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Guten Abend,
zwischen der KM und mir gibt es seit 11/2017 einen Umgangsvergleich der vom Gericht nach gebilligt worden ist. Der Vergleich regelt die Dauer des Umgangs und den Übergabeort. 2017 lebte ich in Hannover, seit 2019 in unmittelbarer Nähe zum Kind in Berlin.
Ich möchte diesen Vergleich dahingehend abändern, dass der 2019 nachträglich und einvernehmlich beim JA vereinbarte Umgang von Fr-Mo per Beschluss geregelt ist. Hier droht, dass die KM die gelebte Umgangszeit nun wieder rückgängig machen möchte. Begründung ist, dass die KM ab 04/22 eine Stunde entfernt innerhalb der gleichen Stadt mit unserem Kind ziehen und unser Kind dort auch zur Schule schicken möchte.
Darüber hinaus möchte ich mindestens einen weiteren Umgang über Nacht in der umgangsfreien Woche beantragen. Vermittlung durch das JA ist gescheitert.
Welche triftigen Gründe müssen vorliegen, damit ein Gericht einen Antrag auf Änderungen zulässt?
♥️ Dank!
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Um das richtig zu verstehen:
Umgangsvergleich 11/2017 - wurde aber 2019 durch eine andere Umgangsregelung ersetzt. In Form einer neuen Vereinbarung zwischen den Eltern.
Und diese 2019 - Vereinbarung will sie eigenmächtig und einseitig kippen, sie will weniger Umgang. Du willst die Regelung auch ändern, du willst mehr Umgang, einen Termin alle 14 Tage mehr. Soweit richtig?
Soweit ich das ersehe, habt ihr divergierende Vorstellung und habt die Vermittlungsphase bereits hinter euch. Umgangsregelungen bleiben selten statisch. Die Gründe für eine Änderung sind naheliegend: Weil die neue Regelung dem Kind gut tut. weil sie besser passt. Beispielsweise an veränderte Lebensumstände bei den Eltern oder dem Kind, weil das Kind älter geworden ist, weil sich Entfernungen ändern, weil es das Kind es selbst will (wichtiger Faktor, bei älteren Kindern der Wichtigste)... Es gibt nicht DEN Grund und dann drückt der Richter auf den Veränderungsknopf. Das Ganze ist ein Handel voller Zufälle und nicht planbarem Verlauf. Man muss es versuchen, argumentieren wie oben skizziert, ansonsten hoffen und beten.
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(19-02-2022, 22:30)p__ schrieb: Um das richtig zu verstehen:
Umgangsvergleich 11/2017 - wurde aber 2019 durch eine andere Umgangsregelung ersetzt. In Form einer neuen Vereinbarung zwischen den Eltern.
Und diese 2019 - Vereinbarung will sie eigenmächtig und einseitig kippen, sie will weniger Umgang. Du willst die Regelung auch ändern, du willst mehr Umgang, einen Termin alle 14 Tage mehr. Soweit richtig?
Soweit ich das ersehe, habt ihr divergierende Vorstellung und habt die Vermittlungsphase bereits hinter euch. Umgangsregelungen bleiben selten statisch. Die Gründe für eine Änderung sind naheliegend: Weil die neue Regelung dem Kind gut tut. weil sie besser passt. Beispielsweise an veränderte Lebensumstände bei den Eltern oder dem Kind, weil das Kind älter geworden ist, weil sich Entfernungen ändern, weil es das Kind es selbst will (wichtiger Faktor, bei älteren Kindern der Wichtigste)... Es gibt nicht DEN Grund und dann drückt der Richter auf den Veränderungsknopf. Das Ganze ist ein Handel voller Zufälle und nicht planbarem Verlauf. Man muss es versuchen, argumentieren wie oben skizziert, ansonsten hoffen und beten.
Vielen Dank!
Ja korrekt, die vor Gericht 11/2017 beschlossene Umgangsregelung wurde 09/2019 durch eine neue Absprache in einer Elternberatung ersetzt. Nun will die KM umziehen und ein Schulwechsel an, so dass die KM dies wieder rückgängig machen will.
Meine Frage lautet, da ich gelesen habe das Gerichte Anträge auf Abänderungen von bestehenden Beschlüssen nur bei triftigen Gründen annimmt, was triftige Gründe sein könnten.
Grüße
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Geht das im Zweifellsfall in der durchgegenderten feministischen failed shithole Stadt Berlin vor Gericht? Dann vermeide den gerichtlichen Weg wenn es nur irgendwie geht.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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Hallöchen,
also es gibt aus Berlin durchaus auch sehr gute Beschlüsse bspw. zum Wechselmodell welche veröffentlicht wurden.
Diese sind noch recht jung. Die Stadt ist divers, Väter werden dort mit Sicherheit Auch in der Verantwortung gesehen, bei entsprechendem Auftritt und Argumentation. Du musst dich mit dem Familienrecht beschäftigen. Die Gründe verinnerlichen welche das gerichtliche Kindeswohl tangieren. Kontinuität, Förderprinzip, Bindung usw.. steht alles im Internet.
Mein Gedanke:
Ich sehe den Umzug der Mutter als problematisch. Es wirkt ein bisschen wie, ja die Mutter wohnt ja nun weit weg und "sie, lieber Vater" wollen trotzdem mehr Umgang. Kannst du nicht einfach hinterher ziehen und dann das Wechselmodell begehren? Geht das beruflich und privat?
Es ist immer besser direkt beim Kind zu leben - sofern man Umgang hat -, auch für die eigene Psyche. Man ist halt "vor Ort". Alles andere findet sich in der Regel.
Mein Ansatz:
Sprich doch mal mit der Mutter wie es aus Ihrer Sicht aussehen muss damit du mind. erweiterten Umgang hast. Ziel Wechselmodell. Wenn sie abblockt würde ich Fakten schaffen und hinterher ziehen und dann vor die "Götter" im Amtsgericht treten.
LG
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(20-02-2022, 09:52)stayFather87 schrieb: Sprich doch mal mit der Mutter wie es aus Ihrer Sicht aussehen muss damit du mind. erweiterten Umgang hast.
Ich würde jetzt nicht wieder mit etwas anfangen, das er bereits gemacht hat:
Zitat:Vermittlung durch das JA ist gescheitert.
Da der Umzug offenbar ansteht, liefe eine erneute Rederunde (sofern sie überhaupt angenommen wird) auf weitere Verzögerungen hinaus. Das verengt und verstresst nur die eigenen Optionen die da sind:
- Neue Umgangsregelung vor Gericht erreichen
- Eigenen Umzug dorthin vorbereiten, wo die Mutter nun wieder geht
- Umzug des Kindes verhindern, bei gemeinsamem ABR und älteren Kinder die sich entschliessen beim Vater bleiben zu wollen durchaus eine Option
Wo die Gerichte stehen, ist ein typisches Ausweichargument aufgrund der Unberechenbarkeit im Familienrecht. Der Ort ist fass- und vorstellbar, also verlegt man sich mangels anderer fassbarer Berechnungen auch darauf. "Richter in Berlin sind nix!", "In Berlin kanns auch andere Beschlüsse geben". Leider ist das völlig irrelevant. Entscheidungen im Familienrecht haben nichts mit dem Ort zu tun, sondern sind zu 80% Glück, Pech, Zufall, an welchen Richter man gerät, wie die Gegenseite daherkommt, die Tagesform der Beteiligten. Das gesprochene Familienrecht ist nicht berechenbar.
Kontrollierbar ist die eigene Argumentation. Schreib dir was zusammen, gehe vom Kind aus. Warum ist welche neue Umgangsregelung besser für das Kind?
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