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Psychisch kranke Frau. Chance auf Aufenthaltsbestimmungsrecht/Wechselmodell?
(22-12-2020, 14:40)Lysander schrieb: Ist deine Frau auf Krawall aus? Ich glaube nicht, die Briefe vom Anwalt sind von denen dramatisiert worden, um deiner Ex Unterhalt und alles weiter zu beschaffen. Sie teilt mit, dass Sie 20 km zu einer Freundin ziehen will, tut es aber nicht. Bietet dir 6/14 Umgang an, wie soll das gehen? Spätestens wenn Sohn in die Schule kommt kannst du das komplett vergessen. 
Die Anwälte helfen Ihr nur die Kohle zu bekommen sicherlich wichtig, aber darüber hinaus weiß deine Ex wahrscheinlich nicht wie sie dann alles bewältigen soll, mein Eindruck!
Du kümmerst dich gut um deinen Sohn, nimmst deiner Ex fast alles ab und es scheint du unterstützt die noch. Komfortabel für Sie.
Hast du je versucht Ihr eine machbare Lösung für die Betreuung eures Sohnes angeboten?
Du willst das Wechselmodel!
Biete Ihr sich eine Wohnung im nahen Umfeld zu suchen, du kannst sie dabei unterstützen!
Die Wohnung muss so nah sein, dass auch wenn Sohn in die Schule kommt alles fußläufig oder mit Fahrrad bewältigt werden kann.
Sie arbeitet weiter in Teilzeit und du (zahlst ihr einen Ausgleich), Sie bekommt weiter Kindergeld und den Ausgleich der sich bei Einkommensunterschied (Wechselmodel) ergibt.
Der Wechsel erfolgt freitags nach Kiga/Schule. Der Termin muss Fix sein!
Du organisierst dein Leben, Homeoffice wenn Sohn bei dir, mehr Arbeit, wenn du deine freie Woche hast. Alles was möglich ist mit Arbeitgeber besprechen.
Den Vorschlag sendest du auch ans JA, per E-Mail. Immer zeigen, dass man bemüht ist das beste fürs Kind umsetzten möchte.
Ob das JA sich meldet ist egal, du kannst später vor Gericht immer belegen, dass du dich sehr bemüht hast eine Lösung zu finden. Ich habe immer meinen Anwalt auf CC gesetzt, da haben die Vorschläge mehr Gewicht.
Vielleicht einen Versuch wert. Ich kann leider nicht einschätzten wie hoch zerstritten ihr seid.

Das Problem bei der ist, dass sie nicht spricht. Kann also nicht sagen was sie will und weiß es wahrscheinlich auch nicht. Zweites Problem ist, sie kann von mir nichts annehmen, auch wenn es nur zu ihrem Vorteil ist. 

Ich biete ihr ständig jegliche Hilfe an und versuche rauszubekommen, was ihr eigentlich wichtig ist. Sie kann nicht mal vernünftig darlegen, warum Residenzmodell ihr so wichtig ist. Hauptargument ist, dass unsere Kommunikation nicht funktioniert, da ich ihre heilige Meinung nur entwerte und sie erniedrige.

Ich bin mit ihr nicht zerstritten, nur sie nimmt mich völlig übertrieben als Aggressor wahr. 
Als sie nach halbem Jahr Schweigen bei der Eheberatung ihre Probleme in unserer Ehe genannt hat, bin ich fast vom Stuhl gefallen. So ein Quatsch wie "er hat mich mal zwei Tage mit Schweigen bestraft", "er hat mal dieses Wort benutzt", "er hat mal bis 3 Uhr nachts Film geschaut". Die Beraterin sagte irgendwann, dass sicherlich nicht nur ich an ihrem Unglück schuld bin, sondern dass es aus der Kindheit kommen muss. Da ist meine Frau ausgerastet. Ihren Gefühlen hat die Beraterin aber geglaubt, sie meinte, dass sie bei ihr einen Leidensdruck erkenne und depressive Züge und deswegen sollte sie auf jeden Fall eine Psychotherapie machen.
Und so läuft das vermutlich bei ihrem Anwalt auch. Sie erzählt da Sachen mit einer Miene, als ob sie kurz vor einem Zusammenbruch wäre. Tatsächlich passiert bei uns zu Hause einfach nichts.
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(15-07-2020, 23:07)Apfelmuss schrieb: Momentan teilt sich unsere Sorge um das Kind etwa zu 50/50 auf. Genauso der Haushalt. Ich gehe Vollzeit arbeiten. Sie arbeitet in Teilzeit, "weil sie mehr nicht will". Einmal dürft ihr raten, wer die Kosten trägt..
also kommen wir mal zurück zu etwa 50/50. 

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2:2:5:5
ist alles klar und verständlich nur auf dem Bild, wörtlich habe ich es nicht kapiert.
Was ist mit Artzbesuchen, Klammotenkauf usw. Wer bekommt das Kindergeld? Weg gibt das Geld für Kind aus? Klassenkasse usw was Schule angeht

Du brauchst ein echtes Wechselmodell und ohne Gericht wird es sowieso nicht klappen.
Du kannst der Mutter anbieten mehr Zeit zu übernehmen ohne Unterhaltsansprüche zu stellen, das wird alle umhauen Smile
Sie soll dann mindestens dasselbe anbieten Smile

Die Mutter soll ausziehen und die Wohnung in der Nähe suchen, wenn es nicht klappt soll das Kinderleben nicht beeinflüst werden: er bleibt in ihm bekannter Umgebung
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
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Zitat:Ich bin mit ihr nicht zerstritten, nur sie nimmt mich völlig übertrieben als Aggressor wahr. 


War bei meiner Ex auch so, ich wusste einfach nicht was sie wollte, diese Unklarheit hat mich fast verrückt gemacht. Es beschäftigt einen Tag und Nacht!
Ich habe mich aber davon nicht beeindrucken lassen, mit ihr auch nix mehr besprochen – absolut Null.
Mach ihr klar, dass ihr getrennt seid (in der gleichen Wohnung). Jeder macht sein Ding.

Gib ihr einen Trennungsbrief, beziehe dich auf das Datum als sie ausziehen wollte. Du bestimmst jetzt das ihr Wechselmodel macht. Und setzt das um! Eine Woche kümmerst du dich um deinen Sohn die andere Woche nur deine Ex. Mach alles für deinen Sohn so als ob die schon ausgezogen wäre. Das heißt, kochen, waschen, einkaufen, zur Kita, zum Fußball, zu Freunden bringen. Ist auch ein guter Test für dich. Am Wochenende wird absolut nix gemeinsam gemacht. Arbeite von zuhause wenn das geht, einfach alles so wie du es als alleinerziehender Vater auch machen würdest. 
Kontakt halten zur Schule, Kiga, Freunde am Wo mit Kind. In deiner freien Woche geh zum Sport, treffe dich mit deinen Freunden, geh auf Tinder zum Zeitvertreib (hat mir einfach den Kopf frei gemacht, hab ich als Therapie für mich gemacht, auch wenn erst mal ohne große Absicht auf irgendetwas, wenn sich was ergibt einfach drauf auf die und nageln, das macht den Kopf frei und steigert dein Selbstwertgefühl, du merkst da geht was, du bekommst in allem mehr Power). Lass deine Ex doch einfach zuhause liegen in ihrer Depression. Wenn Aggressionen kommen immer aus dem Weg gehen, sofort raus gehen, nichts sagen, bau dir nen superdickes Fell auf. Meine hat auch nie was gesagt und plötzlich hatte die ne Wohnung 300m entfernt. Und meine hat auch nieeeee etwas gesprochen! 

Und raff deine Assets zusammen, eigenes Konto! Gemeinsame Konten räumen, alles Geld abheben in Bar und zu Eltern in nen Bankschließfach. Du darfst da keine Vollmacht zu haben. Denn das kann geprüft werden! Aufteilen könnt ihr später beim Zugewinnausgleich, aber erstmal hast du die Kohle und bist flüssig. In der Ehe gibt es keinen Diebstahl! Das ganze natürlich nur wenn größeres Vermögen da ist.  

Mach…

Und wenn auf Tinder, und du hast Spaß an Sex – Vasektomie – die 300 Euro hab ich sofort investiert.

Und gebe einen Scheiß drauf was die in Meditation und sonst wo über dich erzählt. Das interessiert vor Gericht später niemanden.
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(22-12-2020, 22:25)Apfelmuss schrieb: Das Problem bei der ist, dass sie nicht spricht. Kann also nicht sagen was sie will und weiß es wahrscheinlich auch nicht. Zweites Problem ist, sie kann von mir nichts annehmen, auch wenn es nur zu ihrem Vorteil ist. 



Ich biete ihr ständig jegliche Hilfe an und versuche rauszubekommen, was ihr eigentlich wichtig ist. Sie kann nicht mal vernünftig darlegen, warum Residenzmodell ihr so wichtig ist. Hauptargument ist, dass unsere Kommunikation nicht funktioniert, da ich ihre heilige Meinung nur entwerte und sie erniedrige.



Ich bin mit ihr nicht zerstritten, nur sie nimmt mich völlig übertrieben als Aggressor wahr. 

@apfelmuss

Google mal nach "Histrionische Persönlichkeitsstörung". Wenn die dort beschriebenen Symptome auf deine Frau zutreffen, dann "Glückwunsch".

Schlechte Nachricht: diese Persönlichkeitsstörung ist nicht therapierbar, es wird also nie besser werden mt deiner Frau, nur immer schlimmer!
Gute Nachricht: wenn du einen Facharzt für Psychiatrie findest, der dir diese Diagnose schwarz auf weiß bestätigt, steigen deine Chancen auf ein Wechselmodell oder gar alleiniges Aufenthaltsbestimmungs- und Sorgerecht exorbitant!! Welcher Richter möchte es verantworten, ein Kind bei einer psychisch gestörten Mutter zu lassen?
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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(22-12-2020, 23:34)Zahlesel_RUS schrieb:
(15-07-2020, 23:07)Apfelmuss schrieb: Momentan teilt sich unsere Sorge um das Kind etwa zu 50/50 auf. Genauso der Haushalt. Ich gehe Vollzeit arbeiten. Sie arbeitet in Teilzeit, "weil sie mehr nicht will". Einmal dürft ihr raten, wer die Kosten trägt..
also kommen wir mal zurück zu etwa 50/50. 

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ist alles klar und verständlich nur auf dem Bild, wörtlich habe ich es nicht kapiert.
Was ist mit Artzbesuchen, Klammotenkauf usw. Wer bekommt das Kindergeld? Weg gibt das Geld für Kind aus? Klassenkasse usw was Schule angeht

Du brauchst ein echtes Wechselmodell und ohne Gericht wird es sowieso nicht klappen.
Du kannst der Mutter anbieten mehr Zeit zu übernehmen ohne Unterhaltsansprüche zu stellen, das wird alle umhauen Smile
Sie soll dann mindestens dasselbe anbieten Smile

Die Mutter soll ausziehen und die Wohnung in der Nähe suchen, wenn es nicht klappt soll das Kinderleben nicht beeinflüst werden: er bleibt in ihm bekannter Umgebung

Ich muss die Betreuungsaufteilung tatsächlich bildlich beschreiben, der Anwalt hat erst auch gesagt, dass es doch nicht 50/50 ist.

Anziehsachen kaufe ich auch. Arztbesuche mache ich auch, aber in Vergangenheit weniger, da Frau meistens zuhause mit ihm geblieben ist, wenn er krank war. Sonst sind wir auch oft zusammen zum Arzt gegangen. Kindergeld wollte sie nicht teilen, deswegen ließ ich sie für das Essen im Kindergarten zahlen. Wenn ich etwas für das Kind kaufe, dann von eigenem Geld. So habe ich ihm das ganze Zimmer eingerichtet.
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@Lysander

Trennung ist schon verkündet und Frau anwaltlich vertreten.
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(23-12-2020, 09:02)Austriake schrieb: Gute Nachricht: wenn du einen Facharzt für Psychiatrie findest, der dir diese Diagnose schwarz auf weiß bestätigt, steigen deine Chancen auf ein Wechselmodell oder gar alleiniges Aufenthaltsbestimmungs- und Sorgerecht exorbitant!! Welcher Richter möchte es verantworten, ein Kind bei einer psychisch gestörten Mutter zu lassen?


Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen, dass das die Grundvorraussetzung ist, damit ein Vater ueberhaupt die Chance hat ernst genommen zu werden. Ansonsten stehen alle hinter der armen, armen und unterdrueckten "Mutter". Du solltest halt irgendwie versuchen eine Diagnose zu bekommen.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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Zitat:Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen, dass das die Grundvorraussetzung ist, damit ein Vater ueberhaupt die Chance hat ernst genommen zu werden. Ansonsten stehen alle hinter der armen, armen und unterdrueckten "Mutter". Du solltest halt irgendwie versuchen eine Diagnose zu bekommen.



Aber es liegt doch gar nichts vor, Dokumente vom Arzt, eine Diagnose, nichts, und die bekommst DU sicher auch nicht. Wenn deine Ex deinen Sohn nicht halb totschlägt, oder sonst irgendwie gewalttätig wird, passiert nichts. 
Versuchst Du ihr eine Krankheit anzuhängen geht das für dich bei JA und Gericht nach hinten los. Unterstellt sie dir Gewalttätigkeit oder zeigt dich bei Polizei an, dann bist du raus. Das geht blitzschnell, dann kannst du unter der Brücke schlafen. Ich würde mich daran nicht abarbeiten. Psychische Krankheit unterstellen ist voll daneben, auch wenn es so ist. Ich bin mal beim Sozialpsychiatrischen Dienst gewesen hab da einen Termin mit einem Arzt gemacht. Die erste Antwort von dem war „es kann auch sein, dass Sie psychisch krank sind!“ 

Beim JA werdet ihr dann als hoch konfliktreiche Familie eingestuft, kommt dann noch ein Bericht von Kiga oder anderen Stellen über Auffälligkeiten bei deinem Sohn, dann ist dein Sohn schnell im Kinderheim, in Obhut! 
Wir wurden auch als hoch konfliktreich eingestuft, obwohl ich nie gegen meine Ex vorgegangen bin, sie aber ständig dem JA berichtet hat, das wir ständig nur streiten, und der Frau wird immer Glauben geschenkt! Hat das JA dann auch vor Gericht berichtet! Du denkst bist im falschen Film. 
Bleib einfach ruhig und mach dein Wechselmodel! Immer smart sein, schlauer als die Anderen!
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Beim Gerichtsantrag schreib, dass du für familienrechtpsychologisches Gutachten bereit bist und dieser Psychologe bestellt werden soll
https://www.psychologie-justiz.de
Zitat:Durch die Hilfe des Sachverständigen wird dem Familienrichter auch viel Arbeit abgenommen, da der Richter sobald er das Gutachten vorliegen hat auf Basis des Sachverständigengutachtens seine Entscheidung treffen kann und die Eltern nicht noch einmal vorladen muss. (Sofern die Eltern nicht die Anhörung des Sachverständigen beantragt haben)

Die wichtigste Regel: nichts schlechtes über Ex erzählen. (dass sie schlechte Mutter sein soll o.ä.)
Nur die wichtigsten Fakten zum Sachstand: Umgang ist so, ich bezahle dies und das usw. Kind braucht beide Eltern!
Sie zeigt sich bei dem Beistand und gemeinsamen Gespräch bei JA, dort wird ein Bild über euch beiden Gebildet.
Ich habe die ganzen Beschuldigungen nur laut ausgelacht, da es entweder Lügen oder Teilwahrheiten waren.
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
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Zitat:Beim Gerichtsantrag schreib, dass du für familienrechtpsychologisches Gutachten bereit bist und dieser Psychologe bestellt werden soll



Ein Gutachten würde ich nicht forcieren, was dabei raus kommt steht in den Sternen. Und kann dich leicht über 10k kosten. Wenn Unklarheiten und Zweifel beim Gericht sind dann ordnen die das sowieso an. 

Wenn du dein Wechselmodel jetzt schon etabliert hast, und deinen Umgang mit Sohn so gestaltest als hättest du schon ein offizielles Wechselmodel dann beantrage das Aufenthaltsbestimmungsrecht, bist aber bereit ein paritätisches Wechselmodel weiter zu machen. Ist für deinen Sohn das beste! Er liebt beide Eltern und ist gleich stark an euch beide gebunden.

Dann wird ein Verfahrenspfleger eingesetzt (der Anwalt für deinen Sohn, und der kostet dich nix), er wird sondieren, mit Sohn, Frau und dir nacheinander sprechen. Der gibt eine Empfehlung ans Gericht, dem das Gericht in der Regel folgt. Damit kommt Druck in die ganze Sache, und du wirst es sehen, wie deine Ex reagiert. Hat der Verfahrenspfleger Zweifel, wird er ein Gutachten empfehlen. Da kannst du dann nix machen und musst dich fügen. 

Aber alles Schritt für Schritt.

Du brauchst einen Anwalt, der sich kümmert, den du auch mal anrufen kannst, einen der schnell reagiert, wenn Not ist. Wenn du immer erst einen Termin in einer Woche bekommst ist das scheiße. Sprich mit dem was er abrechnet, um dein Wechselmodel zu etablieren.
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(23-12-2020, 14:35)Lysander schrieb: Ein Gutachten würde ich nicht forcieren, was dabei raus kommt steht in den Sternen. Und kann dich leicht über 10k kosten. Wenn Unklarheiten und Zweifel beim Gericht sind dann ordnen die das sowieso an. 
1. Ich hane das Wechselmodell, es hat sich über Jahre gezogen bis ein Gutachter bestellt wurde. Ziel ist nur allen zu zeigen, dass ihm klar ist, wie es weiter gehen kann.
2. Kosten sind egal, meine Ex hat am Ende meinem Antrag zugestimmt und hallo ich habe die Hälfte der Kosten an der Backe

Zitat:dann beantrage das Aufenthaltsbestimmungsrecht
AUF KEINEM FALL!!!
Wenn Gutachter sagt WM geht klar und die Mutter weigert sich, dann gibt dir die Richtern ABR ohne Antrag und die Ex wird zu WE Mutti
genau deswegen hat meine Ex zugestimmt, sonst hätte sie ABR verloren und ich würde die Kinder zu mir nehmen

Zitat:Du brauchst einen Anwalt, der sich kümmert, den du auch mal anrufen kannst, einen der schnell reagiert, wenn Not ist. Wenn du immer erst einen Termin in einer Woche bekommst ist das scheiße. Sprich mit dem was er abrechnet, um dein Wechselmodel zu etablieren.
Ich habe alles ohne Anwalt durchgezogen, keine Anwaltspflicht Smile
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Was soll schieflaufen, wenn das ABR beantragt wird? Im schlimmsten Fall bekommst er es nicht, oder Ex beantragt ebenfalls, dann gibt es sowieso ein Gutachten. Wo du dann an dem gleichen Punkt bist. KV möchte das ABR um Klarheit zu schaffen, dann kann er sich eine Wohnung in der Nähe suchen und wenn es gut läuft weiter Wechselmodell machen. Die Begründung solltest du gut ausformulieren, wenn das ein Anwalt macht hat es mehr Hand und Fuß, die selbst verfassten Begründungen lesen sich Richter nicht durch, du bist nicht vom Fach. Kann ich dir von einer befreundeten Richterin bestätigen. Da sprechen nur die Juristen unter sich! Nicht Juristen werden nicht ernst genommen. Du bist nicht vom Fach!
Und wenn das Gutachten negativ für KV ausgeht, dann ist es für Ihn auch vorbei. Da würde ich erst einmal über das ABR gehen. Da bekommt man einen Eindruck in welche Richtung es geht.
Du willst Klarheit für dein Kind, daher ABR mit dem Angebot Wechselmodel, dann ist die Gegenseite am Zug. Wenn solch eine Situation lange andauert, dann gibt es irgendwann mit Sicherheit Stress, deine Ex hat alle Zeit sich immer weiter zu informieren, verbündete zu suchen, Hilfeeinrichtungen kontaktieren usw. Bis die ihren Plan stehen hat.

Eilverfahren ABR, mit eidesstattlicher Erklärung warum und was dein Plan für deinen Sohn ist.
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Zitat:Was soll schieflaufen, wenn das ABR beantragt wird?
Die Tante von JA hat mir gesagt das ABR zu bekommen ist fast unmöglich, keiner, Bestand oder sie würden dafür zustimmen.
ABR wird einem gegeben nur wenn einer weigert für das Kind das Beste zu tun.
Bei den Gesprächen werden sie schnell feststellen, wie kooperativ die Mutter ist und daraus ergeben sich die Folgen.

Zitat:die selbst verfassten Begründungen lesen sich Richter nicht durch...
Nicht Juristen werden nicht ernst genommen.
bla bla bla
0. Mit Anwalt die Wohnung verlassen, ich Idiot
1. Ohne Anwalt erweiterten Umgang statt Wechselmodell bekommen
2. Ohne Anwalt Wechselmodell bekommen
3. Ohne Anwalt WM 3 Kinder zusammen wöchentlich bei einem Elternteil abgewehrt
4. Ohne Anwalt kein Knasturlaub für 6 Monate und 200EUR monatlich statt 1000EUR Bewährungsauflage bekommen
Der Anwalt wollte mit der Geldstrafe versuchen. Danke.
LG Richter bei der Berufung sagte dies würde nie funktionenieren bei der Schuldenhöhe von über 36.000 EUR
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Das hat bei dir @Zahlesel_RUS dann gut funktioniert, nur denke ich es ist besser jemanden vom Fach zu haben der einem dabei hilft, alles zu formulieren. Fakt ist doch, dass Apfelmus austarieren möchte welche Schritte er unternehmen soll, um eine Klärung in die Sache zu bekommen. Was er letztendlich macht ist seine Sache.
Vielleicht kann er sich auch mit der jetzigen Situation arrangieren, und lässt es noch ein paar Jahre so laufen. Und wenn es keinen Streit gibt, ist doch alles gut! Für mich wäre das nicht befriedigend. Besser schnell eine Klärung herbeiführen.
Ich wünsche Apfelmus erst mal gute Weihnachten, mach was Schönes mit einem Sohn!
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(23-12-2020, 23:00)Lysander schrieb: Das hat bei dir @Zahlesel_RUS dann gut funktioniert, nur denke ich es ist besser jemanden vom Fach zu haben der einem dabei hilft, alles zu formulieren.
Klar es ist gut, aber wenn sein Anwalt von vorne vom Wechselmodell abrät, so einen braucht keiner.
Ich kenne eine Geschite, dass der Väter nach einem Jahr ohne Kontakt zum Kind das Wechselmodell sich wünscht. Ich sage dazu NOGO. Da hilf auch kein Anwalt.
Aber hier läuft das Wechselmodell schon, nur muss dies gerichtlich beurkundet werden.
Eilantrag auf ABR zeigt ihn nur im negativen Licht, da es keine Probleme mit der Mutter gibt. 
Sie will doch nicht ins Ausland oder in die andere Stadt ziehen.
Letztendlich entscheidet die Richterin und zwar mit Hilfe vom Beistand und JA und was Anwalt sagt/schreibt (schön formuliert oder nicht) interessiert keinen aus der Bande.

Es wird entschieden nach dem Verhalten und ich denke die Mutti wird versagen durch Emotionen, Lügen und Beschuldigungen.
Er muss nur das Einzige tun, selbst bleiben und über die Mutti nichts Bösartiges erzählen.
WM ist immer gut für die Frau und ihre Karriere, so das Kind mehr Geld in beiden Haushalten hat.
So kann der Vater wie ich, anbieten das Kinder mehr unter der Woche zu betreuen, so hat die Mutter mehr Zeit für die Arbeit und die ganze 3 WE mit dem Kind.
Das wird alle umhauen, und meine Ex leidet immer noch darunter Smile Sie wollte ja jedes zweites WE nur für sich haben. Pech gehabt Smile
Das stört sie aber nicht, die Kinder werden vermittelt. Was ich in ganzen 4 Jahren nie gemacht habe.
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Bei mir war es ähnlich, wie Lysander beschreibt.

Du musst Dir über folgendes im klaren sein.

ES GEHT UM GELD!

Deine Ex will den Unterhalt und ihre Freiheit. Die Familienrechtsbranche emfpindet dies als faires Angebot. Persönlich habe ich das zu spät verstanden

Jetzt hast Du 2 Optionen:

1. Du akzeptierst die Zahlungen und machst 6/14. Zusätzlich findest Du Dich damit ab, dass es bis zum 12 Lebensjahr des Kindes immer so laufen wird, wie Deine Ex will (Kindergarten, Schule, Ferien, Weihnachten, Geburtstage, etc.). Da musst Du Dich devot anpassen und bekommst auch mal ein Zuckerlie.

2. Du akzeptierst die Zahlungen und genießt Deine Freiheit


Eine Dritte Lösung gibt es nicht!!!

Selbstverständlich musst Du das Wechselmodell beantragen. Das mit der psychischen Krankheit würde ich der Verfahrensbeiständin im Gespräch mitteilen. Ich würde die dann bitte, dass die das selbst einschätzen soll.

1-2 Wochen später kannst Du dann nach deren Einschätzung fragen. Das interne Ergebnis wird vermutlich 6/14 sein, weil die arme kranke Mutter Hilfe benötigt und der jetzt nicht auch noch das Kind weg genommen werden kann. Wird Dir aber so keiner sagen.

Die werden Dir stattdessen jedes Wort im Munde umdrehen. Der Hinweis auf die psychische Krankheit wird Dir als bindungsintolleranz untergejubeln; egal wie vorsichtig Du es formulierst. Wenn Du es verschweigst, wird Dir dann vorgeworfen, dass Du die Interessen des Kindes nicht im Blick hast. Und auf diese Weise suchen die nach argumenten und drehen sich alles zurecht; egal was Du oder Deine Ex tuen oder sagen - Zieleorientiert halt. Deshalb werden die Offiziellen auch immer, alle einer Meinung sein, was telefonsich abgestimmt wird und wo Richter involviert werden.

Wenn die aber völlig überraschend sagen sollten, dass Deine Ex eine Vollmeise hat, dann kannst Du mit denen besprechen, ob es sinnvoll ist, wenn Du das ABR beantragst. Das machst Du aber nur, wenn die Dir die Genehmigung erteilen. Bis dahin Wechselmodell fordern und darauf einstellen, dass Du lediglich zwischen 1 oder 2 entscheiden kannst.


Die Entscheidungen werden von den offiziellen im Vorfeld ausgekungelt. Die arbeiten Zielorientiert. Gib denen die Informationen und frag die dann, was die für Vorstellungen haben. Genau so wird es dann auch kommen!
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Habe das gleiche Problem und sage nur, keine Chance, es bleibt wie es ist und das Kind bei der Mutter.
Meine Ex ist auch psychich krank, sogar mehrmals selbst in die psychatrie gegangen, was den Vorteil zu einer Einweisung hat, dass man wieder gehen kann wan man will. Dieses Jahr wegen Corona über 26 Mal Umgang verweigert aber niemand unternimmt was.
Über Weihnachten sehe ich auch meinen Sohn nicht, da hier über Anwälte korespondiert wird, die Anwältin der Mutter sich dum stellt, meine Belege der Umgangspflicht und Anordnungen umformuliert und mich erpresst mit Auflagen die Gesetzteswidrig sind und Illegal.
Zögert sie alles hinaus, jetzt ist Weihnachten und keiner mehr da als Ansprechpartner. So sieht es aus.
Ein Wechselmodel kannst du dir abschminken, solange eine erhöte Konfliktbereitschaft besteht, das ist Fakt.
Auch wenn du beweisen kannst, das dies, so wie bei mir nur durch die Mutter erfolgt, heist es imer DIE ELTERN sind nicht bereit zu kooperieren.
Somit hat die Mutter alle Macht, ein Wechselmodel zu verhindern und du schaust nur blöd aus der Wäsche.
Der einzige Trost der bleibt ist wie bei den Meisten die es schaffen zumindest guten Kontakt aufrecht zu erhalten, dass die Kinder mit werdendem Alter sehen was wirklich abgeht und bei Anerkennung der altersentsprechenden anerkannten Meinung eines Kindes, ihre Meinung äussern und Entscheidungskraft besitzen zu sagen wo sie hin wollen.
Aber auch hier wird mit versammelter Mannschaft meistens noch bis 16 gewartet und dem Kind sein Recht genommen mit der Untermauerung es sei noch nicht im Stande Entscheidungen seines Lebens richtig zu deuten und somit auch seiner Rechte entzogen und muss bei der Muter bleiben, damit alle weiterhin schön die Taschen vollmachen können.
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Ich würde dem KV aber Mut machen es zu versuchen. 

Erst einmal muss ein Verfahrensbeistand bestellt werden, dieses macht nur das Gericht, soll heißen es muss ein Verfahren ums Kind angestrengt werden. Hier würde ich schon exakt darlegen und glaubhaft machen, dass der KV ein Wechselmodell umsetzten kann.
Kommt die Verfahrensbeiständin, wieder 100% strukturiert darlegen und glaubhaft machen wie du es umsetzten wirst und auch bislang schon gemacht hast. KV hat hier eine Stunde Zeit, da muss alles sitzen. Keine Unsicherheit zeigen, für alle Eventualitäten eine Lösung parat haben! Vielleicht auch im Vorfeld JA darüber informieren. Es bleibt dir nur die Hoffnung, dass da offizielle sind die vielleicht sagen könnten, „es könnte funktionieren“. Zumindest spricht beim KV nichts dagegen.
Und es gibt keine Angriffspunkte bei dir, du hast alles organisiert!
Es ist leider immer noch so, dass ein Wechselmodell nicht gesetzlich richtig verankert ist. Hier bleiben steuerrechtlich, Melderecht, Kindergeld usw. Fragen offen. Es kommt auf das Wohlwollen der Eltern an.
Ein Versuch ist es wert, ich glaube die Chancen für KV sind hier nicht so schlecht. Und wenn es nicht so kommt dann zahlt er halt Kindesunterhalt. Seine Ex arbeitet Teilzeit, und muss letztendlich selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen. Ehegattenunterhalt braust du wenn es nicht ganz doof kommt nicht zu zahlen. Dein Kind kommt bald in die Schule. Regel die Dinge vor der Einschulung. Ein hin und her bei Grundschülern tut dem Kind null Gefallen.
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Naja versuchen kann man es ja, aber wenn es so wie bei mir abläuft, dass sich Jugendamt, Beistand und Umgangspfleger nur über die Mutter und deren Handlungen beschweren, dies aber kein Ausgangspunkt ist.
Selbst erlebt, hat man vor Gericht andere Personen vor sich, die ihre eigenen Aussagen wiederlegen, Lügen und im Verfahren alle nur für die Mutter sprechen, sogar der Beistand, der belegen kann, das ein Kind zum Vater will, er es dort besser hätte, ihn es an nichts fehlen würde, spricht vor Gericht nur für die Mutter und vorherige Einsicht und Überzeügung ist verschwunden.
Es ist eine Mafia, Geldeintreiber und Staatsgeldvernichter für Damen, die ihren Lohn dafür bekommen sich um Kinder zu kümmern.
Da geht es nur um Einkommen von Frauen, welche sonst eh keinen Job bekommen würden und des Staat zahlt ja gut, also wird es so geregelt, dass Papi dafür zahlen muss. Basta.
Das Jugenbdamt wird sich die Rechte vorbehalten immer zu insolvieren und gut zu kassieren, was beim Wechselmodel ja dann nicht mehr der Fall wäre. So bleibt alles beim alten.
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Ich sebe es nich so schwarz wie viele hier.
Krank oder nicht ist egal, sie hat keine Wohnung und wird wohl keine bekommen, da keine Umgangsregelung=kein Harz 4 für Kind.
Mit Wechselmodell bekommt sie das Geld vom Staat, erzähl ihr das. Nach WM Abschluss kann sie zum Jobcenter und nach einer Wohnung suchen.
Sie hat keine Freundin zu der sie ziehen kann, die Verwandten wohl auch.

Aus meiner Sicht die Chancen sind sehr gut! Nase hoch! WE Papa kannst du immer werden, ist ja am einfachsten.
Nix böses über die Mutti und nicht schreiten zuhause oder bei den Gesprächen Beistand/JA/Gericht und immer über der nächsten Instanz reden, das mögen die Richterinnen nicht Smile
dies erzwing sie richtige Entscheidung zu treffen und JA Tante will auch nicht zu OLG (war bei mir so)
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Genau so, immer die Tür offenhalten, nie was Schlechtes über die Mutter, du hilfst ihr und bist unterstützend zur Seite sollte die mal nicht können, krank sein, was auch immer. Du bist der absolut verlässliche Part, in allen Belangen für deinen Sohn und auch für deine Ex.
Alles Gute für die Feiertage! Vater und Sohn eine Bereicherung für die Gesellschaft.
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Update

Anfang Januar habe ich an die Anwältin meiner Frau wieder ein Wechselmodell-Umgangsvorschlag gesandt. Ich habe wieder eine Mediation vorgeschlagen und gebeten ihren Umgangsvorschlag sowie Behauptungen bzgl. meiner psychischen Gesundheit zu begründen.
Zeitgleich habe ich einen Antrag zur Umgangsregelung in Form eines Wechselmodells eingereicht. Dort habe ich beschrieben, dass wir schon lange getrennte Wege gehen und die Betreuung des Kindes schon seit Jahren nach Tagen aufgeteilt ist. Auch geschrieben, dass Frau dringend ausziehen möchte, realitätsfremde Vorschläge macht und sich jeglicher Mediation (Termin beim Jugendamt) und Argumentation entzieht. Sonst habe ich beschrieben, wie die Betreuung genau aussieht und in Zukunft aussehen sollte. Dazu paar Argumente: Vater-Sohn-Bindung; Erhalt des Umfeldes, weil ich mir die Wohnung weiterhin leisten könnte; Kontakte zur Verwandtschaft, da Frau keine Verwandtschaft in Deutschland hat usw.
Nach einem Monat kommt die Antwort vom Gericht, dass es kein Rechtschutzbedürfnis gibt und weitere Entwicklung abzuwarten sei und, falls wir uns nicht über den Aufenthaltsort des Kindes einigen können, ein Antrag wegen elterlicher Sorge gestellt werden sollte.
Inzwischen kam die Antwort vom Anwalt der Frau, dass die ihre Behauptungen erst vor Gericht begründen werde; dass unmittelbar ein Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts gestellt wird, falls ich nicht zustimme. Dazu wurde ihr letzter Vorschlag mit 5/14 verworfen und 3,5/15 daraus gemacht: Wochenende plus ein Tag in der umgangsfreien Woche (absurder Begriff).
In diesem Brief habe ich die schönsten Stellen markiert und an die Richterin zurückgeschickt. Sonst noch geschrieben, dass ich nicht daran interessiert bin, der Frau das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen, sondern eine Einigung im Sinne des Kindes finden möchte, sodass für ihn sich am wenigsten ändert und einer von uns dann auszieht.
Erst Ende März habe ich einen Brief vom Gericht bekommen, dass meine Frau bittet irgendeine Frist verlängert zu bekommen und diese auch verlängert wird. War wohl die Frist für ihre Stellungnahme. Diese ist inzwischen auch schon seit zwei Wochen abgelaufen, also wird sie schon geantwortet haben. Vom Gericht immer noch nichts zu hören.
Läuft alles sehr langsam, auch seitens der Frau. Die setzt mir immer kürzere Fristen und selbst nimmt sie sich immer einen Monat für eine Antwort. Ob sie inzwischen einen Antrag zur Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts geschrieben hat, weiß ich nicht. Würde mich nicht wundern, falls nicht.

Zuhause setzt die Frau selbstverständlich auf Manipulationen. Sie versucht sich in meine Tage einzumischen und das Kind schläft inzwischen jede Nacht bei ihr. An meinen Tagen ist es sehr schwierig ihn zu bewegen aufzustehen, da sie selbst nicht aufsteht und ihn belabert. Sie flüstert ihm auch zu was er antworten soll u.ä. Sonst läuft es wie vorher.
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Die ueblichen manipulatiorischen Spielchen der Kinderbesitzerinnen. Wenn sie es nicht komplett ueberreisst, sieht das fuer Dich nicht gut aus. Die Helferindustrie sieht derartiges Verhalten in der Regel nicht als Problem an.....
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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Ich habe kürzlich über NPL gelesen und dachte mir so, dass dies genau die Strategie ist, die am Familiengericht gezielt abgeht.

1. Tilgen (Weglassen): Alles was die Mutter falsch macht bleiibt unerwähnt

2. Generalisieren: Mutter ist gut, Vater böse. Mutter hat Angst. Vater ist aggressiv. Begründungen / Belege werden keine geliefert

3. Verzerren: Ereignisse werden beim Vater negativ und bei der Mutter posiitiv überspitzt.


Ansonsten musst Du Dich damit abfinden, dass Deine Ex Dich mehr haßt, als sie das Kind liebt. Ansonsten würde sie dem Kind den Vater lassen statt schrittweise zu entziehen. So verstehe ich zumindest die Übernachtungen.

Das Familiengericht gamed gerne auf Zeit, um Tatsachen bzw neue Lebenssituationen des Kindes im Sinne der Mutter zu schaffen. Du glaubst garnicht wie schnell die entscheiden, wenn es in umgekehrte Richtung läuft. So verstehe ich zumindest das typische Fristenspiel.
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Bald ist das Trennungsjahr vorbei. Sollte ich so früh wie möglich einen Scheidungsantrag einreichen? Bis jetzt bestätigt sie immer wieder schriftlich, dass wir getrenntlebend sind.

Wird die Scheidung irgendeinen Einfluss auf unsere Wohnsituation haben?
Habe mal gehört, dass bei einer Scheidung die Wohnung einem der beiden zugewiesen werden kann. Wäre für mich ungünstig, solange wir keine Entscheidung bzgl. des Kindes haben.
Ansonsten bin ich an einer schnellen Scheidung interessiert. Dann muss ich ja auch nicht alleine die Miete bezahlen und sie ist ggf. gezwungen mehr zu arbeiten.
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