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P-Konto,Unterhaltspfändung,laufender Unterhalt
#26
Wer pfändet hat sich an die vollstreckbare Schuldhöhe zu halten, fertig. Zu blöde zusein, die gepfändeten Beträge aufzuaddieren ist keine Entschuldigung für Überpfändung.
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#27
(10-05-2019, 19:29)p__ schrieb:  Zu blöde zu sein, die gepfändeten Beträge aufzuaddieren ist keine Entschuldigung für Überpfändung.

Kleines Highlight aus dem Leben, bei mir wurde die monatliche differenz zum Unterhaltsvorschuss gepfändet....der Unterhaltsvorschuss war schon seit über einem Jahr abgelaufen...Meinem Sohn hätten schon 372,00 Euro monatlich zugestanden.

Fachanwältin... Big Grin Big Grin Big Grin
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#28
So...nach fast 6 Jahren komme ich des Rätsels Lösung zumindest f. den Teil näher. Der Rechtsanwalt hat sich glaube ich mit dem PfüB (2012) ein Eigentor gechossen.

Normalerwise wird laufender und rückständiger Unterhalt gepfändet...Bei mir wurde "nur" rückständiger Unterhalt gepfändet (ohnde das ich einen Job hatte) mit fatalen Ausgang...P-Konto,Pfändungsfreigrenze ect...

Dadurch das ich den PfüB habe kann eigentlich nur noch das Vollstreckungsgericht laufende "Unterhaltszahlungen" nach 850 d veranlassen...
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#29
Ich habe heute das erstemal nach fast 7 Jahren Unterhaltszahlungen geleistet...4,21 Euro. Auskehrbuchung auf Unterhaltsrückstände aus dem Jahr 2012 !

Ich hoffe das Konto vom Rechtsanwalt existiert noch!

Was für ein Spass... Big Grin ...
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#30
Mein PFÜB ist abgezahlt und damit ausgelaufen und ungültig geworden - allein, die gegnerische Anwältin, die damals diesen PfÜB erwirkt hat, zickt mit der Herausgabe des Titels. Aber ich werde nach Ablauf der gesetzten Frist einfach bei der Staatsanwaltschaft Strafantrag nach §263 StGB (Betrug) stellen. Wenigstens soll sie sich aufregen....

Eine Anmerkung noch zu den Gewohnheiten der Banken im Zusammenhang mit dem P-Konto: Ich habe den laufenden Unterhalt zum Monatsanfang per Überweisung bezahlt. Zu einem Unterhaltsrückstand aus 2014 in Höhe von 3.300.- € gab es den erwähnten PfÜB. Die Bank hat nun die Überweisung ausgeführt, das restliche Guthaben auf dem P-Konto aber geblockt/gesperrt und zwar in Höhe des noch offenen Schuldbetrages aus dem PfÜB. Beispiel: Kontostand zum Monatsanfang 2.500.- €. Überweisung Unterhalt -500.- €, neuer Kontostand 2.000.- €. Restschuld aus PfÜB: 2.100.- €
Dann wurden mir noch 350.- € zur Verfügung auf dem Konto gelassen (Pfändungsfreibetrag 850.- €, davon 500.- € "verplempert" für laufenden Unterhalt, 350.- € übrig zum Leben), um die 700.- € an den PfÜB ausgekehrt und die restlichen 1.300.- € Guthaben auf dem Konto einfach geblockt bis zum nächsten Monat. Dann wieder das gleiche Spiel.

Wenn ich nicht andere Möglichkeiten gehabt hätte zum Überleben, dann hätte mich die gegenerische Anwältin via PfÜB und P-Konto dazu gezwungen, mich strafbar zu machen nach §170StGB - weil ich nämlich nicht in der Lage gewesen wäre den laufenden Unterhalt zu bedienen! Der laufende Unterhalt ist nämlich aus dem Pfändungsfreibetrag heraus zu leisten!!!
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#31
(02-07-2019, 07:20)Austriake schrieb: Wenn ich nicht andere Möglichkeiten gehabt hätte zum Überleben, dann hätte mich die gegenerische Anwältin via PfÜB und P-Konto dazu gezwungen, mich strafbar zu machen nach §170StGB - weil ich nämlich nicht in der Lage gewesen wäre den laufenden Unterhalt zu bedienen! Der laufende Unterhalt ist nämlich aus dem Pfändungsfreibetrag heraus zu leisten!!!

@Austriake

Das geht nicht...! Dann hat Sie nicht den PfüB beantragt. Hattest Du eine Hauptverhandlung....
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#32
Ich hatte zwei Verhandlungen, eine vor dem FamGericht, eine vor dem OLG. Ich habe gewonnen, der Unterhaltsbetrag den das FamGericht festgesetzt hatte (1.766.- mtl) wurde kassiert und auf 492.- festgesetzt.

Für die Zeit zwischen Entscheidung FamGericht (Mai) und OLG (November) galt faktisch der Unterhaltsbetrag von 1.766.-, den habe ich natürlich nicht bezahlt, weil ich damit ja meine Leistungsfähigkeit bewiesen hätte. Also entstand ein Unterhaltsrückstand aus diesen paar Monaten Differenz. Und dafür hat die gegenerische Anwältin einen PfÜB erwirkt (als direkte Folge davon habe ich meinen Job verloren; kaufmännische Vertrauensstellung ist erledigt bei Pfändung).
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#33
(04-07-2019, 07:23)Austriake schrieb: Und dafür hat die gegenerische Anwältin einen PfÜB erwirkt (als direkte Folge davon habe ich meinen Job verloren; kaufmännische Vertrauensstellung ist erledigt bei Pfändung).

Genau das meine ich !...Bei mir genauso!...Wenn Du das Nachweisen kannst ist das f. alle § 170 StGB  und Insolvenzverfahren "tödlich" f. den Unterhaltsempfänger.

Leider hat keiner meiner Strafrichter es auf ein Urteil ankommen lassen...

Was mich mal interessieren würde wie das mit dem laufenden und rückständigen Unterhalt ist wenn Du nur den Pfüb bedienen kannst aber nicht mehr den laufenden Unterhalt...

Hat der laufende Unterhalt vor rückständigen Unterhalt vorrang und wenn ja wo steht das ?

Hast Du/jemand Ahnung ?

Lg
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#34
(04-07-2019, 08:25)Arminius schrieb: Hat der laufende Unterhalt vor rückständigen Unterhalt vorrang und wenn ja wo steht das ?

Wenn du bei einem Gläubiger für mehrere Sachen in der Kreide stehst (so wie es bei dir ist), gibt es keine ausdrückliche Rangfolge. Der Gläubiger kann bestimmen, für welche Rechnung er das gepfändet Geld zuerst verwendet. Du nicht.

Indirekt ergibt sich aber doch ein Unterschied, den du als Rangfolge interpretieren kannst. Das ist der hier oft besprochene Unterschied zwischen Schulden gemäss §850d ZPO (=laufender Unterhalt, Unterhaltsschulden die jünger wie ein Jahr sind) und anderen Schulden gemäss §850c ZPO. Eigentlich ist das aber keine Rangfolge, sondern für laufenden Unterhalt gelten niedrige Pfändungsfreibeträge. Also kannst du für laufenden Unterhalt stärker gepfändet werden. Die anderen Gläubiger müssen sich an höhere Pfändungsfreigrenzen halten und sind somit benachteiligt.
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#35
@p

Ich habe nur einen Gläubiger.

Verstehe ich dich richtig, das der Unterhaltsgläubiger selber einen PfüB erstellen lassen kann (wegen rückständigen Unterhalt) und dann später nach 850d zpo pfänden lassen kann obwohl er selbst der andere Gläubiger mit PfüB ist ?

Soweit ich mal irgendwo gelesen habe muss gepfändete Unterhalt auf den Unterhalt angerechnet werden in dem Monat wo er gepfändet wird.

Das ein Unterhaltsgläubiger "bevorrechtigt" pfänden kann nach 850 d zpo ist klar.

Als Bsp: Bekommen 900,00 Euro monatlich. 850,00 sind der Pfänduungsfreibetrag (auch nach 850 d zpo)...dann wird "automatisch" 50,00 Euro auf den Pfüb verrechnet. Da hat man gar kein Einfluss drauf...

Hoffe das ist verständlich...
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#36
(04-07-2019, 09:01)Arminius schrieb: Ich habe nur einen Gläubiger.

Davon bin ich doch ausgegangen: "Wenn du bei einem Gläubiger für mehrere Sachen in der Kreide stehst".

Dieser eine Gläubiger hat bei dir offenbar zwei PfÜB Zettel. Einen für irgendwelche Altschulden. Einen für neue Unterhaltsschulden oder laufenden Unterhalt. Auf dem steht dann natürlich drauf, dass er gem. §850d ZPO zuschlagen darf.

Zitat:Bekommen 900,00 Euro monatlich. 850,00 sind der Pfänduungsfreibetrag (auch nach 850 d zpo)...dann wird "automatisch" 50,00 Euro auf den Pfüb verrechnet. Da hat man gar kein Einfluss drauf...

Genau. In dieser Konstellation kann er auch nur pfänden, wenn ihm die besonderen Rechte des §850d ZPO zur Verfügung stehen.
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#37
Damit ich das richtig verstehe...

Der § 850 d zpo benötigt vom Vollstreckungsgericht einen Beschluss/Freigabe/Schreiben...solange der nicht existiert kein 850 d zpo !

Die Gläubigerin könnte um den laufenden Unterhalt zu erhalten sich mit dem 850 d zpo vor ihren eigen Pfüb setzen. Damit hätte der laufende Unterhalt vorrang vor dem rückständigen.

Der drittschuldner wird begeistert sein...sollte der Fall eintreten.

Lg
A
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#38
Wichtig ist, wenn Dir Pfändungen nach 850d reinflattern schnell reagieren. Prüfen ob dieser tatsächlich für den laufenden Unterhalt eingerichtet wurde bzw. bestehdenr "Alt-Schulden" durch Unterhalt kürzer als ein Jahr. Sollten die Schulden schon älter sein, dann ist es kein 850d.... nimmt aber manches Vollstreckungsgericht (Balingen) nicht so genau. Dann rödelst Du mehrere Monate mit 900€ rum
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#39
(10-07-2019, 15:50)fragender schrieb: Sollten die Schulden schon älter sein, dann ist es kein 850d....

Das ist ja genau mein Problem.Auskehrbuchungen werden auf eine alten PfüB getilgt (PfüB 2012). Nicht auf den laufenden Unterhalt.Damit habe ich ja gar kein Einfluss auf den laufenden Unterhalt.

Jetzt wurden 5,23 ausgekehrt....Der Rechtsanwalt wird sich bedanken Big Grin...Das sind nur Zahlungen die wegen den Kontoführungsgebühren übrig geblieben sind...
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#40
(02-07-2019, 07:20)Austriake schrieb: Mein PFÜB ist abgezahlt und damit ausgelaufen und ungültig geworden - allein, die gegnerische Anwältin, die damals diesen PfÜB erwirkt hat, zickt mit der Herausgabe des Titels. A

Hallo,

wenn man einen PfüB auf dem Bankkonto hat. Hat der Rechtsanwalt dann auch noch den Titel ???????...Der muss den doch abgeben ? oder
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#41
Nein, den muss er nicht automatsich abgeben. Man muss die Herausgabe, ersatzweise die Entwertung des Titels verlangen.

Ich habe meinen inzwischen bekommen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#42
(28-08-2019, 10:46)Austriake schrieb: Nein, den muss er nicht automatsich abgeben.

...das könnte bei mir mitlerweile einiges erklären. Da der Pfüb seit 2011 installiert ist und die Bankverbindung der Gläubigervertreter angegeben ist.

Die dürfte das Geld doch sonst gar nicht "Ausgekehrt" bekommen wenn Sie nicht die Vollmacht/Titel hätte nach all den Jahren... Huh Huh
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#43
(28-08-2019, 11:50)Arminius schrieb: ...das könnte bei mir mitlerweile einiges erklären. Da der Pfüb seit 2011 installiert ist und die Bankverbindung der Gläubigervertreter angegeben ist.



Die dürfte das Geld doch sonst gar nicht "Ausgekehrt" bekommen wenn Sie nicht die Vollmacht/Titel hätte nach all den Jahren... Huh Huh

Die Bank muss dir doch eine Kopie des PfÜB zukommen lassen können, wenn die dein Geld an jemand anderen zahlen? Wenn sich dann dieser PfÜB auf diesen alten Titel bezieht - alles klar dann, oder?
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#44
(28-08-2019, 15:48)Austriake schrieb: Die Bank muss dir doch eine Kopie des PfÜB zukommen lassen können, wenn die dein Geld an jemand anderen zahlen? Wenn sich dann dieser PfÜB auf diesen alten Titel bezieht - alles klar dann, oder?

Habe einen alten PfüB dort ist auch die Bankverbindung der Gläubigervertreterin aufgeführt. Aber das die auch noch den Titel haben... Huh 
Bei beantragung des PfüB klar aber danach auch noch...
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#45
(04-07-2019, 09:09)p__ schrieb:
(04-07-2019, 09:01)Arminius schrieb: Ich habe nur einen Gläubiger.
Dieser eine Gläubiger hat bei dir offenbar zwei PfÜB Zettel. Einen für irgendwelche Altschulden. Einen für neue Unterhaltsschulden oder laufenden Unterhalt. Auf dem steht dann natürlich drauf, dass er gem. §850d ZPO zuschlagen darf.

Schön...das der p weiss wie das geht und die Rechtspflegerin...nur der Rechtsanwalt mit Studium, 2 Staatsexamen und Referendariat nicht. Ich werde seit Jahren nur nach §850c gepfändet. Natürlich kommt bei meiner Konstellation kein Groschen mehr rüber an mein Kind.
Der Witz ist das in einer Aktennotiz die Rechtspflegerin darauf im Jahre des Herrn XXXX darauf hingewiesen wird.
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#46
Premiere ! 

Ich habe jetzt den grössten Betrag, der je von mir gepfändet wurde per PfüB abgegeben...Glatte 6,21 Euro. Bin ich damit noch ein Unterhaltspflichtverletzer oder zähle ich schon zu den regelmäßigen Zahlern ?

Ich frage mich wo diese Zahlungen notiert werden...

Lg
A.
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#47
Die nehmen Dich aus wie ne Weihnachtsgans :-P
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#48
shit, ein Kasten Öttinger ist verschwunden!
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
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#49
Meine Ehre ist echt verletzt... Confused Ich sollte Klage einreichen. Ist ja noch auf dem Auskehrkonto !

Ein Kasten Oettinger ist ein Kasten Oettinger...

Mal sehen was der Rechtsanwalt zu den Beträgen sagt ! Er macht das alles umsonst ohne Hebe gebühren und Zinsen...
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#50
sag mal zahlst du GEZ?

ich habe meinen Antrag auf Befreiung werden besonderer Härte nicht durchbekommen.
Ich soll eine Sozialleistung beantragen, obwohl davon im Gesetz nichts steht.
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
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