(09-11-2020, 22:45)Apfelmuss schrieb: In dem Brief vom Anwalt der Frau steht, dass wenn ich binnen zwei Wochen ihr das Einverständnis zum Auszug mit Kind nicht gebe, sie das Familiengericht um eine Entscheidung darüber bemühen wird. Womit wird mir da gedroht? Und wie schnell geht es dann? Habe ich eine Möglichkeit zu widersprechen usw.?
Hast Du Dich noch nie auch nur in Ansaetzen mit dem Rechtssystem beschaeftigen muessen? Dir wird mit Klage gedroht. Und natuerlich kannst du in einem Gerichtsverfahren Deine Sicht der Dinge darlegen. Wie schnell das geht? Keine Ahnung, sehr lange wird das aber nicht dauern. Wie schon geschrieben, teil dem Rechtsverdreher mit, dass die Gutste ausziehen darf, das Kind bleibt aber bei Dir. Biete grosszuegigen Umgang an.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
pampelmus....ich gehe mal davon aus, daß du höhere schulbildung hast....hast du dich nie geprügelt aufm schulhof oder
weibern aus der paralellklasse was nachgeschmissen und beschimpft? genauso machts deine alte mit dir.
scheiß was auf die drohungen etc. lass sie wohnen wo sie im haus will. kinder überleben das schon, genauso wie kriege,
hungersnöte und epedemien.
hast du einen anwalt? kannst du den zahlen?
gehe auf keine forderungen der ex ein. wenn sie auszieht mit kind lass es uns wissen und lass dich verklagen. es gibt
keine gewinner, nur verlierer in so einem fall. gewinner: gerichtskasse, 2 x anwälte, evtl. exfrau. verlierer evtl. exfrau, evtl.
du - aber bestimmt das kind.
nochmals: ziehe nicht aus, heb die nicht angenommenen briefe auf im verschlossenen zustand und gut ist. beweise nützen
beim FG überhaupt nicht, nur ein richter, der auf deiner seite ist.
In 2-3 Wochen wird Dir die Klage zugestellt. Dann kommt eine Verfahrensbeiständin, die euch beide befragt.
In rd. 6 Wochen wirst Du vermutlich eine mündliche Verhandlung haben und dann wird einstweilig beschlossen, ob die Ausziehen darf und das Kind mitnehmen kann oder Du ausziehen musst. Die Karte Agressor hat die bereits auf gemacht.
Wie Du Dich der gegenüber Verhältst ist völlig egal. Bei Richter/innen geht da das Kopfkino los. Strittige Trennungssotuation, beide kratzen sich die Augen aus und das Kind ist dazwischen. Frau = Opfer und Mann = Täter.
Der Richter muss jetzt entscheiden, wie er die Streithähne auseinander bekommt. Der Kompromiss wird lauten, dass Du die Wohnung bekommst und sie das Kind. Ohne Kind wird die nämlich nicht ausziehen, aber dann ist das Kind mitten im Elternstreit.
In dieser Situation kannst Du meiner Meinung nach höchstens anbieten, dass Du mit Kind ausziehst und der Ex die Wohnung überläßt. Dann hast Du ggf. eine kleine Chance auf das Wechselmodel.
Eines muss Dir klar sein. Der Richter muss dafür sorgen, dass einer von Euch beiden auszieht. Sie ist dazu bereit; stellt aber die Bedingung das Kind mit zu nehmen. Da musst Du im Minimum gleich ziehen.
Eine geeignete Wohnung wird die im Übrigen schon haben und das wird die bei Gericht auch nachweisen. Jetzt weißt Du auch warum die so lange geschwiegen hat und Dir das Kind gegeben hat. Die war auf Wohnungssuche. Wie sieht es bei Dir aus? Kannst Du dem Richter eine geeignete Wohnung für Dich und das Kind nachweisen? Kannst Du anbieten mit Kind auszuziehen und die Betreuung sicherzustellen? Deine Ex hat die Zeit genutzt, um das alles in 2 Wochen bei Gericht nachzuweisen und in spätestens 6 Wochen wird darüber entschieden.
Danke für die Auklärung. Sollte ich auf die Unterstellungen des Anwaltes in meinem Antwortschreiben ausführlich eingehen, diese kurz zurückweisen oder auf diese gar nicht reagieren?
10-11-2020, 09:32 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10-11-2020, 09:41 von Alles-durch.)
Nochmal. Es wird eine räumliche Trennung geben. Jeder weiß, dass in einer solchen Situation das zusammenleben nicht mehr möglich ist.
Mach einen Termin bei einer Beratungsstelle und lade sie dazu ein. SOFORT!
Drück Dein Bedauern darüber aus, dass sie die Sachverhalte unwahr vorträgt, um sich eine Argumentationskette aufzubauen mit dem Kind ausziehen zu dürfen. Du mit einer räumlichen Trennung einverstanden bist und bereits im Interesse des Kindes niemals irgendwelche Eskalationen zulassen würdest.
Dann erkläre in dem Schreiben, dass Du bereits eine Beratungstermin gemach hast bei ..... um ..... Uhr, um im wohlverstandenen Interesse des Kindes zu einer einvernehmlichen und friedlichen Lösung zu kommen. Du gerne auch mit einer anderen Beratungsstelle einverstanden bist. Du kein Interesse an einer gerichtlichen Auseinandersetzung hast, sondern die Eltern im Interesse des Kindes gemeinsame Lösungen ohne Gerichte finden und kooperieren müssen
Ansonsten vergiß die Vorwürfe. Zwischenzeitlich würde ich mir sogar den Anwalt sparen und ohne Anwalt zu Gericht gehen und dort sagen, dass ich das alles nicht verstehe und ganz bewußt darauf verzichtet habe, weil ich mich nicht streiten will und es um das Kind geht statt um eine juristische Auseinandersetzung. Den Anwalt würde ich aber im Hintergrund mitlaufen und die Schreiben kontrolieren lassen - sozusagen als Ghostwriter. Das musst Du aber selbst wissen, ob Du Dir das zutraust. Im Gerichtsaal werden erst mal alle gegen Dich sein, weil Du ein Mann bist.
Nur als Hinweis. Der Richter hat in meinem Bezirk 280 Minuten Zeit um ein Kindschaftsverfahren abzuarbeiten. Details und Schlamschacht wer wem was wann an boshaftigkeiten gesagt hat, interessiert den nicht - das ist für die sozusagen das typische Grundrauschen in jedem Trennungsverfahren. Der Verfahrensbeistand wird klären, wieviel Täter Du und wieviel Opfer die Ex ist.
Details sind nur notwendig, wenn Dir richtig üble Sachen vorgeworfen werden. Kind misshandelt, Frau geschlagen, .....
(09-11-2020, 23:40)Alles-durch schrieb: Wie sieht es bei Dir aus? Kannst Du dem Richter eine geeignete Wohnung für Dich und das Kind nachweisen? Kannst Du anbieten mit Kind auszuziehen und die Betreuung sicherzustellen? Deine Ex hat die Zeit genutzt, um das alles in 2 Wochen bei Gericht nachzuweisen und in spätestens 6 Wochen wird darüber entschieden.
Nur als Hinweis. Die Entscheidung wird übrigens schon vorher zwischen den Beteiligten ausgeklüngelt. Wenn Du also in die Verhandlung bei Gericht gehst, steht die Entscheidung bereits fest. Geh möglichst früh zur Verhandlung, dann kannst Du beim gemeinsamen Warten auf dem Gang die Stimmung auffagen und abschätzen, was die für eine Entscheidung mit dem Richter ausgeklünglt haben.
Ich würde den Verfahrensbeistand sogar, ein paar Tage vorher anrufen und fragen, was sein Vorschlag ist, dann weißt Du wie es kommen wird und kannst Dich drauf vorbereiten.
Danke danke. Ich versuche ja einen Durchblick zu bekommen, wie es kommen wird und kommen kann. Und da gibt es einfach zu viele Meinungen. Was mich noch mehr verwirrt, dass mein Anwalt mir nicht sagen kann, was nach Ablauf der zweiwöchigen Frist wahrscheinlich passieren wird.. Das kann man nicht wissen, sagt er.
Meine Frau möchte in eine 25 km (mind. 30min) weit entfernte Wohnung zu ihrer Freundin als Zwischenlösung ziehen (soll eine separate Wohnung mit Küche und Bad sein). Dabei soll unser Kind den Kindergarten nicht wechseln. Ist schon Wahnsinn...
Der Witz ist, dass wir belegbar seit über einem Jahr quasi getrennt wohnen, was von meiner Frau vorangetrieben wurde, nur dass meine Frau eingekauft hat und ich die Miete bezahlt habe. Nun erkläre ich die Trennung und die Wohnverhältnisse lassen plötzlich eine Aufteilung der Wohnung nicht zu. Aber ich weiss ich weiss, das hat alles keine Bedeutung..
(10-11-2020, 20:42)Apfelmuss schrieb: Ich versuche ja einen Durchblick zu bekommen, wie es kommen wird und kommen kann. Und da gibt es einfach zu viele Meinungen.
Quatsch.
Es gibt nur eine Meinung die des Forums und des FAQ
Oder ist es bei Dir etwa anders gelaufen? Das Forum hat Dir doch genau gesagt was läuft und was kommt. Während Du im Nebel gestochert hast, hat die Es Tatsachen geschaffen. Kannst Du genau so im FAQ nachlesen.
Du musst Dir klar machen, dass Deine Ex ihre Opferstatus zur Ausübung von Macht missbrauchen wird. Die Voraussetzungen sind einfach mal zu einladend und attraktiv, als dass da eine Frau drauf verzichten würde. Du hast ja gesehen für was für Kleinigkeiten Du Dich als Täter rechtfertigen musst und Deine Ex ernst genommen wird.
Bei Gericht, Jugendamt, Helferbranche, KITA, Schule, etc. wirst Du zu 85% Frauen finden, die eine Gesellschaft mit domestizierten Männer erschaffen wollen. Die Männer sollen dem benachteiligten und schwachen Geschlecht helfen die Männerwelt zu erobern ohne die weibliche Vormachtsstellung am Kind streitig zu machen. Deine Ex ist sozusagen die Personifizierte schwache, benachteiligte, geschudene und seit Jahrhunderten ausgenutzte und unterdrückte Frau.
Deine Ex wird das immer mehr raus finden und das natürlich richtig geil finden. Die kommt dann immer mehr in ihre Rolle rein und hat es einfach nicht nötig mit Dir Kompromisse auszuhandeln. Die macht was die will - siehst Du ja gerade. Die Nummer in den letzten Tagen hat die Haarklein mit ihrer Anwältin abgestimmt, während Du geglaubt hast, dass die einen Vogel hat.
Die Peitsche, um Dich zu domestizieren ist Deine emotionale Erpressbarkeit über das Kind. Die Familienrechtsbranche sind Kidnapper, die Dir Bedingungen stellen und Dich erziehen (domestizieren) wollen. Die nennen diesen Vorgang "Kindeswohl"
Irgendwann wirst Du raus finden, dass "Kindeswohl" heute das eine ist und morgen genau das umgekehrte. Je nach dem, was denen gerade zu paß kommt. Spätestend dann erkennst Du, dass es tatsächlich um Deine Domestation geht. Alles andere kannst Du im FAQ nachlesen, wenn Du Durchblick brauchst
Ich gehe nun davon aus, sie wird mit Kind ausziehen dürfen. Wird dann auch das von ihr vorgeschlagene Umgangsmodell gelebt müssen? Ab dann spielt die Zeit gegen mich, denn dann sehe ich Kind nicht mehr so oft. Was soll ich dann oder bereits jetzt tun, um bei den eh schlechten Chancen auf das Wechselmodell keine Zeit zu verlieren?
Ich verstehe nicht, warum die Chancen auf das Wechselmodell eher erhalten bleiben sollen, wenn ich der Ex die Wohnung überlasse und selbst mit dem Kind bereit bin auszuziehen. Ich werde nach einer Wohnung schauen, nur muss da halt auch ein Mietvertrag unterschrieben werden als Nachweis, dass ich die Wohnung habe. Das machts schwierig.
11-11-2020, 00:02 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11-11-2020, 00:14 von Alles-durch.)
Die wird dem Richter sagen, dass die nur unter der Bedingung auszieht, wenn die das Kind mit nehmen darf und derzeit in der Wohnung krieg ist, wo das Kind von betroffen ist.
Was hat der Richter den jetzt für eine Option, um die Streithähne auseinander zu bekommen? Der kann Deine Ex doch nicht zwingen auszuziehen. Der muss ihr doch das Kind mit geben, damit erstmal Ruhe im Karton ist.
Du gibst dem Richter eine zweite Option, indem Du sagst. Ich kann auch gerne ausziehen und wir machen das Wechselmodell. Damit entwaffnest Du die Ex. Du nimmst ihr das Erpresserpotential. Die Anwältin Deiner Ex hat das schon öfter durchgezogen. Merkt man!
Wobei ich kaum glaube, dass Du ausziehen musst. Die hat ihren eigenen Auszug bereits im Kopf umgesetzt und ist davon überzeugt mit der Erpressernummer durch zu kommen. Es geht also lediglich darum das Erpresserpotential zu neutralisieren, um nicht ausgetrickst zu werden.
Das mit dem Kindergarten ist typisch und kommt von der Anwältin. Die wird der Ex gesagt haben, dass die versprechen muss, dass das Kind im Kindergarten bleibt. Wenn das Kind erstmal bei ihr ist, kräht kein Hahn danach. Der Richter wüßten auch das es gelogen ist; die bräuchten aber diese Argumentationskette, um den Mamis das Kind zu geben.
Ebenfalls Standart. Plumpe lügen, bei denen sich alle Richter und Helferindustrie dumm stellen, um der Mami gesetzeskonform das Kind zu verschaffen. Das macht mich bis heute wahnsinnig, weil es immer so eine offensichtliche verarsch... ist. Da machen echt alle mit. Das habe ich nie verstanden, weil es so dermaßen heftig für das Kind ist.
Aber nicht ausziehen! Nur unter der Bedingung des Wechselmodells! Und glaube keinen versprechen nur harten Fakten. Mich hat sogar die Richterin betrogen. Selbst meinem Anwalt ist die Spucke weg geblieben, weil es so dreist war.
achja - apfemuß....du mußt dich ab sofort immer kompromisbereit zeigen und gute vorschläge machen,
das macht deine ex nicht! biete ihr unterstüzung an etc - auch bisschen finanziell, ob du es zahlst oder
nicht - macht nix! das will die kindesräuberbande sehen, und das muß dann auch in irgendwelchen
begründungen zu den beschlüssen, die dann gefasst werden - stehen
so war es bei mir auch! fast selbe situation vor 7 jahren!
11-11-2020, 13:43 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11-11-2020, 13:46 von Alles-durch.)
Genau so ist es, wie netlover sagt.
Es geht nicht darum, dass Du ausziehst.
Es geht darum, dass Du Vorschläge unterbreitest, Optionen aufzeigst und Deine Kompromissbereitschaft unter beweis stellst. Aber ohne 100% Sicherstellung der Gegenleistung auf gar keinen Fall etwas Zugestehen oder Herausgeben. Das sind Hütchenspieler, die Dich aussaugen wollen und bescheiss..... Am Ende hast Du dann immer alles Missverstanden oder die Umstände haben sich geändert oder es war anders gemeint oder es konnte keiner ahnen.....der Kindergarten wird Deine erste Erfahrung, viele weitere werden folgen.
Wenn Du aber keine Optionen und Kompromisse und Gesprächsbereitschaft zeigst, dann hast Du erst recht verloren, weil Du dann nicht Kooperativ, Kompromissbereit und Kommunikationsfähig bist. Das ist dann die Begründung, um Dich erst recht auf "zahlen, helfen, klappe halten" zu degradieren.
Rechne damit, dass Dir Jugendamt / Verfahrensbeistand sagen, dass die das Deiner Ex mit dem Kindergarten glauben und das es überhaupt kein Problem ist. Du musst mit einem Kind halt flexibel sein....blablabla.......... Wenn dann erst mal Tatsachen geschaffen wurden, dein Kind bei der Ex in einen anderen Umfeld wohnt, wird es wenige Tage später heißen, dass Du das dem Kind ja kaum zumuten kannst 20km zu fahren und das Kind bereits neue Freunde in der neuen Nachbarschaft gefunden hat. Wie sollten auch anders Aktivitäten mit den Freunden nach dem Kindergarten möglich sein. Du wirst dann am Ende derjenige sein, der fährt und wenn Du Dich beschwerst, dann bist Du uneinsichtig oder hast das Kind aus den Augen verloren.
(11-11-2020, 13:43)Alles-durch schrieb: Genau so ist es, wie netlover sagt.
Es geht nicht darum, dass Du ausziehst.
Es geht darum, dass Du Vorschläge unterbreitest, Optionen aufzeigst und Deine Kompromissbereitschaft unter beweis stellst. Aber ohne 100% Sicherstellung der Gegenleistung auf gar keinen Fall etwas Zugestehen oder Herausgeben. Das sind Hütchenspieler, die Dich aussaugen wollen und bescheiss..... Am Ende hast Du dann immer alles Missverstanden oder die Umstände haben sich geändert oder es war anders gemeint oder es konnte keiner ahnen.....der Kindergarten wird Deine erste Erfahrung, viele weitere werden folgen.
Wenn Du aber keine Optionen und Kompromisse und Gesprächsbereitschaft zeigst, dann hast Du erst recht verloren, weil Du dann nicht Kooperativ, Kompromissbereit und Kommunikationsfähig bist. Das ist dann die Begründung, um Dich erst recht auf "zahlen, helfen, klappe halten" zu degradieren.
Rechne damit, dass Dir Jugendamt / Verfahrensbeistand sagen, dass die das Deiner Ex mit dem Kindergarten glauben und das es überhaupt kein Problem ist. Du musst mit einem Kind halt flexibel sein....blablabla.......... Wenn dann erst mal Tatsachen geschaffen wurden, dein Kind bei der Ex in einen anderen Umfeld wohnt, wird es wenige Tage später heißen, dass Du das dem Kind ja kaum zumuten kannst 20km zu fahren und das Kind bereits neue Freunde in der neuen Nachbarschaft gefunden hat. Wie sollten auch anders Aktivitäten mit den Freunden nach dem Kindergarten möglich sein. Du wirst dann am Ende derjenige sein, der fährt und wenn Du Dich beschwerst, dann bist Du uneinsichtig oder hast das Kind aus den Augen verloren.
Hast Du jetzt den Durchblick?
Ja, vielen Dank. Ich bin hier nur am Durchdrehen.
Aber paar Fragen habe ich noch.
Stellen wir uns vor, bei Jugendamt oder sonst wo wird der Vorschlag gemacht, dass ich ausziehe und das Kind dann an 6/14 Tagen oder 7/14 Tagen habe, und wir stellen uns vor, die Frau scheint da mitzumachen. Soll man dann zustimmen und ausziehen? Garantien gibt es ja nicht. Und welche Garantien kann es geben?
Und wie kommt man grundsätzlich aus der Situation heraus, wenn man in einer Wohnung wohnt und keiner ausziehen möchte? Macht es Sinn selbst auf ein Wechselmodell mit Auszug zu klagen?
nochmal - zeig dich beim amt konziliant, kompromissbereit in allem, nicht schlecht über mama reden, lösungen suchen,
hinweis auf die vertraute umgebung des kindes bei dir, du machst alles, damit das kind die mutter sieht - egal auch
während der nichtumgangszeiten. du hast momentan die besseren karten - ich hoffe du bist wieder eingezogen und
hast die schlösser getauscht....lass dich aus deiner wohnung nicht vertreiben, halte abstand, evtl schutzschrift einreichen,
ich weis - der ganze mist nimmt dich mit - aber da mußt du durch!
ich wünsche dir so eine JA-mitarbeiterin, die ich bei unserem trennungsmist hier in freising hatte.
achtung: du mußt herausarbeiten, daß du bindungstolerant bist, dh - wenn sie ohne kind auszieht, dann sorgst du
dafür, daß neben den umgangszeiten euer kind die mutter sehen kann, ggf auch hinfahren. nur so kommst du
mit dem kopf über den schlamm in dem du grad steckts.
(12-11-2020, 09:24)Apfelmuss schrieb: Kleines Update. Ich habe einen Termin beim Jugendamt für ein Gespräch bzgl. der aktuellen Trennungssituation arrangiert. Frau hat den abgelehnt.
Für deine Frau wird das ohne Folgen bleiben. Du dagegen darfst dir so etwas nicht erlauben, da wird sofort deine Erziehungsfähigkeit angezweifelt und dein Wunsch nach dem Wechselmodell so interpretiert, dass du über diesen Umweg weiterhin das Leben deiner Ex kontrollieren willst - oder sonst irgendein Bullshit.
Der Termin beim Jugendamt nur mit dir alleine wird vom Jugendamt aber abgelehnt, richtig?
12-11-2020, 12:54 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12-11-2020, 13:20 von Apfelmuss.)
Ich habe die Situation, die seit 1,5 Jahren vorherrscht, mit allen ihren Absagen telefonisch beschrieben und wir sollten beide eingeladen werden. Nachdem ich den Brief mit Auszugswunsch erhalten habe, habe ich die nochmal kontaktiert und gebeten einen kurzfristigen Termin zu vereinbaren. Den hat Frau jetzt abgelehnt. Ich kann nochmal versuchen einen Termin mit JA alleine auszumachen, nur was soll ich als Grund/Ziel dieses Gespräches angeben?
12-11-2020, 13:56 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12-11-2020, 14:06 von Alles-durch.)
Den Termin beim Jugendamt zu machen, war gut und richtig. Das die Ex den Termin beim JA abgesagt hat, kann Dir nur recht sein. Die würde Dich dort sowieso nur mit Vorwürfen überziehen. Du hast Deine Kompromiss- und Gesprächsbereitschaft unter Beweis gestellt. Du hast alles getan.
Antworte nur auf Fragen. Nicht zu viel Kontakt zum Jugendamt
Du bist für das Jugendamt, so wie alle Väter, nicht in der Lage zwischen Elternebene und Beziehungsebene zu unterscheiden. Du willst Dich daher nur an der Mutter rächen, indem Du ihr das Kind weg nehmen willst. Das werden die Dir einfach unterstellen und das an Deinem Verhalten oder wie Du guckst fest machen, ohne es näher zu begründen. Menschen die das Jugendamt als Arbeitgeber wählen, wollen den armen unterdrückten Mamis helfen. Die wollen sich in ihrem ideologischen Weltbild bestätigt sehen. In deren Augen versuchst Du Dich nur rauszureden und Deinen wahren Charakter zu verbergen.
Wechselmodell als gemeinsamen Antrag beim Familiengericht stellen und entscheiden lassen. Ansonsten ziehst Du keinesfalls aus. Das ist zwar auch keine Garantie, dass Dir das Wechselmodell erhalten bleibt, weil sich jederzeit die Umstände ändern können, oder der Wechselmodellversuch für gescheitert erklärt wird oder oder oder........aber mehr Sicherheit ist leider nicht drin.
P.S.
Gesprächsgrund eine Lösung für das Kind finden bei dem beide Eltern dem Kind erhalten bleiben. Da beschreibst Du dann, dass ihr Euch die Erziehung geteilt habt, Du sogar einen höheren Betreuungsanteil hattest, Du Dir aber für das Kind im Trennungsfall ein Wechselmodell wünschst; also einen höheren Betreuungsanteil der Mutter als bisher
Habe mich bedankt, bedauert, dass Frau ablehnt und um Termin mit mir gebeten, um das beste für das Kind aus der jetztigen Situation machen zu können und eine Lösung für die Zukunft zu finden.
Natürlich nicht wörtlich so geschrieben.
Danke nochmal.
12-11-2020, 23:46 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12-11-2020, 23:47 von Alles-durch.)
Das macht mich jedes mal so sauer, wenn ich diesen scheiß lese und dann sehe, dass Väter im Trennungsfall keine Chance haben. Heutzutage kann ich nur jedem Vater raten sich nicht zu sehr zu engagieren. Da begibt man sich lediglich in eine viel zu starke Abhängigkeit zum Kind, die einen im Trennungsfall dann kaputt macht und von den Femanzen, die diesen scheiß schreiben, gnadenlos ausgenutzt wird.
Alle Männer die ich kenne schieben in normalen Zeiten Überstunden, um alles am laufen zu halten, während die Frauen meistens nur nen Halbtagsjob haben. Kaum hast Du mal Leerlauf, bist Du wieder der biertrinkende Unterdrücker, weil Du die Frau nicht entlastest. Das die meisten Frauen aber ihr Lebenlang nich ansatzweise soviel arbeiten, wie die Männer, will keiner wissen.
Außer zu zahlen müssen wir Männer dann noch bei den lukrativen Jobs durch Quote platz machen. Wenn es aber um die Jobs geht, wo man buckeln muss, bleibt Frau lieber daheim und will sich durch Unterhalts + Sozialleistungen das Leben versüßen lassen.
Mit genau diesen Leuten wirst Du es am Jugendamt und im Familienrecht zu tuen haben, lieber Apfelmuss und die sind in ihrem Meinungsbild vollkommen borniert. Damit solltest Du jetzt auch wissen, in welcher Schublade die Dich rein stecken und Du wirst, wie ein Wurm kriechen müssen, um die ein ganz kleines bißchen vom Gegenteil zu überzeugen. Aber auch das wird Dir nicht viel nutzen, wenn Deine Ex sich rhetorisch halbwegs gut verkaufen kann.
Den Versuch und das Beste zu tuen, schuldest Du aber Dir selbst und Deinem Kind. Laß Dich aber von den ständigen Angriffen und einem Scheitern nicht fertig machen. Wenn Du denen zeigst, dass Du zu sehr an Deinem Kind hängst, dann nutzen die Deine Schwäche aus, um Dich maximal zu domestizieren.
13-11-2020, 12:09 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13-11-2020, 12:18 von Apfelmuss.)
Mein Anwalt hat mir gestern einen Entwurf des Schreibens an die Gegenseite zukommen lassen, in dem er die Vorwürfe der emotionalen Übergriffe zurückweist und ein Wechselmodell vorschlägt.
Ich habe ihn gefragt, ob es nicht notwendig wäre zu schreiben, dass man mit dem Auszug mit Kind nicht einverstanden ist. Darauf meint er jetzt, dass es dann zu einer Klage auf ABR kommen wird und wir uns darüber unterhalten müssten. Aber erst nächste Woche, da er krank ist. Er hat jetzt auch der Gegenseite geschrieben, dass er krank ist und deswegen eine fristgerechte Antwort nicht möglich ist.
Wenn ich jetzt nicht zustimme, wird sie mich auf ABR verklagen.
Wenn ich einen Vorschlag zum Umgang unterbreite ohne sich zum Auszug mit Kind zu äußern, wird was passieren?
Irgendwo sieht das Wechselmodell doch auch vor, dass es keinen Umzug gibt, da das Kind in der Wohnung bleibt. Er bekommt dann nur eine zweite Wohnung dazu.
(12-11-2020, 23:46)Alles-durch schrieb: Den Versuch und das Beste zu tuen, schuldest Du aber Dir selbst und Deinem Kind. Laß Dich aber von den ständigen Angriffen und einem Scheitern nicht fertig machen. Wenn Du denen zeigst, dass Du zu sehr an Deinem Kind hängst, dann nutzen die Deine Schwäche aus, um Dich maximal zu domestizieren.
Danke. Das denke ich mir auch, dass ich es mir und meinem Kind schuldig bin. Auch wenn das Kind es vlt. niemals nachvollziehen können wird.