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Psychisch kranke Frau. Chance auf Aufenthaltsbestimmungsrecht/Wechselmodell?
Wir leben noch in einer Wohnung und ich fahre jedes zweite WE regelmäßig mit dem Kind in mein Elternhaus. Streng genommen verbringe ich mehr Zeit mit dem Kind.
Frau bestreitet 50/50 vor der Trennung sehr ungeschickt und gibt sogar zu, dass seit September 2020 die Betreuung 50/50 ist. Führe einen Betreuungskalender aus dem hervorgeht, dass ich sogar mehr Betreuung als 50% vor der Trennung hatte. Nach der Trennung achtet sie strengst darauf, dass ich nicht mehr Tage als sie habe.
Wie kann ich die Fragestellung an den Gutachter beeinflussen? Kann höchstens noch ein Schreiben an die Richterin verfassen. Kostet ja nix.
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(03-06-2021, 12:28)Apfelmuss schrieb: Nach der Trennung achtet sie strengst darauf, dass ich nicht mehr Tage als sie habe.
Wie kann ich die Fragestellung an den Gutachter beeinflussen? Kann höchstens noch ein Schreiben an die Richterin verfassen. Kostet ja nix.


"beeinflussen" kannst Du da nichts. Das Wort würde ich auch niemals offiziell verwenden.

Es geht doch darum....
--> Du hast einen Antrag auf Wechselmodell gestellt

Wenn jetzt die Richterin schreibt: "Ich beauftrage einen Gutachter, der die Frage klären soll, wer von den Eltern schneller Apfelsinen schälen kann", dann würdest Du ja auf die Bezugslosigkeit zu deinem Antrag hinweisen und -falls die Richterin bei der Fragestellung bleibt- die Zusammenarbeit mit dem Gutachter unterlassen.
Spätestens in der 2.Instanz würde man dann den Beschluss in solchem Extremfall zerreißen.

Kennst Du die Fragestellung schon? Inwieweit ist es sicher, dass es die Frage nach der Hauptbezugsperson ist/wird?

Ich würde schreiben....
Wir haben ein Wechselmodell vereinbart mit leichtem Überhang zu Gunsten beim Vater und praktizieren es. Eine mögliche Frage nach der Hauptbezugsperson ist deshalb nicht relevant, da beide Eltern im Wechselmodel Hauptbezugspersonen sind (mit leichem Überhang zum Vater).
Es wird gemäß Antrag folgende Fragestellung vorgeschlagen: "Es soll geprüft werden, ob das bisher praktizierte Wechselmodell dem Kindeswohl entspricht".
......vermutlich wird die Richterin sich auf eine solch positive Fragestellung nicht einlassen...
Alternative: "Es soll geprüft werden, welches Betreuungsmodell dem Kindeswohl am Besten entspricht" --> dann muss zumindest auch auf Wechselmodell geprüft werden.

Du darft Dich einfach nicht vom Wechselmodell weglocken lassen. Das versuchen sie nämlich.
Mach es ihnen wenigstens schwer.....
Und sammle Munition für die nächste Instanz....

Du solltest auch immer wieder auf die Kontinuität hinweisen.
Da ihr schon 50/50 praktiziert.... ist die Kontinuität von Vorteil.
Deshalb frage ich mich auch, weshalb Du überhaupt einen Antrag gestellt hast, denn besser kann es eigentlich nicht werden.
Als wir die Orientierung verloren hatten, verdoppelten wir die Anstrengungen (Mark Twain)
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(03-06-2021, 13:25)Ruckzuckmaschine schrieb: Deshalb frage ich mich auch, weshalb Du überhaupt einen Antrag gestellt hast, denn besser kann es eigentlich nicht werden.
https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...#pid206657

thread gar nicht durchgelesen?

(03-06-2021, 11:52)Ruckzuckmaschine schrieb: im Gegenteil, Du läuft in eine Falle

welche denn? solange er kämpft hat er die Betreuung 50/50,
Gutachter, OLG bis dahin bleibt Wechselmodell und bei OLG soll einer erklären müssen, warum es weiter nicht mehr praktiziert werden kann!
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
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(03-06-2021, 17:26)Zahlesel_RUS schrieb:
(03-06-2021, 13:25)Ruckzuckmaschine schrieb: Deshalb frage ich mich auch, weshalb Du überhaupt einen Antrag gestellt hast, denn besser kann es eigentlich nicht werden.
https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...#pid206657
thread gar nicht durchgelesen?
Ja, ich lese prizipiell keine Threads, wenn ich Ratschläge gebe....
Vielleicht irre ich - aber nach meiner Auffassung und Lesen des Threads ist hier bezüglich praktiziertem Betreuungsmodell bisher immer das Wechselmodell gelebt worden.

In diesem Link steht.... die Mutter schlägt was vor. Nun...kann sie gerne machen. Aber es gilt die Elternvereinbarung zum praktiziertem WM. Wenn die Mutter was will, dann muss SIE klagen und NICHT Apfelmuss.


(03-06-2021, 17:26)Zahlesel_RUS schrieb:
(03-06-2021, 11:52)Ruckzuckmaschine schrieb: im Gegenteil, Du läuft in eine Falle
welche denn? solange er kämpft hat er die Betreuung 50/50,
Gutachter, OLG bis dahin bleibt Wechselmodell und bei OLG soll einer erklären müssen, warum es weiter nicht mehr praktiziert werden kann!
Ja. Du schreibst doch selber: WM gilt!

Nur wenn jetzt über "Haupterziehungselternteil" zu entscheiden ist, wird das auf ein Residenzmodell hinauslaufen. Das meine ich mit Falle und man sollte hier wirklich aufpassen.


Apfelmuss,
vielleicht schreibst Du noch mal deutlich, wann zu welchem Zeitpunkt welche Modelle von Euch praktiziert wurden.
Dann klärt sich das besser.
Als wir die Orientierung verloren hatten, verdoppelten wir die Anstrengungen (Mark Twain)
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Offiziell gibt es kein WM. Will auch keiner was von wissen beim Gericht. Nur betreuen wir das Kind nach Tagen getrennt seit zwei Jahren zu 50/50. Vor September 2020 war ich auch sehr viel alleine mit dem Kind unterwegs.

Seit etwa September 2020 betreuen wir das Kind streng nach Tagen getrennt zu 50/50. Das bestreitet Kindesbesitzerin noch nicht mal. Nach wie vor fahre ich jedes zweite WE mit dem Kind weg mit zwei Übernachtungen.
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(03-06-2021, 17:54)Apfelmuss schrieb: Seit etwa September 2020 betreuen wir das Kind streng nach Tagen getrennt zu 50/50. Das bestreitet Kindesbesitzerin noch nicht mal. Nach wie vor fahre ich jedes zweite WE mit dem Kind weg mit zwei Übernachtungen.
Was bedeutet jetzt jedes zweite WE wegfahren?

Hast Du Dein Kind jetzt 50/50 oder jedes zweite WE?
Als wir die Orientierung verloren hatten, verdoppelten wir die Anstrengungen (Mark Twain)
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(03-06-2021, 17:45)Ruckzuckmaschine schrieb: Wenn die Mutter was will, dann muss SIE klagen und NICHT Apfelmuss


Wo ist der Unterschied? Sie hat den Antrag auf ABR gestellt und?
Warum sollte es anders besser gewesen sein?
Seit seinem Antrag ist höchstoffiziell 50/50
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
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(03-06-2021, 17:57)Ruckzuckmaschine schrieb:
(03-06-2021, 17:54)Apfelmuss schrieb: Seit etwa September 2020 betreuen wir das Kind streng nach Tagen getrennt zu 50/50. Das bestreitet Kindesbesitzerin noch nicht mal. Nach wie vor fahre ich jedes zweite WE mit dem Kind weg mit zwei Übernachtungen.
Was bedeutet jetzt jedes zweite WE wegfahren?

Hast Du Dein Kind jetzt 50/50 oder jedes zweite WE?

Ich habe mein Kind an zwei Tagen in der Woche mit Bringen-, Abholen vom Kindergarten, Nachmittagsaktivitäten und Zubettbringen. 
Jede zweite Woche fahre ich vom Fr morgen bis So abend zusätzlich mit ihm weg.

Das macht 7 von 14 Tagen und wird von KM nicht bestritten.
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(03-06-2021, 17:54)Apfelmuss schrieb: Ich habe mein Kind an zwei Tagen in der Woche mit Bringen-, Abholen vom Kindergarten, Nachmittagsaktivitäten und Zubettbringen. 
Jede zweite Woche fahre ich vom Fr morgen bis So abend zusätzlich mit ihm weg.

Das macht 7 von 14 Tagen und wird von KM nicht bestritten.
Ich befürchte Du machst Dir etwas vor.
Um auf Kontinuität eines praktiziertes WM's zu pochen, muss die Situation Hieb- und Stichfest sein.

Fr morgen bis So abend sind es eher 2 bis 2 1/2 Tage. In jedem Falle sind es nur 2 Übernachtungen.
Dann plus 2 Tage in der Woche
= höchstens 6 1/2 Tage von 14 Tagen
somit kein Wechselmodell


Jetzt hat die Alte noch das hier geschrieben.....
(09-11-2020, 22:45)Apfelmuss schrieb: Sonst werden in dem Brief mir emotionale Ausbrüche vor dem Kind vorgeworfen. Es handelt sich dabei darum, dass die Frau trotz meines Wunsches mit ihr nicht gemeinsam zu essen, sich an den Tisch mit mir und meinem Sohn an meinen Tagen setzt. Außerdem wird behauptet, die Wohnverhältnisse lassen keine Aufteilung der Wohnung zu. ..... Sie schläft im Durchgangszimmer.
In Deinen 2 Tagen in der Woche findet somit keine 100%ige Betreuung durch dich statt, weil sie mit Euch am Esstisch sitzt.

Allenfalls ist es keine sichere Trennung der Betreuungsregelung.
Auch das Schlafen im Wohnzimmer verwässert die Aufteilung der Betreuung.
Es gibt somit schon "Argumente" der Richterin hier auch den Hauptelternteil ermitteln zu wollen.

Hinzu kommt, dass bei unsicherer Betreuungslage Du 40h/Woche arbeitest und die Alte nur 20h/Woche. Bei 100% sicherer zugeordneter Betreuung wäre kein Problem. aber wenn man ermittelt, abschätzt und kalkuliert....dann zieht der länger arbeitende Teil tendenziell den Kürzeren.

Ich würde hier trotzdem immer pari gehen....
Sagt die Alte, sie sitzt bei Euch mit am Esstisch, dann erwiderst Du: "kein Problem, denn ich mache ja das Gleiche." Man muss dann eben argumentieren, dass es positiv ist, wenn das Kind auch nach der Trennung die Eltern gelegentlich zusammen sieht. Bis auf solch wenige Ausnahmen zugunsten des Kindes, ist aber schon alles säuberlich getrennt.
Klar, wird sie die Streitkarte spielen....das musst Du weglächeln.
Als wir die Orientierung verloren hatten, verdoppelten wir die Anstrengungen (Mark Twain)
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Letztendlich mach ich es auch so. Sie fährt ja seltener weg und ich bin meistens an ihren WE sowie an anderen Tagen zuhause. Die Situation ist in dieser Hinsicht für mich günstiger. 

Es stimmt, dass das WM bestritten wird, da häusliche Gemeinschaft besteht. Hier kann ich nichts machen.

Letztendlich mach ich es auch so. Sie fährt ja seltener weg und ich bin meistens an ihren WE sowie an anderen Tagen zuhause. Die Situation ist in dieser Hinsicht für mich günstiger. 

Es stimmt, dass das WM bestritten wird, da häusliche Gemeinschaft besteht. Hier kann ich nichts machen.
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(03-06-2021, 19:49)Apfelmuss schrieb: Es stimmt, dass das WM bestritten wird, da häusliche Gemeinschaft besteht. Hier kann ich nichts machen.

Lebt ihr wirklich noch in häuslicher Gemeinschaft?

Kühlschrank, Essenseinkauf?
Betten?

Nur weil sie hin und wieder mit am Essenstisch sitzt, besteht noch lange keine häusliche Gemeinschaft....  So würde ich jedenfalls klar argumentieren. ansonsten eben gut auf säuberliche Trennung achten und da wo die Trennung eben nicht eindeutig ist, führst Du es als Beweis für eine sinnvolle, friedliche Elternschaft zugunsten des Kindeswohls an.
Lass Dich nicht einschüchtern, von dem was die Alte erzählt, sondern lege Dir Deine eigene Argumentationskette -möglichst Hieb- und Stichfest- zurecht. Wenn sie sagt Streit, sagtst Du, nö, war friedlich. Über Ausraster ihrerseits siehst Du drüber hinweg - Du kennst sie ja, warst ja mit ihr lange verheiratet, sagtst Du. Alles halb so wild.
Als wir die Orientierung verloren hatten, verdoppelten wir die Anstrengungen (Mark Twain)
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(03-06-2021, 20:08)Ruckzuckmaschine schrieb: Lass Dich nicht einschüchtern, von dem was die Alte erzählt, sondern lege Dir Deine eigene Argumentationskette -möglichst Hieb- und Stichfest- zurecht. Wenn sie sagt Streit, sagtst Du, nö, war friedlich. 
meine Worte, wenn sie dich nicht einschüchtern, werden sie genau dasselbe mit der Mutti tun.
War bei mir der Fall WM Testperiode 3 Monate alles super und KM ist gegen WM ohne Argumente (weniger Geld)
So hat der Gutachter ihr erklärt: WM wird nicht weitergeführt dann geht ABR an den Vater und sieh mal an, sie ist nicht mehr dagegen und ich darf die Hälfte der Kosten tragen Smile
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
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Weiss nicht wie man Nachrichten löscht. Diese wurde versehntlich geschrieben.
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Nachricht an Mod schreiben.
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Ich möchte mal zusammenfassen

Apfelmuss möchte ein Wechelmodell und angeboten ist ein 40/60 Modell - also sozusagen fast Wechselmodell.

Das Kind ist im Kindergarten etc. - wenn ich jetzt also mal die Nettozeiten rechne, dann sind wir fast beim Wechselmodell.

Worum geht es also?

1. Geld
2. Macht über das Kind

Als Umgangsberechtigter Elternteil bist Du immer so etwas wie Elternteil 2. Klasse. Als Mann erst recht. Deshalb kann ich Dir das WM nur wünschen. Finanziell kann ich nicht sagen, was Deine Ex sich erhofft.

Apfelmuss -- so leid es mir tut, aber die Richterin hat Dir bereits gesagt wie es ausgehen wird. Wenn wir im Zivielrecht wären, dann würde ich Dir jetzt Hoffnung machen, dass Du das über das Beweisverfahren oder in der 2. Instanz gedreht bekommst.

Sei Dir sicher, dass die Richterin sich einen Gutachter raussuchen wird, wo die weiß, dass der/die auf der selben Wellenlänge ist. Die hat Dir sogar ins Gesicht gesagt, dass die völlig durchgeknallt ist und volle pulle durchziehen wird.

Such nach eine außergerichtliche Lösung! Du wirst maximal das erreichen, was Dir Deine Ex anbietet. 

Alternativ wirst Du Dich die nächsten Jahre damit beschäftigen, Idioten davon zu Überzeugen, dass die nicht mehr alle Tassen im Schrank haben und wirst am Ende dennoch verlieren. Dein Kind ist allen scheißegal. Das ist ein Kind unter tausenden, dass gem. dieser Sekte einfach scheiß Eltern hat, die sich streiten. 

Bei dem Elternstreit ist Deine Ex halt unter die Räder gekommen, weil Du die in so eine Stresssituation gebracht hast.Du kannst das ja ab, aber Deine Ex ist halt aus edlem und empfindlichen Holz. Deshalb braucht Deine Ex die Hilfe und Unterstützung der Gemeinschaft, um wieder auf die Beine zu kommen, damit Dein Kind Mutterliebe bekommt, was das wichtigste auf der Welt ist und wo "er" als Querulant alarm macht............. Willst Du Dich tatsächlich auf die nächsten Jahre mit so einer Sekte auseinandersetzen?
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Kindesmutter ist krank und ich habe eine ganz kleine Hoffnung, dass es bemerkt wird. Bis jetzt entflieht sie jedem Gespräch. Mit dem Gutachter wird sie sprechen müssen.

Ansonsten habe ich keinen in dieser Stadt außer meinem Kind. Irgendwie muss ich mich hier ja beschäftigen. Mal schauen, wie die Begutachtung verläuft. Einlenken kann man ja immer.
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Bereite Dich halt drauf vor, dass die Krankheit längst festgestellt wurde und Deine Ex trotzdem das Kind behalten soll. Vermutlich heißt es intern: 
"Er" soll zahlen und 40% machen + den Springer spielen, damit die arme Mutter entlastet wird und da "er" sein Kind so liebt, wird "er" das schon machen. Die Mutter wird sich dann schon fangen, wenn die Lebenskrise überstanden ist.


Ich habe damals ein Video gezeigt, wo meine Ex rd. 2h regungslos im Bett lag, während meine Tochter um sie rumlief. Stell Dir mal vor ich wäre nicht dabei gewesen.

Meine Ex hat zugegeben monatelang in die geschlossene als junge Erwachsene Zwangseingewiesen worden zu sein und der Rest der Familie wegen Depressionen in stationärer Behandlung ist. Während der Beziehung war alles OK -- mit der Geburt des Kindes ist die dann wieder abgestürzt. Die hat auch viel geweint, wenn die dem Helferteam begegnet ist. Also volle pulle depressiv, wo Du keinesfalls ein Kind hin geben kannst.

Ergebnis zu Punkt 1:
Die war auf Schmerztabletten an dem Tag und wie ich es nur wagen könne meine Tochter eine solchen Situation auszusetzen. 

Ergebnis zu Punkt 2:
Wurde einfach aus der Kommunikation getilgt. Google einfach mal "NLP Meta-Modell Tilgen Generalisieren Verzerren". Vermutlich wird genau diese Kommunikationstechnik angewandt, um Deiner kranken Ex das Kind zu beschaffen. Wenn dem so ist, dann weißt Du, dass die Sektentechniken anwenden, wo Du verlieren wirst


Ergebnis für das Kind:
Seit dem 4. Lebensjahr in Psychotherapie und Außenseiter. Die Sekte will mich nur noch los werden, damit die die Akte zu machen können. Problem ist leider, dass meine Tochter dermaßen fest angebunden ist, dass die Entfremdung nicht so richtig funktioniert - selbst nach 1,5 Jahren Umgangsausschluss und massiver Manipulation, will meine Tochter bei mir leben.

Umgangsausschluss kann Dir auch passieren. Mir wurde die Behauptungen der Depressiven Mutter nämlich als "schlecht reden" über die Mutter ausgelegt und dass ich die nicht als vollwertigen Elternteil wahrnehmen würde, weshalb ich Bindungsintollerant sei. Dabei habe ich immer vorsichtig ausgedrückt, um genau nicht in dieses Fahrwasser zu kommen, weil ich damals, so wie Du jetzt, gewahrt wurde


Hoffe auf das Beste und bereite Dich auf das schlimmste vor
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Mir wurde auch gesagt: ich hätt keine Chance und was ist daraus geworden?
Ich habe nie ein Beispiel gesehen wo es um Wechselmodell geht und Vater in der Nähe wohnt, bei Apfel ist es anders, aber betreuen zu 50% macht er schon jetzt.
Da kann die Mutti nicht sagen: er war nur arbeiten, so soll es auch bleiben.

Wenn er behaupten wird, Kindesmutter sei krank, dann hat er verloren.
Solange er ruhig bleibt hat er sehr gute Chancen beim praktizierten Modell zu bleiben.
Die Mutti geht arbeiten dies ist auch zu seinem Vorteil, wenn sie zuhause wäre, wäre sie zu 100% Hauptbetreuungssperson erwähnt, so aber nicht!
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
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(04-06-2021, 07:56)Zahlesel_RUS schrieb: Mir wurde auch gesagt: ich hätt keine Chance und was ist daraus geworden?

Mir wurde damals das Wechselmodell angeboten, aber ich wollte nicht mit einer psychisch Kranken zusammen arbeiten, die das Kind sowieso nur ständig abschiebt. Muss halt jeder selber wissen.

Wenn ich den Richter gehabt hätte, den ich heute habe, würde meine Tochter noch bei mir leben.

Schauen wir mal was rauskommt. Die Richterin ist gegen Apfelmuss. Hoffnung kann er haben. Gefühlt geht es bei dem Verfahren im Kern um den Kindesunterhalt, den Apfelmuss zahlen soll. 

Heute würde ich das Thema Kindesunterhalt offensiv ansprechen und versuchen unabhängig vom Betreuungsmodell zu lösen. Ist zwar bitter, aber so ist das, wenn man die gottgewollte Rolle des Versorgers hat.
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Was passiert, wenn man 3000EUR Unterhalt trotz des Wechselmodels anbietet?
Hat die Richterin dann die Ruhe? Kann man so den Spieß umdrehen?
Nach 1-2 Jahre kann man die Zahlungen einstellen und Tschüß, die Ex kann Vollzeit arbeiten

Wo bei mir gefragt wurde, ob es nur um Unterhalt ginge, habe ich geantwortet: ich zahle keinen und werde in der Zukunft auch keinen Unterhalt an die Mutter zahlen.
Dreist aber wahrhaft
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ich meinte natürlich 300
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Die Idee ist richtig, bringt aber an dieser Stelle nichts. Es läuft unter derselben Überschrift wie "Umgang kaufen". Der Vorwurf, das Wechselmodell nur zu wollen weil man damit Unterhalt spare ist so gaga, dass er nur von jemand geäussert wird, der zum Wechselmodell ohnehin eine hasserfüllte und ewiggestrige Haltung hat. So eine Richterin schiesst so oder so mit beliebig vielen weiteren Patronen, bis sie schliesslich ihren längst bereitliegenden Textbaustein zur Ablehnung des Wechselmodells hinaushaut. Nicht die Argumente sind das Problem, sondern das Juristengesockse, dem eigentlich wegen erwiesener Unfähigkeit und Kindesmissbrauchs ein Berufsverbot erteilt gehört. Ab in die Kläranlage, die Gärung im Faulturm überwachen, vielleicht schaffen sie wenigstens das.

Wenn, dann erreicht man damit nur bei der Mutter etwas. Wie gesagt, wie "Umgang kaufen". Geld bieten fürs Wechselmodell. Und nach zwei Jahren und genügend Kontinuität dann ggf. absenken.
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Habe ihr mehrmals gesagt, dass wir über Geld reden können. Problem ist, dass die Ex selbst nicht weiss was sie will und sich sehr infantil benimmt. Egal was man vorschlägt, sie weist es ab oder ignoriert. Sie ist noch nicht mal interessiert, die Lebensumstände für sich zu verbessern. Sie wollte keine größere Wohnung, jetzt nimmt sie kein eigenes Zimmer an. Sie regt sich auf und protestiert, wenn ich aufräume oder was Neues fürs Kinderzimmer kaufe und fühlt sich überall hintergangen und ausgegrenzt.
Seit der Trennung schreibt sie irgendeinen Mist über mich zusammen und je mehr davon, desto mehr glaubt sie was sie da schreibt.
Und das ist nicht nur Strategie für das Gericht, das ist krankhaftes Verhalten, das Jahre andauert.

Die Trennung wollte sie übrigens auch nicht.
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(04-06-2021, 15:06)Apfelmuss schrieb: dass wir über Geld reden können

mach es doch schriftlich über ihre Anwältin!
hier: Unterhalt
hier: ich ziehe aus und wohne in der Nähe wenн Wechswelmodell bestätigt wurde
Kind braucht Мutter und Mutter kann so nicht nur ums Kind sondern аuch um eigene Karriere kümmern
Alle profitieren davon!
Und dieselben Worte vor Gericht, beim JA, beim Beistand oder Gutachter
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(04-06-2021, 15:06)Apfelmuss schrieb: Problem ist, dass die Ex selbst nicht weiss was sie will und sich sehr infantil benimmt. Egal was man vorschlägt, sie weist es ab oder ignoriert. Sie ist noch nicht mal interessiert, die Lebensumstände für sich zu verbessern. Sie wollte keine größere Wohnung, jetzt nimmt sie kein eigenes Zimmer an. Sie regt sich auf und protestiert, wenn ich aufräume oder was Neues fürs Kinderzimmer kaufe und fühlt sich überall hintergangen und ausgegrenzt.
Seit der Trennung schreibt sie irgendeinen Mist über mich zusammen und je mehr davon, desto mehr glaubt sie was sie da schreibt.
Und das ist nicht nur Strategie für das Gericht, das ist krankhaftes Verhalten, das Jahre andauert.
Die Trennung wollte sie übrigens auch nicht.


Also dafür, dass sie nicht weiß was sie will, ist alles genau so gekommen, wie wir das hier geschrieben haben -- oder?

Sie will als Opfer da stehen und Dich gleichzeitig unterwerfen, um Sieger zu sein.

Es geht nicht ums Kind, es geht um den zerstörten Lebenstraum Deiner Ex, wofür Du jetzt bluten sollst. Das Kind ist die Waffe, um Dich zu unterwerfen und gleichzeitig die Waffe, die sie zum gesellschaftlichen Opfer macht.

Sie will, dass es Dir schlecht geht und Du es bereust, so eine so tolle Frau aufgegeben zu haben. Gleichzeitig sollst Du aber der böse Täter sein und erkennen, was für ein schuft Du bist. 

Es geht nicht um Rationalität, sondern um die Befriedigung ihrer Eitelkeiten. Am Ende wird sie das wollen (und vermutlich durchsetzen), was maximalen Schaden und Leid für Dich bedeutet. Das Kind ist für sie nur Mittel zum Zweck. Selbstzerstörung ist ihr ebenso egal.
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