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Kindesunterhalt-Titel begrenzt oder nicht?
#26
Wie sieht es denn mit der Nachhilfe oder generell bei Mehrbedarf aus, wenn man sich schon in der Nähe des Selbstbehaltes befindet?
Kommt man dann ungeschoren davon?
Bei mir wird die Frage wohl auch bald aktuell. Meiner kommt zwar erst nächstes Jahr in die Schule aber er ist nicht wirklich "lernwillig"...
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#27
(08-08-2017, 19:15)Pfanne schrieb: Was wäre, wenn die KM Mehrbedarf geltend machen will, während Clint Eastwood noch im Ausland ist (keine zustellbare Adresse, zahlt aber KU). Könnten ihm so Schulden aufgebrummt werden?

Ja, dann ergeht ein Versäumnisurteil. Dieses Urteil wird eine Weile im Schaukasten des Gerichts ausgehängt, gilt damit als zugestellt und wird rechtskräftig.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#28
(08-08-2017, 20:32)Austriake schrieb: Ja, dann ergeht ein Versäumnisurteil. Dieses Urteil wird eine Weile im Schaukasten des Gerichts ausgehängt, gilt damit als zugestellt und wird rechtskräftig.

Ich nehme an, dass irgendwann noch Zinsen draufkommen, wenn man nicht bezahlt.
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#29
(08-08-2017, 20:45)Pfanne schrieb: Ich nehme an, dass irgendwann noch Zinsen draufkommen, wenn man nicht bezahlt.

Darauf kannst Du wetten: 5% p.a.

Ausland oder nicht: solange Du einen deutschen Pass hast, sind Schulden nicht gut.

Danke für die Antworten, jetzt wird erst mal mit Exilein verhandelt. Sie muss bereits in zwei Wochen die erste Rate zahlen, hat aber erst in drei Wochen Zeit, mit mir zu telefonieren. [emoji23]

Ich wäre bereit 2/3 der Kosten - begrenzt auf ein Jahr zu übernehmen, bei mir läuft es derzeit (frei-) beruflich sehr gut, daher auch die Rückkehr aus dem Ausland.

Werde Euch auf dem Laufenden halten..
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#30
Update:
Verhandlungen/Telefonat mit der Exe gescheitert.
Bislang fließt kein Geld von mir. Entsprechend ist das Verhältnis wieder auf Eiszeit.
Sehe dem Verfahren gelassen entgegen.


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#31
Hallo zusammen,

kurzes Update: keinerlei Kommunikation mit Ex mehr, dafür kam ein Anwaltsbrief mit Aufforderung zur Auskunft über Einkommen.

Meine Situation (kein Mangelfall), zahle seit Jahren den Höchstsatz der Düsseldorfer Tabelle, Titel läuft unbegrenzt.

2016: sehr geringes Einkommen im Ausland
2017: gutes Einkommen in Deutschland (selbstständig), aber netto deutlich unter dem Höchstsatz-Netto nach DD Tabelle (aufgrund von Einmaleffekten (Verlustvortrag)), Steuerbescheid liegt noch nicht vor
2018: gutes Einkommen in Deutschland (angestellt), netto eher leicht über dem Höchstsatz-Netto nach DD-Tabelle

Termin für die Auskunftserteilung ist morgen, habe den Schrieb allerdings erst am Sonntag zur Kenntnis bekommen, weil ich krankgeschrieben war.

Mein Plan:
Morgen FAX zurück mit der Mitteilung, dass ich sehr gerne Auskunft erteile (muss ich ja eh), allerdings mit neuem Termin, da nachweislich krank geschrieben.
Da es um Mehr/Sonderbedarf geht (der ja dem Einkommen entsprechend aufgeteilt wird), fordere ich die Gegenseite auf, ebenfalls Auskunft zu erteilen, ebenfalls mit demselben neuem Termin. (liege ich da richtig?)

Ich gehe davon aus, dass es zum Verfahren über KU und Sonder-/Mehrbedarf kommen wird. In diesem werde ich dann versuchen, den Titel auf das 18. Lebensjahr des Kindes zu begrenzen (derzeitiger Titel läuft unbegrenzt). Wie seht Ihr die Aussichten hierfür? Wäre für mich sehr wichtig, sonst muss ich in 5 Jahren bestimmt wieder klagen, da die KM den Ttiel garantiert nicht freiwillig zurück geben wird.

Es wäre günstig für mich, wenn die Einkommen der letzten 3 Jahre angerechnet werden würden, allerdings kann man wohl davon ausgehen, dass das Unterhaltsmaximierungsprinzip greifen wird und nur das aktuelle 2018er Einkommen herangezogen werden wird, seht Ihr das genau so?

Welche Möglichkeiten habe ich, mein unterhaltsrelevantes Netto zu reduzieren (habe einen Firmenwagen zur privaten Verwendung, muss mir wahrscheinlich da noch 200 € netto plus anrechnen lassen)?
Altersvorsorge - habe einen Vertrag abgeschlossen

Wie sieht es mit doppelter Haushaltsführung aus? (Heimfahrten zum Lebensmittelpunkt)
Habe recht weit zur Arbeit, kann ich die km ansetzen trotz Firmenwagen?
???

Derzeit noch keinen Anwalt beauftragt, werde ich erst machen, wenn tatsächlich die Änderungsklage von Exilein kommt (Anwaltspflicht bei Geldsachen).

Vielen Dank für Eure Ideen & Ratschläge!

Euer Clint Smile
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#32
Ja, Mehr- und Sonderbedarf zahlen beide Eltern, also müssen auch beide ihre Einkommen offenlegen, ansonsten könnte keine Haftungsquote berechnet werden.

Vor Gericht kannst du alles beantragen. Die Laufzeit eines unbefristet bereits bestehenden Titels zu begrenzen halte ich für wenig aussichtsreich. Probieren kann man freilich alles...

Das gilt auch für einkommensmindernde Kosten. Berufsbedingte Ausgaben sammeln, nachweisen und abziehen. Alles mit rein in den Antrag, wenns vor Gericht geht. Wie es ausgeht? Richter würfeln.
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#33
(14-08-2018, 14:40)Clint Eastwood schrieb: Mein Plan:
Morgen FAX zurück mit der Mitteilung, dass ich sehr gerne Auskunft erteile (muss ich ja eh), allerdings mit neuem Termin, da nachweislich krank geschrieben.
Da es um Mehr/Sonderbedarf geht (der ja dem Einkommen entsprechend aufgeteilt wird), fordere ich die Gegenseite auf, ebenfalls Auskunft zu erteilen, ebenfalls mit demselben neuem Termin. (liege ich da richtig?)

Meiner Meinung nach ja.


(14-08-2018, 14:40)Clint Eastwood schrieb: Ich gehe davon aus, dass es zum Verfahren über KU und Sonder-/Mehrbedarf kommen wird. In diesem werde ich dann versuchen, den Titel auf das 18. Lebensjahr des Kindes zu begrenzen (derzeitiger Titel läuft unbegrenzt). Wie seht Ihr die Aussichten hierfür? Wäre für mich sehr wichtig, sonst muss ich in 5 Jahren bestimmt wieder klagen, da die KM den Ttiel garantiert nicht freiwillig zurück geben wird.

Versuchen würde ich es auf jeden Fall!

Die Aussichten dürften, wie p schon anmerkte, gering sein.

(14-08-2018, 14:40)Clint Eastwood schrieb: Es wäre günstig für mich, wenn die Einkommen der letzten 3 Jahre angerechnet werden würden, allerdings kann man wohl davon ausgehen, dass das Unterhaltsmaximierungsprinzip greifen wird und nur das aktuelle 2018er Einkommen herangezogen werden wird, seht Ihr das genau so?

Bist Du weiterhin selbständig?

Dann solltest Du das mit den drei Jahren ebenfalls versuchen, denn bei Selbständigen muß der Durchschnitt der letzten drei Jahre zur Berechnung hinzugezogen werden.

Evt. bietest Du einen Deal an: Du läßt eine Berechnung nach der Höhe des letzten Jahres zu (zahlst also etwas mehr), dafür wird der Titel begrenzt?


(14-08-2018, 14:40)Clint Eastwood schrieb: Welche Möglichkeiten habe ich, mein unterhaltsrelevantes Netto zu reduzieren (habe einen Firmenwagen zur privaten Verwendung, muss mir wahrscheinlich da noch 200 € netto plus anrechnen lassen)?
Altersvorsorge - habe einen Vertrag abgeschlossen

Wie sieht es mit doppelter Haushaltsführung aus? (Heimfahrten zum Lebensmittelpunkt)
Habe recht weit zur Arbeit, kann ich die km ansetzen trotz Firmenwagen?
???

Altersvorsorge: 4% vom Brutto-Einkommen.

Doppelter Haushalt: Ja, wenn nicht irgendwie über die Firma finanziert.

Beispiel: Miete+Umlagen 500 EUR/Monat und über die Firma bekommst Du 300 EUR/Monat zurück, dann kannst Du 200 EUR/Monat ansetzen.

Dito mit den Fahrtkosten. Fahrtkosten werden wie folgt berechnet:

Einfache Entfernung x 2 x 0,30 EUR/km (also doppelt soviel wie bei den Steuern!).


Simon II
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#34
(14-08-2018, 16:42)Simon ii schrieb: Bist Du weiterhin selbständig?

Dann solltest Du das mit den drei Jahren ebenfalls versuchen, denn bei Selbständigen muß der Durchschnitt der letzten drei Jahre zur Berechnung hinzugezogen werden.

Evt. bietest Du einen Deal an: Du läßt eine Berechnung nach der Höhe des letzten Jahres zu (zahlst also etwas mehr), dafür wird der Titel begrenzt?

Hi Simon,

danke für Deine Tipps.

Bin seit Januar 2018 wieder angestellt, 2016/2017 selbständig.

Habe auch Frist gesetzt, mir die Zeugnisse zukommen zu lassen, das wurde bisher abgelehnt mit der Begründung, dass ich eine Vollmacht der KM hätte und die Schule selbst fragen könne.

LG
Clint
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#35
(16-08-2018, 11:00)Clint Eastwood schrieb: Bin seit Januar 2018 wieder angestellt, 2016/2017 selbständig.

Ok, dann hat sich das erledigt.

(16-08-2018, 11:00)Clint Eastwood schrieb: Habe auch Frist gesetzt, mir die Zeugnisse zukommen zu lassen, das wurde bisher abgelehnt mit der Begründung, dass ich eine Vollmacht der KM hätte und die Schule selbst fragen könne.

Schreib die Schule an und fordere die Zeugniskopien an. Das ist ein Zweizeiler!

Simon II
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#36
(16-08-2018, 12:44)Simon ii schrieb: Schreib die Schule an und fordere die Zeugniskopien an. Das ist ein Zweizeiler!

Simon II

Die Schule hat übrigens geantwortet, dass sie keine Zeugniskopien erstellt, das Original sei bei meinem Sohn und fertig.

Außerdem gaben Sie mir nicht die dienstlichen Kontaktdaten seines Klassenlehrers.
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