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Trennungsunterhalt anrechenbar auf Nebenjob der Nochfrau?
#1
Guten Abend ich bin jetzt 1 Jahr und 5 Monate getrennt von meiner noch Frau. Sie bekommt da sie eine Zweitausbildung macht, welche in der Ehe angefangen hat und 2 Kinder hat Alter 3 und 7 Trennungsunterhalt von mir. Jetzt hat sie einen 400€ Job aufgenommen. Bin ich ihr gegenüber denn noch verpflichtet den Trennungsunterhalt voll zu zahlen oder wird ihr Nebenjob jetzt angerechnet? Wenn ja um wieviel wenn ich fragen darf?
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#2
Der Nebenjob müsste angerechnet werden.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#3
Wie wurde denn der TU berechnet? Vom Anwalt und Du zahlst freiwillig oder gibt es ein Gerichtsurteil oder Titel?

Wenn Du freiwillig zahlst, würde ich die Ex kurz drauf hinweisen, das Du den Job anrechnest und ab nächsten Monat weniger zahlen.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#4
Vom Anwalt und ich zahle freiwillig. Aber im es so zu machen, muss ich ja auch wissen um wieviel ich es kürzen kann, die Alte steigt mir sonst aufs Dach.
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#5
na, um die 400 Euro die sei jetzt selbst verdient.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#6
Eigentlich ist nach 12 Monaten eine vollschichtige Tätigkeit gefordert.

Wie viele Stunden in der Woche arbeitet Ex nun?
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#7
(31-08-2017, 21:17)CheGuevara schrieb: Eigentlich ist nach 12 Monaten eine vollschichtige Tätigkeit gefordert.

Wie viele Stunden in der Woche arbeitet Ex nun?

na, angesichts des Alters der Kinder ist eine vollschichtige Tätigkeit nicht zu verlangen. Zudem muss man den juristischen Grundsatz des Trennungsunterhalts berücksichtigen: die Ehe besteht ja (noch) fort, also kann niemand schlechter gestellt werden als zur Ehezeit. Es kommt also weder auf die eheprägenden Verhältnisse an. Wenn Exe überwiegend NICHT berufstätig war, kann sie darauf bestehen, diese Verhältnisse bis zum Ende der Ehe beizubehalten.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#8
Mein Richter hatte jegliches Einkommen der Ex als überobligatorisch eingestuft. Es wurde nichts angerechnet. Trennungszeit bis zur Scheidung: 3 Jahre.
Zuständiges OLG war Zweibrücken.
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#9
(01-09-2017, 08:59)JahJahChildren schrieb: Mein Richter hatte jegliches Einkommen der Ex als überobligatorisch eingestuft. Es wurde nichts angerechnet. Trennungszeit bis zur Scheidung: 3 Jahre.
Zuständiges OLG war Zweibrücken.

Ich würde an Stelle von Martin82 die Scheidung als solche vorantreiben. Anderthalb Jahre Trennungszeit ist schon ganz schön lang.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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