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fiktive unterstellte prinzipielle Zahlungsfähigkeit im Falle von Selbständigkeit
#1
Hallo Community, unlängst habe ich meiner Auskunftspflicht genügt und Unterlagen an die UVG zugesendet, die meine Einkommens- und Vermögenssituation dokumentieren.
Unter anderem würde mir wir folgt geantwortet: 
" ....dass Sie als Vater gegenüber Ihrem minderjährigen Kind eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit haben. Entsprechend der geltenden Rechtsprechung wird unterhaltspflichtigen Selbständigen dabei regelmäßig mindestens die Leistungs- und Zahlungsfähigkeit in Höhe von 100 % des jeweiligen Mindestunterhaltes unterstellt."

Für mich impliziert dies das es in der BRD, also in einem Staat in dem es eine Vielzahl an Selbständigen gibt die ein Erwerbsleben auf Sozialhilfeniveau führen müssen, grundsätzlich  nicht interessiert wie das reale dokumentierte Einkommen ist, wie auch der Selbstbehalt für die Entscheidungsträger keinerlei Rolle spielt.

Meine diesbezügliche Frage ist nun an die selbständigen Unterhaltspflichtigen ob dies den eigenen Erfahrungen so entspricht?
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#2
(20-01-2021, 09:06)Dassault schrieb: Meine diesbezügliche Frage ist nun an die selbständigen Unterhaltspflichtigen ob dies den eigenen Erfahrungen so entspricht?


Ich kann das so bestätigen, auch wenn ich nicht selbstständig bin. Ich bin als angestellter IT-Facharbeiter alleine durch die Unterhaltsfestsetzung hilfebedürftig nach den Sozialhilfekritierien geworden. Das hat sich seit fast 10 Jahren nicht mehr geändert.

Bei meiner Unterhaltsabänderungsklage vor 7 Jahren habe ich die ALGII Bescheide neben meinen Gehaltsabrechnungen dem Gericht vorgelegt.
Das hat keinen interessiert. Meinte der Anwalt der Gegenseite auch noch, die Gelder, welche mir die Kommune
zahlt (ergänzendes ALGII) seien unterhaltsrelevantes Einkommen. Da hat das Familiengericht aber dann doch kalte Füße bekommen
und ist der Argumentation nicht gefolgt. Sonst hätte sich ja der Staat ganz offenkundig selber DDT-Sätze an die Kinder gezahlt, wo sonst keine
zu haben wären.

Bei der letzten Unterhaltsneuberechnung in 2019 durch das Jugendamt wurden über 300 Euro mehr verlangt als bisher, knapp unter Mindestunterhalt.
Dabei lag denen auch wieder mein ALGII Bescheid vor + eine Verfügung meiner Kommune, daß ich mich um die Absenkung des Unterhalts zu bemühen hätte.
Hat da wieder keinen interessiert. Nur, weil der Anwalt meiner Ex zu faul war, den höheren Unterhalt auch zu begründen, ist der Antrag
vor Gericht nicht durchgekommen.

Fazit aus Sicht der Unterhaltsbeitreibenden: Den Pflichtigen darf es alles kosten und den Staat so wenig wie möglich.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#3
Ich war lange selbständig und hab fleißig und gut gezahlt. Dann kamen schwere Jahre, ich ging vors Gericht, lediglich 10% meines Unterhalts wurden reduziert. Das reichte natürlich nicht, um die Firma zu retten. War denen egal. 6 Monate später folgte die Insolvenz (GmbH), dann prozessierte ich fast 7 Jahre lang um Anerkennung meiner Leistungsunfähigkeit. Nicht wegen dem Jobverlust, aber aufgrund der psychischen Erkrankung wurde mir vor Kurzem der Unterhalt erlassen. Das kommt davon, wenn man einen Selbständigen in Existenznot bringt. Die haben die Kuh geschlachtet, welche vorher noch gemolken werden konnte. Begriffen haben die es bis heute nicht.

Das einzige was du vielleicht machen kannst, die Selbständigkeit als UG/GmbH betreiben und jemand vertrauenswürdigen als Gesellschafter reinnehmen. Ab dann ist dein Job keine Selbständigkeit mehr, dann sollte es nur noch um deine Gehaltszettel gehen. Die können nicht mehr die Bilanzen zerrupfen und du kannst womöglich weitermachen wie bisher.
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#4
Das Problem ist immer, diesen "Vertrauenswürdigen" zu finden und da darf es auch zu keinen Veränderungen kommen weil sonst das gesamte Konstrukt zusammenbricht. Habe das bei diversen Leuten gesehen. Insofern kann es sinnvoll sein, die Lebenskosten komplett zurückzuschrauben und den ein oder anderen Bargeldjob zu machen, wenn man niemanden aus der Verwandschaft vorschieben kann. Da muss man einfach mal kreativ werden und Risiken eingehen.
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#5
Noch ein Beweis, das es allen nur um das Geld geht.
Bei mir das Gleiche, trotz momentaner Corona bedingter Umsatzeinbußen, muss ich weiter zahlen oder wieder vor Gericht klagen.
Ansonsten bleibt alles beim Alten.
Komisch, dass in den Klauseln steht, dass bei Mehreinkommen automatisch mehr zu zahlen ist.
Warte seit 8 Monaten auf die Berufung und Regelung, kommt aber nichts.
Habe zwar alles schriftlich und versuche ab Einkommenseinbußen und Meldung meiner finanziellen Lage rückwirkend als nicht Zahlungsfähig zu gelten, da sehe ich aber wenig Chancen.
Seit Jahren belegt und zu Viel gezahlter Unterhalt wurde mir auch nicht vergütet, was die haben, kriegt man nicht zurück.
Wird auch verscuht schön zu verschweigen und herumzureden.
Einzige Glück ist, im Ausland ist Firma und Privat getrennt, da kommen die nicht am Firmenkapital, auch nicht an Firmenbilanzen.
Machen wir uns nichts vor, wir haben keine Rechte, werden Ausgebäutet bis nichts mehr da ist, egal wie.
Auch wenn wie bei manchen dann noch 8 Mann arbeitslos werden und auf dem Staat leben.
Ist denen egal ob die Mehrkosten verursachen, hauptsache sie belegen, dass sie Recht haben.
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#6
Selbständige, die zu wenig verdienen um den geforderten Unterhalt zu bezahlen wird automatisch unterstellt, ihre Selbständigkeit würde sich nicht rentieren und sie hätten sich stattdessen auf einen lohnabhängigen Job zu bewerben.
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#7
Die unterstellen noch ganz andere Sachen, wie Schwarzgeld und kriminelle Geschäfte z.b.
Lustig wird es immer dann, wenn tatsächlich was vorhanden ist, aber die Ex und die gierige Justiz nicht rankommen.
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#8
Naja, es verbietet ja keiner sich bei sich selbst zu bewerben, oder Berufskollegen.
Bei mir ist es so, dass ich solange Selbsständig bleiben darf, bis mir ein besserbezahlter Job angeboten wird.
Probearbeiten werden Fakturiert.
Und zur Momentanen Kriese, wird man eh nicht eingestellt, im Gegenteil Firmen machen immer mehr zu.
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#9
(20-01-2021, 09:06)Dassault schrieb: Hallo Community, unlängst habe ich meiner Auskunftspflicht genügt und Unterlagen an die UVG zugesendet, die meine Einkommens- und Vermögenssituation dokumentieren.
Unter anderem würde mir wir folgt geantwortet: 
" ....dass Sie als Vater gegenüber Ihrem minderjährigen Kind eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit haben. Entsprechend der geltenden Rechtsprechung wird unterhaltspflichtigen Selbständigen dabei regelmäßig mindestens die Leistungs- und Zahlungsfähigkeit in Höhe von 100 % des jeweiligen Mindestunterhaltes unterstellt."

Für mich impliziert dies das es in der BRD, also in einem Staat in dem es eine Vielzahl an Selbständigen gibt die ein Erwerbsleben auf Sozialhilfeniveau führen müssen, grundsätzlich  nicht interessiert wie das reale dokumentierte Einkommen ist, wie auch der Selbstbehalt für die Entscheidungsträger keinerlei Rolle spielt.

Meine diesbezügliche Frage ist nun an die selbständigen Unterhaltspflichtigen ob dies den eigenen Erfahrungen so entspricht?

Kurz und knapp: so ist es wohl. Interessiert keine Sau*! Und schon gar nicht Behörden.......................

***warum interessiert das auch sonst keine Sau? Weil diese nach wie vor der Meinung sind, man könne alles zu seinen Gunsten anpassen lassen, wenn man "in Not gerät", wir Leben ja schließlich in Deutschland - Rechtstaat und so...............  Dodgy Confused ***
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#10
(20-01-2021, 11:07)p__ schrieb: Selbständige, die zu wenig verdienen um den geforderten Unterhalt zu bezahlen wird automatisch unterstellt, ihre Selbständigkeit würde sich nicht rentieren und sie hätten sich stattdessen auf einen lohnabhängigen Job zu bewerben.
Genau das stand weiter unten in der Mitteilung.
Dazu muss ich sagen, das ich, 52 im europ.Ausland lebend,, mich erst nach 2,5 Jahren zwangsweise Selbständig machen musste, da alle Bewerbungen erfolglos blieben.

Könnte ein Gericht in der BRD, trotz dokumentierter Bewerbungsbemühungen, meines Alters, Unkenntnis des Arbeitsmarktes und der diesbezüglichen Modalitäten dort mir ein Angestelltenverhältnis, auf Jahre hinaus, andichten ?
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#11
Eher unwahrscheinlich. Hast du 30 Bewerbungen im Monat geschrieben, wird es denen nicht reichen. Schreibst du 50, so wird man die Ernsthaftigkeit deiner Bewerbungen bezweifeln. Das ist eine Gradwanderung, Absturz vorprogrammiert.
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#12
Interessant. Ich werde in jedem Fall eine verbindliche Zahl fördern.
In meinem Land leben 5 Millionen mit 2, 7 Millionen Erwerbstätigen.
85% der Stellen werden nicht öffentlich inseriert sondern durch Kontaktkette vergeben.

Vollkommen unrealistisch da mehr Bewerbungen zu verlangen als monatlich relevante Stellen ausgeschrieben werden.

Um Ernsthaftigkeit feststellen zu können muss der JA Mitarbeiter sich nur die Mühe machen dort anzurufen.
Wenn es sich um Bewerbungen ins / im Ausland handelt, sollte er am besten die Landessprache beherrschen  Big Gringut
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#13
Die Argumentation wird vor einem deutschen Gericht nicht durchdringen.
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#14
(21-01-2021, 22:55)p__ schrieb: Die Argumentation wird vor einem deutschen Gericht nicht durchdringen.
Okay, mit welcher Gegenargumentation sollte man rechnen?
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#15
Dass du deine Erwerbsmühungen nicht ausreichend nachgewiesen hast. Danach kommt irgendwas aus dem bunten Karussell:

- zu kleiner Umkreis
- zu wenig Jobs. Du hättest dich z.B. auch auf Aushilftsätigkeiten bewerben müssen
- wenig Jobangebote sei eine Ausrede. In deiner Lage hättest du auch Initativbewerbungen machen müssen.
- und noch ähnlicher Quatsch mehr.

Es geht bei dieser Sache nicht um Argumente. Du wirst immer zu Unterhalt verurteilt. Der Richter wirft dazu nur irgendwelche Standardfloskeln hin, die du gar nicht widerlegen kannst. Obwohl du es musst, die Beweislast keinen Job zu bekommen liegt bei dir.
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#16
Hat man auch bei mir mal versucht,
Habe Bewerbung per Mail gesendet natürlich mir Empfangsbestätigung.
Der Trick ist dies als Mehrfach Mail zu senden und bei 500 Sendungen gerät das auch schnell in dem Spamordner.
Hatte alle Bestätigungen auf USB-Stick dabei, wie ihr euch denken könnt, wollte die keiner in sein LAppi stecken und das Thema war vom Tisch.
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#17
(21-01-2021, 19:38)Dassault schrieb: Könnte ein Gericht in der BRD, trotz dokumentierter Bewerbungsbemühungen, meines Alters, Unkenntnis des Arbeitsmarktes und der diesbezüglichen Modalitäten dort mir ein Angestelltenverhältnis, auf Jahre hinaus, andichten ?


Jederzeit und nach Belieben.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#18
Da kann ich ja nur noch froh das dass Vollstreckungsrecht der BRD nur dort anwendbar ist.
Ich bin jetzt schon gespannt ob die Gerichte hier fiktiv festgelegte Beträge vollstrecken werden, die z.B.als Grundlage die " Einschätzung" eines Richters in der BRD haben, wie meine Arbeitsmarkt Chancen und Modalitäten im Land sind, wo das Vollstreckungsgericht sitzt.
Und ich werde dort definitiv dagegen klagen.

Hinzu kommt noch , und da höre ich gegenteiliges, ob mein Land einen seiner Staatsbürger vom Steuerzahler zum Lebenslangen Sozialhilfeempfänger auf Steuerzahlerkosten HIER, degradiert.
Also das ich ab dann nicht mehr in den großen Topf einzahlen kann, aber wahrscheinlich bis Lebensende koste. Und das nur um die unrealistischen Forderungen einer Behörde in der BRD zu erfüllen, die auch kaum einen Cent sehen wird, weil nichts da ist.
In der BRD geht, wie ja hier bestätigt, das ja genauso ab.

Schauen mer Mal.
Immerhin bekomme ich hier den Eindruck das ich keine Zeit und Energie verschwenden muss meine Leistungs- bzw. Zahlungsunfähigkeit zu dokumentieren.
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#19
Zitat:Immerhin bekomme ich hier den Eindruck das ich keine Zeit und Energie verschwenden muss meine Leistungs- bzw. Zahlungsunfähigkeit zu dokumentieren.

Gut erkannt. Solange du nicht aus gesundheitlichen Gründen Leistungsunfähig bist, hat all das Bewerbungsschreiben keinen Nährwert. Kostet nur Lebensenergie... völlig überflüssig.
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#20
Ich denke, Du machst dir da falsche Hoffnungen.

Die Gerichte in deinem Aufenthaltsland werden kaum das Gerichtsurteil überprüfen, welches zur Vollstreckung geführt hat. Die werden den deutschen Behörden helfen, zu vollstrecken - oder auch nicht, wenn es extra Mühen macht. Die Motivation eines Beamten in Südosteuropa, den deutschen Behörden zu helfen, schätze ich relativ gering ein.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#21
Man sollte hier im Forum auch mal ehrlich als Nr. 1 aufführen, das Unterhaltsabänderungsklagen bei Mindestunterhalt schlichtweg keinen Sinn haben.
Alle Türen wurden vom Gesetzgeber zugeschlagen...
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#22
Das ist leider so, jegliches Recht wird einem aberkannt, wir sind Gesetzlose und haben keine Rechte.
Wie auch immer Gerichte nicht nach Gesetze entscheiden dürfen und machen können was sie wollen.

Habe heute auch ein Schreiben bezüglich der Unterhaltszahlungen von der Staatsanwaltschaft meines Landes bekommen, man sieht, die gehen weit.

Trotz meiner Belege, dass ich seit Jahren unter 1000€ verdiene wollen die immer noch Unterhalt haben.
Bei Gericht wurde mir 1500€ Nettolohn angerechnet, trotz Belege von unter 1000€ netto Monatlich, ohne noch die abzuziehenden Kosten zu berechnen.
Bin in Berufung gegangen was mittlerweile 8 Monate dauert und immer noch kein Bescheid bekommen habe.
Laut Jugendamt kann nur eine Unterhaltszahlung angepasst werden, wenn ich vor Gericht klage, was ja mit meiner Berufung gemacht ist, das es so lange dauert ist ja nicht meine Schuld, selbst wen ich beim OG nicht zu Zahlungen verpflichtet werden würden mir die nicht bezahlten Summen bis zum Datum der Änderung aufgelegt werden, trotz zeitlicher Meldung meiner Einkommensänderung.
Komischerweise bin ich aber verpflichtet alle Einkommenserhöhungen im 100€ Schritten zu melden und automatisch werden die Zahlungen angepasst.
Was stimmt hier nicht???
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#23
(22-01-2021, 12:47)Arminius schrieb: Man sollte hier im Forum auch mal ehrlich als Nr. 1 aufführen, das Unterhaltsabänderungsklagen bei Mindestunterhalt schlichtweg keinen Sinn haben.

Tun wir doch. Und das *leider* praktisch immer wohlbegründet.
Im Grunde könnte man den gesamten Unterhaltsquatsch streichen und durch das bestehende Schuldrecht ersetzen. Mit Eintritt der Unterhaltspflicht dauergepfändet, darauf läufts doch sowieso raus.
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