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Vater wider Willen/ Hilfe vom Jugendamt
#1
Hallo liebe Community, 
Eure Seite wurde mir auf gutefrage empfohlen. 
Situation so kurz wie möglich:
Ich, 49, voll berufstätig, geschieden mit 3 Kindern (15-22 Jahre alt), zu denen sehr guter Kontakt besteht (die jüngste wohnt mittlerweile bei mir), werde ungewollt Vater mit meiner Exfreundin (39, eine erwachsene Tochter aus einer früheren Beziehung). 
Ich weiß, dass hier auch viele Männer schreiben, trotzdem vornweg: Ich habe Verhütung immer als Sache beider Partner angesehen und mich gekümmert. Im konkreten Fall haben wir uns nach 2 Jahren Pille und zusätzlich Kondome ( mir war Pille allein zu unsicher) gemeinsam an den Frauenarzt gewandt, der uns dann die Hormonspirale empfohlen hat: O-Ton: Sicherheit nahezu 100%, mechanisch plus hormonell, in 50 Jahren Berufslaufbahn keine einzige Schwangerschaft trotz Horminspirale, dazu das fortgeschrittene Alter meiner Partnerin.... Die Spirale wurde also bestellt, von mir bezahlt und sie kam dann nicht zum Termin der Einsetzung, wie ich hinterher erfahren habe, als ich nach Bekanntwerden werden der Schwangerschaft in der Praxis nachhaken wollte, wie das denn sein kann. Am Tag der vermeintlichen Einsetzung war meine Ex auch bei mir abends, meinte, es sei sehr schmerzhaft gewesen, ließ sich massieren, Tee und Wärmflasche von mir bringen... Sagte mir dann noch, wir könnten gleich loslegen, da Schutz sofort bestünde und ich Depp für 4 Wochen nicht darauf angesprungen, weil ich ihrem Körper Zeit geben wollte, sich zu regenerieren. 
Als ich herausgefunden habe, wie sich mich absichtlich gelinkt hat, habe ich mich sofort getrennt. Mittlerweile weiß ich von ihren "Freundinnen", dass sie die Pille auch schon lange nicht mehr genommen hatte und versucht hatte, sogar mit dengebrauchten Kondomen, das muss man sich echt mal vorstellen, eine Schwangerschaft herbei zu führen. Grund sei, dass ich zu viel Zeit mit meinen Kindern verbracht habe statt mit ihr an den Wochenenden. Mir selbst hat sie immer versichert, wie froh sie ist,dass ihre Tochter schon groß ist und dass wir jetzt mit großen Kindern unser Leben wieder genießen können.
Nach langen Monaten des Überlegens bin ich jetzt zu 100% sicher, dass ich keinen Kontakt möchte. Ich habe angeboten, den Unterhalt durch Aufnahme eines privaten Kredits im Voraus zu bezahlen, wenn sie mich dafür aus allem heraushält. Das will sie nicht. Ich muss die Vaterschaft anerkennen, sonst klagt sie sie ein. 
Darauf bin ich zum Jugendamt und habe dort vorgeschlagen, den Unterhalt im Voraus zu hinterlegen. Das wird aber nicht machbar sein, da sie einer Beistandsschaft nicht zustimmt. Dafür bekomme ich böse Briefe von ihrem Anwalt, doch bitte beim Jugendamt vorneweg die Vaterschaft anerkennen zu lassen, dass ich mich nicht aus der Verantwortung stehlen dürfe, dass ich froh sein solle, dass die "Mandantin" uneingeschränkt Umgang zustimmt, dass das Kind Recht auf Umgang mit mir hat usw... 
Ich bin ziemlich fertig gerade. 
Mir ist bewusst, dass das Kind völlig unschuldig ist an der Situation. Aber ich weiß auch, dass ich nicht der "Papa" sein will. Da sind keine Gefühle da. Und ich möchte das Kind auch von meinen drei großen fernhalten. Einfach wieder glücklich leben. 
Hat jemand Tipps oder Ratschläge? War vielleicht mal in der selben Situation?
Kommen alle Kinder, wenn alt genug, irgendwann auf ihre Erzeuger zu, wenn sie diese nicht kennen? Welche Möglichkieten und Rechte habe ich, mich dem zu entziehen? 
Nicht falsch verstehen, ich habe mir die Entscheidung nicht leicht gemacht, wünsche dem Kind alles Glück dieser Erde. Ich möchte es nur einfach nicht in meinem Leben und keine Rolle in seinem Leben spielen. 
Danke
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#2
Hallo Arrico,

krasse Geschichte. Das mit den gebrauchten Kondomen hat ein Bekannter von mir auch schon mal erlebt, ich konnte es nicht glauben. Scheint aber bei den Frauen eine weit verbreitete Taktik zu sein.

Kindesunterhalt wirst du zahlen müssen bis das Kind eine Ausbildung abgeschlossen hat, oft bis es 25 ist. Das summiert sich abgezinst auf ca. 150.000 Euro heutigen Gegenwert.

Eine größerer Baustelle könnte der Betreuungsunterhalt für die Betrügerin werden. Das ist eine unbefristete Lohnfortzahlung für sie, da sie wegen dem Schaden den du ihr zugefügt hast nicht mehr arbeiten kann.

Gib mal mehr Infos. Bist du berufstätig? Ungefährer Verdienst? Ist sie berufstätig? Ungefährer Verdienst?

Grüße

Lullaby
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#3
Zunächst die rechtliche Seite: Ab der Geburt ist es sehr einfach, dich zur Vaterschaftsanerkennung zu zwingen. Es bringt also nichts, da verzögern zu wollen. Trotzdem: Ein Abstammungstest davor sollte Pflicht für dich sein.

Denn so wie ich die Situation sehe, hat dich die Ex von hinten bis vorne angelogen und zwar in einer ganz essenziellen, tiefgehenden Sache. Es ging ihr von Anfang an offenbar darum, schwanger zu werden und dafür hat sie nicht nur mal eben gelogen oder was vergessen, sondern sie hat sogar monatelang genau geplant, sorgsam eine Kulisse aufgebaut. Du kannst also davon ausgehen, dass sie auch bei allem anderem lügt, ganz so wie es ihr in den Kram passt. Es kann also gut sein, dass sie um ihr Kindziel noch mit 39 zu erreichen noch weitere Nebengelegenheiten genutzt hat, von denen du nichts ahnst weil sie offenbar ganz gut ist im Kulissen bauen und du hinreichend arglos.

Unterhalt hinterlegen kannst du vergessen. So etwas geht nicht. Du könntest das Geld deinem Anwalt geben, der die Überweisung für dich macht, aber was soll das bringen? Du musst die nächsten 25 Jahre trotzdem mindestens alle zwei Jahre Auskunft über deine gesamten finanziellen Verhältnisse geben. Dieses Recht kannst du nicht umgehen.

Wenn du geplant hast, einen grossen Geldbetrag zu hinterlegen bist du offenbar gut situiert. Das wird dich immer zum Ziel von Begehrlichkeiten machen. Es wird da auch immer was geben. Mehrbedarf, Sonderbedarf, allerlei Erhöhungen... und hast du an den Betreuungsunterhalt gedacht? Auf für die Mutter hast du mindestens drei Jahre dick zu zahlen. Was hat sie denn bisher für ein Einkommen?

Zum Kontakt mit dem Kind kannst du theoretisch, aber nicht praktisch gewungen werden. Deine Entscheidung, das bleiben zu lassen hat ihre Schattenseiten, dürfte aber der beste Weg sein. Das Geschwätz der Ex über Umgang kannst du ohnehin vergessen. Eine erwiesene vollkommene Lügnerin wird immer so reden wie es gerade opportun erscheint. Kommst du wirklich, wird sie wahrscheinlich Hürden aufstellen, Manipulationsspielchen beginnen, alles vergiften, wenn das Verhältnis zum Kind gut wird. Sich das von vornherein zu ersparen ist nicht der schlechteste Weg. Sicher kann das Kind nichts dafür. Du aber auch nichts. Ganz allein die Ex ist es, die alles so herbeigeführt und zu verantworten hat.

Solche abgetrennten Kinder kommen meistens auch später nicht mehr und wenn, dann sind es komische, nicht sehr angenehme Kontakte. Es gibt keine gemeinsame Vergangenheit und damit auch wenig zu reden. Die Lücke besteht und ändert sich nicht.
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#4
hallo arrico

erst mal vaterschaftstest...vielleicht...

aber...spiel doch mal genauso gemein...wenn vaterschaftstest...dann bei einem besamungslabor deiner
wahl, schick einen freund von dir hin, der ähnlich aussieht wie du...mit deinem ausweis etc...lass ihn
deine unterschrift üben etc....das gibt ein böses erwachen...wenn...aber das nur als ideeeee...

o.a. operation hat ein fliegerfreund von mir gebracht....so vor ca 30 jahren...ich hin mit seinem ausweis,
keiner hat auch nur irgendeine frage gefragt...nix...blut und haare....neeeeee herr m....siiieeee sind nicht
der vater....die situation war ähnlich wie bei dir....also .....kampfplan zur feinabstimmung hier einstellen!

solchen weibern muß man alles heimzahlen...

bb
netlover
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#5
(19-06-2020, 08:57)Lullaby schrieb: Hallo Arrico,

krasse Geschichte. Das mit den gebrauchten Kondomen hat ein Bekannter von mir auch schon mal erlebt, ich konnte es nicht glauben. Scheint aber bei den Frauen eine weit verbreitete Taktik zu sein.

Kindesunterhalt wirst du zahlen müssen bis das Kind eine Ausbildung abgeschlossen hat, oft bis es 25 ist. Das summiert sich abgezinst auf ca. 150.000 Euro heutigen Gegenwert.

Eine größerer Baustelle könnte der Betreuungsunterhalt für die Betrügerin werden. Das ist eine unbefristete Lohnfortzahlung für sie, da sie wegen dem Schaden den du ihr zugefügt hast nicht mehr arbeiten kann.

Gib mal mehr Infos. Bist du berufstätig? Ungefährer Verdienst? Ist sie berufstätig? Ungefährer Verdienst?

Grüße

Lullaby

Hallo Lullaby,
Danke für deine schnelle Antwort! Ich bin voll berufstätig, Beamter. Monatlich ca 2,7 Netto, 13. Monatsgehalt. 
Sie ist bisher auch voll berufstätig, genau weiß ich nicht, wieviel sie verdient, arbeitet im Maschinenbau. Ich denke irgendwas so um 1,8 wird ihr netto wohl bleiben. Unterhalt für die große Tochter und Kindergeld hat sie noch, aber ist wahrscheinlich irrelevant.
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#6
(19-06-2020, 09:09)p__ schrieb: Zunächst die rechtliche Seite: Ab der Geburt ist es sehr einfach, dich zur Vaterschaftsanerkennung zu zwingen. Es bringt also nichts, da verzögern zu wollen. Trotzdem: Ein Abstammungstest davor sollte Pflicht für dich sein.

Denn so wie ich die Situation sehe, hat dich die Ex von hinten bis vorne angelogen und zwar in einer ganz essenziellen, tiefgehenden Sache. Es ging ihr von Anfang an offenbar darum, schwanger zu werden und dafür hat sie nicht nur mal eben gelogen oder was vergessen, sondern sie hat sogar monatelang genau geplant, sorgsam eine Kulisse aufgebaut. Du kannst also davon ausgehen, dass sie auch bei allem anderem lügt, ganz so wie es ihr in den Kram passt. Es kann also gut sein, dass sie um ihr Kindziel noch mit 39 zu erreichen noch weitere Nebengelegenheiten genutzt hat, von denen du nichts ahnst weil sie offenbar ganz gut ist im Kulissen bauen und du hinreichend arglos.

Unterhalt hinterlegen kannst du vergessen. So etwas geht nicht. Du könntest das Geld deinem Anwalt geben, der die Überweisung für dich macht, aber was soll das bringen? Du musst die nächsten 25 Jahre trotzdem mindestens alle zwei Jahre Auskunft über deine gesamten finanziellen Verhältnisse geben. Dieses Recht kannst du nicht umgehen.

Wenn du geplant hast, einen grossen Geldbetrag zu hinterlegen bist du offenbar gut situiert. Das wird dich immer zum Ziel von Begehrlichkeiten machen. Es wird da auch immer was geben. Mehrbedarf, Sonderbedarf, allerlei Erhöhungen... und hast du an den Betreuungsunterhalt gedacht? Auf für die Mutter hast du mindestens drei Jahre dick zu zahlen. Was hat sie denn bisher für ein Einkommen?

Zum Kontakt mit dem Kind kannst du theoretisch, aber nicht praktisch gewungen werden. Deine Entscheidung, das bleiben zu lassen hat ihre Schattenseiten, dürfte aber der beste Weg sein. Das Geschwätz der Ex über Umgang kannst du ohnehin vergessen. Eine erwiesene vollkommene Lügnerin wird immer so reden wie es gerade opportun erscheint. Kommst du wirklich, wird sie wahrscheinlich Hürden aufstellen, Manipulationsspielchen beginnen, alles vergiften, wenn das Verhältnis zum Kind gut wird. Sich das von vornherein zu ersparen ist nicht der schlechteste Weg. Sicher kann das Kind nichts dafür. Du aber auch nichts. Ganz allein die Ex ist es, die alles so herbeigeführt und zu verantworten hat.

Solche abgetrennten Kinder kommen meistens auch später nicht mehr und wenn, dann sind es komische, nicht sehr angenehme Kontakte. Es gibt keine gemeinsame Vergangenheit und damit auch wenig zu reden. Die Lücke besteht und ändert sich nicht.

Heyho, danke dir schonmal! Das mit dem Umgang vergiften habe ich mir auch schon so gedacht. War ein zusätzlicher Grund, warum ich es besser finde, komplett außen vor zu bleiben. 
Ich hoffe, dass du Recht hast und das Kind von sich aus keinen Kontakt suchen wird. 

Darf man so ein Kind denn verschweigen? Wenn ich auf die Geburtsurkunde komme, wer erfährt davon? 
Die Dame versucht natürlich, mich bei meinen Freunden und Familie schlecht zu reden- was für ein Unmensch, der sein eigen Fleisch und Blut verstößt. An meine Exfrau und meine Kinder kommt sie bisher nicht ran, aber das ist natürlich meine größte Sorge, dass sie meine Kinder da mit reinzieht. 

"Gut situiert" ist relativ. Ich komme mit meinem Gehalt (2,7 netto) gut klar, zahle noch Unterhalt für 2 meiner 3 Kinder, wobei eines davon diesen Sommer mit der Ausbildung fertig wird und übernommen wird, sprich ab da wird er wohl auf eigenen Beinen stehen. Der UH für die Jüngste ist momentan ausgesetzt, da sie bei mir wohnt- mit meiner Exfrau bin ich aber auch total grün, wir besprechen sowas ohne Probleme und regeln das seit Jahren untereinander, wenn es bei ihr knapp war bin ich immer nach Kräften eingesprungen. Also da kann ich kein böses Wort verlieren, wir haben Kosten und Betreuung immer so geregelt bekommen, dass wir beide die Kids so oft als möglich hatten und uns mit allem anderen gegenseitig unterstützt.

Dass ich der Vater bin, da bin ich mir leider schon recht sicher. Ihre ehemals beste Freundin, von der ich die Sache mit dem Planen weiß, würde sicherlich Bescheid wissen, wenn es andre potentielle Väter geben würde. Rechnerisch passt es eben auch. Blöd gesagt: Nach ihrer vermeintlichen Spiraleinsetzung habe ich ja 4 Wochen mit ihr abstinent gelebt- wenn es nen anderen geben könnte, wäre sie vermutlich dann schon schwanger geworden? Wenn es ihr nur um Kind und Unterhalt gegangen wäre, hätte sie ja meinen Vorschlag annehmen können mit dem Kredit? Ich habe 90.000 vorgeschlagen, mit der Option, dass ich auch mit mehr einverstanden wäre.
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#7
Dann wirst du die nächsten Jahre von 1280 EUR im Monat leben müssen. Ihr Anspruch beträgt rund 1200 EUR monatlich plus Kindesunterhalt plus Erstausstattung, Mehr- und Sonderbedarf. Du kommst ziemlich genau beim Selbstbehalt bei Ansprüchen nach §1615l BGB raus.
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#8
(19-06-2020, 10:19)netlover schrieb: hallo arrico

erst mal vaterschaftstest...vielleicht...

aber...spiel doch mal genauso gemein...wenn vaterschaftstest...dann bei einem besamungslabor deiner
wahl, schick einen freund von dir hin, der ähnlich aussieht wie du...mit deinem ausweis etc...lass ihn
deine unterschrift üben etc....das gibt ein böses erwachen...wenn...aber das nur als ideeeee...

o.a. operation hat ein fliegerfreund von mir gebracht....so vor ca 30 jahren...ich hin mit seinem ausweis,
keiner hat auch nur irgendeine frage gefragt...nix...blut und haare....neeeeee herr m....siiieeee sind nicht
der vater....die situation war ähnlich wie bei dir....also .....kampfplan zur feinabstimmung hier einstellen!

solchen weibern muß man alles heimzahlen...

bb
netlover

Hallo netlover, danke für deine Antwort !!! Ich bin da natürlich schon ein braver doofer Beamter und erstmal überfordert, wenn ich das lese. Problem: Ich bin Polizist. Wenn so eine Fälschung auffliegt? Bin ich vermutlich meine Arbeit los... Wobei es natürlich sehr sehr sehr verlockend ist. Andere Seite: Wenn sie sicher ist, dass nur ich der Erzeuger sein kann, wird sie bestimmt ein gerichtliches Testverfahren verlangen. Da würde es sicherlich schon schwieriger mit dem Doppelgänger... Dazu kommt noch mein Thread hier... 
Heimzahlen ja, irgendwo ja. Andererseits- ich habe nicht mal große Rachgelüste. Ich wäre nur einfach gerne so weit als iiiiirgend möglich raus aus der Sache. Ich will die Dame nicht mehr sehen und keinen Kontakt mehr.
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#9
oh shit frau schmitt....

entweder du machst dich teil-selbständig und machst diesbezüglich beim AG was aus....deine alte bekommt noch wohngeld, h4 + 1240 unterhalt (?), KU, 50 % KIGE...allah...was hast du gemacht...
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#10
(19-06-2020, 10:56)Arrico schrieb: Wenn es ihr nur um Kind und Unterhalt gegangen wäre, hätte sie ja meinen Vorschlag annehmen können mit dem Kredit? Ich habe 90.000 vorgeschlagen, mit der Option, dass ich auch mit mehr einverstanden wäre.

Warum sollte sie das machen? Ihr stehen regelmässig Neuberechnungen zu, komplette Auskunft über dich, Mehrbedarf, Sonderbedarf, Erstausstattung und nicht zuletzt Unterhalt für sich selber. Das ganze Kindesunterhaltszeug regelt das Jugendamt für sie - kostenfrei, prompt und auf absolute Unterhaltsmaximierung verpflichtet.

Eine Konstruktion wie du dir sie vorstellst müsste mit einer Erfüllungsübernahme durch sie begleitet werden, um wenigstens die Hoffnung auf Gültigkeit zu bekommen. Das hat nur Nachteile für sie.

Auch die Vaterschaftsanerkennung steht ihr zu. Darauf zu verzichten wäre noch viel nachteiliger. Die rechtliche Vaterschaft ist der Schlüssel zu deiner Schatztruhe und deinem Leben. Erbberechtigung, die Auskunftsrechte, die nicht brechbare offizielle Verbindung...

(19-06-2020, 11:06)netlover schrieb: entweder du machst dich teil-selbständig

Das ist doch alles Phantasie. Mit 49 aus dem Beamtenstatus raus, selbstständig machen, Doppelgänger zum Test schicken... nichts davon ist in dieser Situation realistisch.
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#11
(19-06-2020, 10:58)p__ schrieb: Dann wirst du die nächsten Jahre von 1280 EUR im Monat leben müssen. Ihr Anspruch beträgt rund 1200 EUR monatlich plus Kindesunterhalt plus Erstausstattung, Mehr- und Sonderbedarf. Du kommst ziemlich genau beim Selbstbehalt bei Ansprüchen nach §1615l BGB raus.

Das ist ja zum davon laufen !!!!!!!!!!! An den Betreuungsunterhalt habe ich noch nicht gedacht!!! 

Wie lange hat sie Anspruch? Bis das Kind 3 ist? Darf sie denn einfach so lange daheim bleiben? Wäre ihr Job ihr danach immernoch sicher? Und: Vermutlich wird man dann meine Exfrau auch mitreinziehen, weil meine Tochter bei mir lebt jetzt und sie dann theoretisch unterhaltsverpflichtet wäre? Darf ich da auf Unterhalt verzichten und ihn nicht miteinberechnen lassen? Mal ganz blöd gesagt, als meine Exfrau und ich Kinder gewollt und geplant bekommen haben, hat sie mir mit der Betreuung den Rücken frei gehalten und ihren Job an den Nagel gehängt. Seit die Kleinste auf der weiterführenden Schule ist, hat  sie endlich wieder die Möglichkeit, in ihrem Beruf zu arbeiten. Und jetzt soll sie dafür zahlen, dass ich nochmal Vater werde? Läuft das so dann? Und kann ich das irgendwie umgehen? Kennst du dich da aus?
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#12
hast recht...erst im vorletzten beitrag gelesen, daß beamter...

aber...vielleicht stellt sich arrico doch gut mit mama....das würde viel geld sparen...evtl. größere wohnung, um diesen kosten aus dem
weg zu gehen...
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#13
(19-06-2020, 11:06)netlover schrieb: oh shit frau schmitt....

entweder du machst dich teil-selbständig und machst diesbezüglich beim AG was aus....deine alte bekommt noch wohngeld, h4 + 1240 unterhalt (?), KU, 50 % KIGE...allah...was hast du gemacht...

Teilselbstständig? Als Polizist... Himmelarsch das kann ich vergessen! Als was denn auch? 
Meine Ex arbeitet ja momentan... Ich hoffe nicht, dass sie H4 brauchen wird! Aber leck fett so viel Geld! Ich dachte, es läuft mehr oder weniger nach der Düsseldorfer Tabelle und ich bin im schlimmsten Fall für die nächsten 25 Jahre bis zu 500 Euro los im Monat. Muss sie denn gar nicht wieder arbeiten, wenn sie nicht will? Irgendwann wird man ihr doch sagen Kind ist jetzt so und so groß Arbeiten ist keine Zumutung mehr?!

(19-06-2020, 11:23)netlover schrieb: hast recht...erst im vorletzten beitrag gelesen, daß beamter...

aber...vielleicht stellt sich arrico doch gut mit mama....das würde viel geld sparen...evtl. größere wohnung, um diesen kosten aus dem
weg zu gehen...

Du warst schneller! Ich habe hier noch meine Probleme mit dem Forum. Größere Wohnung- auch keine gute Idee. Meine ist Eigentum. Gut stellen mit "Mama"? Ich schätze das ginge nur, wenn ich zu ihr zurück gehen würde. Und das ist ausgeschlossen für mich.

Warum sollte sie das machen? Ihr stehen regelmässig Neuberechnungen zu, komplette Auskunft über dich, Mehrbedarf, Sonderbedarf, Erstausstattung und nicht zuletzt Unterhalt für sich selber. Das ganze Kindesunterhaltszeug regelt das Jugendamt für sie - kostenfrei, prompt und auf absolute Unterhaltsmaximierung verpflichtet.

Eine Konstruktion wie du dir sie vorstellst müsste mit einer Erfüllungsübernahme durch sie begleitet werden, um wenigstens die Hoffnung auf Gültigkeit zu bekommen. Das hat nur Nachteile für sie.

Auch die Vaterschaftsanerkennung steht ihr zu. Darauf zu verzichten wäre noch viel nachteiliger. Die rechtliche Vaterschaft ist der Schlüssel zu deiner Schatztruhe und deinem Leben. Erbberechtigung, die Auskunftsrechte, die nicht brechbare offizielle Verbindung...

(19-06-2020, 11:06)netlover schrieb: entweder du machst dich teil-selbständig

Das ist doch alles Phantasie. Mit 49 aus dem Beamtenstatus raus, selbstständig machen, Doppelgänger zum Test schicken... nichts davon ist in dieser Situation realistisch.
[/quote]

Danke für die ehrliche Einschätzung. Vielleicht bin ich das, aber mir wären 90.000 bar auf die Kralle lieber als häppchenweise größere Stückchen vom Kuchen. Mit so einem Betrag kann man ja wirklich was anfangen... deswegen eben auch mein Gefühl, dass es ihr gar nicht so sehr ums Geld geht sondern darum, dass sie mich hat oder weil sie mich nicht haben kann etwas gegen mich in der Hand. Aber wer weiß, vielleicht nehme ich mich da doch zu wichtig und sie plant auf lange Sicht
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#14
Wenn ich das so lese, vermute ich auch dass es der "Dame" im Gegensatz zu den meisten anderen nicht in erster Linie um die Kohle geht. Dafuer spricht auch, dass sie selber einen guten Job hat. Die will Dich an sie binden, daher auch das Theater mit Ungang etc. Vergiss das mit der Einmalzahlung, macht die nicht. Die will unbedingt Kontakt zu Dir und wenn irgendmoeglich Teil Deines Lebens sein. Wenn das nicht klappt und sie das realisiert, wird sie alle Waffen rausholen die es nur gibt. Da das komplette System hinter der "armen, armen, verlassenen und misshandelten" Mutter steht, wird sie dabei auch kostenlos von zig Institutionen unterstuetzt. Da kannst Du Dich noch warm anziehen. Als erstes wuerde ich die Mutter Deiner Kinder informieren, der reinen Wein einschenken. Dann wuerde ich mir ueberlegen wie ich mich auf ev. Falschbeschuldigungen (Vergewaltigung) vorbereiten kann. Weil wenn dass erstmal raus ist, sieht es fuer Dich mit Deinem Job nicht mehr gut aus. Damit bist Du erledigt, bzw. die Kariere zumindest fuer immer beendet. Da bleibt immer was kleben.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#15
(19-06-2020, 11:30)Arrico schrieb: Muss sie denn gar nicht wieder arbeiten, wenn sie nicht will?

Doch, nach drei Jahren. Betreuungsunterhalt läuft drei Jahre voll ab Geburt, da muss sie nicht arbeiten. Tut sie es doch, wird nur die Hälfte ihres Einkommens angerechnet, aber bei den Betreuungskosten zahlst du dafür voll mit.

Nach drei Jahre ist sie gehalten, wenigstens Teilzeit zu arbeiten. Deine Unterhaltspflicht beschränkt sich dann aufs den Betrag zwischen ihrem Einkommen jetzt und ihrem Einkommen vor Geburt. Sollte sie besonderen Betreuungsbedarf für das Kind glaubhaft machen, kann die volle Unterhaltspflicht auch sehr viel länger dauern.

Dein Selbstbehalt für Betreuungsunterhalt liegt bei 1280 EUR und der Anspruch ist auf 3/7 deines Nettoeinkommens begrenzt.

Um was es der Dame geht, spielt ab dem Moment keine Rolle mehr, in dem das Jugendamt beginnt, sich um den Unterhalt zu kümmern. Selbst wenn sie gar keine finanziellen Interessen hätte und der irren Vorstellung anhängt, dich über ihren fundamentalen Betrug an sich zu binden, würde das spätestens mit deiner eindeutigen Weigerung enden, da mitzuspielen. "Dann soll er wenigstens zahlen, das Schwein" ist dann die typische Fortsetzung. Da wird sie im Moment noch hoffen und vielleicht denken, warten wir mal bis das Kind da ist, aber spätestens dann wirds Schluss mit lieb spielen sein. Auf dieses Szenario solltest du dich vorbereiten, geistig und finanziell.

Zitat:Vielleicht bin ich das, aber mir wären 90.000 bar auf die Kralle lieber als häppchenweise größere Stückchen vom Kuchen

Es geht aber nicht, nicht mal freiwillig. Es gibt keine Veränderung beim Kindesunterhalt nach §1612 BGB ("Der Unterhalt ist durch Entrichtung einer Geldrente zu gewähren") ff. durch eine Einmalzahlung im deutschen Recht. Und wenn sie sagt "okay", dann wird das bei jedem Antrag auf eine Sozialleistung zwangsweise enden. Es gibt ein paar aufwendig konstruiert Szenarien, in denen man so etwas indirekt konstruieren kann, aber -sorry- das ist nicht deine Liga, nicht mal annähernd. Das sind Dinge wie Wohnung kaufen und mietfrei wohnen lassen oder so viel Geld geben, dass die Kapitalerträge höher sind wie der Unterhaltsanspruch.
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#16
(19-06-2020, 12:01)kay schrieb: Wenn ich das so lese, vermute ich auch dass es der "Dame" im Gegensatz zu den meisten anderen nicht in erster Linie um die Kohle geht. Dafuer spricht auch, dass sie selber einen guten Job hat. Die will Dich an sie binden, daher auch das Theater mit Ungang etc. Vergiss das mit der Einmalzahlung, macht die nicht. Die will unbedingt Kontakt zu Dir und wenn irgendmoeglich Teil Deines Lebens sein. Wenn das nicht klappt und sie das realisiert, wird sie alle Waffen rausholen die es nur gibt. Da das komplette System hinter der "armen, armen, verlassenen und misshandelten" Mutter steht, wird sie dabei auch kostenlos von zig Institutionen unterstuetzt. Da kannst Du Dich noch warm anziehen. Als erstes wuerde ich die Mutter Deiner Kinder informieren, der reinen Wein einschenken. Dann wuerde ich mir ueberlegen wie ich mich auf ev. Falschbeschuldigungen (Vergewaltigung) vorbereiten kann. Weil wenn dass erstmal raus ist, sieht es fuer Dich mit Deinem Job nicht mehr gut aus. Damit bist Du erledigt, bzw. die Kariere zumindest fuer immer beendet. Da bleibt immer was kleben.

Hallo Kay,

Danke dir! Meine Exfrau weiß schon seit 2 Monaten Bescheid. Wir haben wirklich über die Jahre ein sehr freundschaftliches Verhältnis aufgebaut, sie ist schon allein wegen den Gesprächen über die Kids (die jüngste, die jetzt bei mir ist, hat ne schwierige Pubertät) eine große Vetraute von mir. Sie hat auch einen festen Partner seit Jahren, den meine drei total gut finden und ich wirklich auch. Treffen uns bei allen möglichen familiären Festen und sind da echt ne harmonische Patchworkfamily. Ich gehe mit den Kids seit je her zu ihren Eltern auf einen Kaffee, die wiederum haben nicht nur Fotos von den leiblichen Enkeln aufgestellt sondern auch vom Sohnemann ihres neuen Partners, der wiederum schon mit mir und meinen drei zusammen im Urlaub war, so lange meine Ex mit ihrem Freund weg war. Also alles sehr "cool". Sie respektiert meine Haltung. O-Ton: Das Kind kann ja so gar nichts dafür, aber wenn du dir sicher bist, dann ist es vermutlich besser so, wenigstens für den Moment. Sie findet eben, ich sollte mich dann nicht sperren, falls das Kind eines Tages kommt... Da sind wir uns uneins. Aber ob und wann ich unseren Kids was sage, das sei meine Sache. 
Ansonsten: Trübe Aussichten! Ich befürchte auch, dass da noch sehr viel auf mich zukommen wird. 
Irgendwelche Tipps, wie ich vorbeugen kann?
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#17
arrico...ein blöder witz zum poliziste....kauf dir eine kreuzung und ampel...und mach dich selbständig...

aber kay hat was gutes geschrieben: warum gibst du euch nicht eine chance..??? denk drüber nach

du kannst ja nebenher auch andre haben - also...

ich würde auf weiche welle machen...und den gehaltsabtrich so gering wie möglich machen. irgendwann
müßtest du dich dann inn eure pi-ausnüchterungszelle einmieten, wennst die miete nicht zahlen kannst
oder asyl beantragen. das wäre was...asylbewerber mit polizeiausbildung...böse...ich weis...

bb
netlover
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#18
(19-06-2020, 12:26)p__ schrieb:
(19-06-2020, 11:30)Arrico schrieb: Muss sie denn gar nicht wieder arbeiten, wenn sie nicht will?

Doch, nach drei Jahren. Betreuungsunterhalt läuft drei Jahre voll ab Geburt, da muss sie nicht arbeiten. Tut sie es doch, wird nur die Hälfte ihres Einkommens angerechnet, aber bei den Betreuungskosten zahlst du dafür voll mit.

Nach drei Jahre ist sie gehalten, wenigstens Teilzeit zu arbeiten. Deine Unterhaltspflicht beschränkt sich dann aufs den Betrag zwischen ihrem Einkommen jetzt und ihrem Einkommen vor Geburt. Sollte sie besonderen Betreuungsbedarf für das Kind glaubhaft machen, kann die volle Unterhaltspflicht auch sehr viel länger dauern.

Dein Selbstbehalt für Betreuungsunterhalt liegt bei 1280 EUR und der Anspruch ist auf 3/7 deines Nettoeinkommens begrenzt.

Um was es der Dame geht, spielt ab dem Moment keine Rolle mehr, in dem das Jugendamt beginnt, sich um den Unterhalt zu kümmern. Selbst wenn sie gar keine finanziellen Interessen hätte und der irren Vorstellung anhängt, dich über ihren fundamentalen Betrug an sich zu binden, würde das spätestens mit deiner eindeutigen Weigerung enden, da mitzuspielen. "Dann soll er wenigstens zahlen, das Schwein" ist dann die typische Fortsetzung. Da wird sie im Moment noch hoffen und vielleicht denken, warten wir mal bis das Kind da ist, aber spätestens dann wirds Schluss mit lieb spielen sein. Auf dieses Szenario solltest du dich vorbereiten, geistig und finanziell.

Zitat:Vielleicht bin ich das, aber mir wären 90.000 bar auf die Kralle lieber als häppchenweise größere Stückchen vom Kuchen

Es geht aber nicht, nicht mal freiwillig. Es gibt keine Veränderung beim Kindesunterhalt nach §1612 BGB ("Der Unterhalt ist durch Entrichtung einer Geldrente zu gewähren") ff. durch eine Einmalzahlung im deutschen Recht. Und wenn sie sagt "okay", dann wird das bei jedem Antrag auf eine Sozialleistung zwangsweise enden. Es gibt ein paar aufwendig konstruiert Szenarien, in denen man so etwas indirekt konstruieren kann, aber -sorry- das ist nicht deine Liga, nicht mal annähernd. Das sind Dinge wie Wohnung kaufen und mietfrei wohnen lassen oder so viel Geld geben, dass die Kapitalerträge höher sind wie der Unterhaltsanspruch.


Danke dir! Sehr informativ! 
Und da brauchst du dich nicht annähernd zu entschuldigen, ich kenne meine finanzielle Liga haha! Sowas ist in der Tat nicht der Überlegung Wert in meinem Fall... Bis 140.000 maximal meinte die Bank, wären sie mit einem Kredit einverstanden, und das auch nur, weil ich Eigentum habe^^. Für höhere Kredite bin ich schlicht zu alt. 
Also blöd gesagt wird ihr Einkommen bei den Betreuungskosten nur zur Hälfte und meins voll angerechnet? Auch falls sie einen Krippenplatz bekäme und nach 6 Monaten wieder voll arbeiten gehen würde? 

"Das Schwein" bin ich allerdings jetzt schon, wo immer sie Freunde oder Verwandte von mir trifft. Vielleicht ist das wenigstens ein Hoffnungsschimmer, dass sie sich schon damit abgefunden hat, dass ich definitiv nicht mehr zu ihr zurück gehen werde und doch nicht noch so ganz dicke Dinger kommen werden? Oder meinst du das ist erst durch, wenn das Kind auf der Welt ist?
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#19
Ich würde mich mal auf die schlimmen Szenarien vorbereiten und darauf hoffen, dass sie nicht eintreten.

Ihrem Verhalten nach kennt die Exfreundin keine Grenzen und lügt krass, wenn es zweckdienlich ist. Du bist als Polizist angreifbar, du hantierst vermutlich mit Waffen, hast ein besonderes Dienstverhältnis zum Arbeitgeber. Ausserdem bist du Mann, man verachtet dich wenn du Schwäche und Probleme zeigst (auch wenn das Gegenteil behauptet wird), gleichzeitig verlangt man das von dir.

Bereite deine Vorgesetzten behutsam auf möglichen Versuche vor, dir über den Arbeitgeberumweg Ärger zu bereiten. Bereite dich darauf vor, deine finanziellen Verhältnisse offenzulegen. Es bringt dir zum Beispiel überhaupt nichts mehr, irgendwo, irgendwie mehr zu verdienen, im Gegenteil, das steigert die Ansprüche noch, ohne dass dir mehr bleibt.

Zu ihrem Einkommen: Ja, so war das gemeint. Ihr Verdienst vor Kindesalter drei nennt sich "überobligatorisch".
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#20
Au Backe.

Und dann auch noch ne Eigentumswohnung. Am Ende des Tages ballern die dir noch einen Wohnvorteil auf deine Bezüge oben drauf.
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#21
Deine Ausgangssituation ist gelinde gesagt beschissen. Du bringst alles mit was das Herz eines Rechtsanwalts/Unterhaltsvorschusskasse höher schlagen lässt.
Mach genau das was @p_ dir schreibt...

Du hast Kontakt mit deiner EX deine Kinder lieben dich und sogar der Partner hat Dich ins Herz geschlossen...

Das mit dem Kredit ist Schwachsinn...kein Rechtsbestand.

Ich würde sagen lass dir sofort Titel an den Hals schmeißen f. alle deine 3 Kinder !...Desto mehr desto besser...KEINE GARANTIE! 

Falsches Alter, Falscher Job, Falsche Kindesmutter...deine Ex könnte evtl. dir Helfen den Schaden zu begrenzen !

Ich war froh das ich im Nachhinein Nicht zur Polizei gegangen bin...bei meinen Strafverfahren.
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#22
hoffentlich sind mindestens noch 2 unter 18...die andere in ausbildung...macht ordentlich was her, vielleicht noch
mit exfrau einen vertrag über nachehelichen unterhalt....mal das p-orakel befragen ob das geht!
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#23
(19-06-2020, 13:40)netlover schrieb: hoffentlich sind mindestens noch 2 unter 18...die andere in ausbildung...macht ordentlich was her, vielleicht noch
mit exfrau einen vertrag über nachehelichen unterhalt....mal das p-orakel befragen ob das geht!

Du hast es verstanden...p-orakel immer wichtig ! Wink Big Grin
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#24
Und vor allem kostenlos :-)

Erstmal heisst ein Wohnwertvorteil nicht, dass das Einkommen plötzlich steigt. Dann sind eben andere abzugsfähige Kosten da: Immobilienkredit (Zinsen und Tilgung, nicht wie früher nur Zinsen), verbrauchsunabhängige Kosten, die Allgemeinkosten der Hausumlage etc.

Ich hoffe, die Exfreundin weiss nicht dass dir die Wohnung gehört. Wenn nicht, dann lass den Fragebogeneintrag zur Miete einfach leer. Da ja sowieso kräftig Kindesunterhalt fliessen wird, interessiert das oft niemand mehr.

Die Immobilie ist da nun auch egal. Als Unterhaltspflichtiger ist es immer Mist, bei irgendwas festgetackert zu sein. Das bist du bereits durch den Arbeitgeber, Beamten sind da die Deppen. Öffentliches Einkommen, öffentliche Person, die Dienstpflichten, berufliche Einbahnstrassen.
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#25
Die Immobilie kannst du m. E. abschreiben. Dazu langjähriger unmenschlicher Druck durch Ex, Jugendamt, Rechtsanwälte und Richterinnen. Zahlen fürs Kind musst du bis du 75 bis.

Was wäre mit Plan B: Berufsunfähig werden wegen psychischer Belastung im Polizeidienst, Frühverrentung, davon bescheiden aber glücklich leben als "freier Mann". Die Kinder aus der ersten Ehe sind ja aus dem gröbsten raus und müssen lernen auf eigenen Beinen zu stehen. Beraten kannst du sie auch als Frührentner. Neue Hobbies suchen, evtl. nebenher noch ein bisschen dazu verdienen, Security o.ä.

Grüße



Noch ein Tipp: Falls du weiteres Vermögen hast (Aktien, Lebensversicherung, Bankguthaben usw.): mach alles nach und nach unauffällig zu Bargeld und Goldmünzen.
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