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So Leute folgende Geschichte,
Ich hebe erwartungsgemäß den Sorgerechtsverfahren verloren. Natürlich wurden mir auch die sämtlichen Kosten des Verfahrens auferlegt.
Kostenfestsetzungsbeschluss ist heute eingegangen und dort steht ich muss für Exe's Anwalt bitte 406€ zahlen.
So lebe ich viele Jahre, entschuldigt mein Deutsch, in einem noch EU-Land und arbeite dort als Angestellter.
Frage: Was passiert wen ich nichts zahle?
Oder bessere Frage: Wie bring ich dieser RAin bei, sie solle sich das Geld bei ihrer Mandantin besorgen?
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Garnicht.
Du kannst entweder Beschwerde gegen den Beschluss einlegen, oder direkte Beschwerde gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss.
Warum sollte die RAin bei deiner Ex das Geld holen, wenn du verloren hast, und zusätzlich noch die Kosten tragen musst?
In deinem anderen Thread ging es um Scheidung, jetzt um Sorgerecht. Hat es was mit dem abgetrennten Verfahren zu tun?
Ohne Input wird dir da keiner wirklich weiterhelfen können.
Worum ging es denn, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Antrag gemeinsames Sorgerecht?
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Meine Exe wollte mir auch Ihre Anwältliche Kosten ausdrücken.
Hab mich an das OLG gewendet mit dem satz, "wer bestellt der bezahlt"
Nach lange Zeit kamm der Beschluss, Sie muss Ihre Kosten selber tragen.
Kampf dem Kinderklau. Stoppt Väterkriminalisierung!
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Deine Exe hat damit nichts zu tun JonDon, laber doch nicht so einen Unsinn.
Eine Kostenfestsetzung hat nichts mit dem Willen deiner Ex zu tun, sondern ist eine Billigkeitsentscheidung.
Und du hast garantiert nicht mit dem Einzeiler "wer bestellt der bezahlt" vor dem OLG gewonnen, so etwas würde noch nicht einmal angenommen werden, weil eine Beschwerde begründet sein muss. Wenn du schon keine konstruktiven Sachen beitragen kannst, dann halte doch lieber den Mund und sage nichts, als so einen Schrott zu verzapfen.
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(23-08-2019, 21:13)Surajin schrieb: Warum sollte die RAin bei deiner Ex das Geld holen, wenn du verloren hast, und zusätzlich noch die Kosten tragen musst?
Ach, dass geht tatsächlich. Kostenschuldner ggü. der Anwältin der Ex ist erstrangig die Auftraggeberin, heißt Mandantin. Aufgrund des Kostenfestsetzungsbescheids wird die Rattin dich natürlich auffordern, ihr die rund 400 Euro zu bezahlen. Tust du dies jedoch nicht, hat sie drei Möglichkeiten:
a) Sofern die Ex den Auftrag hierzu erteilt, diese Zwangszuvollstrecken
b) Sofern a) nicht gewollt oder wegen Zahlungsunfähigkeit nicht möglich ist, sich an ihre Mandantin selbst zu befriedigen, das Geld von ihr zu holen
c) Schlägt a) und b) fehl, ab ins Regal „unbezahlte Posten“, mit anderen Mandanten weiterarbeiten
Geht a) wegen Zahlungsunfähigkeit nicht, werden bei b) noch die Vollstreckungskosten zusätzlich fällig.
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In meinem Fall(Sorgerechtsverfahren verloren),musste ich damals die sämtlichen Kosten des Verfahrens leider zahlen.
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Vermögensauskunft, schufa und pfüb. bei mir ca. 3000 eur pfüb liegt beim Vermieter
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