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Kind 18, Titel läuft aus, was jetzt
#1
Mein Sohn ist gerade 18 geworden. Titel war bis 18 befristet. Prompt kommt ein Schreiben vom Jugendamt. Darin steht ich müsse nur noch für meine Tochter an das Jugendamt zahlen. Die Zahlungen für meinen Sohn soll ich an die Ex überweisen. Soweit ich informiert bin, stimmt da was nicht.
Erstens bekäme mein Sohn das Geld und nicht die Ex.Außerdem muss der Unterhalt doch neu ausgehandelt werden. 

Ich habe vor, den Schrieb zu ignorieren. Wenn mein Sohn was von mir will, soll er es mir sagen. Oder bin ich etwa dazu verpflichtet irgend etwas zu tun! 
Ist es Ok erst mal gar nichts zu zahlen! Oder handele ich mir dann  Ärger ein?
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#2
(20-06-2018, 22:41)Odo schrieb: Die Zahlungen für meinen Sohn soll ich an die Ex überweisen.

Eine Lüge. Das Kind ist unterhaltberechtigt und nicht die Mutter. Ab Volljährigkeit muss der Unterhalt direkt ans Kind gezahlt werden. Bis Volljährigkeit ist die Mutter der Vertreter des Kindes.

Da der Titel befristet ist, kannst du die laufenden Zahlungen einstellen. Ob das klug ist, hängt von den Umständen ab. Bei einem Kind, das weiterhin auf eine allgemeinbildende Schule geht und einer Ex, die kein Einkommen hat wäre die Einstellung unklug. Lies auch mal das Kapitel über Volljährigenunterhalt.
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#3
(20-06-2018, 22:41)Odo schrieb: Ich habe vor, den Schrieb zu ignorieren.

Richtig so!

(20-06-2018, 22:41)Odo schrieb: Wenn mein Sohn was von mir will, soll er es mir sagen. Oder bin ich etwa dazu verpflichtet irgend etwas zu tun!

Nein, gesetzlich bist Du nicht dazu verpflichtet.

Die Frage ist aber, wie Euer Verhältnis zueinander ist?

Habt Ihr ein einigermaßen gutes Verhältnis, solltest Du meiner Meinung nach auf ihn zugehen, ihm die aktuelle Situation, die er möglicherweise nicht kennt, erklären und mit ihm absprechen, wie Ihr den Unterhalt zukünftig regelt.

Habt Ihr hingegen ein schlechtes Verhältnis und er sieht Dich nur als auszupressende Zitrone an, würde ich die harte Tour fahren und die Zahlung kommentarlos einstellen.

Dann soll er sich bei Dir melden, wenn er was will.

Der Weg ist dann normalerweise so, daß er einen Anwalt gegen Dich einschalten muß. Der stellt dann Dir gegenüber eine Forderung, die Du erfüllen kannst oder eben nicht.

Wenn nicht, muß er vor Gericht gehen.

Simon II
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#4
Ich sehe meine Kinder nur 4 x im Jahr. Ich bin EM Rentner und kann mir mehr nicht leisten. Geholt werden die Kinder von meinen Eltern, denen ich auch nicht noch mehr zumuten kann. Unterhalt und Umgangskosten kann ich nur zahlen, weil ich wieder verheiratet bin. Obwohl meine zweite Frau ebenfalls berentete ist, muss ich 90,- € Unterhalt und 130,- Umgangskosten monatlich aufbringen.

Ich weiß, das ist nich viel. Früher zahlte ich monatlich fast 700,- €.

Letztendlich geht es uns darum keinen Ärger mit Gericht und Anwälten zu bekommen. Meiner Frau geht es zur Zeit sehr schlecht und sie soll sich nicht aufregen. Eine Kur bekommt sie nicht, weil die " eh nichts bringt" so das zuständige Amt. Urlaub können wir uns nicht leisten.

Beim Unterhalt für meinen Sohn geht es letztendlich "nur"um ca. 50,- €. Für mich ist das viel Geld.
Geld, dass ich nur zahlen kann, weil ich so dumm war wieder zu heiraten.

Auch meine Ex ist wiederverheiratet. Sie ist EM Rentnerin und ihr zweiter Mann verdient ca. 2000,- netto. (übliches Einkommen seinervBerufsgruppe)



  Das schlimme ist, dass ich meinen Sohn nicht richtig kenne. Seine Reaktion kann ich nur erahnen.    

Das geht von super 50,- € bis Du hörst von meinem Anwalt. Eines ist nämlich klar. Vom Verhalten her ist er seiner Mutter sehr ähnlich.
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#5
Also nochmal: Unterhalt sofort nach dem 18. Geburtstag einstellen, wenn der Sohn nicht mehr privilegiert ist. Du bist Mangelfall und für Volljährige nichtprivilegierte Kinder wird der Unterhalt damit beendet sein. Gottseidank war der Titel befristet.

Was macht der Sohn? Schule? Wenn ja, wie lange noch? Ausbildung? Gar nix?
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#6
Was macht Dein Sohn eigentlich?

Geht er noch zur Schule? Wenn ja: Welche und wie lange noch?

Oder verdient er selbst schon Geld, z.B. in einer bezahlten Ausbildung?

Auf jeden Fall sollte die Zahlung zeitlich begrenzt werden!

Es sind zuwenig Informationen von Dir, als daß man Dir wirklich raten könnte.

Am besten liest Du wirklich erstmal die Trennungs-FAQ zu diesem Thema und frägst dann nochmal gezielt:

http://www.trennungsfaq.com/unterhalt.ht...olljaehrig

Simon II
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#7
Erst einmal vielen vielen Dank an Euch. Habt mir schon sehr geholfen.
Ich werde heute meinen Sohn anrufen, damit er mir alle Unterlagen bezüglich seiner Schule beibringen kann.

Ist nämlich alles sehr misteriös. Sohn hat ein Jahr Praktikum bei der Frima gemacht wo er seine Ausbildung machen möchte. Jetzt macht er sein Fachabitur. Erst hieß es es wäre die Firmeneigene Schule, jetzt ist es eine Schule mit der der Betrieb zusammenarbeitet. 

Ich werde Bescheid geben was mein Sohn mir am Wochenende mitbringt, denn da holen meine Eltern die Kinder wieder für 14 Tage.
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#8
Praktikum? Womöglich bezahlt? Du weisst aber schon, dass dadurch auch der Unterhaltsanspruch weggefallen sein könnte?
So mysteriös ist das alles nicht. Das Kind hat regelmässig nachzuweisen, was es macht, ob es überhaupt weiter unterhaltsberechtigt ist. Schon vor der Volljähigkeit.
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#9
Heute habe ich von meinem Sohn eine Schulbescheinigung bekommen, die zeitlich sofort an den Realschulabschluß anschließt. Also ist er die ganze Zeit zur Schule gegangen und hat nebenbei ein Praktikum gemacht. Die Schule ist eine berufliche Schule des Kreises. Dort ist er in einer Klasse der Schulform/dem Bildungsgang Fachoberschule Form A.

Für mich hört sich das nach allgemeiner Schule an, also ist er privilegiert, denke ich.

Ein Konto hat er angeblich schon, allerdings muss er jetzt ein neues beantragen, weil er Volljährig ist.

Dann muß er eben warten bis er das neue Konto hat. Ich dachte Kinder - und Jugendkonten wandelt man bei Volljährigkeit einfach um? Na ja seine Sache.

Könnt Ihr mir bestätigen, dass das so stimmt mit dem privilegiert sein. Bei mir ist es ja eigentlich egal, da ich für beide Kinder nur 90,- € zahlen kann. Die Umgangskosten zählen im Mangelfall ja nicht.

Beim mir geht es nur darum, wem ich das Geld jetzt überweise. Alles dem Jugendamt für meine Tochter oder einen Teil ans Jugendamt und den anderen an meinen Sohn.
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#10
@Odo,

wie viel Geld lassen die dir denn im Monat?
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#11
Ob das den privilegierten Status rechtfertigt, ist noch nicht raus. Das lange Praktikum lässt jedenfalls vermuten, dass das keine allgemeine Schulausbildung mehr ist. So oder so gilt:

1. Eine Praktikumsvergütung wäre unterhaltsrelevant, würde den Unterhaltsanspruch vermindern. Wurde eine Bescheinigung oder ein Vertrag über das Praktikum vorgelegt, aus dem hervorgeht ob er das kostenlos oder für eine Prakikantenvergütung macht? Eine volles Jahre Praktikum gemacht ohne einen Cent Vergütung? Meistens wird das verschwiegen - zweimal kassieren und den kranken Alten voll weiter blechen lassen, was de facto Betrug darstellt. Aber wehe, der Vater verschweigt Einkommen, Höllenfeuer, teeren und federn.

2. Wo sind die Nachweise über das Einkommen der Mutter? Auch sie ist voll unterhaltspflichtig, auch sie hat einen niedrigen Selbstbehalt, noch niedriger wenn sie nicht erwerbstätig ist. Wurden die elterlichen Anteile berechnet?

3. Wenn die Mutter nichts zahlt und du weiter zahlst oder mehr zahlst wie sie, lass dir das Kindergeld direkt auszahlen. Das reichst du an den Sohn weiter. Melde dich bei der Kindergeldkasse.

Unterhalt für das Kind mit Beistandschaft ans Jugendamt wie bisher, Unterhalt für den Volljährigen nur direkt an den Volljährigen.
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#12
Das Praktikum ist vorbei, angeblich hat er nur 100,- € Auslagenvergütung bekommen.Daraus schließe ich, das mein Sohn privilegiert ist.
Macht für mich eigentlich keinen Unterschied. Da ich ein Mangelfall bin,kann ich eh nur knapp 100,- € zahlen für beide Kinder. Meine Tochter ist erst 14 und da bleibt mir das Jugendamt noch ein paar Jahre erhalten. Die Umgangskosten senken im Mangelfall den Selbstbehalt scheinbar nicht. Ansonsten müßte ich keinen Unterhalt zahlen.

Allerdings glaube ich kaum, dass das in meinem Fall einen Unterschied macht. Wenn meine Tochter in 4 Jahren volljährig wird, ist mein Sohn 22 und fertig mit der Ausbildung.

Meine große Sorge ist allerdings, dass mein Sohn und das Jugendamt versuchen über meine zweite Frau an mehr Geld zu kommen. Sie ist zwar EM Rentnerin aber wir wohnen in ihrer abbezahlten Eigentumswohnung. Das mindert die Wohnkosten natürlich.

Mein Sohn sagt definitiv nur was er sagen darf. Die Ex verweigert den Kontakt. 
Für mehr Infos müßte ich einen Anwalt anheuern. Beratungskostenhilfe bekomme ich nicht mehr, war ja so blöd zu heiraten. Außerdem habe ich feststellen müssen, was nix kostet ist nix. Hatte zweimal das Vergnügen vor meiner zweiten Ehe. 

Außerdem wohnt mein Sohn ja bei der Ex. Zahlt Sie eben weiter mit Naturalien. Außerdem ist sie auch EM-Rentnerin . Angeblich, so hört man, arbeitet sie noch stundenweise.

Was mich betrifft so bleiben mir nach Zahlung von Unterhalt und Umgangskosten 750,- €. Die Umgangskosten  hat man als EM Rentner scheinbar an der Backe, wenn man verheiratet ist. Meine Frau bezieht eine Rente in ungefähr der gleichen Höhe wie ich. Außerdem war sie so blöd für später vorzusorgen, da Ihr klar war, dass Sie durch ihre Erkrankung nicht ewig arbeiten kann. Nach 30 Jahren im Beruf hat Sie nun eine abbezahlte Eigentumswohnung in der wir beide leben. Das ist natürlich Mist, wenn der Mann plötzlich krank wird und ein Mangelfall wird.

Habe meine Tochter gerade zur Oma gefahren. Meine Frau konnte nicht mehr. War alles zu viel in letzter Zeit. Hoffe Sie muss nicht ins Krankenhaus.

Wenn es meiner Frau und mir gesundheitlich  besser ginge, würden wir jetzt noch nachhaken bei der Ex. Aber wir sind fertig, haben keine Kraft mehr. Meine Frau sagt solange es bei den 220,- € bleibt, ist es Ihr egal. Allerdings hat Sie die Befürchtung, dass das Jugendamt im Juli erneut zuschlägt, da gibt es nämlich die Rentenerhöhung.

Euch erst einmal vielen Dank. Ihr habt mir schon sehr geholfen.
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#13
Wegen der Umgangskosten sieh dich mal hier um: http://www.vaterlos.eu/umgangskosten-wer...bernommen/

Das Problem wird jetzt sein, dass das Jugendamt den Unterhalt für die Tochter permanent erhöhen will. Nicht nur wegen einer Rentenerhöhung, sondern nachdem der Titel für das grössere Kind befristet ist und keine andere schlüssige Vereinbarung besteht, könnte es sein, dass die sagen, dass du jetzt fürs jüngere Kind voll zahlen sollst. Allerspätestens wird das passieren, wenn die Privilegierung wegfällt, denn für normale Volljährige bist du bei deinem Einkommen nicht leistungsfähig.

Es wäre besser, den Unterhalt fürs grössere Kind wirklich zu klären und dann ggf. fürs jüngere Kind mehr zu zahlen. Du bist da in einer ungünstigen Situation, weil du wieder geheiratet hast. Für Unterhaltspflichtige im Mangelfall ist das eine Katastrophe. Für den Staat ist die Ehe ein Sparmodell für alle Leistungen, die du bekommen würdest wenn du allein wärst. Und dann die Selbstbehaltsreduktion wegen Haushaltsersparnis... die gilt übrigens auch für die Ex, die ja auch wieder verheiratet ist und nun unterhaltspflichtig für den Sohn!

Auskünfte einfordern kannst du jederzeit ohne Anwalt. Du kannst auch beim grösseren Kind einfach den Unterhalt einstellen. Dann muss er kommen und erst mal vorlegen, was er vorzulegen hat. Einen Anwalt brauchst du erst, wenn du vor Gericht gehst, als Kläger oder Beklagter. Auf die Vorlage von Belegen solltest du immer bestehen. Aus dir wird alle zwei Jahre eine Vollauskunft bis hin zur gnadenlosen finanziellen Durchleuchtung des Darmausgangs herausgezwungen und du gibst dich mit dahingesagten unbelegten Aussagen zufrieden, wenn es um Dein Geld geht? Fürs Praktikum hat er einen Vertrag unterschrieben, da steht drin was er bekommt. Und was die Ex hat, muss dir samt Beleg vorgelegt werden.

Die Frage ist auch, welche Mehrkosten aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen du hast. Auch wenn Volljährige privilegiert sind, man bringt solche Kosten in so einem Fall leichter durch wie beim Unterhalt für ein Grundschulkind.
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#14
Was wäre eigentlich, wenn wir uns scheiden ließen! Würden die dann meine Frau in Ruhe lassen?
Bezüglich Umgangskosten weiß ich Bescheid. Wäre ich Single wär das kein Problem, dann würde Vater Staat die Kosten übernehmen.
Aber ich habe eine "reiche Frau", die eine abbezahlte Eigentumswohnung besitzt, keine Schulden hat und sogar etwas für Neuanschaffung von Hausrat gespart hat. Das Geld was sie früher für den Urlaub gespart hat, verwenden wir für die Umgangskosten.

Ich habe die Befürchtung, dass die beim Jugendamt noch ätzender werden, wenn wir zu sehr auf den Putz hauen.
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#15
Das Jugendamt ist eigentlich raus, wenn der Sohn volljährig wird.
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#16
(25-06-2018, 15:21)Odo schrieb: Was wäre eigentlich, wenn wir uns scheiden ließen! Würden die dann meine Frau in Ruhe lassen?

Deine Frau immer, aber dich nicht. Hier wird dann plötzlich alles sehr flexibel. Man würde dir vorwerfen, dass das nur ein strategisches Manöver wäre, um sich vom Unterhalt zu drücken. Man würde fragen, ob du nur getrennt oder wirklich geschieden wärst (Nachweis) und ob ihr tatsächlich auch verschiedene Wohnsitze habt. Denn bereits das Zusammenleben mit einem Partner begründet eine Haushaltsersparnis, der zu deiner Selbstbehaltsreduktion führt. Ihr müsstet euch also wirklich mit allen Konsequenzen scheiden lassen und eigene Wohnungen beziehen.

Das Problem wäre nur am Anfang lösbar gewesen, gar nicht erst heiraten, an verschiedenen Wohnsitzen gemeldet bleiben. Das hinterher wieder zurückzudrehen ist schwierig bis unmöglich und teuer.

Zitat:Ich habe die Befürchtung, dass die beim Jugendamt noch ätzender werden, wenn wir zu sehr auf den Putz hauen.

Das Jugendamt verfährt nach festen Handlungsanweisungen, du hast da sowieso keine Gnade für Wohlverhalten zu erwarten, im Gegenteil. Kandidaten, die sich leicht fertig machen lassen werden, die werden das auch weiterhin.

Es geht ja nicht darum, dich aus irgendwas herauszutricksen, sondern darum, den Unterhalt für den grossen Sohn gemäss dem herrschenden Recht zu regeln und zu vermeiden, für das jüngere Kind noch schlimmer wie jetzt schon ausgenommen zu werden, weit unter den Selbstbehalt.
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#17
Ja, aber ich habe noch eine Tochter von 14 Jahren. Dann wird eben da Druck gemacht.
Und etwas aus meinem Sohn herauszubekommen ist ziemlich schwer. Er druckst nur herum, belegen kann oder will er nichts. Außer einer Schulbescheinigung habe ich nichts bekommen.
Ich werde ihn jetzt nochmals auffordern genaue Unterlagen bezüglich seines Praktikums herauszugeben. Obwohl es ja bereits vorbei ist, könnte interessant sein, was für ein Praktikum das wahr.Außerdem soll er mir nachweisen, wie hoch das Einkommen seiner Mutter ist.
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#18
Gib ihm einen Anreiz dafür. Unterhalt einstellen, lege das Geld zurück.
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#19
(26-06-2018, 09:54)Odo schrieb: Und etwas aus meinem Sohn herauszubekommen ist ziemlich schwer. Er druckst nur herum, belegen kann oder will er nichts.

Und das läßt Du Dir bieten?

Wie p schon geschrieben hat:

Zahlung SOFORT einstellen!

Er wird sich schon melden, wenn er was will.

Sollte er sich nicht melden, wird es vermutlich auf die Dauer darauf hinauslaufen, daß Du für das jüngere Kind mehr bezahlen mußt.

Simon II
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#20
Ich habe den Dauerauftrag für meine Tochter geändert und den Betrag für meinen Sohn zahle ich auf ein Sparkonto, dass ich für die Kinder gemacht habe. Das Sparkonto läuft auf meinen Namen und nur ich bin verfügungsberechtigt. Zahlung für meinen Sohn ist somit ab 01.07. eingestellt.

Eigentlich wollte ich meinem Sohn zum 18. Geb. das für ihn gesparte Geld auszahlen. Aber ich denke da warte ich noch mit.
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#21
Mein Sohn hat mir nun seine neue Bankverbindung gegeben. Aber die Einkommensnachweise seiner Mutter und den Praktikumsvertrag bekomme ich nicht. Seine Begründung: das Jugendamt hat ihm gesagt das braucht er mir nicht zu geben.

Aber ich habe darauf bestanden, die Einkommensnachweise der Ex und den Praktikumsvertag einzufordern.

Wenn das nicht klappt, muß ich wohl zum Anwalt. Den werde ich nicht bezahlen können, da ich keine Beratungshilfe bekomme. Wir haben keine Schulden und unsere Ersparnisse liegen ganz knapp über dem Freibetrag.
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#22
(08-07-2018, 19:22)Odo schrieb: Mein Sohn hat mir nun seine neue Bankverbindung gegeben. Aber die Einkommensnachweise seiner Mutter und den Praktikumsvertrag bekomme ich nicht. Seine Begründung: das Jugendamt hat ihm gesagt das braucht er mir nicht zu geben.

Faszinierend. Obwohl die JA-Deppen nicht mehr zuständig sind, pfuschen sie weiter in das Vater-Kind-Verhältnis rein. 1-2 vermittelnde Worte dem Jungen mitzugeben, ist wohl zu viel verlangt.
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#23
Das Jugendamt darf bis 21 weiter beraten. Und natürlich reden die Quatsch. Selbstverständlich muss dir das Einkommen der Mutter bekannt gemacht werden, andernsfalls lässt sich eine Haftungsquote ja gar nicht berechnen.

Du brauchst keinen Anwalt. Dank des befristeten Titels ist es dein Sohn, der die verlangten Angaben nebst Nachweisen erbringen muss. Andernfalls brauchst du gar nichts zu machen. Wer nichts nachweist, ist auch nicht unterhaltsberechtigt. Klagt er und verweigert die Nachweise, wird er die Klage verlieren. Bringt er erst im Rahmen der Klage die Nachweise, war die Klage mutwillig.
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#24
(08-07-2018, 21:33)p__ schrieb: ...Bringt er erst im Rahmen der Klage die Nachweise, war die Klage mutwillig.

Na, da kann ich nur für Ihn hoffen, dass er eine Richterin finden Details die das auch so sieht. Bei mir hat das Früchtchen keinen Cent bezahlen müssen und ich hatte die ganze schererei
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#25
Vielleicht OT, aber trotzdem:

Wie erbringt ein nicht erwerbstätiger Elternteil Nachweise über kein Einkommen? Wenn er sich z. B. vom Next alimentieren lässt, also auch nicht auf Sozialleistungen angewiesen ist.
Reicht es, wenn der Anwalt oder das JA mal nebenbei erwähnen, das der andere Elternteil einkommenslos ist?
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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