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Strategie: gerichtlich geregeltes Umgangsrecht |Kleinkind ganztags in Fremdbetreuung
#1
Hi Leute,

ich brauche eure Einschätzung hinsichtlich der Strategie, die ich gegen die Kindsmutter fahren will.

Bevor meine Ex und ich uns unmittelbar nach der Geburt unseres Kindes trennten, hatten wir jahrelang einen eindeutigen Konsens darüber, dass wir unser Kind unter keinen Umständen in eine Vollzeit-Fremdbetreuung geben wollten.
Auch wenn wir kein klares Alter definiert haben, bis wann dies gelten soll, so lag die schwammige Grenze irgendwo bei der Schulpflicht.
Da sowohl meine Ex als auch ich zeitlich flexibel arbeiten können, ging zumindest ich davon aus, dass diese Regelung auch realistisch umsetzbar ist.
Ich halte weiter an der Überzeugung fest, dass ein Kleinkind mindestens die Hälfte des Tages mit einem der Elternteile (oder sehr nahen Verwandten) verbringen sollte, und nicht von früh bis spät in Fremdbetreuung abgeschoben werden sollte.
In solchen jungen Jahren halte ich den bindungsorientierten Ansatz für völlig natürlich und nicht diskutierbar.
Erklärungen möchte ich euch an dieser Stelle ersparen, ich hoffe einfach, dass die Mehrheit hier das genauso sieht.


So war unser Kind bereits seit dem ersten Lebensjahr bei einer Tagesmutter uns das bis ca. 14:30.
Ich empfand das schon als grenzwertig, aber mir war auch klar, dass sich durch die Trennung die Lebensumstände für die Kindsmutter verändert haben, und ich da ohnehin nicht mehr viel zu melden habe. Es hätte keinen Sinn gemacht ihre Ausgestaltung verhindern zu wollen, zumal ich ohnehin keine Alternative für die Fremdbetreuung hätte bieten können. Seit Sommer ist das Kind nun in der KiTa, wobei es bisher bei der Betreuung bis 14:30 blieb.

Ich wurde jüngst von meiner Ex darauf hingewiesen, dass das Kind von nun an jeden Wochentag von 7:30 bis 16:30 in der KiTa bleiben soll - und das mit 2 Jahren und 4 Monaten!!!!!
Eine Erklärung dafür habe ich nicht erhalten. Wir haben seit Anbeginn wechselnd kalten und heißen Krieg, so dass ich nicht im Bilde bin, ob sich ihre berufliche Situation verändert hat.
Möglicherweise schmeisst sie ihre Freiberuflichkeit und ist demnächst wieder in einem 8 - 4 Angestelltenverhältnis.
Ich habe sie nochmals daran erinnert, dass ihr Vorhaben komplett gegen unsere damalige Absprache ist, und dass sie unserem Kind unsägliches Leid zufügt, da es für diese radikale Abnabelung von seinen Bezugspersonen noch viel zu jung ist.

Am wichtigsten: Ich habe ihr angeboten die Kindesbetreuung jeden Tag von ca. 14:30 (oder auch früher) bis 16:30 zu übernehmen.
Sollte ich mal verhindert sein, könnte meine Lebenspartnerin einspringen, da diese nur halbtags arbeitet (sie ist selbst Mutter eines kleinen Kindes).
Meine Partnerin ist seit 1,5 Jahren jedes mal dabei, wenn ich Umgang mit meinem Kind habe. Die beiden haben ein liebevolles und vertrauliches Verhältnis. Und für den unwahrscheinlichen Fall, dass wir beide tatsächlich mal ausfallen sollten, wäre also immer noch die KiTa-Variante da.

Leider ist es so, dass meine Ex meinen Vorschlag kategorisch ablehnt. Sie verweigert mir auch eine Erklärung. Sie sagt schlichtweg, sie möchte das nicht. Ich vermute, es ist Ihre Bindungsintoleranz, die befeuert wird von der Angst der Vater könnte im Leben des Kindes eine zu große Rolle spielen, und dann käme da noch die neue 'Frau' des Kindsvaters hinzu, die die Mutter garantiert als unliebsame Konkurrentin betrachtet.

Ich kann nicht fassen, dass die Ex unser kleines Kind lieber den ganzen Tag in der KiTa schmoren läßt, statt dem Kind zuliebe über ihren Schatten zu springen, und dem Vater mehr Umgang einzuräumen!!!

Ich stehe ohnehin kurz davor eine gerichtliche Umgangsregelung durchzusetzen - und jetzt meine Frage an euch:

Inwieweit ist damit zu rechnen, dass das Fam.gericht meine Kritik an der Kindsmutter teilen wird/bzw. mir sogar erweiterten Umgang zugesteht?
Oder ist es wirklich so, wie man vielerorts liest, dass die Fam.gerichte das für völlig OK befinden, wenn selbst so kleine Kinder ganztags in Fremdbetreuung sind - selbst dann, wenn sich ein Elternteil bereitwillig als Alternative anbietet? 

Haben wir wirklich das DDR Modell übernommen?
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#2
Wenn eine Mutter auf Fremdbetreuung setzt, wird das Familiengericht das nicht als Gefährdung des Kindeswohls sehen. Sie kann das, sie darf das. Wir haben nun mal seit vielen Jahren eine auch politisch gewollte ein Priorisierung der Fremdbetreuung.

Du darfst das nicht so anfangen: Weil das Kind zu lange fremdbetreut wird, möchte ich es lieber selber mitbetreuen. Sondern: Du willst die Mutter entlasten (Fremdbetreuung kostet Geld, je länger desto mehr) und mehr Zeit mit dem Kind verbringen, in stabilem Umfeld. Vermeide es, deine neue Freundin mit ins Spiel zu bringen. Das war auch dein Fehler bei der Ex. Neue Freundinnen sind ein rotes Tuch. Sie denkt: "Der Herr gründet eine neue Familie mit seiner neuen Flamme und das saubere Pärchen möchte jetzt mein Kind dazu". Irrational, aber typisch.
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#3
Danke dir sehr für deine Einschätzung. Ich hab bereits fest damit gerechnet, was du schreibst. Leider!
Das Argument mit der finanziellen Entlastung der KM wird nicht ziehen, weil der KiTa Platz ohnehin auf eine Betreuung von 45h pro Woche festgelegt ist.
Man kann die Zahlung anhand einer Stundenminderung nicht senken.
Überhaupt würde mir die KM keinerlei Entlastung glaubhaft abnehmen, dafür ist ihre "Realitätsprüfung" nicht ausgebildet genug. Sie vermutet bei mir hinter jeder Handlung und Absicht eine hinterhältige Strategie.

Das mit der neuen Partnerin ließ sich auch nicht verheimlichen, denn diese kommt mir im Zuge des Sorgerechtsverfahrens zugute indem sie glaubhaft die an den Haaren herbei gezogenen Vorwürfe und Anschuldigungen der KM gegen mich entkräften kann. Meine neue Partnerin kann bezeugen, dass ich ein verantwortungsvoller, verlässlicher und liebenswerter Partner & Vater bin. Das nimmt der Ex den Wind aus den Segeln, und das weiß sie.

Meine letzte Hoffnung auf die Ex vernünftig einwirken zu können ist eine gerichtlich angeordnete Familienberatung, die demnächst ansteht.
Dort erhoffe ich mir endlich auf einen möglichst unparteiischen Schlichter zu treffen, der der KM ins Gewissen redet.
Bisher hat sie erfolgreich jegliche Mediationsstellen abgelehnt, lediglich das Jugendamt war ihr gut genug.
Da ich dort bereits meine Erfahrungen mit den Herrschaften machen konnte, war mir klar, dass ich das Jugendamt freiwillig nie wieder aufsuchen werde.
Die haben nicht einmal einen Hehl daraus gemacht, dass es ihnen in erster Linie um das "Mütterwohl" geht.

Sollte die KM auch die Familienberatung erfolgreich boykottieren, so gehe ich davon aus, dass das zmndst bei der nächsten Sorgerechtsverhandlung (und auch der gesetzlichen Regelung des Umgangsrechts) zu meinen Gunsten ausgelegt wird.
Anders als sie habe ich nachweislich immer Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft gezeigt.

Nach dem gem. Sorgerecht und zmndst. ein bisschen mehr Umgang (mit Übernachtungen!) werde ich meine Juristerei als auch die Auseinandersetzungen mit der Ex drangeben.
Dann ist ohnehin nichts mehr für mich rauszuholen.
Weitere Initiative darf gerne von Seiten meines Kindes kommen, wenn es älter ist - Ich werde es unbedingt in seinen Wünschen unterstützen.
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#4
Die Hoffnung stirbt zuletzt......Familienberatung und Co, ist meist gleich zu setzen mit JA, die stecken alle unter einer Decke, nennt sich auch Helferindustrie aber nicht fürs Kind sondern für die Kindsbesitzerin.
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#5
Habe Deine Geschichte 1 zu 1 durch. Als die kleine 2 Jahre war fing es an jetzt mit fast 7 sind wir durch.

Das ist eine ideologisch durchgeknallte Sekte mit der Du es zu tun hast.
Das Kind wird als Gegenstand betrachtet, dass der Mutter gehört, während der Vater "helfen - zahlen und die Klappe halten" darf.

1. Als ich wissen wollte wie der wahre Umfang der Fremdbetreuung und die Lebenssituation des Kindes bei der Mutter aussieht. Hieß es von der Sekte, dass ich der Mutter nur nachspionieren und sie kontrollieren wolle. Das war dann die offizielle Argumentation, damit ich nicht erfahre, dass die Dame völlig überfordert ist und es nicht auf die Reihe bekommt. Inoffiziell hieß es dann hinter verschlossenen Türen: "Helf der armen Mami"
Eine ehrliche Diskussion über die Lebenssituation meiner Tochter war niemals erwünscht. Egal wieviel ich geschrieben habe, wie oft meine Tochter geweint hat und ob der unabhängige Kinderpsychologe prognostoziert hat, dass das Kind kaputt gemacht wird. Die Sekte wußte es besser.

2. Als ich erfahren habe, dass die Ex meine zweijährige Tochter für 1 Woche bei den Großeltern ablädt, obwohl sie dies gem. Gerichtsbeschluss nicht durfte und sogar ihre Anwesenheit gegenüber der Verfahrensbeistand vorgetäuscht hat, hieß es im Beschluss, dass sie nur Angst hatte, dass bei Gericht die Wahrheit raus kommt.
Kein Witz! Das Gericht, dass zur Wahrheitsfindung verpflichtet ist, hat das genau so entschuldigt.

3. Die Betreuung hätte ich, ebenso wie Du, übernommen. 
Ich wäre aber auf das Kind überfixiert, weil ich die Elternbetreuung bis zum 3. Lebensjahr eingefordert habe und anschließend den Halbtagskindergarten eingefordert habe.
Ich war dann Bindungsintollerant gegenüber dem sozialen Umfeld der Ex. Die Ganztagsbetreuung nebst umfangreicher Drittbetreuung würde das Kind in einer hochkonfilkthaften Elternsituation entlasten, sodass die Fremdbetreuung besser für das Kind sei. 
Gutachterlich festgestellt, gerichtlich beschlossen und von allen übrigen Verfahrensbeteiligten eindeutig bestätigt.

4. Das mit der Kommunikation kannst Du knicken.
Es geht lediglich darum der Ex eine Bühne zu bieten, bei der die ihre Forderungen gegen Dich durchsetzen kann. Wie Du mit dem Kind umzugehen hast und wie Du immer brav Pfötchenstellung zu gehen hast.

5. Als die Ex keine Kommunikation mehr wollte, hieß es, dass die Eltern nicht miteinander kommunizieren könnten und gemeinsame Entscheidungen nicht möglich wären. Wer dran Schuld ist, wäre egal, aber das Kind bräuchte halt Entscheidungen und wenn sich 2 streiten, dann sind gemeinsame Entscheidungen nicht möglich. Ich bin also das Sorgerecht los, obwohl die Ex die Kommunikation verweigert hat.

Im Übrigen gab es den Sorgerechtsentzug mit Ansage der Verfahrensbeteiligten. Mir wurde gesagt, dass wenn ich nicht so springe, wie die Ex es gern hätte, dann gäbe es die Möglichkeit bei mangelhafter Kommunikation das Sorgerecht zu entziehen. Beweise braucht es keine, wenn die Sekte persönlich überzeugt ist. Das ist selbst für den BGH beweis genug.

Die Sekte stimmt sich auch im Detail hinter verschlossenen Türen ab. Die Richterin macht da mit und die Beteiligten telefonieren alle gern miteinander. Ich war immer der Depp, während meine Ex immer im Vorfeld wußte, wie die Beschlüsse ausgehen. Ich hatte mich jedesmal bei der mündlichen Verhandlung gewundert, wie locker und gut gelaunt die mit den Verfahrensbeteiligten umgagangen ist.

Beim Sorgerechtsentzug hat die es sich zum Spaß gemacht den Antrag überraschend auf den Tisch zu knallen und mich 1,5h hämisch anzugrinsen. Kein Witz. Das ganze Ding war mit allen abgestimmt, nur ich und mein Anwalt waren überrascht und die hat mich 1,5 h angegrinst. Selbst meine Frage warum die so dumm grinst, wenn es für das Kind um den Verlust des Vaters geht, haben die Beteiligten ignoriert.

In 5 Jahren und unzähligen Prozessen hatte die Ex nicht ein einziges Mal auch nur ein bisschen unrecht, obwohl das gesamte Team komplett gewechselt hat - inkl. Richterin. Ich habe dann gefragt wie das denn seien kann, schließlich gehören zum Streiten immer zwei.

Die Ex hat nur schei..sse gebaut. Das wurde aber immer gegen mich gedreht. Wenn ich die Ex kritisiert oder angezählt habe, hieß es "schlecht reden" über die Mutter oder ich würde sie nicht als gute Mutter akzeotieren und das Kind dadurch in einen Loyalitätskonflikt treiben. Als das Kind noch kleiner war, würde ich das "Non-verbal" machen, also wie ich gucke.

Als die Ex den Umgang verweigert hat, habe ich angeblich den Kontakt zum Kind abgebrochen. Obwohl alles in unzähligen E-Mails genau anders herum dokumentiert war. Ich hätte halt den Umgang so wahrnehmen müssen, wie die Ex es wollte. Und die wollte den Umgang so haben, wie es sie maximal entlastet - das natürlich garnatiert und mit Stempel von mir. Umgangsausfälle wären nur eraubt, wenn ich im Krankenhaus läge, so die Sekte. Umgekehrt durfte die Ex den Umgang natürlich jederzeit absagen und mich auch gerne kurzfristig versetzen.

Kaum habe ich der Sekte nachgewiesen, dass die Schwachsinn reden, haben die das kommentarlos zur Seite gefegt und das nächste Argument gegen mich rausgeholt. Als das Kind nicht zur Mutter wollte, weil die Fremdbetreuung zuviel war, haben die mit keiner Silbe die Fremdbetreuung erwogen oder sich auch nur angeschaut. Es hieß dann, dass ich das Kind bei den Übergaben nicht richtig vorbereiten würde.

Die Verfahrensbeteiligten bezeugen sozusagen ihre persönliche Wahrnehmung und die Richterin segnet es über den persönlichen Eindruck ab. Das läuft richtig dreckig ab. Die ideologisch verstrahlte Sekte kennt keine Gnade gegenüber Vätern. Die versuchen einen zu unterwerfen. Glaub mir, ich bin ein respektabler und gebildeter Geschäftsmann und muss mir von ein paar Sozialarbeitern das leben diktieren lassen lassen, weil die das Kind als Waffe benutzen.
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#6
Bei mir hat der Familienrichter seinerzeit entschieden, dass ein Nachmittag unter der Woche (an dem ich üblicherweise frei hatte und unser Kind betreute) wegfällt, weil das Kind in der Zeit im Kindergarten betreut werden kann. Ich soll die Zeit nutzen um "Geld zu verdienen" (Aussage Richter).

Grüße

Lullaby
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#7
@ Lullaby

Genau so ist das!
Am Jahresanfang habe ich dem Umgangspfleger gefragt, ob dem Kind tatsächlich der Kontakt zur Mutter und das Geld des Vaters reicht.

Der Umgangspfleger ist auch nicht dafür da, dass Umgang stattfindet, wie es das Gesetz vorsieht, sondern um den Umgangsboykott der Ex auf seine Kappe zu nehmen. Offiziell heißt es, dass sich der Umgang dem Betreuungskonzept der Ex anpassen müsse.

Auch dies steht im Gesetz anders. Schließlich muss ich Zahlen, während die Ex im Gegenzug ihren Zeitplan an die Bedürfnisse des Kindes anpassen muss, wozu auch das Recht des Kindes auf Umgang mit dem Vater gehört.

Bezahlt wird der Umgangspfleger entweder vom Staat oder vom Vater, so wurde es bei mir erwogen. Gegenüber dem Gericht habe ich dann die Frage gestellt, warum noch nicht einmal erwogen wurde die Ex an den Kosten zu beteiligen. Geld hat meine Ex schließlich und die Schuldfrage für die Notwendigkeit des Umgangspflegers (mangelnde Kommunikation) wäre ja angeblich unklar. Auch darauf kam keine Antwort. Ebensowenig wie auf unzählige anderweitige Widersprüche in den letzten 5 Jahren.

Das Kind gehört der Mutter und wenn die Kindesbesitzerin den Vater entsorgen will, dann erfindet die Sekte irgend einen Schei....ss, damit ruhe im Karton ist. Wenn Du denen nachweist, dass es Schwachsinn ist, dann erfinden die halt einen neuen Schei...ss, um es zu begründen. So einfach ist das!
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#8
@Bitas

Mir ist klar, dass ich mich da an einen Strohhalm klammere. Es kann gut sein, dass auch die Familienberatung genauso parteiisch sein wird, wie die Heinis vom Jugendamt.
Ich werde in ein paar Wochen berichten, ob sich die Befürchtung bestätigt hat.
Sollte ich sehen, dass ich da gegen Mauern anrenne, wird der gerichtliche Weg für mich wohl ausgeschöpft sein.

   

@Alles-durch

Ich lese deine Beiträge und Kommentare regelmäßig, und es überkommt mich jedes Mal aufs Neue eine unglaubliche Wut zu erfahren, was dir und deinem Kind angetan wird. Deine Ex und ihre Fürsprecher sollen verflucht sein!
Du hast meine aufrichtige Anteilnahme, wirklich!
Deine Geschichte ist unfassbar schlimm. Dich hats richtig übel erwischt. Ich glaube, ich wäre in der Zwischenzeit schon Amok gelaufen, und hätte die Hälfte von denen erledigt.
Man kann nur hoffen, dass dein Kind - wenn es älter ist - realisiert, welches miese Spiel die Mutter treibt, und sich dir wieder zuwendet. Ich fürchte, der Ausgang liegt jetzt in der Hand des Schicksals.
Ich wünsche dir alles Glück und alle Kraft der Welt!

@Lullaby

Unfassbar, was für ein sich anmaßender Robenträger! Das hätte auch ein Spruch von Roland Freisler gewesen sein können.
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#9
(28-01-2020, 02:24)Siggi_Sorglos schrieb: Das hätte auch ein Spruch von Roland Freisler gewesen sein können.
Ja, als ich den Beschluss meines Lieblingsrichters im vergangenen Herbst las, kam mir auch plötzlich Freislers Gebrüll gegen Graf Schwerin von Schwanenfeld in den Sinn...

VM Cool
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#10
Angeklagter: "Herr Präsident, es war mir unmöglich, das fiktive Einkommen zu verdienen und ich habe...."
Präsident Familiengericht: "WAS? ZAHLEN SIE DEN UNTERHALT ODER NICHT???"
Angeklagter: "Die Höhe war...."
Präsident Familiengericht: "JA ODER NEIN??"
Angeklagter: "Nein..."
Präsident Familiengericht: "SIE SIND JA EIN SCHÄBIGER LUMP. ZERBRECHEN SIE DARUNTER?"

Juristen halt...
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