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Klare Lage, hat aber viel zu lange gedauert. Glaube nicht, dass da noch eine Revision versucht wird. Jetzt müssen erst mal die Rechnungen für die jetzige Instanz bezahlt werden. Auf jeden Fall: Gratuliere.
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(30-07-2017, 21:01)p__ schrieb: Klare Lage, hat aber viel zu lange gedauert.
Volle Zustimmung!
Aus erzieherischen Gründen hätte ich mir dieses Urteil nach einem Jahr gewünscht und nicht erst nach drei Jahren.
(30-07-2017, 21:01)p__ schrieb: Glaube nicht, dass da noch eine Revision versucht wird.
Hoffentlich hast Du recht!
(30-07-2017, 21:01)p__ schrieb: Gratuliere.
Danke!
Simon II
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Glückwunsch!
Hoffentlich kriegt dein Kind ausbildungstechnisch noch die Kurve!
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(30-07-2017, 21:34)Pfanne schrieb: Glückwunsch!
Danke!
(30-07-2017, 21:34)Pfanne schrieb: Hoffentlich kriegt dein Kind ausbildungstechnisch noch die Kurve!
Wünsche ich dem Kind auch; aber wirklich glauben tue ich nicht daran.
Simon II
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Das kann ich sehr gut nachvollziehen. Habe ein kind, welche wirklich begabt war und ist vom gym geflogen. Nun vermutlich mit der Haupt oder real fertig. Wie es weiter geht, keine Ahnung. Das andere Kind wurde aufs gym gedrückt und war dort fehl am platz. Hat sogar im letzten zwischenzeugniss ne 5-6. Ich kann Simons Gefühle verstehen. Man schaut zu wie es den Bach runterläuft und darf nur zusehen. Denn wenn mann zu laut ruft, dann ist mann gefährlich und kindeswohlgefährder.... es ist einfach zum heulen
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08-09-2017, 08:48 von Simon ii.)
So, Leute, es geht weiter:
Gestern habe ich von meinem RA die Meldung bekommen, daß das Früchtchen Widerspruch eingelegt hat und somit das Ganze vor das OLG kommt.
Die Begründung liegt noch nicht vor; angesichts der meiner Meinung nach an Eindeutigkeit nichts zu wünschen übrig lassende Klatsche vor dem FG bin ich auf diese gespannt.
Ich halte Euch auf dem laufenden!
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Auch gut, dann wird der Lerneffekt für das Kind noch grösser. Könnte aber auch sein, dass erstmal einfach aus Frust Widerspruch eingelegt wurde, nur um die Widerspruchsfrist nicht zu verpassen. Beim Verfassen der schriftlichen Begründung könnte es dann dämmern, dass das chancenlos ist und man zieht die Revision zurück.
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Vor Gericht und auf hoher See....
Wünsche Dir einen glücklichen Ausgang.
Eine Verfahrensfrage: wenn Früchtchen vors OLG ziehen will, hat man dem Früchtchen dann VKH bewilligt oder liegt der VKH-Antrag erst mal vor? Aus der Entscheidung über den VKH-Antrag kann man manchmal so etwas wie eine Tendenz erkennen, wo das Gericht hin will.
Oder ist Früchtchen so gut situiert und wohlhabend, dass es die Verfahrenskosten aus Eigenmittel zu bestreiten gedenkt?
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08-09-2017, 09:47 von Simon ii.)
(08-09-2017, 09:27)p__ schrieb: Könnte aber auch sein, dass erstmal einfach aus Frust Widerspruch eingelegt wurde, nur um die Widerspruchsfrist nicht zu verpassen. Beim Verfassen der schriftlichen Begründung könnte es dann dämmern, dass das chancenlos ist und man zieht die Revision zurück.
Dann hoffe ich, daß Du recht behalten wirst!
Simon II
(08-09-2017, 09:32)Austriake schrieb: Wünsche Dir einen glücklichen Ausgang.
Danke!
(08-09-2017, 09:32)Austriake schrieb: Eine Verfahrensfrage: wenn Früchtchen vors OLG ziehen will, hat man dem Früchtchen dann VKH bewilligt oder liegt der VKH-Antrag erst mal vor?
Nö, in dem Widerspruchsschreiben steht nichts von VKH oder ähnlichem.
Es ist tatsächlich nur eine Anzeige des Widerspruchs.
Insofern könnte p damit recht haben, daß es erstmal nur um die Widerspruchsfrist geht.
(08-09-2017, 09:32)Austriake schrieb: Oder ist Früchtchen so gut situiert und wohlhabend, dass es die Verfahrenskosten aus Eigenmittel zu bestreiten gedenkt?
Meines Wissens nach hat das Früchtchen selbst kein Geld, aber die Verwandschaft der KM-Seite ist recht gut situiert.
Simon II
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Ist doch schön, wenn die ihr Geld verbrennen. Die OLG-Runde ist nicht billig. Das weitet den Lerneffekt auf die Verwandtschaft aus. Warte mal ab, was an Begründung nachgeschoben wird. Die Sachlage ist so eindeutig, dass ich mir nicht vorstellen kann, irgendwas zu finden das der Amtsrichter falsch gemacht hat. Eine tolle Begründung hätte die Gegenseite längst angebracht. Ich glaube, die haben nur Angst vor der Finalität der Rechtskraft und wollen das verzögern.
Amüsant. So gräbt sich der edle Nachwuchs selber ein Loch, um anschliessend reinzufallen.
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(08-09-2017, 09:52)p__ schrieb: Eine tolle Begründung hätte die Gegenseite längst angebracht. Ich glaube, die haben nur Angst vor der Finalität der Rechtskraft und wollen das verzögern.
War bei mir auch so. Der RA von Ex hat natürlich seine abgewatschten VKH F(ä)elle schwimmen sehen und hat wie verzweifelt nachgetreten in der Hoffnung, das er einen Treffer landet.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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(08-09-2017, 10:23)Sixteen Tons schrieb: War bei mir auch so. Der RA von Ex hat natürlich seine abgewatschten VKH F(ä)elle schwimmen sehen und hat wie verzweifelt nachgetreten in der Hoffnung, das er einen Treffer landet.
Ist er dazu tatsächlich vors OLG gezogen?
Simon II
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27-09-2017, 10:53
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27-09-2017, 10:55 von Simon ii.)
(08-09-2017, 09:52)p__ schrieb: Ist doch schön, wenn die ihr Geld verbrennen. Die OLG-Runde ist nicht billig.
Dumm nur, wenn beim Antragsteller nichts zu holen ist und ich selbst dann, wenn ich das Verfahren gewinne, auf meinen Kosten sitzenbleibe!
Aber etwas anderes habe ich mittlerweile gelernt, was für den einen oder anderen evt. interessant ist:
Die Gegenseite hat einen Antrag auf Verlängerung der Begründungsfrist um einen Monat gestellt.
Nach Auskunft meines RAs muß dem ersten Antrag auf Verlängerung entsprochen werden.
Folgt danach noch ein weiterer Antrag auf Verlängerung, geht das nur, wenn ich die Zustimmung gebe.
Simon II
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So, es geht weiter.
Mein RA hat mir heute die Antragsbegründung der Gegenseite zugestellt.
Ich habe sie mir aber noch nicht durchgelesen; die nächsten Tage habe ich anderes vor!
Simon II
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Machs nicht so spannend :-)
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(02-11-2017, 17:36)p__ schrieb: Machs nicht so spannend :-)
Sorry, p, aber vor kommenden Sonntag werde ich mir diesen Müll bestimmt nicht antun!
Keinen Bock!
Nächste Woche werde ich Euch aber die Highlights mitteilen.
Simon II
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07-05-2018, 16:25
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07-05-2018, 16:29 von Simon ii.)
So, Update:
Das OLG hat dem Früchtchen aufgetragen, das angeblich seit 2017/09 in einer bezahlten Ausbildung neuer Art ist und dies bisher nur bis 2017/11 belegt hat, auch Belege für die Zeit danach beizubringen.
Außerdem ist es der Meinung, daß die KM voraussichtlich auch etwas zahlen muß, und das Früchtchen muß deshalb die Einkommensunterlagen der KM der letzten Jahre (!) vorlegen (das einzig positive in dem ganzen Schreiben von denen).
Dann droht das OLG mit einem Gutachter, da das Früchtchen ja für die Vergangenheit einen auf seelisch krank gemacht hat, was ich nicht anerkannt habe, und des Gutachters hohe Kosten.
Aus diesem Grund bietet es ein Güteverfahren an.
Sorry, aber die haben doch einen an der Waffel!
Simon II
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Also drohen die indirekt mit Gutachterkosten, wenn man sich nicht an einen Tisch setzt? Auch nicht schlecht.
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Wer bezahlt letztendlich den Gutachter?
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(07-05-2018, 16:25)Simon ii schrieb: Das OLG hat dem Früchtchen aufgetragen, das angeblich seit 2017/09 in einer bezahlten Ausbildung neuer Art ist und dies bisher nur bis 2017/11 belegt hat, auch Belege für die Zeit danach beizubringen.
Die Zeit seit dem Widerspruch. Das OLG hat sich ja nun auch schon mehr als ein halbes Jahr Zeit gelassen.
(07-05-2018, 16:25)Simon ii schrieb: Außerdem ist es der Meinung, daß die KM voraussichtlich auch etwas zahlen muß, und das Früchtchen muß deshalb die Einkommensunterlagen der KM der letzten Jahre (!) vorlegen (das einzig positive in dem ganzen Schreiben von denen).
Spielt keine Rolle. Du greifst schliesslich den Unterhaltsanspruch selbst an, dorthin zielen deine zentralen Argumente.
Zitat:Dann droht das OLG mit einem Gutachter, da das Früchtchen ja für die Vergangenheit einen auf seelisch krank gemacht hat, was ich nicht anerkannt habe, und des Gutachters hohe Kosten.
Lehne das ab, schon das Amtsgericht hat keine Notwendigkeit für einen Gutachter gesehen. Es gab keine Gründe dafür und neue Gründe, die einen Gutachter rechtfertigen sind nicht dazugekommen. Ich würde auch keinesfalls ein "Güteverfahren" mitmachen, das läuft auf üble Vergleiche raus die dich von allen Alternativen am teuersten kommen. Ein Gutachten ist vor allem mal eine Vertagung und wenn das OLG trotzdem einen bestellt, können dir weitere Verzögerungen nur recht sein.
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07-05-2018, 21:42
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07-05-2018, 21:45 von Simon ii.)
(07-05-2018, 21:24)p__ schrieb: Lehne das ab, schon das Amtsgericht hat keine Notwendigkeit für einen Gutachter gesehen. Es gab keine Gründe dafür und neue Gründe, die einen Gutachter rechtfertigen sind nicht dazugekommen.
So etwas in der Art habe ich mir auch überlegt.
(07-05-2018, 21:24)p__ schrieb: Ich würde auch keinesfalls ein "Güteverfahren" mitmachen, das läuft auf üble Vergleiche raus die dich von allen Alternativen am teuersten kommen.
Eben!
Auf welcher Basis soll denn eine "Güteregelung" funktionieren, wenn ich grundsätzlich nicht bereit bin, auch nur einen Cent zu zahlen?
Du hast das, was ich nur schwammig empfunden habe, in klare Worte gefaßt.
Auch in Bezug auf mein Ziel ist Deine Klarstellung richtig!
Danke dafür!
Simon II
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(07-05-2018, 21:42)Simon ii schrieb: Auf welcher Basis soll denn eine "Güteregelung" funktionieren, wenn ich grundsätzlich nicht bereit bin, auch nur einen Cent zu zahlen?
Simon II
Meine Ex hat damals (allerdings zu ihrem Nachteil, aber das hat sie erst viel später gemerkt) eine gütliche Einigung/Vergleich sabotiert, indem sie ihre Maximalforderungen aufgestellt hat und keinen Millimeter davon abgewichen ist.
Als Empfehlung für taktisches Verhalten, wenn man keinen Vergleich will: immer lautstark versichern, man wolle sich ja einigen, aber nichts akzeptieren, was nur ein Jota von der eigenen Maximalforderung abweicht. Und immer wieder die Gegenseite beschuldigen, sich nicht gütlich einigen zu wollen.
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08-05-2018, 15:16
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08-05-2018, 15:17 von Simon ii.)
(08-05-2018, 13:26)Austriake schrieb: Als Empfehlung für taktisches Verhalten, wenn man keinen Vergleich will: immer lautstark versichern, man wolle sich ja einigen, aber nichts akzeptieren, was nur ein Jota von der eigenen Maximalforderung abweicht. Und immer wieder die Gegenseite beschuldigen, sich nicht gütlich einigen zu wollen.
Das Problem ist, daß ich mich grundsätzlich nicht auf eine Güteverhandlung einlassen werde!
Beim besten Willen sehe ich nicht, wo sie etwas bringen sollte. Sie kostet nur unnötig Geld und Zeit (der Anwalt bekommt Gebühren in der Höhe der normalen Verhandlung) und da die Gegenseite nicht bereit sein wird, ihren Antrag vor dem OLG zurückzuziehen und mir sämtliche bisher angefallenen Kosten zu erstatten, gibt es auch keinen Verhandlungsspielraum.
Simon II
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