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		Zitat:In dem verhandelten Fall hatte die Ehefrau nach der Trennung einen Minijob angenommen, verschwieg dies aber in dem entsprechenden Verfahren, bei dem sie Trennungsunterhalt von ihrem Mann forderte. Auf den Hinweis des Gerichts, dass nicht plausibel sei, wovon sie lebe, erklärte sie, Verwandte würden ihr Geld leihen, das sie aber zurückzahlen müsse. 
Der Noch-Ehemann hatte allerdings davon erfahren, dass seine Frau einer Arbeit nachging und wies im Prozess darauf hin. Er konnte sogar eine Zeugin benennen. Die Ehefrau musste daraufhin ihre Angaben korrigieren. 
Diese Unwahrheit war für das OLG Grund genug, einen Anspruch der eigentlich unterhaltsberechtigten Frau zu verneinen. 
http://www.n-tv.de/ratgeber/Bei-Unwahrhe...85792.html
	 
	
	
neuleben 
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		Wenn sich die Frau hinter der Brandmauer "Kind" verbergen kann, hat das aber sicher keine unliebsamen Folgen.
	 
	
	
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
 
	
	
 
 
	
	
	
		
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		In meinem Fall hatte sich die Exe sogar strafbar gemacht nach §263 StGB, Prozeßbetrug. Einnahmen nicht nur verschwiegen, sondern aktiv bestritten Einnahmen zu haben obwohl die Beweise auf dem Tisch lagen. 
Die Staatsanwaltschaft hat sich geweigert, ein Ermittlungsverfahren zu eröffnen, Beschwerde beim Oberstaatsanwalt wegen Untätigkeit der Staatsanwältin brachte auch nix.
	 
	
	
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		Mein Fall war ähnlich. Beweise waren da, hat niemanden interessiert. 
 
Die Richterin eröffnete die Verhandlung mit den Worten “Der Unterhalt ist nicht verwirkt, wir reden nur über die Höhe.“ Fertig.
	 
	
	
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		Die Nichtbeachtung vorgebrachter Nachweise ist aber der typische Haken, an dem man den Gang zum OLG aufhängen kann.
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Die Option hat mir mein RA auch geboten. 
 
Ich habe dann ein Vergleich mit etwas über der Hälfte des geforderten Unterhalts auf die Hälfte der geforderten Zeit angeboten und die Gegenseite hat angenommen. 
 
Nicht billig, aber ich wollte auch ein Abschluss und ein Licht am Ende des Tunnels. Da der TU höher war, hab ich sogar gespart ab dem Vergleich. 
 
Sie hat letztendlich für jeden Tag Ehe über drei Tage Unterhalt bekommen.
	 
	
	
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		Wenn man mit einem so wesentlichen Verwirkungsgrund etwas nicht einverstanden ist, sollte man still und lächelnd darüber hinweg gehen, den Richter dazu verleiten, noch andere schriftlich (!!!) vorgebrachte relevante Punkte zu ignorieren. Lasst ihn schieben, helft ihm dabei, denn der Gang zum OLG steht dann sowieso an.
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Schön. Der Kammervorsitzende am OLG hat mich dann gefragt, warum ich Exe nicht sofort nach Bekanntwerden ihrer kriminellen Aktionen auf die Strasse geschmissen habe.  
 
Meine Gegenfrage, was er denn glaube warum wir alle hier im Gerichtssaal sitzen, hat er nicht beantwortet. 
 
Sein Kommentar: weil ich die Exe nicht sofort obdachlos gemacht hätte sondern erst einige Zeit später, müsse er nunmehr annehmen ich sei seinerzeit damit einverstanden gewesen.  
 
Fertig, und so wurde mir Gerechtigkeit zuteil. Lebenslänglich. Unterhaltspflichtig für eine Frau, die mir nachweislich über Jahre hinweg systematisch Geld unterschlagen und veruntreut hat, um ihre Sucht und ihre narzistische persönlichkeitsstörung zu finanzieren. 
 
Eher glaube ich an die Unschuld einer Hure als an die Gerechtigkeit der deutschen Justiz
	 
	
	
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		Kenn ich auch: 
 
Unterschrift gefälscht und übers Konto verfügt. 
 
Vorher gemeinsames Konto abgeräumt. 
 
 
Ohne Konsequenz - Vergleich bei TU- war aber auch schwache Leistung von Anwältin. 
 
Die schlaue (faule) Familienrichterin ist mittlerweile Oberstaatsanwältin und führt ihren Krieg gegen Männer sicherlich erfolgreich dort. Der Krebs soll sie holen!
	 
	
	
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		 (18-10-2017, 20:01)CheGuevara schrieb:  Der Krebs soll sie holen! 
Wie macht man das? Einer Person den Krebs in den Leib schicken?
	  
	
	
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		Die Frau hat Leben zerstört (nicht meins), es ist doch nur eine Frage, ob sie noch ein gutes Jahrzehnt damit weiter macht.
	 
	
	
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		Bei mir hatte Exe auch noch vor meiner Entsorgung das gemeinsame Konto abgeräumt. 
Das scheint immer so zu laufen. 
Besser man hat gar kein gemeinsames Konto. 
Habe ich in der zweiten Ehe so eingerichtet, 2 getrennte Konten. 
Aus Fehlern sollte man lernen.
	 
	
	
neuleben 
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		Drei Regeln für eine glückliche Trennung: 
 
1. Keine gemeinsamen Kinder. 
2. Kein gemeinsames Konto. 
3. Kein gemeinsamer Mietvertrag.
	 
	
	
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		 (19-10-2017, 08:31)neuleben schrieb:  Bei mir hatte Exe auch noch vor meiner Entsorgung das gemeinsame Konto abgeräumt. 
Meine hatte wohl auch vor (hat mir ihre Busenfreundin erzählt - so viel zur Freundschaft unter Frauen...), das Girokonto bis zum Kontokorrent-Anschlag abzuräumen.
 
Kam aber einen Tag zu spät, da gabs das Konto nicht mehr.
	  
	
	
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		 (19-10-2017, 09:49)Antragsgegner schrieb:  Drei Regeln für eine glückliche Trennung: 
 
1. Keine gemeinsamen Kinder. 
2. Kein gemeinsames Konto. 
3. Kein gemeinsamer Mietvertrag. Alle Punkte in zweiter Ehe eingehalten !    
	 
	
	
neuleben 
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		Hab bei der letzten Beziehung Punkt 3 nicht eingehalten. Macht aber ein großen Spaß, weil sie mich auf Mietbeteiligung verklagt, nachdem sie mich raus geworfen hat. 
 
Vorm Amtsgericht ist sie schon baden gegangen. Jetzt geht's vor's Landgericht.
	 
	
	
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		Bei mir war das anders. Ich habe das Konto abgeräumt, einen Tag später kam die Ex und hat die halbe Bank zusammengeschrien und 
hat seitdem dort Hausverbot.
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Hätte es zu meiner Scheidung schon Internet gegeben und so ein tolles Forum wie dieses hier, dann hätte ich besser gewusst was da auf mich zukommt und das Konto wäre sicher von mir zuvor geleert worden. 
Aber in der Endphase des Unterhaltsterrorismus hat es mir sehr geholfen Schaden zu begrenzen DANKE P !
	 
	
	
neuleben 
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		 (19-10-2017, 09:49)Antragsgegner schrieb:  Drei Regeln für eine glückliche Trennung: In meiner zweiten Ehe habe ich, nach entsprechenden Erfahrungen in erster Ehe, Punkt zwei und drei ein gehalten.
	  
	
	
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3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln 
https://goo.gl/cHp86A
 
	
	
 
 
	 
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