von meiner Seite aus volle Zustimmung zu Ps Vorschlägen!

Simon II
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#8
Finde Vorschläge von @p ebenfalls richtig.

Und: Du hörst wohl auch zuviel auf deinen Anwalt. Strategisches Abschichten ist hier gefragt.

1. z.B. könnte es hier sinnvoll sein, möglichst schnell einen angemessenen und befristeten KU-Titel beim Notar zu machen. Ohne Nachfrage bei Gegenseite oder Beteiligung deines RA. Grund: Du wirst eh zahlen müssen, auch mit 3 Tage die Woche Umgang, nach derzeitiger Rechtslage. Vorteil: Ein Streit(wert)punkt ist weg, damit auch ein Kostenpunkt der Gegen-RA vermasselt. Falls es optimal erwischt wird, bleibt sie möglicherweise sogar auf den Kosten eine evtl. eingereichten Verfahrens sitzen. Das lernt.

2. Neu gewichten: Die Gegen-RA fährt die klassichen Provokationen und führt dich am Nasenring. Sie will, dass du dich mit Dingen beschäftigst (gestohlene Güter, Generalvollmacht in Gesundheits- und Sorgerechtsangelegenheiten) die JETZT gar nicht entscheidungsrelevant sind. Daher: Raus aus dem reagieren, wieder agieren! Ungefähr die Hälfte ihrer Attacken kannst du durch schlichtes Ignorieren besiegen.

3. Schauen, wo man Schutzwälle bauen kann.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#9
Ein erfolgreiches Leben "wegwerfen" ist definitiv keine Lösung!

Wer es bisher geschafft hat, gut über die Runden zu kommen, hat das Potential, das auch in Zukunft auf die Reihe zu bekommen.

Die Werkzeuge sind komplizierter, aber beherrschbar.

Überlasse das Kind nicht der Alten! Keine Verhandlung mit Erpressern - selber Fakten schaffen.

Kind hat bei DIR die Kontinuität (Umfeld und Umgebung) und die Förderung - zwei wesentliche Kriterien des unsäglichen Kindeswohlbegriffs.

Wach auf und zeige deine Zähne!! Du hast in der Vergangenheit in Job gezeigt, dass Du kämpfen kannst, warum nicht jetzt??

Du bist offensichtlich schlecht beraten, das lässt sich einfach ändern.

Das einzige, was Du sofort ablegen musst (solltest - es ist Deine aller persönlichste Entscheidung) ist das "Systemvertrauen" in einen "Rechtsstaat" und in Anwälte!

Du kannst noch 75% "retten".

Weiterhin Viel Kraft!
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(Donovan)
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#10
... aus der Kirche sollte Mann übrigens auch austreten - Das senkt die Abgabenlast.

Der Umgang der Kirchen mit geschiedenen duldet keine Alternativen.
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#11
Nein, das Gegenteil. Eintreten. Senkt das Netto und damit den Unterhalt. Und dann wieder raus.
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#12
@CheGuevara: Danke, Du machst mir wenigstens etwas Mut Smile
Aus der Kirche bin ich als konvertierter Buddhist schon längst ausgetreten.

Ich habe festgestellt, dass meine Frau nervlich völlig am Boden ist. Sie kann nicht mal einfach artikulierten Sachverhalten inhaltlich folgen.
Das ist für mich keine gute Basis ein Kind zu umsorgen.
Deshalb werde ich Eurem Rat folgen und das Jugendamt einschalten, und versuchen per einstweiliger Anordnung das Umgangsrecht auf meine Seite zu ziehen.
Wenn Frau dann wieder rehabiliert ist, aus Tiefendepression und Psychose heraus, kann man auch wieder weitersehen.

@p___: Netto senken in meiner jetzigen Firma ist fast aussichtslos. Meine Tätigkeit erfordert tägliche Verfügbarkeit (Terminsachen) und läßt sich schlecht verschlanken.
Wenn ich auf 2 oder 3 Tage Woche reduziere, winken die Kunden ab und laufen davon. D.h. ich bin dann auch obsolet. Wink
Als Lösung sehe ich deshalb nur, unbezahlten Urlaub/Stilllegung des Arbeitsvertrags, solange mein Kind nicht von der Mutter vernünftig betreut werden kann.

Der Casus Knaxus bei dem Dilemma ist, dass meine Frau nicht versteht in welche rechtlich brisanten Situation sie mich manövriert, weil sie einfach 0 Ahnung hat vom Recht und alles ihre Anwältin wursteln lässt. So denkt sie in Ihrer kindlichen Naivität, mir ginge es nur ums Geld. Ihr Finger ist am roten Knopf und sie spielt mit Nitroglycerin, denkt aber ein handzahmes Kuscheltier in Händen zu halten. Rolleyes
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#13
Die Argumentation muss sich auf die gewohnte Umgebung und die Förderung des Kindes beziehen. Vollständig aus der Perspektive des Kindes schreiben! Nicht die Mutter als krank darstellen sondern Dich als Superdaddy XXL.

Jugendamt wird nicht viel machen, fordere die mit max. einer Woche Frist auf, die Vermittlung durchzuführen; der Zustand des Kindes lässt keinen Aufschub.

Dann raus mit einstweiliger Anordnung!

Was deinen Job angeht, da wirst du wohl schnell etwas ändern müssen, sonst fliegt Dir alles um die Ohren! Du brauchst ein nachhaltiges Konzept, wie Du deine Fähigkeiten "familiengerecht" einsetzen kannst. Kommando Spezialkräfte ist halt nicht mehr!
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(Donovan)
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#14
@maestro: der antrag auf EA wird abgewiesen!

a) da du nicht ohne fremdbetreuung das kind betreust/betreuen kannst
b) du eine melkkuh bist

das einzige, worauf man bauen könnte, ist daß deine baldex das kind ohne
dein einverständnis mitgenommen hat! das läßt auf bindungsintoleranz schließen.

aber das muß ein fachanwalt klären!

in welcher ecke bist du ca - ich könnnte dir meinen evtl. empfehlen, der das
ABR für mich herausgearbeitet hat.

du mußt das JA und evtl. VP für dich vereinnahmen. wenn die im verfahren gefragt
werden, wo das kind besser aufgehoben ist und die sagen bei DIR, hast du das ABR
am nächsten tag.

im antrag muß vor allem die therapie-situation haarklein dargelegt werden!

hol die behandelnden ärzte mit ins boot etc

bb
netlover
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#15
Genau so kann es klappen und hat mir auch das ABR eingebracht. Immer kompromissbereit, nie mit Dreck werfen, im Sinne des Kindes argumentieren. Dennoch stringent im Vorgehen. Im Zweifelsfall gibt es ein Gutachten und das ist eh Glücksspiel....
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#16
Mist.
Frau war mal wieder schneller und hat schon Verfahren beantragt beim Familiengericht bzgl. alleiniger Umgang und alleinige Gesundheitsfürsorge.
Und nun?

Bekommt man da überhaupt 'ne faire Anhörung bevor irgenewas entschieden wird?
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#17
Ist doch gar nicht so schlecht! Beim Familiengericht geht es jetzt nicht um Schnelligkeit.

Du kannst Dir den Antrag über einstweilige Anordnung sparen und regulär beantragen.

Alleinigen Umgang beantragt bedeutet Umgangsausschluss?

Dann überreißt sie es oder gibt es Gewaltvorwürfe?

Da gibt es einen Erörterungstermin - oder hat Ex das als Einstweilige Anordnung beantragt und durchgesetzt - kann ich mir eigentlich nicht vorstellen!

Jetzt solltest du dokumentieren, dass du gesprächsbereit und freundlich bist.

Gut möglich, dass jetzt die Diskussion um die Therapiegeräte beginnt, die Du angeblich nicht herausgibst. ...

Du brauchst andere Unterstützung als deinen Anwalt, der nur auf Veruntreuung umeinander reitet!
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#18
Was ist alleiniger Umgang? Umgang mit sich selbst?
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#19
Also, als fett bezahlter Manager legt man doch erstmal die Prioritäten fest. Was will Mann? Das liebe Kind betreuen oder das fett bezahlte Manager Leben weiterführen. Wenn man das Kind betreuen möchte, muss man sich darüber im Klaren sein, dass man bis zur Volljährigkeit Zahlmeister an Exe sein wird und sich ihren Launen aussetzt. Man ist letztendlich nur noch ein Knecht der den Handstand macht, damit die Kohle aus der Tasche fällt. Wie auch immer, bei mir hat dieser Findungsprozess sicher 6-8 Monate gedauert. Nachdem ich endlich begriffen hatte, das Exe die Kinder mit Staatshilfe manipulieren kann wie sie will und immer recht bekommt, habe ich mich dafür entschieden das fett bezahlte Manager Leben weiter zu führen. Hierfür ist es allerdings erforderlich (zu mindestens einfacher) das Land zu verlassen, was allerdings nach sorgfältiger Planung kein Problem sein sollte (LD's Schriften waren da sehr hilfreich). Fett bezahlte Manager werden in aufstrebenden Volkswirtschaften gesucht und sogar besser bezahlt als in Europa. Ach, noch etwas, Deine Luxusgeschenke an EXE sowie das Haus sind nur Ballast und ohnehin schon weg, es sei denn Du bist in der Lage das Haus schnell zu versilbern und die Kohle weg zu schaffen. Die Luxusgeschenke/Hausrat an Exe wird sicher kein Richter mit in den Zugewinn aufnehmen. Habe ich auch versucht, die Richterin hat nur müde gelächelt. Was soll's, das ist eh nur Kleinkram und Ballast und hindert dich schnell zu agieren.
Mich hat die Scheidung auch ein Vermögen gekostet, aber die raffgierige EXE ist heute auf Hartz IV runter, lol.
Wie gesagt, erstmal Prioritäten festlegen und dann weiterplanen.

Gruß

Pennfred


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#20
Ich würde alles dafür tun, dass die KM das Kind nicht missbraucht um Geld abzuzocken.
Besser das Geld in Therapie investieren als in die KM.

Warum kümmerst du dich nicht 24/7 um das Kind ?
Warum machst du nicht eine Zusatzausbildung um das Kind besser therapieren zu können ?
Klotzen - nicht kleckern.
Du hast scheinbar ein Haus und viel Platz.
Sorge dafür, dass das Kind hier mit den besten Trainingsgeräten und Therapien versorgt ist !!
Die Therapeutin kann zusätzlich auch ambulant im Haus zusätzlich mit dem Kind arbeiten !

Mann, nimm endlich 30.000 Euro und gehe Therapiegeräte einkaufen und mach die Hütte noch kindgerechter.
Und kaufe dir eine Therapeutin wie oben beschrieben.

Soll doch das FG darüber meckern und von dir verlangen, dass du die Geräte via ebay wieder verkaufst.
Und soll doch das FG die ambulante Therapeutin verbieten (Kündigungsfrist ...).

Vermutlich ist dein Auto nicht optimal kindgerecht.
Das ist nicht gut - solltest du im Sinne des Kindes aber ganz schnell ändern.

Das ist ein möglicher Weg.
Vielleicht erfolgreich.

Job und Kind geht nicht.

Mit obigen Vorschlägen und flankierenden Gutachten wird die Gegenseite wütend.
Das FG wird dich in die Hölle schicken.
Die Richterin wird dich als Dart Scheibe benutzen.
Du wirst Besuch zu Hause bekommen vom JA und mindestens 3 Gutachtern.
Sei nett zu denen.


Sofort umsetzen und viel Spass haben beim FG.
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