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In welchen Abständen kann ich einen Antrag auf das gemeinsame Sorgerecht stellen?
#1
Ein “Hallo” in die Runde!

Ich lese hier schon lange mit, da ich hier von einigen Themen selbst betroffen bin, und ich dank eurer zahlreichen Beiträge sehr viel lernen kann.
Immer dann, wenn ich schlechte Laune haben und desillusioniert sein will,
schlage ich das Forum auf, und realisiere immer wieder aufs Neue, wie aussichtslos meine Situation ist, und dass sie es vermutlich die nächsten 15 Jahre bleiben wird.

Der Umstand, dass es hier andere Väter noch übler erwischt hat, ist nicht wirklich ein Trost.
Es bereitet einem wortwörtlich physische Schmerzen, lesen zu müssen, wie skrupel- und gewissenlos die Ex-Partnerinnen gegen die Männer und letztlich zum Schaden der gemeinsamen Kinder vorgehen.
Als jemand, der zuvor kaum Berührungspunkte mit dem Thema hatte, und dementsprechend ziemlich unwissend und gutgläubig war, brauchte es erstmal eine Weile zu realisieren, dass Mütter - wenn sie sich nicht zu doof anstellen - einen Freibrief für alle erdenklichen Verfehlungen vom Gesetzgeber erhalten haben.
Auch die Erkenntnis, dass man mit seinem Kampf um das Kind (und somit unweigerlich gegen die Mutter) völlig alleine auf weiter Flur steht, ist auch recht spät zu mir durchgedrungen.
Egal ob es nun Familie, Freunde, Vätergruppe, Väterverbände, Beratungsstellen, Wohlfahrtsverbände, Beistände, Anwälte, etc. sind - niemand kann dahingehend einwirken, als dass man die Mutter zum Einlenken bewegen, geschweige denn zwingen kann! (zumindest nicht im rechtlich erlaubten Rahmen).
Von Seite der Behörden wird einem letztlich klar gemacht, dass man als Vater einfach gar keinen Anspruch auf das eigene Kind hat, und dass ein Kind einen Vater auch nicht zwangsläufig braucht - zumindest nicht den biologischen! Dass das einen aber nicht von den finanziellen Verpflichtungen entbindet, das geht für die Herrschaften absolut klar - ganz unabhängig davon, wie gut Mutti situiert ist.

Durch das Lesen hier im Forum, als auch im persönlichen Austausch mit anderen Betroffen, habe ich realisiert, dass die Strategie der meisten Väter, Leisetreterei vor der Mutter, vor dem Jugendamt sowie vor dem Familiengericht zu betreiben - entgegen ihrer Annahme - auch nach Jahren nicht fruchtet.
Wenn man es mit Tyranninnen zu tun hat, dann ist es vergebene Mühe mit Appeasement zu antworten. Das wollen scheinbar viele nicht wahrhaben, aber das hat noch nie funktioniert. Egal wie tief der Kotau ist, egal wie wohlwollend und versöhnlich man sich zeigt - diese Strategie geht zumindest mit dem Familienunrecht der Bundesrepublik  nicht auf.

Auch wenn ziemlich spät, so möchte ich in den nächsten Jahren eine klare Strategie fahren.
Ich möchte im Rahmen meiner Möglichkeiten, der Mutter als auch den Behörden, so viel Sand ins Getriebe streuen, wie es nur geht.
Der Spagat dabei ist, dass das eigene Sabotieren einerseits wirkungsvoll sein muss, man auf der anderen Seite an dem Konflikt mit der Ex, der Entrechtung und der Vorenthaltung seines Kindes nicht zerbrechen darf.
Ich finde, man darf nicht tatenlos bleiben, weil man damit der Gegnerin den Sieg schenkt, und diese obendrein auch noch monatlich finanziell belohnt. Das ist würdelos!

Gleichzeitig darf einen die Misere nicht 24/7 vereinnahmen, und man darf der Verursacherin der Tragödie niemals zeigen, wie sehr man unter der Situation leidet. Sadistinnen ergötzen sich an den Quallen Ihrer Opfer!
Alle Handlungen (offensive als auch defensive) dürfen nicht bemüht und angestrengt wirken.
Denn auch hier erfüllt es die Ex mit Genugtuung, wenn die eigenen bescheidenen Angriffe auf sie, sich vor Augen aller Beteiligten als wirkungslos erweisen.
Wenn man nicht gerade reich ist, hat man als Vater nur einen sehr begrenzten Spielraum, um der Mutter in regelmäßigen Abständen auf den Sack zu gehen, ihre Ressourcen zu binden und ihr finanzielle Nachteile zu bereiten.

Viele Strategien habe ich bisher nicht im Petto. Ich sammel noch, und da kommt ihr ins Spiel!

Was erfordert nicht zu viel Aufwand, ist halbwegs bezahlbar, und ist dennoch effektiv um der Mutter regelmäßig den Gang zum Briefkasten zu verderben?

Eure Ideen sind sehr willkommen!
Als Vater eines Kleinkindes, dem aufgrund der boykottierenden Mutter der Umgang viel zu selten ermöglicht wird, dem aber gleichzeitig das Sorgerecht nicht gewährt wird, erwäge ich in regelmäßigen Abständen einen Antrag auf gemeinsames Sorgerecht zu stellen.
Dass die Chancen auf Bewilligung in Richtung Null geht, ist mir vollkommen klar.
Im FAQ steht, dass der Erfolg des Antrags nicht unbedingt davon abhängt, ob man selbst anwaltlich vertreten ist oder nicht. Wenn man sich mit der Materie genügend vertraut gemacht hat, sich halbwegs gut ausdrücken kann und im Stande ist seine Impulsivität zu zügeln, dann kann man genauso viel (oder wenig), wie mit einem Anwalt erreichen.
Der Weg über die Verfahrenskostenhilfe scheint mir nicht sinnvoll, weil auch hier berichtet wird, dass auf dieser Vergütungsbasis kein Anwalt für einen in die Bresche springen wird.
Außerdem scheue ich den bürokratischen Aufwand.
Wenn man also nicht ein Vermögen zu verballern hat, und die Sache selbst in die Hand nehmen will:

1. Wie teuer wird jeder neue Anlauf zum Verfahren auf das gemeinsame Sorgerecht?

2. In welchen zeitlichen Abständen kann ich den Antrag stellen?

Zu 1: Gehe ich zurecht davon aus, dass man “lediglich” auf den hälftigen Kosten für den Verfahrensbeistand hängen bleibt? (550€ : 2 = 275€). Können im Zuge der Antragstellung weitere unerwartete Kosten auf mich zukommen, die ich nicht abwenden kann?


Zu 2: Ist es realistisch, dass ich jedes Jahr einen Antrag neu stellen darf, und dieser auch verhandelt wird?
Sofern ich mit der Prozesskosten-Einschätzung richtig liege, wäre es mir auf jeden Fall wert den Verfahrensbeistand jedes Jahr hälftig finanziell zu beglücken. Ich meine, selbst für den unwahrscheinlichen Fall, dass das Ganze vors OLG gehen sollte, so dürften sich dann die Kosten für den Verfahrensbeistand für mich “nur” verdoppeln, oder?
Auch das wäre jährlich noch zu stemmen.
Ausgehend davon, dass die gegnerische Anwältin mit der Mutter nach RVG abrechnet, müßten auf diese Weise erstinstanzlich jedes mal geschätzte Kosten in Höhe von 1300€ auf sie zukommen. Ich bin fest davon überzeugt, dass sie dafür lieber in den Urlaub fahren würde! Ich finde, sie sie hat keinen Urlaub verdient!
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#2
Moin,
aber jedesmal, wenn deine Klage abgewiesen wird zahlst DU den gegnerischen Anwalt mit.

V.
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#3
Frustrieren sollte dich das nicht, sondern Realismus herstellen. Erst mit kühler Kenntnis der Fakten entwickelt sich wieder Handlungsfähigkeit und Viele hier sind dadurch durchaus wieder ins Positive gekommen.

Ins Positive kommst du nicht, wenn du solche Ziele hast wie die Emotion von Idioten beim Gang zum Briefkasten zu beeinflussen. Wenn du Verdruss verursachen willst, produziere Kosten. Keinen Unterhalt zahlen, kein Geld erwirtschaften. Letztlich geht es meistens ums Geld. Das zu entziehen hat die meisten Effekte. Deine weiteren Fragen:

1. Mich kostet dieser Gerichtsgang <50 EUR, keine Anwälte beteiligt. Die Unterlagen habe ich wie anderen Müll weggeworfen, exakten Betrag kann ich nicht sagen. Erst wenn Anwälte mit ins Spiel kommen, wird es teurer.
2. Es gibt keinen Mindestzeitabstand. Das ist nicht zeit- sondern inhaltsbasiert. Wenn du denselben Antrag erneut stellst, wird er halt nicht mehr angenommen oder sofort abgebügelt. Verfahrenskostenhilfe nicht genehmigt. Zu raten wäre also, für neue Anträge auch neue Tatsachen und neue Gründe zu nennen.
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#4
Hallo Ali,

also meine Empfehlung wäre, tue es nicht!

Du bist mit dem GSR erst einmal gescheitert. Nimm es hin und arbeite lieber an Deiner Umgangssituation. Wenn du jetzt regelmäßig Sorgerechtsanträge stellt, nervst Du nur das Gericht damit. Vielleicht wird Dir sogar, wenn sie merken, dass Du der Mutter damit eigentlich nur finanziell schaden willst, Bindungsintoleranz unterstellt. Damit hätte sich das mit dem Sorgerecht dann irgendwann komplett erledigt. Im Moment bist Du aber noch ein unbeschriebenes Blatt. Du kannst auch andere Fakten schaffen z.B. mit gut gelaufenen Umgängen, einer guten Bindung zu Deinem Kind, etc. Vielleicht ergeben sich sukzessive daraus wieder argumentative Angriffspunkte für ein Sorgerechtsverfahren, in welchem Du dann auch realistische Erfolgschancen hättest.

Ich hatte auch lange über solche "Rachestrategien" nachgedacht, aber letzlich.. was bringt es einem denn? Im schlimmsten Fall schadet man sich nur selber damit und kommt seinem eigentlichen Ziel - nämlich für sein Kind da zu sein - keinen einzigen Schritt näher.
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#5
Also bei mir ist es halt so, dass nach 2 Jahren Amtsgericht und 6 Monaten Oberlandesgericht auf Basis von neuen Tatsachen ich wieder einen Antrag gestellt habe.
Darüber berichte ich ja an anderer Stelle.
Ich nerven die Richter bestimmt damit, doch kann und werde ich nicht aufgeben, meinen Sohn so schnell wie möglich zu mir zu bekommen.
Entgegen der deutschen Staatsanwaltschaft kann ich belegen, das mein Sohn durch die Mutter durch Unterschriftenfälschung Dokumentenfälschung meinen Sohn nach Deutschland entführt hat, was nicht nur das europäische, sondern auch das deutsche Gesetz verbietet. Wird bis Dato aber nicht von Richtern anerkannt und zum Wohle des Kindes wie immer bei der Mutter gelassen. Dazu kommt mittlerweile eine seit Jahren bewiesene Kindesmisshandlung, welche auch von Jugendamt und Richter ignoriert wird. Und alle stützen sich auf eine Gutachterin die wie bewiesen absolut falsch lag. Mit diesen Mitteln ist nächste Woche Gerichtstermin, ich werde berichten, wie die mir wieder klaren Beweisen sich raus reden und die Mutter weiterhin wie eine Heilige beschützen. Dann belibt nur noch die Frage wie man das ganze Lügenvolk schaden kann ohne selbst Schaden zu nehmen. P.S. Wohne und arbeite im Ausland, was bestimmt noch längere Verfahren hinter sich zieht wegen den erhöhtem Selbstbehalt in meinem Land.
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#6
@Oli

Finde ich eine recht interessante Strategie, den Unterhaltshuntern vom JA durch Wohnsitz im Ausland die Arbeit zu erschweren. Habe einen Kollegen, der praktiziert ein ähnliches Modell auch erfolgreich mit der Schweizer KESB. Wohnsitz im Ausland, hat aber regelmässigen Kontakt mit den Kindern in der Schweiz. Der stellt sich auf den Standpunkt, dass geringe bzw. keine Unterhaltszahlungen eben auch nichts mit dem Besuchsrecht zu tun haben. Smile
Immerhin ist die Mutter so vernünftig, dass Sie den Steuerzahler in der CH in Haftung nimmt und sich die Alimente durch den Staat bevorschussen lässt.
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#7
@Voldemort

Bist du dir da sicher? Hast du deine Aussage verifiziert?
Im Sorge- und Umgangsrecht gibt es doch gar keine Anwaltspflicht!
Warum sollte ich für den Anwalt der gegnerischen Seite finanziell aufkommen,
wenn diese gar keinen Anwalt hätte bestellen müssen?


@p__

Ich gehe nicht ganz d'accord mit deiner Sicht.
Möglicherweise sind Leute da zu unterschiedlich, und jeder hat seine eigene Art mit
Enttäuschung, Verrat, Unrecht und Demütigung umzugehen.
Mir ist es wichtig aktiv zu sein, und dem Gegner glaubhaft zu machen, dass ich ihn auf dem Schirm habe.
Keine halben Sachen!
Sie soll wissen, dass, wenn Sie ihre Blockadehaltung nicht aufgibt, sie mich nicht als
ebenbürtigen Elternteil akzeptiert, keine Ruhe einkehrt.
Nicht im Sommer, nicht nächstes Jahr und nicht in zehn Jahren.
Dass sie mich immer mehr hassen wird, ist völlig unerheblich. Duckmäusertum würde mir auch keinerlei Zugeständnisse eröffnen, da bin ich mir sicher. An Zugeständnissen wird sie - wenn überhaupt - nur das hinnehmen, wozu das Gericht sie verpflichtet.
Ein auskömmlicher gegenseitiger Umgang zugunsten des Kindes wird mit ihr nicht möglich sein.
Es ist tatsächlich sehr scheisse, dass unser Kind im Laufe der Zeit mitbekommen wird, wie frostig wir bei den seltenen Begegnungen miteinander umgehen, aber ich fürchte dazu gibt es keine Alternative. Ich werde mich nicht auf ein Schmierentheater einlassen, das würde ohnehin nicht glaubwürdig funktionieren.

Ihr kennt die Vorgeschichte nicht, und es würde hier den Rahmen sprengen alles zu erwähnen, aber letztlich hat sie sich gewaltig was zu schulden kommen lassen, vor dem Hintergrund mich aus dem Leben unseres Kindes so sehr wie möglich fortzutreiben.
Ihr Ziel dass ich möglichst wenig Einfluß auf dessen Entwicklung habe, und möglichst wenig Umgang habe, ist größtenteils aufgegangen. Das Ganze unter Einsatz von erbärmlichen Lügen und Diffamierungen.
Ich bin (noch) der Meinung, ich sollte ihr so viele Steine in den Weg legen, wie möglich.
Wohlgemerkt natürlich nur unter den Voraussetzungen, dass mich die jeweiligen Manöver nicht völlig vereinnahmen.
Denkst du nicht, dass Selbstwirksamkeit ein geeignetes Mittel ist, um ins Positive zu kommen?

Du sprichst davon, dass es effizient sei Kosten zu verursachen.
Da bin ich ja ganz bei dir, genau das habe ich ja vor! Sie ist weder bettelarm, noch schwimmt sie in Geld.
Sie geht Vollzeit arbeiten, und ich weiß, dass es ihr weh tut, wenn sie 1300€ aus dem Fenster schmeissen muss, nur um sich jedes mal aufs Neue den Status Quo vom Gericht bestätigen zu lassen. Einen Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe hat sie nicht.
Ich zahle ans Jugendamt “nur” den Betrag, den ihr die Unterhaltsvorschusskasse überweisen würde. Noch habe ich halbwegs Ruhe vom Jugendamt, ob das allerdings so bleiben, weiß ich nicht.
Dass da bereits eine Titulierung um die Ecke winkt, kann gut sein.

Was die Gestaltung des Antrags auf GSR angeht, so könnte ich mir vorstellen, dass man mit etwas Kreativität immer wieder Gründe finden könnte, warum die Ausgangslage dieses Jahr nun anders sei, als letztes Jahr.
Ob man nun in der Zwischenzeit irgendwelche Gummipunkte gesammelt hat, die Mutter sich hat was zu Schulden kommen lassen, was weiß ich…
Natürlich bin ich nicht davon ausgegangen, dass ich beim Familiengericht mit ein und demselben Antrag jedes mal aufkreuze.
Und wie gesagt: Verfahrenskostenhilfe erscheint mir ohnehin nicht als geeignete Option effektiv was zu erreichen, außer den Steuerzahler zu erleichtern. Verfahrenskostenhilfe wollte ich nach Möglichkeit auch künftig umgehen.

Die Frage ist:
Hat das hier jemand schon mal über Jahre hinweg erfolgreich durchgezogen?
Hat es jemand geschafft die Mutter immer wieder in sinnlose aber kostspielige Sorgerechtsprozesse reinzuziehen?
Gibt es irgendwelche Hürden, die ich bisher nicht berücksichtigt habe?


@VaterOhneKind

Ich bin grundsätzlich deiner Meinung. Ich bin kein Prozesshansel und sehe ein, dass die Beförderung von Eskalationen nicht lösungsorientiert ist.
Unter keinen Umständen will man, dass das Kind durch eigenes Verhalten noch mehr in Mitleidenschaft gezogen wird.
Aber deine Annahme setzt voraus, dass die Mutter im Laufe der Zeit einsieht, dass das Kind einen guten Umgang mit dem Vater hat. Dass der Vater dem Kind gut tut.
Das wird aber nicht passieren. Sie wird sich das Zepter nicht aus der Hand nehmen lassen - egal wann. Sie wird dem GSR nicht zustimmen.

Und wenn ich den zahlreichen Fällen hier im Forum Glauben schenken darf, wird es das Gericht nicht interessieren, wie gut das Vater-Kind-Verhältnis ist, wie wertvoll und regelmäßig man die Umgangstermine gestaltet.

Basis für das GSR ist eine funktionierende Kommunikation zwischen den Eltern.
Und egal wie sehr sich der Vater um ein gütliches Auskommen bemüht, wenn die Mutter die Kommunikation einseitig boykottiert, dann ist die Voraussetzung dennoch nicht gegeben.
Auch dann nicht, wenn es offensichtlich ist, dass es nur eine Seite ist, die den Dialog verweigert. Das Gericht empfiehlt dann häufig Gespräche beim Jugendamt oder anderen Beratungsstellen, aber die Mitwirkung daran ist nicht verpflichtend.
Die Mutter braucht einfach nicht hinzugehen, bzw. die Gespräche nach kurzem Auftakt für gescheitert zu erklären. Das hat keine Konsequenzen für die Ladies, die müssen sich in der Verhandlung dafür nicht verantworten .
Danach ist die Ausgangslage wieder die selbe:
Ein Mindestmaß an Übereinstimmung, Kooperationsfähigkeit und Bereitschaft zur sachlichen, konstruktiven Kommunikation ist NICHT gegeben.

Und so kann die Mutti das Spiel scheinbar Jahr ein - Jahr aus vor sich hintreiben.
Wohlwissend dass sie das Sorgerecht nicht teilen müssen wird, wenn sie nicht will.

Korrigiert mich gerne, wenn ihr Fälle kennt, wo das Gericht anders entschieden hat!
Ich lasse mich gerne vom Gegenteil überzeugen.

Unterm Strich ist es also so, dass wenn man weiß mit wem man es zu tun hat, und man daher die Entschlossenheit des Antragsgegners auch für die Zukunft abschätzen kann, man sich doch eingestehen kann, dass es nichts zu gewinnen aber auch nichts zu verlieren gibt.

Dann kann man der Alten wenigstens noch regelmäßig aufzeigen, dass sie da draussen einen Feind hat, der ein gutes Gedächtnis hat.
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#8
moin,

stimmt, du hast recht, die Kosten werden gegeneinander aufgehoben.
Das kann sich aber auch gerne nal verschieben, wenn man der Meinung ist, dass da jemand mutwillig agiert.

Die Klageabweisung enthält ja immer eine Begründung. Wenn die Gründe für die Abweisung offensichtlich immer noch existent sind kann ich mir gut vorstellen, dass das mit den Kosten auch mal geändertt wird.

Ich würde da ebenfalls keine Lebensenergie dran verschwenden. Das SR ist ohnehin das Papier nicht wert.

V.
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#9
Mein Rat, den Kontakt zum Kind beenden, neues Leben beginnen.
Mit dem SR Zettel kannst Du Dir bestenfals den Allerwertesten abwischen.
Ich hoffe Du bleibst uns erhalten und gibst Deine Erfahrungen vor dem Familiengericht weiter.

Ich kenne einen Fall wo die Mutter keine Lust mehr hatte auf Unterhalt zu klagen, da gab es aber noch den Unterhaltsvorschuss bis 12 Jahre. Die Mutter musste auf eigene kosten Pfänden und das ohne Ergebnis, danach hat sie aufgegeben.
Warum sollte deine Ex aufgeben und Dir das SR geben....ich Wette einen Hunderter das das nicht passieren wird.

Weise ist, wer den Schei.. hinter sich läßt und den Verlust als Lebenserfahrung abstempelt.
Und glaube mir, ich bin ganz sicher kein Duckmäuser aber Sinnlose kämpfe führen ist halt auch nicht so das Wahre.
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#10
Zitat:Warum sollte ich für den Anwalt der gegnerischen Seite finanziell aufkommen, wenn diese gar keinen Anwalt hätte bestellen müssen?

Keine Anwaltspflicht heisst nicht, das die gegnerische Seite auf einen Anwalt verzichten muss.
Wenn deren klar ist, dass du verliert, warum nicht, du bezahlst ihn letztendlich und nicht dein Gegner.
Ich würde an der Antivaterseite immer einen Anwalt nehmen, da der Vater zu 90% verlieren wird.



SR würde ich ignorieren, da dies ein Problem fürs Kind sein kann, wenn deine Unterschrift sofort gebraucht wird.
Du musst um den Umgang kämpfen, wie oben schon erwähnt wurde.
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
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#11
Bezüglich Kosten und Aufwand einer Klage auf Herstellung des gemeinsamen Sorgerechts muss dir klar sein:

Es steht dir frei, dafür einen Anwalt zu beauftragen, es gibt für diese Klage keine Anwaltspflicht. Dieselbe Freiheit hat die Antragsgegnerin. Wenn man den aber haben und dann noch per Verfahrenskostenhilfe bezahlt haben will, wird es schwieriger. Es gibt dann eine juristische Vorprüfung, ob dein Antrag überhaupt vernünftige Erfolgsaussichten hat und ob er nicht mutwillig ist. Ein ähnlicher, ein Jahr vorher gestellter Antrag führt ziemlich leicht zur Mutwilligkeit des nächsten Antrags.

Du kannst der Mutter nur Kosten verursachen, wenn sie verliert und Anwälte im Spiel waren. Das gilt auch für dich. Wenn du mehrmals erfolglos klagst, erreicht du damit kostenmässig nur ein fettes Eigentor. Der Aufwand für die Mutter, solche Klagen mitzumachen ist begrenzt. Sie schreibt einen Eigenantrag (eine Zeile) mit Begründung (die üblichen Aussagen über fehlende Kommunikation) und geht zu einem Gerichtstermin, das wars. Kurz gesagt, in der Position eines ziemlich rechtlosen Vaters eignen sich Gerichte nicht, um jemand am traben zu halten oder Schaden zu verursachen. Auch die Fälle mit gegenseitiger Kostenaufhebung führen nicht zu Erfolgen, die Mutter muss ja keinen eigenen Anwalt nehmen, vor allem nicht wenn du wie eine Brummfliege ständig erneut gegen die Gerichtsscheibe knallst.

Die sogenannte Mutter wird auch so bekommen, was sie verdient. Aber nicht von dir.
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#12
@Ali

Mach doch deine Aktion lieber mit Umgangsverfahren. Dabei kannst du wirklich was gewinnen. Du schreibst, du hast nur selten Umgang. Das ist ein riesiger Grund um zu klagen (die Kosten werden dann geteilt - war/ist in meinem Fall wenigstens so). Fallen Umgänge aus, kannst du wieder zum Gericht. Regelmäßig kannst du bestimmt auch um Umgangserweiterung bitten. Du nervst die Mutter damit, aber es sieht nicht so vorsätzlich aus.
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