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Hallo,
Wenn ich wegen der Isolation die Betreuung unserer Tochter nicht wahrnehmen kann, müsste diese doch nachgeholt werden?
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Hi, kommt drauf an wie die Mutter drauf ist bzw wie das evtl schriftlich geregelt wurde.
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Gute Umgangsregelungen enthalten Regelungen für Ausfälle. Wenn es keine gibt, sondern nur "Gewohnheit", dann ist das reine Verhandlungssache und kann nicht erzwungen werden.
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11-04-2022, 18:34
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11-04-2022, 18:37 von datrainer.)
Dann hatten wir bisher wohl nur schlechte umgangsregelungen…?!
Ich bin dreifach geimpft und hab ständig eine ffp2 Maske getragen, wenn ich mich mit Menschen umgeben habe. Das ich mir dann trotzdem die Seuche eingefangen habe, ist also niemand schuld!
Eine Vereinbarung zwischen den Parteien, sollte meines Erachtens auch unterschrieben werden???? So wie bei der 1. Vereinbarung Im sep 21 - es wurde dann im Jan 22 eine neue Vereinbarung mit erweitertem Umhang ausgehandelt. Anscheinend jetzt Ohne Unterschriften gültig?
Da zwischen der 1. und 2. Vereinbarung immer mal wieder Krankheiten und sonstige Sachen vorgeschoben wurde, um die Betreuung zu stören, hatte ich für diese Fälle einen schriftlichen Attest vom Kinderarzt gefordert.
Nach langem Gut zu reden, der „Unparteiischen“ Dame vom Jugendamt habe ich darauf verzichtet… warum auch immer.
Jedenfalls bestand ich darauf, dass die Ausfalltage bzw. WE nachgeholt werden - und dies auch in die Vereinbarung mit aufgenommen werden müsste. denn ich habe bisher, keine Termine abgesagt - immer alles möglich gemacht, trotz Schichtarbeit usw. - im Gegensatz zur anderen Seite. Leider hat die Dame, dies nicht mit in die Vereinbarung genommen, trotz Hinweis, dass ich die Vereinbarung ohne nicht unterschreiben werde.
Auf gesunden Menschenverstands der KM zu hoffen, ist wohl nicht möglich…. Die Vereinbarung hatte eine „Gültigkeit“ von 2 monaten, ist Ende März abgelaufen…
Der Termin für die neue, auf der ich mit besagten Klauseln bestehe, hat noch nicht stattgefunden. Seitens der KM.
Ich berichte….
Danke für eure Antworten.
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Das mit dem Attest, da hättest du drauf bestehen sollen.. Versuch mal vom JA weg zu kommen die sind fast immer pro Mutter... Gibt es in deiner Nähe andere Stellen die Beratung anbieten? Ich hatte die ex mal zur Erziehungsberatungsstelle gebeten. Dort lief es neutraler.
Ansonsten sind alle Vereinbarungen nicht bindent sofern sie nicht gerichtlich gebilligt wurden