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Jeder hat ein Einkommen und sei es nur Betteln, Sozialleistungen oder Naturalien von einem Partner. In diesem letzteren Fall reicht eine Erklärung dazu, die auch vom Naturalunterhalt leistenden Partner unterschrieben ist.
Das Jugendamz hat mir nun geschrieben, dass mein Sohn auf Unterhalt verzichtet. Ist das nun verbindlich?Oder muss ich da wieder mit Tricksereien rechnen!
Jedenfalls soll ich nun ab sofort den alten Betrag für meine Tochter zahlen. Das heißt sicher auch, dass ich nun den Rest von Juli nachzahlen soll. Soweit OK für mich bleibt also alles beim Alten.
Natürlich schielen die jetzt auf meine Rentenanpassung. Da ich nach Zahlung von Unterhalt und Umgangskosten den Selbstbehalt erheblich unterschreite, hoffe ich,dass es hier keine Erhöhung geben wird.
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Verbindlich ist gar nichts. Eine erneute Forderung kann jederzeit kommen. Dann geht es den üblichen Weg, Auskunft, Forderung, Gericht oder Einigung.