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Psychisch kranke Frau. Chance auf Aufenthaltsbestimmungsrecht/Wechselmodell?
(04-06-2021, 00:29)Apfelmuss schrieb: Kindesmutter ist krank und ich habe eine ganz kleine Hoffnung, dass es bemerkt wird. Bis jetzt entflieht sie jedem Gespräch. Mit dem Gutachter wird sie sprechen müssen.

Hör einfach auf, Dich immer wieder auf "krank" zu fixieren.
Im günstigsten Fall ist Deine Einstellung eine Sackgasse, die Dir nur Energie kostest. Im schlechten Fall, wird Deine Einstellung ein heftiger Bumerang.

Ihr Schweigen macht sie eher attraktiv. Es kann nämlich auch als "Schüchtern" und "Harmoniebestreben" ausgelegt werden.
Der Gutachter wird sich sehr um die Frau bemühen. Zum Einen lebt er von Menschen, die reden, denn er muss sein Gutachten füllen. Zum Weiteren wird er sehr stolz sein, wenn die Frau dann bei ihm anfängt zu reden...
"Man muss eben ein empathischer Mann sein", wird er sich dann denken. Und Du bist dann eben der Mann, der die Frau eingeschüchtert hat. Das wäre damit "bewiesen".

Wenn der "schweigsamen" Frau dann noch ein kleines Tränchen von der Wange kullert, wenn sie beim Gutachter, Jugendamt, Mediation oder im Gerichtsaal sitzt - dann hast Du so gut wie verloren.
Insbesondere, wenn Du sie dann als "krank" bezeichnest.

Du solltest Dir also Deine Strategie nochmal gut überlegen.


Es wäre besser Du machst den Kavalier und bist "einfühlsam" auf ihre Befindlichkeiten.
Denn umso weniger wirst Du dann von den Positionen abrücken müssen, die Dir wirklich lieb und wichtig sind.
Als wir die Orientierung verloren hatten, verdoppelten wir die Anstrengungen (Mark Twain)
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Also krank ist sie, aber ich bringe es nicht vor Gericht. Sie hat selbst in ihrem Schreiben behauptet, dass es eine Mediation gab und dass die Psychologin den Sachverhalt nicht ermitteln und nicht vermitteln konnte. Darauf habe ich geantwortet, dass die ihr eine Psychotherapie empfohlen hat, worauf Frau dann die Mediation abgebrochen hat und seitdem keine mehr machen möchte. Das ganze habe ich durch eine Email der Psychologin belegt. Ansonsten bin ich vorsichtig mit dem Thema und biete wo es geht Unterstützung an.
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(09-06-2021, 11:27)Apfelmuss schrieb: Darauf habe ich geantwortet, dass die ihr eine Psychotherapie empfohlen hat,.... Das ganze habe ich durch eine Email der Psychologin belegt. Ansonsten bin ich vorsichtig mit dem Thema und biete wo es geht Unterstützung an.
Ich weiß nicht, was dieses Geplänkel bezwecken soll.
Du bist immer noch zu viel bei Eigenschaften dieser Frau.
Das wird Dir auf die Füße fallen.

Gutachter und Richter sind zwar dumm, aber nicht in diesem Sinne dumm, dass sie solchen Vorwurf nicht checken.
Genausogut könnte die USA dem Iran Unterstützung bei Schreiben von relevanter Sicherheitssoftware anbieten....
Würdest Du zum Psychologen gehen, wenn Dir Deine Ex das vorschlägt bzw. Unterstützung anbietet?

--> Konzentriere Dich auf das Wesentliche ! (und nicht auf die Frau)
Als wir die Orientierung verloren hatten, verdoppelten wir die Anstrengungen (Mark Twain)
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Kann sein, dass es mir auf die Füße fallen wird. Wollte es einmal anführen, damit sie ggf. mal dazu gefragt wird.

Ich biete ihr Unterstützung in Bezug auf Kindesbetreuung u.ä. an.

Vor der Trennung wäre ich natürlich zum Psychologen gegangen und habe es sogar gemacht, weil sie versprochen hat, dass sie es auch tut. Hat sie natürlich dann nicht gemacht.
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Inzwischen gab es endlich Gespräche mit JA, die nichts gebracht haben. Meine Frau hat der JA-Tante gesagt, dass nicht mit mir sprechen möchte. Fand die JA-Tante blöd, hat es aber noch nicht mal in ihrem Bericht erwähnt. JA hat sich dem Vorschlag von Verfahrensbeistand angeschlossen.

Zusammenfassung:
Kind hat sich bei der Richterin und Beiständin für ein Wechselmodell ausgesprochen.
Beiständin und JA wollen erweiterten Umgang zugunsten der Mutter durchsetzen.
Ich bestehe auf dem Wechselmodell
Für meinen Urlaub mit dem Kind habe ich die Herausgabe des Kinderreisepasses an mich beantragt, was die Frau verweigert hat.

Heute gab es den zweiten Anhörungstermin.
Die Richterin sagte meiner Frau, dass es ihr gar nicht gefällt, dass sie den Reisepass nicht herausgibt.
Sie fragte sie auch, warum sie nicht auszieht bei derzeitiger Betreuungsaufteilung (50/50), wenn alles so schlimm ist. Frau sagte, dass es rechtliche Nachteile für sie hätte und Wechselmodell sich schon verankern würde. Die Begründung fand die Richterin auch nicht schön.
Sonst sagte die Richterin auch, dass sie mich verstehe und dass es ja eigentlich keine sachlichen Gründe gegen das WM gibt.
Die Beiständin sagte, dass Frau die Kommunikation mit ihr verweigert hätte und sie an ihre Anwältin vermittelt hätte. Auch sie fand das Verhalten der Frau blöd.
Sonst sagte die Beiständin, dass zwei Werktage bei mir in der Woche für das Kind viel zu unübersichtlich wären und sie deshalb nur ein Werktag wöchentlich möchte. :-))

Somit sind wir bei 10/28 für mich, was höchstwahrscheinlich jetzt beschlossen wird. Die Richterin ist verwirrt und weiss nicht, wie sie entscheiden soll, weil wir noch in einer Wohnung wohnen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass ab Auszug der Frau der Umgang zu 10/28 beschlossen wird und ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht verliere, damit sie ausziehen kann.
Ich möchte dagegen dann eine Beschwerde beim OLG einlegen. Jetzt habe ich gelesen, das bei OLG grundsätzlich Anwaltszwang besteht, woanders steht, dass es da Ausnahmen gibt. Brauche ich für eine Beschwerde einen Anwalt? Das muss ich auf jeden Fall wissen, damit meine Beschwerde nicht als unzulässiges Rechtsmittel abgelehnt wird.
Bisher habe ich den Umgangsantrag auf WM und Gegenantrag auf Aufenthaltsbestimmungsrecht selbst eingereicht.
Der Scheidungsantrag wird demnächst eingereicht und läuft natürlich über einen Anwalt.

Das Highlight letzter Anhörung.
Ich: Diese Verweigerungshaltung meiner Frau besteht insbesondere seitdem sie anwaltlich vertreten ist.
Beiständin: Sie können sich ja auch anwaltlich vertreten lassen.
Ich: Ich möchte ja mein Verhalten nicht verschlechtern.
Anwältin der Frau: Ich bin mir sicher, dass er die Schriftsätze nicht selber schreibt, sondern dass da ein Anwalt im Hintergrund ist.
Ich zu Richterin: Soll ich das irgendwie kommentieren?
Richterin schmunzelt: Nein

Witzig ist auch, dass jeder schon von der Verweigerungshaltung meiner Frau genervt ist, die aber allesamt trotzdem am Umgangsvorschlag zu ihren Gunsten halten.
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(20-08-2021, 00:03)Apfelmuss schrieb: Die Richterin sagte meiner Frau, dass es ihr gar nicht gefällt, dass sie den Reisepass nicht herausgibt.
Das ist ein ganz deutlicher Punkt für Dich.

(20-08-2021, 00:03)Apfelmuss schrieb: Frau sagte, dass es rechtliche Nachteile für sie hätte und Wechselmodell sich schon verankern würde. Die Begründung fand die Richterin auch nicht schön.
Auch ein Punkt für Dich.

(20-08-2021, 00:03)Apfelmuss schrieb: Die Beiständin sagte, dass Frau die Kommunikation mit ihr verweigert hätte und sie an ihre Anwältin vermittelt hätte. Auch sie fand das Verhalten der Frau blöd.
Wieder ein Punkt für dich, aber
(20-08-2021, 00:03)Apfelmuss schrieb: Sonst sagte die Beiständin, dass zwei Werktage bei mir in der Woche für das Kind viel zu unübersichtlich wären und sie deshalb nur ein Werktag wöchentlich möchte. :-))
Du siehst, dass man Dir trotzdem nicht das Kind geben will...


(20-08-2021, 00:03)Apfelmuss schrieb: Das Highlight letzter Anhörung.
Ich: Diese Verweigerungshaltung meiner Frau besteht insbesondere seitdem sie anwaltlich vertreten ist.
Beiständin: Sie können sich ja auch anwaltlich vertreten lassen.
Ich: Ich möchte ja mein Verhalten nicht verschlechtern.
Anwältin der Frau: Ich bin mir sicher, dass er die Schriftsätze nicht selber schreibt, sondern dass da ein Anwalt im Hintergrund ist.
Ich zu Richterin: Soll ich das irgendwie kommentieren?
Richterin schmunzelt: Nein
Das ist kein Highlight. Das ist Geplänkel, wo Du Dich klar raus halten solltest. Ansonsten wird es zum Nebenkriegsschauplatz. Erhöht das Konfliktpotential und zerschießt Dir ein mögliches Wechselmodell.
Deine Frau darf sich anwaltlich vertreten lassen und machen, was sie will. Überlasse das alles den Anderen und kommentiere nichts dazu.


Deine Frau stellt sich unklug an. Dein Glück.
Jetzt tappe bloß nicht in irgendwelche Fallen mit Nebenkriegsschauplätzen.
Als wir die Orientierung verloren hatten, verdoppelten wir die Anstrengungen (Mark Twain)
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Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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