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Hallo liebes Forum,
meine Frau und ich sind schon länger verheirtat, wollen das auch bleiben und nun trotzdem einen Ehevertrag abschließen. Darüber besteht Einigkeit. Auch inhaltlich in den meisten Punkten.
Mir geht es jetzt um eine konkrete Sache: Im Falle einer Trennung möchte meine Frau, dass sie ausziehen kann und die Kinder ziehen mit ihr mit. Soweit ok, allerdings möchte ich verhindern, dass sie zuweit weg zieht. Sie fordert einen Umzugsradius von 30km, ich hätte gesagt in kindgerechter Reichweite zur Schule. Leider werden wir uns nicht einig.
Was würde denn passieren, wenn ich den 30km einfach zustimme? Eigentlich müsste meine Frau dann weiterhin die Kinder zur bestehenden Schule fahren, oder? (Den künftigen Schulwechsel des kleinen mal außen vor gelassen). Total hirnrissig, da sie kein Auto hat oder will. Ich habe Angst, dass durch meine Zustimmung schon Fakten geschaffen werden, um die Kinder dann doch irgendwann gerichtlich umgemelden zu können und wir uns dann entfremden.
Wie wäre eine geeignete Formulierung, dass ich dem Residenzmodell bei der Mutter mit 30km zustimme, aber nicht das ABR oder ähnliches Aufgebe und wenn es hart auf hart kommt trotzdem noch handlungsfähig bleibe? Geht das, oder mache ich mir da was vor??
Natürlich könnten die Kinder auch bei mir wohnen bleiben. Ich arbeite sehr flexibel. Aber ich will aktuell nicht auf so eine Art Konfrontation. Immerhin wollen wir ja eine Einigung im Guten.
Versteht ihr mein Anliegen?
Ich danke euch
Tom
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Also wenn Du Dich freiwillig finanziell kaputt machen möchtest, dann stimmst du so einem Blödsinn zu. Sieh lieber zu, dass ihr das Wechselmodell vereinbart, so hast Du wenigstens noch etwas von Deinen Kindern nach der Trennung. Nachehelicher Unterhalt an Frau und Unterhalt an Kinder werden Dich sonst ruinieren.
Interessant wäre, wie rechtskräftig Euer Ehevertrag nach einer tatsächlichen Trennung ist, das kann ich nicht beurteilen. Nur mutmaßen - das solche Vereinbarungen dann gerne über "Board" geworden werden - also wozu eigentlich die Mühe? Wird der Vertrag notariell beglaubigt? Wenn es auszuhalten ist, halte den Ball Flach, lebe das Familienleben, das ihr habt und entscheide wenn die Kinder aus dem Haus sind nochmal neu.
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Ich wills mal so sagen: Im Trennungfall hättest du überhaupt nichts zu sagen und sie könnte umziehen wohin sie will, gemeinsames ABR hin oder her. Damit sind "30km" immer noch besser wie gar nichts.
Das ABR kannst du nicht per Ehevertrag aufgeben. Der Verbleib der Kinder oder ein vorab vereinbartes Wechselmodell ist auch nicht regelungsfähig. Ich würde es neutral formulieren. Wer die Kinder weitererzieht, sorgt für Kontinuität in Schule und Wohnort. Die schlechtere, aber immer noch sinnvolle Version wäre: Die Ehegatten sind sich einig, dass derjenige, der die Kinder weitererzieht, nicht weiter wie 30km weit wegzieht.
Regelt den Zugewinnausgleich. Am besten wäre der Eintritt in eine modifizierte Zugewinngemeinschaft, die bei Scheidung Zugewinn und Versorgungsausgleich ausschliesst. Damit das halbwegs rechtsfest wird und ob die Voraussetzung dafür gegeben sind, benötigt ihr neutrale und qualifizierte Beratung.
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Danke der schnellen Antworten.
(11-04-2022, 22:20)stayFather87 schrieb: Also wenn Du Dich freiwillig finanziell kaputt machen möchtest, dann stimmst du so einem Blödsinn zu. [..] Nachehelicher Unterhalt an Frau und Unterhalt an Kinder werden Dich sonst ruinieren.
Ich bin in der glücklichen Situation, dass mich Unterhaltszahlungen nicht runieren werden. Der Lebensstandard sinkt, aber ist nicht schlimm. Das möchte ich aber an dieser Stelle nicht weiter ausdiskutieren.
(11-04-2022, 22:20)stayFather87 schrieb: Interessant wäre, wie rechtskräftig Euer Ehevertrag nach einer tatsächlichen Trennung ist, das kann ich nicht beurteilen. Nur mutmaßen - das solche Vereinbarungen dann gerne über "Board" geworden werden - also wozu eigentlich die Mühe? Wird der Vertrag notariell beglaubigt? Wenn es auszuhalten ist, halte den Ball Flach, lebe das Familienleben, das ihr habt und entscheide wenn die Kinder aus dem Haus sind nochmal neu.
Ja, notariell ist schon das Ziel. Wenn dieser Teil zu den Kindern nicht rechtskräftig wäre, dann ist das so. Warum die Mühe? Weil der andere Teil der Vereinbarung zum modizierten Zugewinnausgelich durchaus vorteilhaft für mich ist. Muss der Notar nur so hinbiegen, dass der Rest Bestand hat.
(11-04-2022, 22:26)p__ schrieb: Das ABR kannst du nicht per Ehevertrag aufgeben. Der Verbleib der Kinder oder ein vorab vereinbartes Wechselmodell ist auch nicht regelungsfähig. Ich würde es neutral formulieren. Wer die Kinder weitererzieht, sorgt für Kontinuität in Schule und Wohnort. Die schlechtere, aber immer noch sinnvolle Version wäre: Die Ehegatten sind sich einig, dass derjenige, der die Kinder weitererzieht, nicht weiter wie 30km weit wegzieht.
Interessant, vielen Dank. Kann man das irgendwo nachlesen, dass es nicht regelungsfähig ist?
Also dann könnte ich ja jetzt einfach zustimmen. Irgendwie finde ich das aber riskant, da ich das rechtlich so garnicht überblicken kann. Ich gebe ja schon eine Willenserklärung schriftlich ab, die mir vielleicht doch noch auf die Füße fallen könnte.
Die neutralere Formulierung gefällt mir, aber der Verbleib der Kinder bei meiner Frau ist ihr Hauptanliegen. Und wie gesagt, damit habe ich auch kein Problem.
Wie meine Frau reagieren wird, wenn der Notar sagt, das sei nicht regelungsfähig... keine Ahnung. Irgendwie ein spannender Gedanke. Aber wie gesagt, dann müsste ich jetzt vor dem Notartermin keinen Stress mit einer harten Verhandlung machen.
Kann man überhaupt etwas die Kinder betreffendes regeln??
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(11-04-2022, 22:56)Tom1990 schrieb: Kann man überhaupt etwas die Kinder betreffendes regeln??
Nicht so, dass es rechtliche Wirkung entfaltet. Man kann über Kindesangelegenheiten nicht vorab verfügen, weil sich Kinderangelegenheiten bei Trennungen nach dem Kindeswohl zum Zeitpunkt der Trennung richten, nicht nur nach einem früheren Elternwillen. Kinder sind keine Erbmasse nach dem Tod einer Ehe, über die dann vertraglich verfügt wird. Das wird euch noch derjenige sagen, der den Ehevertrag mit euch ausarbeitet.
Finanziell lässt sich hinsichtlich der Kinder etwas festlegen, wenn es nicht zu Lasten Dritter und nicht zu Lasten der Kinder geht. Es gibt aber keinen Grund, so einen Vertrag zu machen. Das bringt niemand Vorteile oder mehr "Sicherheit".
Es gibt aber noch andere Vereinbarungen, die man gemeinsam treffen kann, die aber eben keine rechtliche Wirkung haben. Niederschrift eines gemeinsamen Willens. Sie binden emotional, moralisch, ethisch. Man spricht über eine mögliche Trennung und die Folgen, was in den meisten Ehen nicht passiert, aber gut wäre. Man kann z.B. vereinbaren, sich vor Gerichtsverfahren um eine Mediation bei Mediator XY zu bemühen.
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Wenn du so viel Geld hast, dann mache es wie ein Freund von mir und kaufe ihr bei Trennung ein Haus in der Nähe. Funktioniert Todsicher.
An alle hier Forum. Wenn so viel Geld da ist, dann sind Frauen viel handzahmer. Selbst wenn die Ehe nicht funktioniert bleibt man gern BFF ?. Hab das mehrfach erlebt.
Da braucht es auch keinen Ehevertrag. Ihr werdet nur den Notar sinnlos bezahlen und wenn ihr was nicht passt fechtet sie ihn sowieso an. Da gibt es auch keine Ausschlussklausel soweit ich weiß. Der komplette Vertrag wird nichtig sobald er zu ihrem Nachteil wird.
So wie ich es verstanden habe in man In einem Ehevertrag nur bestimmen wie verteilt werden soll, nur nicht wieviel. Der gesetzlich geregelte Anteil bleibt immer das Minimum.
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Ein Ehevertrag bei normalen Verhältnisse nur zum Zeitpunkt der Eheschliessung sinnvoll, dann um eine modifizierte Zugewinngemeinschaft zu vereinbaren. Ansonsten lässt sich nichts anders regeln wie es sowieso vom Familienrecht erzwungen wird, es entstehen also nur zusätzliche Kosten für den Vertrag selber. In guten Verhältnissen ist er immer sinnvoll, ganz besonders wenn eine Firma existiert oder andere kaum teilbare Werte. Dann gilt auch "besser spät als nie". Wenn Fülle zu verteilen ist, lassen sich Eheverträge auch gültig formulieren.
"Sinnvoll" ist dabei so zu verstehen, dass er relativ sinnvoll ist, nämlich relativ zu der grandiosen Dummheit einer Eheschliessung. Wenn das liebende Paar doch so harmonisch ist, dann könnten sie ja auch den Trauschein sein lassen und ganz auf die Liebe bauen, das ist der beste Vertrag, kostet nichts und erzeugt keine gegenseitigen "Ansprüche". Auch ein gutes Lackmuspapier, was der Möchtegern-Ehepartner eigentlich in Wirklichkeit will. Für Partnerschaft reicht nämlich Zusammensein vollkommen aus, nur für die Ansprüche und das bezahlt werden brauchts den Trauschein. Ein Partner will "Sicherheit", das Codewort für eine Abzockmöglichkeit? Ach, die Liebe reicht doch nicht, das Bankkonto solls auch sein? Kein Problem, das lässt sich ja auch vertraglich regeln. Besser keine Ehe, aber mit Partnerschaftsvertrag als eine Ehe, aber mit oder ohne Vertrag.
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(11-04-2022, 22:56)Tom1990 schrieb: Ich bin in der glücklichen Situation, dass mich Unterhaltszahlungen nicht runieren werden. Der Lebensstandard sinkt, aber ist nicht schlimm. Das möchte ich aber an dieser Stelle nicht weiter ausdiskutieren.
Ah - du bist noch nie geschieden worden?
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Nein, bin noch nie geschieden worden. Und nein, ich bin weder reich, dass ich Häuser verschenken könnte, noch bin ich arm, dass ich auf Hart4 Niveau oder Selbstbehalt-Höhe zurückfallen werde. Auch sind mir die Kosten des Ehevertrags vollkommen egal. Wie auch immer, genug potentieller Unterhaltsjammerei.
Nochmals danke an p___ für den wertvollen Input zum gefragten Thema, das hilft
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Ich glaube du solltest dir mal das unterhaltsrecht im Bereich Scheidung und die 3/7 Regel nochmal genau ansehen bevor du denkst, eine Scheidung würde dich nicht komplett ruinieren ?
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Dagegen hilft kein Ehevertrag. Es wäre besser, sich besser mit einem gleichviel verdienendem Partner einzulassen wie mit Einkommensversagern.
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Ich versuche immer, ein wenig zwischen den Zeilen zu lesen. Wie gesagt. Ein Versuch. Meine erste Frage: Wieso jetzt ein Ehevertrag? Von wem kam das und warum? Im Grunde kommt so ein Gedanke nach langer Ehezeit doch nur dann auf, wenn man sich mit dem Thema Trennung innerhalb der Ehe beschäftigt. warum? Für Manche lässt sich diese Frage beantworten: Sie wollen finanzielle Regelungen treffen. Das ist o.k. so und lässt sich auch meist regeln. Tatsächlich aber, weißt du am Besten, wie gefestigt Deine Ehe aktuell ist....
Kindschaftsangelegenheiten auf einer solche Basis zu treffen kann man - wie schon von den Vorrednern erwähnt - treffen. Sie haben aber später - im Streitfall - für den Richter höchstens Indiziencharakter, "Naja, Ihr ward euch doch damals einig. warum bist du jetzt anderer Meinung?" Mehr ist das ding nicht wert und richtet sich - wie schon erwähnt - später nach dem "Kindeswohl". Da geht das Standard-Zinober los, egal ob mit oder ohne "Vertrag". Eheverträge sind schon oft zerrissen worden. Der BGH hat das schön vorgemacht, nach dem Duktus 2Wir bestimmmen wo es lang geht. Hier und dort ist einer einseitig bevorteilt. zack. Vertrag nichtig..." Die Hoheit über die Kinderbetten hat der Staat längst.
Das Unterhaltshema ist hier nicht umsonst angesprochen worden. Frau arbeitet nicht. Hat kein Auto. Kinder Gut, wenn Du da sorglos bist. Ich drücke dir die Daumen.
Ich habe selbst schon ein paar Scheidungsfolgenvereinbarungen zusammen mit den Betroffenen gemacht. Keine Eheverträge. Aber die sind so ähnlich. Zumindest eine notarielle Beurkundung ist ein Muss. Glaub mir, ich habe mich bei den Formulierungen wirklich anstrengen müssen und danach unzählige Telefonate geführt, um Beide wirklich im Boot zu haben. "Ja, Herr Notar! Wir wollen das wirklich so!", "Ja aber, eigentlich geht das so nicht". "Doch Herr Notar, wir wollen das genau so haben...." Da zitterst Du bis hin zum Scheidungstermin. Die Dinger hatten nur deshalb Bestand, weil sie wirklich ausgearbeitet waren und einmal versuchte ein Jugendamt dann doch, die Unterhaltsregelung zu torpedieren. Das ding habe ich zwar vom Eis gezogen, aber das ist immer ein Balanceakt.
Einem Mann rate ich immer: Der deutschen Gerichtsbarkeit bist du ausgeliefert. Das was Dir am Ende einzig und alleine helfen kann, ist ein unbekanntes Konto, ein wenig Sparvermögen hier, ein Trading-Konto auf dem Handy dort und ein paar Goldmünzchen im Versteck. Alles andere was kommt, weiß nur der liebe Gott.
30 km kann man überbrücken. wenn in Vertragsangelegenheten schon nicht vollständig Einigkeit herrscht, kannst Du nur Eines daraus ableiten: Ich weiß, wie meine Frau bei gewissen Themen tickt (das Ganze potenziert sich dann im Falle einer Trennung) und sollte besser noch so lange durchhalten, bis die Kinder möglichst so alt sind, dass sie phnehin vor Gericht befragt werden müssen....
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Zwischen Zeilen liest du richtig. Es krieselt und es wird aktu schlimmer. Keine Ahnung wohin die Reise geht.
Daher nochmal eine Fachfrage zum Thema Unterhalt bei Trennung unter einem Dach. Wie genau wird das gehandhabt? Was ich glaube ergooglen zu können:
- Vorerst kein Kindesunterhalt, da gemeinsame Betreuung der Kinder in gemeinsamer Wohnung
- Trennungsunterhalt: 45% vom bereinigten netto
Aber was ist mit dem Kindergeld? Wird das irgendwie eingerechnet?
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Kindergeld senkt den Bedarf (siehe Düsseldorfer Tabelle) des Kindes. Bei gemeinsamer Betreuung kann es zwar immer noch zu Kindesunterhalt von einem zum anderen Elternteil kommen (aufgrund Einkommensunterschieden), aber wenn ihr noch in einer Wohnung wohnt wird das kein Thema sein. Ihr deckt den Bedarf des Kindes schliesslich weiterhin.
Trennungsunterhalt: 3/7 bis 1/2 der Einkommendifferenz.
Das Trennungsjahr in derselben Wohnung bringt einige Risiken mit sich.
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Das Kindergeld für Kindesunterhalt zählt ist klar, aber das ist nicht die Frage.
Es geht um den Trennungsunterhalt. Beispiel mit einfachen Zahlen:
- Ich: 2500€ bereinigtes netto aus Erwerbsarbeit
- Sie: 438€ Kindergeld
Darf ich für den Trennungsunterhalt eine Einkommensdifferenz von 2062€ ansetzten?
(17-04-2022, 22:55)p__ schrieb: Das Trennungsjahr in derselben Wohnung bringt einige Risiken mit sich.
Welche Risiken meinst du?
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(17-04-2022, 23:25)Tom1990 schrieb: Das Kindergeld für Kindesunterhalt zählt ist klar, aber das ist nicht die Frage.
Doch, das beantwortet sie. Nochmal: Das Kindergeld deckt (teilweise) den Bedarf des Kindes. Des Kindes, nicht der Mutter oder von dir. Es ist kein Einkommen der Mutter oder von dir. Die Eltern bekommes es fürs Kind überwiesen. Wie jedes Geld kann man es nur einmal ausgeben und es verdoppelt sich nicht, es kann nicht doppelt, sowohl dem Kind als auch der Mutter zugerechnet werden. Hat die Mutter kein Einkommen, dann hat sie kein Einkommen, das Kindergeld ist für die Kinder und erhöht dieses Nulleinkommen nicht. Eure Einkommensdifferenz beträgt 2500 EUR. Würdest du auch Kindesunterhalt zahlen, dann lautet die Basis: 2500 Minus Kindesunterhalt.
Risiken, späterer Streit um den Trennungzeitpunkt, Querschläge wie Versöhnungsbehauptungen, Streit um Nachweis der tatsächlichen Trennung, eine lange Latte von Missbrauchmöglichkeiten während der Trennungszeit. Typisch: Am Anfang kommt man noch miteinander klar, dann eskaliert es Stück für Stück oder einer fängt an, falsch zu spielen. Post verschwindet, Geld verschwindet, Unterlagen werden durchsucht und kopiert... Kann man sich vorher niiiie vorstellen. Vor allem Männer nicht. Und wer was anderes sagt, ist ein Spinner der immer nur das Schlimmste denkt und die grantigen Trennungsväter übertreiben mal wieder und und und....
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Hallo Tom1990,
Interessant wäre auch zu wissen wie lange Du schon mit Deiner Liebsten liiert bist? Bzgl. Ehegattenunterhalt.
Frau: https://www.smart-rechner.de/ehegattenun...echner.php
Kinder: https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos...e-2022.pdf
Bei der von Dir vorgestellten Einkommensituation gehst Du nach Abzug von Unterhalt für Kinder und Frau als armer Mann nach Hause am Ende des Monats. Eine kleine Wohnung die grade bezahlbar ist, aber zu klein für die Betreuung Deiner Kinder lässt grüßen.
2500EU sind inflationsbereinigt nicht viel Geld für eine gesamte Familie.
Deswegen bleibe ich bei meinem Ratschlag - werde Vollblut-Vater im Wechselmodell oder den Ball flach halten und über die Stöckchen springen, die Deine Frau Dir hin hält.
Gruß
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