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Bekannter erhält Brief vom Jugendamt. Dieses fordert ihn auf, die getroffene notariell beglaubigte Scheidungsfolgenvereinbarung dergestalt abzuändern, dass er nun statt 350 Euro 370 Euro zahlen soll und einen dynamischen Titel dort zu unterschreiben hat.
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Tja, das ist das Problem wenn Dritte hineinfurzen. Grundsätzlich (und das ist leider verdrängt und vergessen) gibts es volle Autonomie und Freiheit der Eltern, alles unter sich zu vereinbaren. Natürlich nicht zu Lasten Dritter, aber bei 350 EUR kann das nicht der Fall sein.
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(13-01-2019, 15:29)Nappo schrieb: Bekannter erhält Brief vom Jugendamt. Dieses fordert ihn auf, die getroffene notariell beglaubigte Scheidungsfolgenvereinbarung dergestalt abzuändern, dass er nun statt 350 Euro 370 Euro zahlen soll und einen dynamischen Titel dort zu unterschreiben hat.
Antworten mit der Forderung an den Sachbearbeiter, einen Handstand zu machen und mit dem [Unterschreitung des Mindestniveaus] Fliegen zu fangen.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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Ich werde über das Ergebnis meiner Antwort berichten ;-)
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Sind jetzt 3 Wochen rum. JA hat sich bis jetzt nicht mehr gemeldet. Die Ex (Zitat: Da muss doch mehr raus zu holen sein...") auch nicht.
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Nicht zu früh freuen. Bei mir haben sie halt ohne weiteren Kontakt geklagt. Kostet das Jugendamt ja nichts.
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Werden sie wohl tun. Heute erhielt ich ein Schreiben vom JA. Dort geht man überhaupt nicht auf unsere Begründung ein. Man fragt frecherweise nur, ob er höhere berufsbedingte Aufwendungen geltend machen kann.
Nutzt ja nichts. Muss man zuende zocken. Kurze Antwort hat gelautet, dass es ohnehin entbehrlich sei, da die Rechtsgrundlage für eine Abänderung der verbindlich geschlossenen Scheidungsfolgenvereinbarung fehle. Begründung liegt vor. Man könne ja klagen. Jetzt werden wir sehen...
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Die klagen gern. Lieber wie irgendwelche Begründungen für den Pflichtigen schreiben. Letzteres ist nur Aufwand, aber ersteres entfaltet kräftig erzieherische Wirkung, auch wenn die Klage des Jugendamts schiefgeht.
Denn für den Beistand ist das ein Spaziergang zur Kaffeemaschine des Amtsgerichts. Es kostet ihn nichts, es kostet die Ex nichts. Was es den Vater kostet, wird er merken wenn im Beschluss die "Kosten gegeneinander aufgehoben" werden, wie meistens und anschliessend die Anwaltsrechnung kommt. Herrscht ja Anwaltspflicht. Das nächste Mal wird er sich überlegen, ob das die Sache wert war oder ob er nicht gleich irgendeiner zweifelhaften Forderung nachgeben soll.
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2 1/2 Monate vorbei. Das letzte Schreiben des JA habe ich ignoriert. Man soll auf meine Argumentation eingehen, dass die Scheidungsfolgenvereinbarung eben nicht einfach so abänderbar ist und nicht einfach so tun, als ob das gar kein Thema sei.
Nun sind 8 Wochen rum. Der Vater berichtete mit, er habe nichts mehr gehört..... Mal sehen. Irgendwann kommt vielleicht nochmal was. Im Moment scheint es vom Tisch