12-06-2018, 14:49
Hallo zusammen,
vor etwa einem Jahr habe ich hier meine Geschichte gepostet. Nun habe ich eine konkrete Fragestellung, vlt könnt ihr mir helfen.
Die Kindsmutter in Brasilien möchte für unsere gemeinsame Tochter keinen Unterhalt weil ich verweigert habe, dass sie meinen Namen bekommt da sie auf Entschluss der Mutter ohne ihren Vater aufwachsen soll. Ich habe mehrmals schriftlich deklariert, dass ich meinen Unterhaltsverpflichtungen nachkommen möchte und dafür Kontonummer und/oder Adresse benötige. Ich habe die Aussage der Frau schriftlich, dass sie auf Unterhalt verzichtet. Nun steht ja der Unterhalt dem Kind zu und ich lege dies auch monatlich zurück (Titel etc. gibt es alles zum Glück "noch" nicht). In wie weit kann sie dies doch noch nachträglich verlangen, bzw. wie belastbar sind ist der schriftliche Nachweis des Verzichts?
Vielen Dank vorab für alle Infos.
Grüße
EiS
vor etwa einem Jahr habe ich hier meine Geschichte gepostet. Nun habe ich eine konkrete Fragestellung, vlt könnt ihr mir helfen.
Die Kindsmutter in Brasilien möchte für unsere gemeinsame Tochter keinen Unterhalt weil ich verweigert habe, dass sie meinen Namen bekommt da sie auf Entschluss der Mutter ohne ihren Vater aufwachsen soll. Ich habe mehrmals schriftlich deklariert, dass ich meinen Unterhaltsverpflichtungen nachkommen möchte und dafür Kontonummer und/oder Adresse benötige. Ich habe die Aussage der Frau schriftlich, dass sie auf Unterhalt verzichtet. Nun steht ja der Unterhalt dem Kind zu und ich lege dies auch monatlich zurück (Titel etc. gibt es alles zum Glück "noch" nicht). In wie weit kann sie dies doch noch nachträglich verlangen, bzw. wie belastbar sind ist der schriftliche Nachweis des Verzichts?
Vielen Dank vorab für alle Infos.
Grüße
EiS