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Psychisch kranke Frau. Chance auf Aufenthaltsbestimmungsrecht/Wechselmodell?
(22-04-2021, 18:56)Apfelmuss schrieb: Bald ist das Trennungsjahr vorbei. Sollte ich so früh wie möglich einen Scheidungsantrag einreichen?

Grundsätzlich ja. Daür gibts viele Gründe neben den vor dir schon genannten. Auch wegen des Stichtages für Zugewinn- und Versorgungsausgleich.
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(22-04-2021, 19:02)p__ schrieb: Grundsätzlich ja. Daür gibts viele Gründe neben den vor dir schon genannten. Auch wegen des Stichtages für Zugewinn- und Versorgungsausgleich.

Verstehe ich dich richtig, dass sie keine Vorteile nach der Scheidung bekommt, um mich aus der Wohnung zu schmeissen, solange die zukünftige Kindesbetreuung erstmal nicht geklärt ist?
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Zuweisung der Ehewohnung, wenn beantragt, könnte Teil der Scheidungsverhandlung werden.
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Frau hat nun eine wirklich kranke Stellungnahme zu meinem Antrag auf Wechselmodell geschrieben. Behauptet ich sei verrückt und wirft mir vor, das Kind zu schlagen. Als Krönung hat sie noch ein Bild, das von ihm gemalt wurde und wo ein Männchen durchgestrichen ist, beigelegt. Oben auf dem Bild steht mit ihrer Hand geschrieben: "Geheimer Plan Papa loszuwerden".

Mit der Stellungnahme hat sie einen Antrag auf Aufenthaltsbestimmungsrecht eingereicht mit den gleichen Vorwürfen.

Sofort wurde ein Gerichtstermin (für beide Anträge gleichzeitig) auf Ende Mai gesetzt und ein Beistand bestellt.

Beistand hat nun mit dem Kind gesprochen. Mein Sohn hat sich für beide ausgesprochen und gesagt, dass er bisschen bei Mama und bisschen bei Papa sein möchte. Sonst wurde versucht mich vom Wechselmodell abzubringen.

Am Ende hat der Beistand gesagt, dass sie als Kompromiss ein Wochenende von zwei und ein Tag in der Woche bei Vater vorschlagen werde. Ich habe dann gesagt, dass das Kind ein Subjekt der Rechtsprechung ist und ein Handeln wie auf dem Basar nicht angebracht ist. Für das Kind sollte sich so wenig wie möglich ändern. Am Ende sagte sie, sie müsse nochmal in sich gehen. Bin mir sicher, sie wird ihre Meinung nicht ändern. Sonst habe immer wieder Loyalität der Mutter gegenüber geschworen.

Habe gefragt, was mit Jugendamt ist. Sie wunderte sich, dass die sich noch nicht gemeldet haben und sagte, dass es wohl eine Entscheidung ohne Jugendamt geben wird (darf es das geben?). Am Ende sagte sie, dass ich mir vlt. besser einen Anwalt nehmen sollte. Deutet sie damit an, dass ich einen Gegenantrag auf Aufenthaltsbestimmungsrecht stellen sollte? Macht es Sinn oder erstmal stillhalten?
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Der 14-Tage Umgang mit einem halben Wochentag ist kein Kompromiss, sondern der vor Gericht am meisten verordnete Standardumgang.

Notwendigkeit für einen eigenen Anwalt sehe ich nicht. Das alleinige ABR wird sie sowieso nicht bekommen. Und wenn, dann hat der Richter einen Hirnschlag, gegen den auch kein Anwalt was hilft. Der Anwalt hilft der Dame nur, die Sache "geschmeidig" abzuwickeln, auf deine Kosten. Den Gefallen würde ich ihr nicht tun.
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(14-05-2021, 15:27)Apfelmuss schrieb: Am Ende hat der Beistand gesagt, dass sie als Kompromiss ein Wochenende von zwei und ein Tag in der Woche bei Vater vorschlagen werde. Ich habe dann gesagt, dass das Kind ein Subjekt der Rechtsprechung ist und ein Handeln wie auf dem Basar nicht angebracht ist. Für das Kind sollte sich so wenig wie möglich ändern. Am Ende sagte sie, sie müsse nochmal in sich gehen. Bin mir sicher, sie wird ihre Meinung nicht ändern. 


Was fuer ein Schwachsinn, "Kompromiss", das ist Standardumgang! So wie sich das anhoert, wirst Du keine Chance auf Wechselmodell haben egal was fuer Antraege Du stellst. Ich wuerde sie wahrscheinlich trotzdem stellen, allein um zu zeigen dass ich nicht allles einfach so schlucke.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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Dieser Krieg geht wohl bis zu OLG.
Psychologisches Gutachten nicht vergessen
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
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Paar Schikanen vom Beistand:
-Beistand: Wieso ist ihnen das echte Wechselmodell so wichtig? Hat es etwas mit Unterhalt zu tun?
-Beistand:Es ist auch wichtig, dass sie alles versucht haben,um einen Dialog aufzubauen (im Sinne verkacken wirst du trotzdem)
- Beistand: es ist etwas zu viel Hin und Her, das sie vorschlagen. Ich: wir können auch 5/2/5/2 machen. Beistand: 5 Tage sind mir wiederum zu viel (aber 7 ohne Vater scheinbar nicht).
- dass die Mutter nicht kommuniziert und Vermittlungsangebote abweist hat sie null interessiert
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Der übliche Geschlechtsrassismus. Gleichverpflichtete Eltern sind Schädlingen wie dieser Beisändin ein Graus. Die Mutter hat sie sicher nicht gefragt, ob sie auf dem Residenzmodell besteht, weil sie damit fett Unterhalt kassieren kann.
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(14-05-2021, 21:42)Apfelmuss schrieb: -Beistand: Wieso ist ihnen das echte Wechselmodell so wichtig? Hat es etwas mit Unterhalt zu tun?

Nein, du möchtest mit dem Angebot der paritätischen Betreuung die Kindmutter bestmöglich darin unterstützen, dass sie sich ebenfalls wie du optimal beruflich weiter entwickeln kann.

(14-05-2021, 21:42)Apfelmuss schrieb: -Beistand:Es ist auch wichtig, dass sie alles versucht haben,um einen Dialog aufzubauen (im Sinne verkacken wirst du trotzdem)

Die Skepsis kannst du nachvollziehen, gibst dich aber zuversichtlich, dass gerade das Wechselmodell den Aufbau einer konstruktiven Kommunikation fördert. Erziehung ist fast zu 100 Prozent Kommunikation. Daher siehst du gerade in der Herausforderung mit der Mutter regelmäßig zu kommunizieren eine große Chance eure Erzehungsweise auch kommunikativ weiter zu entwickeln, was letztlich vor allem dem Kindeswohl zu Gute kommt.

(14-05-2021, 21:42)Apfelmuss schrieb: - Beistand: es ist etwas zu viel Hin und Her, das sie vorschlagen. Ich: wir können auch 5/2/5/2 machen. Beistand: 5 Tage sind mir wiederum zu viel (aber 7 ohne Vater scheinbar nicht).

Das ist dann analog zum ersten Punkt. Wie sollen Frauen die gläserne Decke des Patriarchats durchdringen, wenn sie durch zu viel Carearbeit weiterhin an ihren Herd gefesselt bleiben? Wie soll der Gender-Pay-Gap schrumpfen? Wie soll sich der Rentenunterschied zwischen Frau und Mann denn jemals angleichen? Herr/Frau Beistand - wie können Sie so etwas wie ein Residenzmodell heutzutage noch befürworten?

(14-05-2021, 21:42)Apfelmuss schrieb: - dass die Mutter nicht kommuniziert und Vermittlungsangebote abweist hat sie null interessiert

... tja und genau der letzte Punkt ist dann immer das Problem. Egal was man sagt, es interessiert diese Leute nicht. Und falls doch ist dann beim Gericht Schluss oder dann schließlich beim Endgegner - der Kindesmutter.

Aber ich drück dir die Daumen, dass du trotzdem ein wenig was erreichen kannst!
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Ich drücke dir auch die Daumen.
Es wird aber leider wie immer schief gehen nur mit Geld entzug bekommt man diese Leute und nicht anders.
Gruss aus dem Ausland seit über 9 Jahren 0 Euro gezahlt über 200000 gespart.
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Hallo Apfelmuss,

(14-05-2021, 15:27)Apfelmuss schrieb: Behauptet ich sei verrückt und wirft mir vor, das Kind zu schlagen. Als Krönung hat sie noch ein Bild, das von ihm gemalt wurde und wo ein Männchen durchgestrichen ist, beigelegt. Oben auf dem Bild steht mit ihrer Hand geschrieben: "Geheimer Plan Papa loszuwerden".

deine Ex scheint einen aggressiven Tonfall einzuschlagen, wahrscheinlich wird es so weitergehen. 

Ich würde eine Stellungnahme ans Gericht senden, du machst deutlich, dass das Wechselmodel am besten für deinen Sohn ist. 
Du zeigst auf, was du mit deinem Sohn machst, Freizeitbeschäftigung, bringst ihn zum Sport, machst Ausflüge, gehst mit zum zu Kinderuntersuchungen, Sprechtage Schule etc.. du bist immer da. 
Du suchst dir eine kleine Wohnung in der Nähe zum jetzigen Wohnort, am besten nur einige 100 Meter entfernt. Du machst Homeoffice wenn möglich, änderst deine Arbeitszeit, so dass die Betreuung durch dich immer sichergestellt ist. 

Was will die Ex mit dem Aufenthaltbestimmungsrecht? Wozu ist das hilfreicht, will sie an einen anderen Ort ziehen? Du beantragst Doppelresidenz Model! Kann Ex erklären was die mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht will? Immerhin ist noch niemand ausgezogen! 

Zeig Du auf, wie Du dich in Zukunft um deinen Sohn kümmern wirst! 
Es ist doch alles offen, alle Wohnen noch zusammen, ihr solltest dieses erst einmal klären! Wenn du nen Plan hast, du ziehst aus, dann zeigst du zumindest wie es bei dir weitergeht.  

Was passiert wenn Du nichts machst.... (Frau sagt, du bist gewalttätig!, Beweise braucht die nicht, ihr wird so Glauben geschenkt!) ... Frau bekommt Aufenthaltsbestimmung im Anschluss wirst du aus der Wohnung geworfen.... oder abgeschwächt ... du verpflichtest dich die Wohnung innerhalb 4 Wochen zu verlassen. (wer hat den Mietvertrag unterschrieben? Beide? Nur Du - wäre super, dann kannst du kündigen und bist raus.) Wenn beide unterschrieben haben, wird es echt schwierig -- du müsstest die Wohnung und deine neue Wohnung unterhalten. Vielleicht gibt es hier Foren Teilnehmer die diese Rechtsfrage beantworten können? Halt deine Assets zusammen, du wirst noch jede Menge Kohle brauchen - auch ohne Anwalt. 

Ich würde immer selber voran machen, hatte in einem Post vor Weihnachten schon mal geschrieben, dass du das Aufenthaltbestimmungsrecht beantragen sollst... einfach damit es weitergeht. Jetzt bist du im Zugzwang. Du denkst die Frau macht nichts - weit gefehlt - die hat nen Plan, zumindest hat sie Helfer und mit denen schafft Sie es -- DU UNTERSCHÄTZT DEINE EX!  Psychisch krank ... dass glaubst nur du - damit kommst du keinen Schritt weiter. 

Welchen Plan hast du? Mach einen und verfolge den. Wenn du keine Erfolg mit dem Wechselmodel hast, ja dann, zahl halt Kindesunterhalt (ist hier nur ein Kind, max 700 Euro) und gut is. Fang an dein neues Leben zu gestallten, alle zwei Wochen nimmst du deinen Sohn und ihr macht euch ne gute Zeit. Den Rest der Zeit hast du frei - keine Verflichtungen. (Vasektomie machen lassen ;-)   )
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Ich stelle mal eine Frage in den Raum.

Hat es irgend wer schon mal erlebt, dass sich der Richter gegen seinen Verfahrensbeistand gestellt hat?

Ich habe es immer so erlebt, dass der Verfahrensbeistand die rechte Hand des Richters/*inn ist und sich beide eng abstimmen. Meistens kennen die sich sehr gut.

Anträge müssen bereits deshalb gestellt werden, damit diese beim OLG angefochten werden kann. Du musst mindestens den Antrag stellen den Übertrag des alleinigen Aufenhaltsbestimmungsrechts auf die Mutter abzulehnen.

Nicht vergessen, dass Anträge nur in der mündlichen Verhandlung gestellt werden können; es sein den Du bist im schriftlichen Verfahren, was ausdrücklich vom Gericht beschlossen werden muss. Du reichst den also schriftlich ein und stellst den dann in der mündlichen Verhandlung, in dem Du sagst "Ich stelle den Antrag, wie in meinem Schriftsatz vom....."
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Die Beiständin hat in ihrem Bericht geschrieben, dass das Kind von uns beiden gleichermaßen betreut werden möchte.
Des Weiteren führt sie aus, dass meine Frau ihr erzählt hat, dass sie eine Mediation mit mir gemacht habe und die Mediatorin sich parteiisch auf meine Seite gestellt habe. Seitdem möchte sie keine Mediation machen. Alle Regelungen der letzten zwei Jahre (Führung eines Wechselmodells in der Ehewohnung) wären ihr aufgezwungen worden. Als "logische" Schlussfolgerung aus diesem Sachverhalt schlägt die Beiständin vor, mir 6 von 14 Tagen aufzudrücken. Meiner Meinung nach, kommt meine Frau in dem Bericht nicht gut weg.

Inzwischen habe ich einen Gegenantrag auf Aufenthaltsbestimmungsrecht eingereicht mit der Begründung, dass meine Frau jegliche Vermittlungsvorschläge verweigert sowie große Veränderungen bzgl. Betreuung und Lebensumfeld für das Kind beabsichtigt und der Kindesvater weitgehend den Erhalt des Lebensumfeldes u.ä. für das Kind garantieren kann, wobei er natürlich immer alles tun wird, um die Mutter möglichst umfangreich einzubinden.

Anhörung kommt in paar Tagen.
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Gemessen an dem, was du schon über die Beiständin geschrieben hast ist das gar nicht mal so schlecht. Die schwachsinnige Schlussfolgerung natürlich nicht, aber das stand bei der ja vorher schon fest.

Deine Argumentation kann nach hinten losgehen. Damit sagst du, dass ihr nicht zusammenarbeiten könnt, was Richter als Voraussetzung für ein Wechselmodell sehen. Bleibt also ein "sie oder ich" Verfahren. Und da hast du leider die üblichen Nachteile aufgrund deines Geschlechts. Die Veränderungen wird der Richter gering werten, bei sowas heisst es dann immer, dass Kinder heute ja sowieso öfter umziehen. Wichtiger wird die Frage sein, zu wem das Kind mehr Bindungskontinuität hat.
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Die Anhörung begann damit, dass die Richterin sagte, dass "er" jetzt einen Antrag auf Aufenthaltsbestimmungsrecht eingereicht hat. Ich habe erst gar nicht verstanden, dass die Rede von mir ist. Die Richterin und Beiständin haben dann im Laufe der Anhörung mich mehrmals als "er" bezeichnet.

Als erstes wurde ich gefragt, wie viel ich denn arbeite und wenn meine Frau nur in Teilzeit arbeitet, was sie dann die ganze Zeit tue. Ich habe gesagt, dass ich das nicht wissen kann, weil ich mit dem Kind dann auch nicht zuhause bin und sie diese Frage viel besser beantworten kann, zumal sie auch anwesend ist. Im weiteren Verlauf wurde immer wieder versucht, die Frau als Hauptbezugsperson darzustellen durch solche Behauptungen wie z.Bsp., dass sie ja auch die ersten 2,5 Jahre das Kind betreut hat und dass sie weniger arbeitet. Außerdem wurde von der Richterin und Beiständin ständig dargestellt, dass das Kind die Eltern in einer Gemeinschaft erlebt und dass das Wechselmodell überhaupt nicht besteht.

Meine Frau konnte aber auch selbst nicht überzeugend darstellen, dass sie das Kind in den letzten 2,5 Jahren mehr als 50% betreut hat. Eigentlich hat sie meine Darstellungen irgendwo bestätigt. Richtiges Fiasko der Gegenseite war, als die Richterin ausgehend aus dem Bericht der Beiständin sagte, dass man uns dafür loben kann, dass das Kind von der Trennung gar nicht so viel mitbekommen hat und dass die Darstellungen der Frau wohl etwas übertrieben seien.

Meine Frau trug vor, das sie dem Wechselmodell nicht zustimmen kann, weil ich keine Empathie hätte und das Kind anschreien und schlagen würde. Sie nannte ein Datum (mehr als ein Jahr her) wann ich ihn geschlagen haben soll und erzählte, dass sie das Kind schreien gehört hat und dazukam, weil sie meinte, dass es geschlagen wurde, habe den Schlag aber nicht gesehen. Ich erklärte, dass ich es nicht geschlagen habe.

Dann kam irgendwann die Beiständin zur Sprache und meinte, dass "er" ihr ja gesagt hat, dass ich kompromissbereit wäre und deshalb sie 6/14 vorschlagen würde. Sie fragte mich wieder, ob es mir um Unterhalt geht. Ich sagte, dass die Frage unangebracht wäre, meiner Frau werden solche Unterstellungen auch nicht gemacht. Sie sagte dann, dass es sich in letzter Zeit Fälle häuften, dass Väter die Mütter nicht ausziehen lassen, solange sie dem Wechselmodell nicht zustimmten und dass es wohl an der Unlust liegt, Unterhalt zu zahlen. Ich sagte nur kurz, dass Unterhalt auch bei einem Wechselmodell gezahlt werden muss und dass es mir nicht um Geld geht.

Man hat uns zu einem Vergleich mit 6 Tagen bei mir und 8 Tagen bei ihr bewegen wollen. Meine Frau hat dann gesagt, dass sie mir 5 Übernachtungen und einen Nachmittag gönnen würde. Ich bestand darauf, dass der Umgang basierend auf der heutigen Betreuungssituation beschlossen wird. Dann ordnete die Richterin ein Sachverständigengutachten an, um festzustellen, wer die Hauptbezugsperson des Kindes sei und meinte, dass entsprechend diesem Gutachten das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen wird. Dazu sagte sie, dass sie in letzter Zeit schon einige Fälle erlebte, wo die Mutter nach Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts in ein anderes Land gezogen sei. Die Anwältin der Frau sagte dann aggressiv, dass ich mir das durch den Kopf gehen lassen soll. Ich meinte nur, dass es wohl unglaublich ist, dass mir mit sowas hier gedroht wird. Ich erzählte, dass die Frau schon seit Jahren grundlos den Reisepass des Kindes verstecke, hat aber keinen interessiert.

Als ich sagte, dass ich die Frage nach dem Aufenthaltsbestimmungsrecht als unverhältnismäßig erachte und ein Beschluss bzgl. Umgangsregelung auch ausreichen würde, verlor die Richterin die Nerven, wurde laut und sagte, dass sie das doch eben erklärt habe, dass es jetzt um Aufenthaltsbestimmungsrecht gehe und dass ich mich doch nicht einfach so ohne Anwalt darein setzten kann. :-)

Als nächstes wird das Kind angehört.

Übrigens hat sich das Jugendamt bis heute nicht gemeldet. Die Richterin meinte am Anfang der Anhörung, dass man sich das Statement von den auch später einholen kann und dass man die Anhörung nicht verschieben sollte, da die Sache dringend ist. Wäre das ein Grund sich zu beschweren?
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Das alte Spiel, der Mann immer der boese Schuft dem erstmal nichts geglaubt und alles boese unterstellt wird, die arme, arme Frau immer mit Opfer Abo der alles geglaubt und nachgesehen wird. Du muesstest allergroesstest Glueck haben (oder die Gutste ueberreisst es voellig) das ein teures Gutachten irgendwas zu Deinen Gunsten aendert.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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(30-05-2021, 19:37)Apfelmuss schrieb: Dann ordnete die Richterin ein Sachverständigengutachten an, um festzustellen, wer die Hauptbezugsperson des Kindes sei und meinte, dass entsprechend diesem Gutachten das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen wird. Dazu sagte sie, dass sie in letzter Zeit schon einige Fälle erlebte, wo die Mutter nach Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts in ein anderes Land gezogen sei.

Es ist unfassbar, wie selbstsicher diese Schergen sind.
"Normalerweise" wäre dies ein Grund, der Mutter das ABR keinesfalls zu geben.
Aber hier fühlt die Richterin sich sogar so sicher, dass sie ihre Macht über den Beschluss sogar als Drohung missbraucht.

Du solltest unbedingt Deinem Antrag hinzufügen, dass hier die unmittelbare Gefahr besteht, dass das Kind aus seinem Umfeld (Wohnumfeld, Bezugspersonen, Freunde) gerissen wird, falls das ABR an die Mutter gehen sollte. Sogar die Richterin hat dies vermutet.
Allein deshalb muss das ABR an Dich gehen, weil Du den Verbleib des Kind im Umfeld gerantierst.
Als wir die Orientierung verloren hatten, verdoppelten wir die Anstrengungen (Mark Twain)
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(30-05-2021, 19:37)Apfelmuss schrieb: Die Richterin meinte am Anfang der Anhörung, dass man sich das Statement von den auch später einholen kann und dass man die Anhörung nicht verschieben sollte, da die Sache dringend ist. Wäre das ein Grund sich zu beschweren?

Ein Grund schon, aber es wird nichts bewirken. Das Jugendamt wird, aber muss nicht angehört werden. Ansonsten liegen die Ereignisse in etwas in der Erwartungslinie. Ich wüsste nicht, was du besser machen könntest. Wie so oft reicht das Beste aber nicht bei Vätern. Glück, Zufall, es muss noch mehr dazukommen.
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(31-05-2021, 13:37)Ruckzuckmaschine schrieb: Es ist unfassbar, wie selbstsicher diese Schergen sind.
"Normalerweise" wäre dies ein Grund, der Mutter das ABR keinesfalls zu geben.
Aber hier fühlt die Richterin sich sogar so sicher, dass sie ihre Macht über den Beschluss sogar als Drohung missbraucht.

Du solltest unbedingt Deinem Antrag hinzufügen, dass hier die unmittelbare Gefahr besteht, dass das Kind aus seinem Umfeld (Wohnumfeld, Bezugspersonen, Freunde) gerissen wird, falls das ABR an die Mutter gehen sollte. Sogar die Richterin hat dies vermutet.
Allein deshalb muss das ABR an Dich gehen, weil Du den Verbleib des Kind im Umfeld gerantierst.

Habe ich bereits in den Antrag reingeschrieben.
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Ich werde schriftlich einen Gutachter vorschlagen. Vlt. wird er angenommen und bringt bisschen mehr Leben und Zufall in das Theater.
Spricht was gegen?
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(31-05-2021, 21:56)Apfelmuss schrieb: Ich werde schriftlich einen Gutachter vorschlagen. Vlt. wird er angenommen und bringt bisschen mehr Leben und Zufall in das Theater.
Spricht was gegen?

Ja. Das ist die sicherste Garantie, dass genau dieser Gutachter nicht genommen wird.

Wenn Du Gutachter kennst, die Dir unsympathisch sind und die in Frage kämen, dann schlage genau diese vor.
Dann wirst Du von ihnen verschont werden.



Wichtiger ist die Fragestellung (!), die der Gutachter zu beantworten hat !

Zum Beispiel schließt m.E. die Frage nach Klärung der Hauptbezugsperson ein Wechselmodell eher aus.

Die Frage "Gutachter hat zu klären, welches Betreuungsmodell dem Kind am besten entspricht" würde den Gutachter zwingen, sich zumindest mit der Klärung zu beschäftigen, inwieweit ein Wechselmodell in Frage kommt. Unterlässt er das, dann wäre er bzw. das Gutachten durchaus "angreifbar"
Gutachten haben sich streng an die Fragestellung zu halten.
Mit der entsprechenden Fragestellung wird somit das Ergenis wesentlich vordefiniert.

Aber die Frage nach der Hauptbezugsperson läuft ja schon auf ein Gewinner/Verlierer-System hinaus.....
Als wir die Orientierung verloren hatten, verdoppelten wir die Anstrengungen (Mark Twain)
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(30-05-2021, 19:37)Apfelmuss schrieb: Die Richterin und Beiständin haben dann im Laufe der Anhörung mich mehrmals als "er" bezeichnet.

......... dass ich mich doch nicht einfach so ohne Anwalt darein setzten kann. :-)


Es ist gerade folgendes passiert. Du bist als Bösewicht indentifiziert worden. Du wirst also jetzt in das Fahrwasser kommen, wo die auf dich eindreschen und versuchen Dir was anzuhängen.

Eigentlich wollen die garnicht mit Dir reden. Du widerst die an. Lieber wäre denen ein Anwalt. Die Stimmungslage ist gegen Dich. Da hilft Dir auch kein Anwalt.   

Zumindest lag ich nicht falsch, dass die VFB letztlich das Sprachrohr der Richterin ist.

Wer sucht nochmal die / den Gutachter raus?

Du weißt ja: Wessen Brot ich freß, dessem Lied ich sind.
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@Apfel
alles richtig gemacht
wenn Gutachter gleich nicht erwähnt wurde, heißt Druck ausüben und einen von beiden zu zwingen den Antrag zurück zu ziehen.
Egal ob Gutachter Mutti als Hauptbezugsperson erklärt, das ist kein Grund ihr alleiniges ABR zu geben.
Du hast keinen Anwalt-> also keinen der oben drauf falsche Ratschläge gibt!
So soll die Anwältin der Mutti sie überreden, damit der Fall nicht bei OLG landet
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
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Hallo Apfelmuss,

"alles richtig gemacht" das sehe ich nicht so - im Gegenteil, Du läuft in eine Falle.

Vieles ist formaljuristisch....
Ein Gutachter darf NUR die Fragestellung beantworten. Er MUSS sich auf die Fragestellung beziehen.

Du klagst auf Wechselmodell. Bisher war es auch ungefähr 50/50. Aber seit Prozessbeginn läuft die Betreuung zugunsten der Mutter.

Ist die Fragestellung "Hauptbezugsperson"... dann bist Du schnell raus, auch wenn dich der Gutachter für die bessere Erziehungsperson hält.
Für den Dir wohlgesonnenen Fall würde der Gutachter ungefähr folgendes schreiben:
"Die Bindung zum Vater und seine Erziehungleistung ist intakt, während bei der Mutter einige kleinere Defizite in der Erziehung vorhanden sind. Aber die Mutter ist zweifelslos die Hauptbezugsperson. Das ergibt sich allein schon aus der praktizierten Übernachtungsregelung der Eltern."

Richterin: "Die Mutter ist die Hauptbezugsperson. Der Lebensmittelpunkt des Kindes liegt bei der Mutter. Der Vater erhält aufgrund der sehr guten Bindung zum Kind ein großzügiges Umgangsrecht"

--> Fazit.... die Richterin wird genau das machen, was sie Dir schon vorher vorgeschlagen hat.


Du MUSST Dich dafür einsetzen, dass die Fragestellung "welche Betreuungsregelung entspricht dem Kindeswohl am Besten" lautet (oder ähnlich). Falls sie das trotzdem ignorieren, dann hast Du wenigstens Munition für die 2.Instanz.

Unabhängig davon, musst Du auf Erhalt eurer bisherigen Elternvereinbarung der 50/50-Betreuung bestehen. Auch wenn es nur mündlich bzw. praktiziert wurde und eine schriftliche Bestätigung fehlt.... Es ist trotzdem eine Vereinbarung. Die Mutter bricht diese Vereinbarung, wenn sie Dir die Übernachtung spontan verweigert.
Als wir die Orientierung verloren hatten, verdoppelten wir die Anstrengungen (Mark Twain)
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