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Hallo,
ich wurde vor ca. 8 Monaten von dem Jobcenter in einer Arbeitsstelle vermittelt, in der ich auch heute noch bin (35 Stunden Woche).
Gestern bekam ich Post vom Jugendamt: Man fordert mich auf, ab nächsten Monat 25-30 Bewerbungen zu schreiben, um eine Vollzeitstelle zu finden.
Da meine volle Arbeitskraft ausgeschöpft werden soll (Erwerbsobliegenheit).
Ich verdiene zu wenig ca. 1080 durchschnitt, dieses wurde anhand meiner Lohnabrechnungen berechnet, die ich eingereicht habe.
Vorsorglich macht man mich darauf aufmerksam, dass bei Weigerung der Auskunftserteilung bzw. fehlender oder unzureichender Nachweisführung mit der
Erstattung des Gesamtbetrages zu rechnen ist.
Bitte um Hilfe.
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Beistandschaft oder Unterhaltsvorschusskasse?
Stocke den Unterhalt doch einfach auf dann, solange du den Mindestunterhalt damit bedienen kannst haben die nicht wirklich eine handhabe gegen dich.
Bei der Berechnung haben die garantiert keinerlei Abzüge vom Lohn einbezogen so das du selbst mit 40/h Leistungsunfähig wärst.
Wie viel Unterhalt zahlst du zurzeit?
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16-04-2022, 10:21
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16-04-2022, 10:33 von Milchbar.)
Hallo,
Unterhaltsvorschusskasse und ich zahle keinen Unterhalt.
Der Mindestunterhalt ist Stufe 3. 533,00 €. Bei 1080 Euro schaffe ich den nicht zu bedienen?
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Du bist ein Fall fürs Aufstocken, wie es Surajin schon gesagt hat.
Was die Unterhaltsvorschusskasse fordert, würde auch ein Richter von dir fordern. Ein entsprechendes Verfahren würdest du verlieren.
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16-04-2022, 13:21
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16-04-2022, 13:21 von Austriake.)
Geh zum Jobcenter und beantrage aufstockende Leistungen, ist zwar ein bißchen Aufwand, aber es lohnt sich. U.a. wirst du bei Abgabe des Hauptantrags in Begleitung deines Fallmanagers zum EC-Bankomaten geführt und darfst dann zeigen, wie viel du aktuell auf dem Konto hast - eine der vielen kleinen Sauereien, die sie mit den Leistungsempfängern machen. Laß dir ein dickes Fell wachsen und steh drüber.
Das Aufstocken per SGB II oder Hartz 4 hat einen ganz, ganz grossen Vorteil: der Unterhalt wird bedient, und bei dir laufen keine Unterhaltsschulden auf. Und wenn das Kind 18 wird, bist du wieder ein freier Mann.
Bibel, Jesus Sirach 8.1
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Unterhalt wird aber nur angerechnet wenn er tituliert ist
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Hallo,
danke für die Antworten.
Gegen mich besteht ein Titel, aus diesem wurde aber nie vollstreckt.
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Morgen,
entschuldigt bitte den Doppelpost, aber ich kann nicht mehr editieren.
Mein Nettoeinkommen ist durchschnittlich 1080 €
Brutto verdiene ich ca. 1500 €. Ist eine Aufstockung da überhaupt noch möglich?
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Bei einem Netto von 1080€ hast du einen Freibtrag von 288€.
Bleiben also erstmal ein anrechenbares Einkommen von 792€.
Abzüglich dem Regelsatz von 449€ bleibt 343€.
Wenn deine Miete und der Unterhalt 343€ übersteigt, bekommst du Aufstockung.