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30-09-2020, 16:58
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30-09-2020, 16:59 von Zahlesel_RUS.)
Es wurde vom Familiengericht vollstreckbare Teilausfertigung des Titels erteilt.
Zeitraum 11.2016-10.2018, sie wollen um 10K EUR
Meine Antwort war: ich habe seit dem 31.3.2017 erweiterten Umgang über 36%bekommen und ausgeübt hatte und die Ex hatte gar keinen UV Anspruch.
Kein Unterhaltsvorschuss bei mehr als 1/3 Mitbetreuung - VG Berlin
https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...?tid=11294
Kann ich über diese Erteilung mich beschweren? Oder abwarten und später bei dem Verwaltungsgericht meine Meinung äußern?
Gruß
Zahlesel
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Der Titel ist erstellt und die nächste Instanz wäre das OLG.
Offensichtlich geht's um KU und Deine Ex hat ihn vorgestreckt bekommen. Am Ende zahlst da aber ohnehin den fälligen KU, ganz unabhängig davon, ob Du ihn einfach nicht gezahlt hast oder er in Form von UV vorgestreckt wurde.
https://t.me/GenderFukc
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Im Schreiben stand gar nichts von der Möglichkeit diese Entscheidung zu bestreiten.
Sicherheitshalber schicke ich eine Beschwerde los. Mal schauen, ob sie etwas in die Bewegung setzt.
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Es wäre Aufgabe deines Anwalts gewesen, über Revisionsmöglichkeiten zu beraten.
Ob die Mutter Unterhaltsvorschuss zu Recht oder zu Unrecht bekommen hast, hat damit aber nichts zu tun, du hast auch keine Rechtsmöglichkeit, da einzugreifen. Das ist Sache zwischen Mutter und Unterhaltsvorschusskasse. Du kannst denen nur schreiben und begründen, dass sie keinen bekommen dürfte. Dem können sie nachgehen oder es bleiben lassen.
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okay, dann kläre ich dieses Problem bei dem Verwaltungsgericht.
Die Tipps, die mir Anwälte am Anfag meiner Geschichte gegeben haben, kann man in die Tonne werfen.
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(30-09-2020, 22:00)p__ schrieb: Es wäre Aufgabe deines Anwalts gewesen, über Revisionsmöglichkeiten zu beraten.
Ob die Mutter Unterhaltsvorschuss zu Recht oder zu Unrecht bekommen hast, hat damit aber nichts zu tun, du hast auch keine Rechtsmöglichkeit, da einzugreifen. Das ist Sache zwischen Mutter und Unterhaltsvorschusskasse. Du kannst denen nur schreiben und begründen, dass sie keinen bekommen dürfte. Dem können sie nachgehen oder es bleiben lassen.
Nehmen wir mal an, die Unterhaltsvorschusskasse zahlt obwohl die Empfängerin darauf gar keinen Anspruch hat. Was die UVK hätte erkennen müssen, wenn sie den Antrag mit der gebotenen Sorgfalt geprüft hätte. Somit liegt eigentlich eine Straftat nach §263 StGB - Betrug - vor. Die Mitarbeiter der UVK haben sich durch unterlassene Prüfung des Antrags (oder Stattgabe des Antrags, obwohl die Voraussetzungen nicht vorlagen) schuldig gemacht nach §257 StGB - Begünstigung im Amt - da der Taterfolg des Betruges sonst nicht eingetreten wäre.
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01-10-2020, 09:49
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01-10-2020, 09:53 von Zahlesel_RUS.)
ich habe grade eine Beschwerde eingereicht.
Mal schauen was als Antwort zurück kommen wird.
Ich lerne es in diesem Fall um später bei der JC Pfändung besser zu handeln.
Oswohl der JC den Titel hat, wird trotzdem Telausfertigung benötigt
Sonst interessiert mich nur das Eine. Wird es direkt beim Arbeitgeber gepföndet oder nicht.
Wenn Ja, werde ich mir statt Weihnachtsgeld 20 zusätzliche Urlaubstage beantragen.
Wenn vom Konto, dann Geldeingang für Weihnachts/Urlaubsgeld woanders routen und dann wieder zurück
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(01-10-2020, 07:28)Austriake schrieb: Somit liegt eigentlich eine Straftat nach §263 StGB - Betrug - vor.
Es steht aber nicht im Unterhaltsvorschussgesetz. Die Ansicht eines VG in einem Verfahren ist auch nicht bindend für andere Fälle, selbst wenn es abschliessend rechtskräftig geworden ist. Es betrifft immer nur einen speziellen Fall.
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(01-10-2020, 08:11)Zahlesel_RUS schrieb: es kommt die Pfändung und sie kann man bei demVerwaltungsgericht bestreiten.
Du weisst ich
Dich ! bringst Du nicht was durcheinander ?
Verwaltungsgericht = Kindesmutter/Unterhaltsvorschusskasse
Familiengericht = Abänderungsklage/Verwirkung
Vollstreckungsgericht = Fehler in der Zwangsvollstreckung/ Falsche Beträge
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01-10-2020, 10:23 von Zahlesel_RUS.)
Die Pfändung von GEZ habe ich beim Verwaltungsgericht bestritten. Stand halt im Schreiben, dass man wegen dieser Entscheidung eine Beschwerde einreichen kann.
Zwar hatte ich keinen Erfolg, da alles formal korrekt war.
Aber ich habe für 30EUR viel Spaß gehabt und mich von der Richtering beraten lassen. Ist viel billiger als Anwalt und es war Aufwand für die Gegenseite aus Hamburg nach Hannover zu kommen
Und wenn es bei mir richtig gepfändet wird, dann werde ich die 30EUR nicht mehr bezahlen und die GEZ kommt wieder und bleibt mit leeren Händen, da Kasse schon leer ist, und wenn dann für Jugendamt auf erster Stelle freigegeben.
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