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Ziehe es durch, richtig so!
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22-06-2018, 09:22
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22-06-2018, 09:39 von Simon ii.)
Update:
Termin für die Verhandlung vorm OLG wurde mitgeteilt.
Der Gegenseite wurde schon früher aufgetragen, das Einkommen der KM vorzutragen. Natürlich hat die KM nur die Lohnbescheide vorgelegt mit Steuerklasse V und ohne Kinderfreibeträge (KM hat noch minderjährige Kinder mit ihrem Ehemann).
Das OLG hat das aber erkannt und die Gegenseite aufgefordert, jetzt auch das Einkommen des Ehemanns der KM vorzutragen (der Ehemann tauchte erst viele Jahre nach der Geburt des Kindes, um das es geht, im Leben der KM auf).
Ich werde berichten.
Simon II
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20-09-2018, 10:13
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20-09-2018, 10:22 von Simon ii.)
So, zwischenzeitlich war die Verhandlung vor dem OLG.
Sagen wir es so:
Es kam nicht so schlimm, wie ich befürchtet hatte, aber auch nicht so gut, wie ich erhofft hatte.
Zunächst die Kurzfassung:
Kein Unterhalt für die Vergangenheit, aber einen geringen KU für die aktuelle Ausbildung und außerdem bleibe ich auf meinen Kosten sitzen (sind ja nur so 4000 EUR in der Größenordnung).
Jetzt die Langfassung:
Positiv war, daß das OLG unserer Ansicht gefolgt ist, daß sich die KM hälftig an einem KU beteiligen muß (sie wollte gar nichts zahlen). Außerdem hätte das Früchtchen spätestens für das zweite Ausbildungsjahr einen neuen BAFÖG-Antrag stellen müssen, der voraussichtlich die KU-Summe erheblich reduziert hätte, da der erste BAFÖG-Antrag ganz klar falsch berechnet worden war (z.B. wurde mein jüngstes, damals noch minderjähriges Kind nicht berücksichtigt).
Insgesamt hat sich die Summe, um die es ging, dadurch deutlich reduziert.
Außerdem konnte ich durchsetzen, daß ein exaktes Datum für das Ende der KU-Zahlung angegeben wurde.
Negativ war jedoch, daß das OLG eine "das arme Früchtchen konnte ja nicht erkennen, daß es zufaul und ungeeignet für die Ausbildung war"-Haltung hatte. Das Familiengericht hatte ja den Antrag auf KU abgelehnt, weil das Früchtchen stinkfaul war und kein einziges Zeugnis vorgelegt hat, in dem es versetzt worden wäre. Das OLG hat diese Argumentation nicht gelten lassen und ist der Argumentation des Früchtchens gefolgt, daß es (das Früchtchen) psychisch krank gewesen wäre und somit nicht erkennen konnte, daß es die Ausbildung nicht bewältigen würde.
Das OLG hat mich damit erpreßt, daß es zum einen Gutachter einschalten würde (Kosten so ab 6000 EUR aufwärts) und zum anderen völlig frei wäre in der Kostenzuordnung und somit die Macht hätte, mir die Kosten aufzudrücken, selbst wenn der Gutachter zu meinen Gunsten entscheiden würde, falls ich mich nicht mit dem Vorschlag des OLGs einverstanden erklären würde.
Das Früchtchen hatte ja die ursprünglich Ausbildung letztes Jahr geschmissen und macht jetzt eine andere Ausbildung, bei der es zum einen bezahlt wird und die zum anderen besser zu seinen Fähigkeiten zu passen scheint; immerhin ist es ins zweite Lehrjahr übernommen worden.
Hier muß ich jetzt noch 60 EUR/Monat zahlen. Das tut mir aber nicht weh, da ich mir das vom Staat über den Kinderfreibetrag zum großen Teil wiederhole.
Während der Verhandlung wäre ich einmal beinahe über den Tisch gesprungen: Als nämlich das Früchtchen meinte, es würde ja "nur fordern, was ihm zusteht!".
Absolut keine Einsicht!
Und das ist auch genau das, was mich an diesem Urteil so ankotzt:
Das Familiengericht hatte dem bösen Treiben des Früchtchens ein hartes "Es reicht!" entgegengesetzt; beim OLG ist aber diese miese Stück [Selbstzensur] wieder mit seinem grenzenlosen Egoismus durchgekommen.
Es hat zwar nicht das erreicht, was es haben wollte, aber für den Schaden bei anderen, den es verursacht hat, muß es nicht aufkommen!
Zum kotzen!
Simon II
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Aha, es lief also über die Krankheitsschiene und mit Erpressung über Kostendrohung. 60 EUR fürs Kind, 4000 oder angedroht mindestens insgesamt 10000 für das Juristengesockse, was für ein Ergebnis. Ich weiss schon, warum ich mich unerpressbar gemacht habe und über Kostendrohungen nur lache.
In der Sache hast du eigentlich bis auf die lächerlichen 60 EUR brutto gewonnen, aber unterm Strich verloren. Die Gesamtkosten mit Gutachten entsprechen deutlich über 800 EUR Unterhalt für ein volles Jahr. Die unsubstantiierte Krankheitsbehauptung kotzt besonders an. Kommt ein Unterhaltsverpflichteter mit sowas und will deshalb nicht zahlen, wird er ausgelacht. Welche Nachweise wurden denn für die Krankheitsausflucht vorgelegt?
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20-09-2018, 11:07
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20-09-2018, 11:08 von Simon ii.)
(20-09-2018, 10:34)p__ schrieb: Welche Nachweise wurden denn für die Krankheitsausflucht vorgelegt?
Außer einem Zweizeiler ziemlich am Anfang des Prozesses, daß er in psychiatrischer, hausärztlicher Behandlung wäre und einem späteren Nachweis, daß er wohl mal für zwei oder drei Wochen in einer stationären Einrichtung war, in der gesamten dreijährigen Zeit exakt keine!
Während der Verhandlung hat das Früchtchen "Dramatik" vorgespielt und von angeblicher "Todesangst" und deswegener Aufnahme in die Geschlossene erzählt, aber irgendwelche Unterlagen, aus denen das zu verifizieren gewesen wäre, wurden natürlich nicht vorgelegt.
Es bleiben jetzt die Kosten für meinen Anwalt für mich übrig, da es zu einem Gutachten nicht kommt, und ich mir die 60 EUR/Monat vom Staat wiederhole.
Abgesehen davon ist das Früchtchen für mich menschlich erledigt!
Es war wirklich beeindruckend: Während der Verhandlung, als sich die Entscheidung entsprechend dem oben Beschriebenen abzeichnete, sah das Früchtchen es als besonderes Entgegenkommen seinerseits mir gegenüber an, daß er sich mit der Entscheidung einverstanden erklären würde.
Da faßt Mann sich nur fassungslos an den Kopf!
Simon II
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Zitat:Das OLG hat mich damit erpreßt, daß es zum einen Gutachter einschalten würde (Kosten so ab 6000 EUR aufwärts) und zum anderen völlig frei wäre in der Kostenzuordnung und somit die Macht hätte, mir die Kosten aufzudrücken, selbst wenn der Gutachter zu meinen Gunsten entscheiden würde, falls ich mich nicht mit dem Vorschlag des OLGs einverstanden erklären würde.
Und diese Figuren halten sich selbst für "rechtstreu". Ein Wunder, dass das nicht mehr passiert.
Das "Früchtchen" bekommt noch seine Quittung. Gestern fragt mich tatsächlich eine "Mutter", wie "das so wäre mit dem Unterhalt des mittlerweile volljährigen (22) Sohnes". Die haben lange prozessiert.
Söhnchen bleibt sitzen. Wieder sitzen. Schule gewechselt. zwischendrin rum gegammelt. Wieder Schule. Und versucht jetzt mit 22 das Abitur noch hin zu bekommen. Fährt aber BMW 3er Cabrio....
Gerichtsbeschluß: KEIN Unterhalt von Papa. Nix! Gar nix! Mama ganz erbost: "Jetzt muss ich aber alles alleine bezahlen!"
Tja, hat selbst genug kassiert. Zweimal geschieden. Und heute alles andere als arm. Selbstreflektion haben die keine. Über meine Antwort war sie nicht erfreut.
Auch hier scheinen die Gerichte oftmals zu würflen. Das OLG hat da schon zurecht konstruiert. Rechtssicherheit ist im Unterhaltsrecht nicht zu erwarten. Urteile fallen wohl genauso, wie die Launen der sog. Richter
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Gibt es da keine Moeglichkeit gegen die Kosten vorzugehen? Kann echt nicht wahr sein.....
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(20-09-2018, 11:07)Simon ii schrieb: Außer einem Zweizeiler ziemlich am Anfang des Prozesses, daß er in psychiatrischer, hausärztlicher Behandlung wäre und einem späteren Nachweis, daß er wohl mal für zwei oder drei Wochen in einer stationären Einrichtung war, in der gesamten dreijährigen Zeit exakt keine!
Ist schon eine Nummer. Mal zum Arzt gegangen und dann selber eingeliefert, schwupps, schon ist er wieder unterhaltsberechtigt. Ich hätte nicht gedacht, dass es schon wieder so leicht ist, sich über die uralte Psychomasche Unterhalt zu sichern.
Der Knacks im Gemüt ist wahrscheinlich nicht mal komplett gelogen, dafür sorgen schon unsere alleinerziehenden Helden-Supermütter.
Die Kostennote kann spearat vom Beschluss angegriffen werden, aber ich fürchte das bringt nichts.
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Ist schon demotivierend, so was zu lesen. Was da noch auf einen zukommen kann.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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Dabei ist es noch nicht mal der Unterhalt, der das Blut saugt. Es sind die Juristen, die sich hemmungslos bedienen. 60 EUR Unterhalt, 4000 EUR Kosten....
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20-09-2018, 15:07
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20-09-2018, 15:13 von Simon ii.)
(20-09-2018, 13:20)p__ schrieb: Die Kostennote kann spearat vom Beschluss angegriffen werden, aber ich fürchte das bringt nichts.
Welche Note sollte ich denn anfechten?
Die meines RAs?
Ganz bestimmt nicht, denn zum einen hat er bisher immer korrekt abgerechnet und zum anderen kann er nichts für den Streitwert.
Ich müßte dann den Streitwert angreifen, was aber nicht wirklich erfolgversprechend sein dürfte.
Außerdem muß berücksichtigt werden, daß es um zwei Prozesse geht, für die die Kosten anfallen: Der vorm FG und der vorm OLG. Insgesamt (!) sind das um die 4000 EUR (und das Früchtchen bekommt natürlich Prozeßkostenhilfe).
Nein, ich bin froh, daß es vorbei ist!
Ich habe das Gefühl, als hätte man mir einen Sargdeckel von der Brust gehoben.
Und zum Glück wohnt das Früchtchen ziemlich weit weg.
Simon II
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(20-09-2018, 15:07)Simon ii schrieb: (20-09-2018, 13:20)p__ schrieb: Die Kostennote kann spearat vom Beschluss angegriffen werden, aber ich fürchte das bringt nichts.
Welche Note sollte ich denn anfechten?
Na, die Kostennote! Und ich sagte nicht "soll", sondern "kann", also die Möglichkeit. Die Kosten für die Parteien basieren auf der Kostengrundentscheidung. Das ist der Teil in einem Verfahren, in dem das Gericht sagt, wie die Kosten zwischen den Parteien verteilt werden.
In der Regel (MUSS also nicht so sein, Gericht kann das machen wie es will) ist das im Familienrecht eine Kostenaufhebung: Jeder tägt seine Kosten selbst und die Gerichtskosten werden halbiert, jeder trägt eine Hälfte.
Beim Unterhalt kann das auch eine Quote sein, je nach dem wie es ausgegangen ist. Oder komplett für den, der Anlass für die Klageerhebung gegeben hat. Wenn du zum Beispiel einen geforderten Titel nicht unterschreibst und der Berechtigte zieht vor Gericht, zahlst du alles selber, auch den Anwalt der Gegenseite.
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(20-09-2018, 15:24)p__ schrieb: In der Regel (MUSS also nicht so sein, Gericht kann das machen wie es will) ist das im Familienrecht eine Kostenaufhebung: Jeder tägt seine Kosten selbst und die Gerichtskosten werden halbiert, jeder trägt eine Hälfte.
So ist es hier auch.
Simon II
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Licht am Ende des Tunnels, Simon!!
Bin gerade aus dem Urlaub zurück, schau'mer mal, ob schon Blutsaugerpost im Briefkasten ist..
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Habe das bis hier verfolgt. Mein ältester Sohn mutiert auch grad zum Früchtchen, getrieben und manipuliert, durch die Kindesmutter. Da kann ja noch einiges kommen. Furchtbar.
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(23-09-2018, 11:50)knochenkarl schrieb: Da kann ja noch einiges kommen.
Muss aber nicht. Mach dich nicht vorher nervös. Und bei allem Ärger über diese OLG-Erpresser jetzt gibt es zu beachten:
- immerhin sind damit auch alle Illusionen über den Knaben weg und die Realität wurde einem nachdrücklich, offen und amtlich präsentiert. Das vereinfacht und erleichtert auch alle zukünftigen Kontakte mit ihm. Ausflüchte und "war nicht so gemeint" sind damit für die Zukunft abgehakt, das sollte einem dabei helfen sich aufs eigene Leben zu konzentrieren statt sinnlose Hoffnungen auf Normalität beim Früchtchen zu nähren.
- Das erzwungenermassen hinausgeworfene Geld hat Zukunftswirkung. Alle Eltern beteiligen sich an grossen Ausgaben der erwachsenen Kinder. Der Wohnungskauf, das Auto, wer kann gibt ihnen in normalen Verhältnissen etwas dazu. Und genau das hat sich das Früchtchen nun selbst zerschnitten. Das Geld ist hiermit bereits ausgegeben.
- das OLG mag stolz auf die rechtsbeugende Erpressung sein, aber je mehr solche Vorgänge öffentlich gemacht werden desto mehr Steinchen rollen. Unterschätzt das nicht. In diesem Staat reisst gerade einiges auseinander, vorher isolierte Steinchen, jetzt Erdrutsche.
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05-12-2018, 18:59
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05-12-2018, 19:00 von Simon ii.)
So, jetzt hoffentlich der Abschluß:
- Die vom OLG erzwungene KU-Nachzahlung in höherer dreistelliger Summe habe ich mittlerweile bezahlt (immerhin sehr deutlich weniger, als wenn das Früchtchen mit seiner Forderung für drei Jahre durchgekommen wäre. Das wäre dann fünfstellig gewesen!).
- Allerdings muß ich für die Zukunft nichts mehr zahlen. Das Früchtchen hat nämlich wieder einmal die Ausbildung gewechselt, aber zum Glück steht in dem Vergleich drin, daß er nur für die im Vergleich erwähnte Ausbildung KU bekommt (immerhin verdient das Früchtchen in der neuen Ausbildung etwas).
- Meinen Rechtanwalt habe ich jetzt auch bezahlt. Der "Spaß" hat mich inkl. RA + Gerichtskosten + Nebenkosten ca. 5000 EUR insgesamt gekostet (die oben erwähnte Summe nicht mitgerechnet, denn die hole ich mir vom Staat wieder).
Super: 5000 EUR für Müll!
Ich hab's ja auch so dicke.
Simon II
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Also auch keine 60 € pro Monat mehr. Ist doch ein Erfolg.
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(05-12-2018, 19:24)p__ schrieb: Also auch keine 60 € pro Monat mehr. Ist doch ein Erfolg.
Darauf ein klares "Jein"!
Der Erfolg ist, daß ich nichts mehr mit dem Früchtchen zu tun habe.
Das Geld selbst hätte ich mir vom Staat mittels Kinderfreibetrag wiedergeholt.
Simon II
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