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Psychisch kranke Frau. Chance auf Aufenthaltsbestimmungsrecht/Wechselmodell?
#51
Sucht sie eine Wohnung? Sobald sie eine hat, kommen voraussichtlich die Forderungen.
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#52
(19-09-2020, 08:07)Murmel schrieb: Sucht sie eine Wohnung? Sobald sie eine hat, kommen voraussichtlich die Forderungen.

Scheinbar nicht. Sie scheint selber nicht zu wissen, was sie möchte. Dass mit dem Auszug die Forderungen kommen ist abzusehen. Allerdings scheint sie Angst vor dem Auszug zu haben. Ich bekomme aus ihr nichts raus. Eigentlich könnte sie schon längst ohne mich und mit meinem Geld und unserem Kind ein relativ gemütliches Leben führen.
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#53
Es geht immer um Geld oder Rache!

Hat die irgend einen wirtschaftlichen Vorteil? Spekuliert die darauf noch irgend etwas von Dir zu bekommen? Gibt es gemeinsame Schulden oder Forderungen? Will sie sich bei Dir etwas leihen oder Dich irgendwo mit in die Haftung nehmen? Hat die einen Antrag für die Finanzierung bspw. einer Eigentumswohnung gestellt, den sie nur bekommt, wenn sie mit Dir zusammen lebt? Hat sie sich irgendwo beworben und braucht temporär den betreuenden Dady, weil sie als Alleinerziehende nicht genommen wird? Will die in eine andere Stadt ziehen und wartet auf eine Jobzusage? Hat die die Option auf eine billige Wohnung, muss dafür aber warten? Muss die irgendwelche Fristen einhalten, um sich besser zu stellen? Sammelt die Unterlagen? Ist ne Erbschaft oder Schenkung fällig? Hat die ein gemeinsames Konto geplündert oder was wertvolles verkauft und wartet die Fristen ab, damit die behaupten kann, dass es gemeinsam verbraucht wurde?.........Da gibt es so viele Ideen.

Ggf. will die einfach nur die Fallhöhe für die emotionale Erpressung erhöhen.

Eine Sache siehst Du aber. Absprachen hat die keine nötig. Die läßt Dich zappeln, macht keine Kompromisse und wird sich daher alles holen, was die kriegen kann,
1. über den Opferstatus, der die gesetzliche legitimiert sich Dein Geld zu holen
2. über die emotionale Erpressung mit dem Kind
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#54
Kleines Update. Frau schweigt und ignoriert nach wie vor. Habe sie jetzt quasi zu Gesprächen bzgl. des Kindes gezwungen dadurch, dass ich mit Vermittlung durch Jugendamt gedroht habe. Ich weiss, ist lächerlich, aber sie scheint es nicht zu wollen.
Momentan fordert sie nichts und lebt nur sinnlos vor sich hin auf der Couch.
Sollten diese Gespräche nichts bringen, was wahrscheinlich der Fall sein wird, macht es evtl. Sinn ganz naiv erstmal zum Jugendamt zu laufen, zu erklären, dass ich das Kind schon länger hälftig betreue und nicht mehr weiß wie ich mit dem Verhalten meiner Frau umgehen soll?
Ich hoffe dann, dass wenn wir beide da sitzen und meine Frau nur blockt oder Schwachsinn erzählt, ich durch einen besseren Eindruck mehr Chancen auf Wechselmodell bekomme.
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#55
Könnte es sein, dass deine Frau heftige Depressionen hat? Ihr Verhalten erscheint mir da recht typisch. Den Supergau vor Augen ist sie nicht mehr fähig, den Blick zu heben, um das wahrnehmen zu können, was du längst als Fakt vor Augen hast.
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#56
(18-10-2020, 20:44)Apfelmuss schrieb:  ich durch einen besseren Eindruck mehr Chancen auf Wechselmodell bekomme.
lass es so weiter ziehen und schreib die Daten auf(Dauer der ständigen Betreuung)
JA ist NIX, es wird nur vom Gericht entschieden, aber melde dein Status an JA mit der Bitte um eine Antwort.
Die Tante wird sich melden und zwar telephonisch(da deren Worte nicht nachweisbar sind) , aber diese Meldungen kannst du später beim Gericht vorführen.
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
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#57
(18-10-2020, 22:12)IPAD3000 schrieb: Könnte es sein, dass deine Frau heftige Depressionen hat? Ihr Verhalten erscheint mir da recht typisch. Den Supergau vor Augen ist sie nicht mehr fähig, den Blick zu heben, um das wahrnehmen zu können, was du längst als Fakt vor Augen hast.

Kann sein, dass sie eine leichte Depression hat. Das hat ihr auch die Eheberaterin damals gesagt, dass sie bei ihr Leidensdruck sieht und sie eine Psychotherapie braucht. 
Meiner Meinung nach, ist sie als Mensch nicht fähig glücklich zu sein. Helfen kann ich ihr nicht. Sie weist jegliche Hilfe ab. Ich muss zusehen, dass ich gesund bleibe.
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#58
Heute Post bekommen, Frau war beim Anwalt. Ich habe zwei Wochen Zeit dem Auszug meiner Frau mit Kind zuzustimmen, sonst gehts zum Familiengericht.
Und außerdem soll ich Einkunftsnachweise liefern, aber das war klar und ist ein kleineres Problem. Und sonst bin ich natürlich der Böse.
Was soll ich tun, meine Liebsten?
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#59
Natürlich wiederspruch.

Soll sie vor Gericht gehen.
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#60
Ich verstehe nicht ganz. Du sollst dem Auszug der Ex zustimmen? Oder geht es darum, dass sie das Kind mitnehmen will und du zustimmen sollst?
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#61
Du machst in Bezug auf auf die Bekloppte und Ihre Anwältin nichts. Wenn Sie ausziehen will, sehr gerne. Aber das Kind bleibt da.
Sofern vorhanden gilt es jetzt allfälliges Vermögen und wertvolle Gegenstände vor der Ex zu sichern. Alterntiv kannst Du auch die Schlösser zur Wohnung wechseln, so dass Sie nicht mehr reinkommt.
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#62
Genauso ist es, Exe darf gerne ausziehen, Kind bleibt aber da. Genau das schreibst Du kurz und knapp dem Rechtsverdreher der Exe. Wenn sie was anderes will, soll sie klagen.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#63
(02-11-2020, 19:24)Austriake schrieb: Ich verstehe nicht ganz. Du sollst dem Auszug der Ex zustimmen? Oder geht es darum, dass sie das Kind mitnehmen will und du zustimmen sollst?

Ich soll zustimmen, dass sie mit dem Kind auszieht.
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#64
Kalkulier bei der Bekloppten das Risiko ein, dass Sie auf Opfer von häuslicher Gewalt macht und das Kind mitnimmt.
Das wird dann unter der Rubrik Trennungskatastrophe verbucht und du bist aus der Wohnung draussen. Wenn Du dich mit der triffst, dann lass unauffällig in der Wohnung ne Kamera mitlaufen.
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#65
Könnt ihr mir sagen, wie es weiter läuft? Was bedeutet Familiengericht? Geht es erst zum Jugendamt?
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#66
beim Jugendamt Gespräch mit beiden Eltern und wenn keine Lösung gefunden wird(du stimmst nicht zu), dann geht es weiter zum Gericht
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
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#67
Versuche, das Ganze mal mit der Logik von Juristen zu betrachten: wenn du jetzt zustimmst, dass das Kind bei der Mutter bleibt, wieso willst du dann ein Wechselmodell? Wozu, du warst doch schon damit einverstanden, dass das Kind bei der Mutter bleibt?
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#68
(03-11-2020, 10:04)Austriake schrieb: Versuche, das Ganze mal mit der Logik von Juristen zu betrachten: wenn du jetzt zustimmst, dass das Kind bei der Mutter bleibt, wieso willst du dann ein Wechselmodell? Wozu, du warst doch schon damit einverstanden, dass das Kind bei der Mutter bleibt?

Natürlich stimme ich nicht zu. Ist wahrscheinlich etwas falsch von mir rübergekommen. Dann hätte ich auch sofort ausziehen können.
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#69
Für mich stellt sich die Frage, ob ich nun auch einen Anwalt brauche.
Kann ich an ihren Anwalt auch Forderungen stellen? Ist eine Mail ausreichend oder soll das immer per Einschreiben passieren? Soll ich nun auch ihre Einkommensbelege mit einer zweiwöchigen Frist verlangen?

Kann mir einer einigermaßen detailliert aufschlüsseln wie es weiter geht und wie lange alles jeweils dauert?
Plan ist darauf zu bestehen, dass Umgang sich längst von selbst geregelt hat und so weiter im Wechselmodell geführt werden kann. Zumal die Wohnung seine gewohnte Umgebung darstellt. Wir betreuen schon seit mind. einem Jahr das Kind nach Tagen abwechselnd (50/50). Seit paar Monaten mit strengerer Trennung.

Momentan schlägt sie in ihrem Schreiben vor, dass ich ihn jedes zweite Wochenende habe plus in der nächsten Woche von Dienstag nach KiTa bis Donnerstag bis zur KiTa. Ich will mind. dass die Anzahl meiner Betreuungstage erhalten bleibt (evtl auch ohne Übernachtung).
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#70
Du lebst in Deutschland. Solange es im Hochsommer nicht schneit, wird sie ihr mutmaßliches Recht bekommen. Das beantwortet auch die Frage: Was war zuerst da? Die Henne oder das Ei? Antwort: Beides. Und erst dann kam irgendwann ein Hahn um die Ecke...
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#71
Einen Anwalt brauchst du zwingend, wenn du im Unterhaltsrecht Gerichtsanträge stellen willst bzw. ihnen entgegentreten. Für die Frage wo das Kind lebt oder für vorgerichtliche Plänkeleien brauchst du keinen Anwalt.
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#72
@pampelmus: geht auf kein schreiben ein, daß die jetzige betreuungssituation kippt - sonst wirst du gekippt!

deine ex versucht sich nur vorteile zu verschaffen.

wenn du einen anwalt hast, dem du vertrauen kannst, lass ihn machen!

vor allem: alles sichern...

bb
netlover
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#73
Entweder die zieht aus und nimmt das Kind mit oder die wird Dich wegen häuslicher Gewalt aus der Wohnung verbannen. Frauen denken opportunistisch. Also das von beiden, wo die mehr Vorteile hat. Jedenfalls hat die sich still und heimlich vorbereitet statt verpeilt zu sein, so wie es immer ist.

Vermutlich bereitet die einen einstweiligen Antrag vor, um mit dem Kind ausziehen zu dürfen. Die zieht gerade die Show ab, dass die sich mit Dir friedlich einigen wollte. Das war aber dann nicht möglich, weil du so ein aggressiver Gefährder bist. Die wird als nächstes bei Gericht den Auszug mit Kind beantragen.
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#74
ich würde sogar eine schutzschrift favorisieren!
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#75
In dem Brief vom Anwalt der Frau steht, dass wenn ich binnen zwei Wochen ihr das Einverständnis zum Auszug mit Kind nicht gebe, sie das Familiengericht um eine Entscheidung darüber bemühen wird. Womit wird mir da gedroht? Und wie schnell geht es dann? Habe ich eine Möglichkeit zu widersprechen usw.?

Sonst werden in dem Brief mir emotionale Ausbrüche vor dem Kind vorgeworfen. Es handelt sich dabei darum, dass die Frau trotz meines Wunsches mit ihr nicht gemeinsam zu essen, sich an den Tisch mit mir und meinem Sohn an meinen Tagen setzt. Außerdem wird behauptet, die Wohnverhältnisse lassen keine Aufteilung der Wohnung zu. In meinem Trennungsschreiben (an sie übergeben) biete ich meiner Frau ein eigenes abschließbares Zimmer an, das sie nicht annimmt. Sie schläft im Durchgangszimmer. Das Schreiben wurde von mir auch per Einschreiben versandt, die Annahme wurde von ihr verweigert, sodass ich es noch ungeöffnet als Zeugnis meines guten Willens habe. Inwieweit kann es mir helfen?

Danke für den Hinweis mit Schutzschrift.
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