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Alles richtig - ich habe tatsächlich Angst. Wahrscheinlich viel zu viel Angst. Bisher ist sie damit immer durchgekommen. Alle Beteiligten, die sie kennen, sagen mir, dass ich ihr viel zu viel Macht zuspreche.
Kurz zu Anwalt RVG vs. Stundensatz: ich habe gehört, dass eine Stundensatzabrechnung vorteilhaft ist, weil die Alwältin dann motiviert(er) ist aufgrund Geld.
Kannst du das mal ein bisschen erläutern?
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(26-02-2022, 10:29)stayFather87 schrieb: Hallo Huhnlus,
[...] Und beantrage das Sorgerecht! Dann ist das gleich erledigt.
vs.
(26-02-2022, 10:43)p__ schrieb: Der zusätzliche Sorgerechtsantrag auf Herstellung gemeinsamer Sorge ist zwar in dieser Situation so chancenlos wie nie, aber das würde ich ebenfalls auch reinschreiben. Das verschlechtert nichts und dokumentiert deinen ernsthaften Willen zur aktiven Vaterschaft.
Seid ihr da beide einer Meinung? Oder wertet stayFather87 das anders als p__ hinsichtlich des Ausgangs eines solchen Verfahrens?
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Wir sind einer Meinung, auch diesen Antrag zu stellen, ich habe nur ergänzt dass der wenig Erfolgschance hat, aber trotzdem gestellt werden sollte.
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26-02-2022, 13:56
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26-02-2022, 13:57 von Gautama.)
Gibt es Tipps hinsichtlich der anstehenden Rechtsberatung?
Gibt es Möglichkeiten herauszufinden, ob ein Anwalt "engagiert" ist, "der Richtige" ist?
Eine bestimmte Frage, die ich vielleicht stellen sollte?
Denn StayFather87 hat in jedem Fall Recht: als psychologische Krücke benötige ich gerade definitiv einen Rechtsbeistand.
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Hallo Huhnlus,
versuche die Dinge einfach zu halten.
Schaue dir 3 Anwälte in deiner direkten Umgebung an - schaue denen in die Augen und nimm denjenigen bei dem Du dich wohl fühlst.
Es geht hier in Deinem Fall um keine komplizierten Dinge.
Daher verzichte auf Honorarbasis und schone Dein Portmonee.
RVG + Wohlfühlfaktor + direkte Erreichbarkeit. Die Dinge simpel halten - auch die Anträge. Keinen Elternkrieg dort hineinbringen, dann hast du gleich verloren. Die Welt ist in Ordnung - das ist das Credo.
LG
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(26-02-2022, 16:59)stayFather87 schrieb: Schaue dir 3 Anwälte in deiner direkten Umgebung an...
Würde das nicht teuer werden wenn ihm jeder der drei ne erstberatung in Rechnung stellt?
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Ich möchte berichten - gestern Verhandlung Umgang + GSR.
1.) der Verfahrensbeistand hatte nach 5min alles ausgekaspert, seine Meinung gesagt, die Richterin hat nur noch abgenickt. Skandalös, aber wie erwartet.
2.) ich sollte ja nur noch begleiteten Umgang wahrnehmen dürfen, das ist sofort gekippt worden. Stattdessen gibt es eine Umgangspflegschaft, erstmal Samstagfrüh bis Sonntagabend, was schnellstmöglich auf Freitag - Montag erweitert werden soll
3.) Die Umgangspflegschaft hat das Sorgerecht übertragen bekommen für "ihre Zeit" (wie sich das genau nennt, weiß ich nicht - aber ihr wisst, was ich meine)
4.) zu verdanken ist 3.) der Mitarbeiterin vom JA, die sich ganz klar für mich positioniert und tatsächlich in meinem Sinne (auch gegen den Verfahrensbeistand) "gekämpft" hat
5.) die Frau vom JA hat sich ebenfalls für das GSR ausgesprochen, deutlich. Der Verfahrensbeistand wollte es jedoch (unter fadenscheinigen Gründen) lieber auf die lange Bank schieben
6.) die Richterin ist natürlich dem Verfahrensbeistand gefolgt, wir haben den Antrag zurückgenommen
7.) es gibt den ganzen Reigen an Elterngesprächen usw. - soll natürlich am Ende zum GSR führen (hahaha, wird natürlich nie passieren)
8.) habe mit der Frau vom JA nochmal Rücksprache gehalten und ihr meine Sorge mitgeteilt, dass mir irgendwie ein Bein gestellt werden soll in naher wie ferner Zukunft, denn die KM will GSR natürlich um jeden Preis verhindern. Sie hat zugestimmt, dass wir in engem Kontakt bleiben, um dem möglicherweise vorzubeugen
9.) die KM schickt meinen Sohn seit Neuestem zu irgendeiner dubiosen Psychologin, wo ich besagten "Fallstrick" auch schon vermute. Ich habe zugestimmt, mir die Dame einmal anzusehen (ich soll da wohl auch dazukommen), mir eine Teilnahme an irgendwelchen Therapien aber ausdrücklich vorbehalten. War fürs Gericht so okay
Meinungen? Einschätzungen? Rückfragen?
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Aus meiner Perspektive scheint es gut gelaufen zu sein. Das GSR ist in der Praxis nicht viel Wert. Die dubiosen Psychologin würde Dir auch bei GSR nichts Inhaltliches erzählen.
Jetzt hängt vieles an der Umgangspflegschaft. Ich würde mich mit der Person gut stellen und nicht zu viel fordern. Das gilt auch für die für die JA Dame.
Kurze Verständnisfrage: Was bringt es den GSR Antrag zurückzuziehen? Erspart man dadurch dem Richter die Verwendung eines Textbaustein? Werden Kosten damit reduziert?
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(12-05-2022, 10:35)DerU schrieb: Kurze Verständnisfrage: Was bringt es den GSR Antrag zurückzuziehen? Erspart man dadurch dem Richter die Verwendung eines Textbaustein? Werden Kosten damit reduziert?
Naja - meine Anwältin sagte, dass es wohl besser wäre, nochmal "eine Schleife" zu drehen, statt jetzt mit einem negativen Bescheid vors OLG zu gehen. Der Verfahrensbeistand hat wirklich eine Witzarbeit geleistet und sich so deutlich gegen das GSR positioniert, dass man vorm OLG nicht hätte sagen können, wie es ausgeht - und dann wäre ich erstmal für längere Zeit "raus" gewesen. Meine Anwältin meinte, es wäre besser gewesen, das zu verhindern. Und wenn bei den Elterngesprächen nichts rauskommt und ich noch einen Anlauf am Amtsgericht wegen GSR nehmen muss, würde sie das für mich umsonst machen.
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wäre ich die KM würde ich jetzt wegziehen und dir eine Nase drehen
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(12-05-2022, 10:49)Voldemort schrieb: wäre ich die KM würde ich jetzt wegziehen und dir eine Nase drehen
Auch irgendwas Inhaltliches beizutragen? Sorry - aber das hätte die KM immer schon gekonnt. Und wir alle hier wissen, dass sie es auch MIT GSR immer schon gekonnt hätte. Wenn das passiert - kann ich es also eh nicht ändern. Aber muss man denn immer das negativst-mögliche annehmen? Was soll dieses Demoralisieren bringen?
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Nr. 3 ist der wichtigste Punkt. Der erleichtert es enorm, wenn es darum geht, den Umgang auch durchzusetzen. Das Sorgerecht während der festgelegten Umgangszeiten zu verlagern geht eigentlich immer schon, dass diese Verlagerungsmöglichkeit fast immer ignoriert wird ist der lauteste Beweis dafür, dass Umgang mit voller Absicht von der Rechtspflege in der Praxis verweigerbar gehalten wird.
Wenn das die JA-Dame vorgeschlagen hat, ist sie etwas erfahren und wirklich auf des Kindes Seite.
Der Rest lief wie erwartet. Die Gespräche mit der Mutter, ärgerlich und sinnlos wahrscheinlich.
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Die Dame vom Ja sieht einfach die "Wahrheit": dass die KM unseren Sohn als persönlichen Besitz betrachtet und sich dementsprechend verhält. Ja, sie hat hier in der Tat einem weiteren Umgangsboykott sehr gut vorgebeugt. Meine Anwältin meinte, sie wüsste nicht, warum sich die Gegenseite freiwillig auf diesen "Sorgerechtsentzug" eingelassen hat - sie hätten es nicht gemusst und es wäre fraglich gewesen, ob die Richterin es wirklich "durchgepaukt" hätte. Sehe ich genauso.
Frage zum Psychologen: das kam von der Gegenseite, und ob ich Interesse hätte, bei dieser Dame eine Art Vater-Kind-Kurs zu machen. Wie gesagt habe ich sofort geschaltet und gesagt, dass ich so etwas nicht zusagen kann jetzt, da ich ja gar nicht weiß, wer diese Person ist und was sie will. Das hat sogar die Richterin verstanden...
Ich frage mich, warum mein Sohn plötzlich überhaupt zum Psychologen geht und was das soll? Also - vermuten tue ich, dass hier einfach etwas gegen mich "konstruiert" werden soll, wenn ich mich tatsächlich darauf einlasse. Habt ihr Ideen?
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Eigentlich kann man da nur verlieren. Wenn der Psychologe etwas Ahnung hat und mit Verantwortung handelt, dann wird die Ex das einfach abbrechen, weils nicht in ihrem Sinne läuft. Exen probieren vieles, was sich gegen sie wendet schalten sie schnell aus. Wenn der Psychologe Quatsch macht und sich von der Ex Quatsch einreden lässt, wird dir ihrgendwas untergeschoben und die verlierst ebenso.
Ich würde bremsen, verschieben, aber mich nicht rundweg weigern. Kommt es zu einem Termin, dann bleibt dir nur grosse Vorsicht.
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Ich glaube, die PsychologIN war von der Gegenseite ausgesucht. Dafür kannte die gegnerische Rechtsanwältin ihre Adresse viiiiiiieeeeel zu genau.
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Versuch mal, Erkundigungen über die Psychologin einzuziehen.
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Ja, mach ich. Meine RAin muss mir noch die ganzen Notizen aus der Verhandlung schicken.
Wie ist das eigentlich? Der Umgangspfleger holt auch Erkundigungen ein, die für einen eventuellen neuen Sorgerechtsprozess relevant sind? Oder achtet der nur auf mich + meinen Sohn?
Im Beschluss steht iwas drinnen vonwegen auch weil ich die gemeinsame Sorge anstrebe, wird der Umgangspfleger bestellt um auf alles zu achten. Aber wie soll das gehen? Der erlebt die KM und mich ja gar nicht zusammen bzw. könnte iwie unser Verhältnis beurteilen?
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Der Umgangspfleger ist nur für den Umgang zuständig. Der wird höchstens noch um eine Stellungnahme gebeten, wie es lief mit dem Umgang. Ob du das Kind pünktlich geholt hast, ob sich die Eltern an die Vereinbarung gehalten haben, ob jemand Ärger machte etc. Zum Umgang gehört auch der grundlegende Informationenaustausch zwischen den Eltern über das Kind. Wenn der Umgangspfleger weiter eine Hochstrittigkeit oder Kinderbelastungen feststellt, sind das Versagensgründe fürs Sorgerecht.
Du bist jetzt voll in der üblichen Helferinflation. Volle acht Leute drehen sich nun um das Kind, davon sechs bezahlte Helfer: Ex und du, 2x Anwälte, Richter, Umgangspfleger, Verfahrenspfleger, Jugendamtsperson. Hinzu kommt nun eine Pychologin, macht Neun. Ein Haufen so gross, dass man schon nicht mehr mit einem Führerschein rumfahren könnte, sondern bereits einen Busfahrer braucht.
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Hahahahaha - ja. Ich muss das jetzt erstmal alles sacken lassen. Das GSR ist mir "eigentlich" egal. Klar - die Würde und so. Aber bringen tut's ja doch nichts. Wenn jetzt mal eeeeeeeeeeeendlich Ruhe im Karton ist - ist hoffentlich Ruhe im Karton. Aber das liegt leider nicht in meiner Hand. Ob ich wegen GSR wirklich nochmal loslaufe, kann und will ich momentan gar nicht entscheiden.
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Mit einer Ärger-Ex ist nie Ruhe im Karton. Da sollte man immer damit rechnen, dass wieder etwas um die Ecke kommt. Es kommt nur in seltenen Fällen wieder zu Kooperation und Einsicht.
Nach aussen hin solltest du immer das GSR fordern, aber dich deswegen nicht erpressen lassen und nicht einfach so neue Verfahren starten. Es hat neben vielen Nachteilen auch ein paar Vorteile, es nicht zu haben. Für Dinge, die schieflaufen bist du nicht mitverantwortlich. Falsche Schulwahl, andere Entscheidungen - das hat die Mutter allein zu verantworten.
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Du hast die Elternberatungsstelle vergessen...
Mal sehen, was die KM will. Die Dame vom JA hält sie nicht für eine "klassische Umgangsverweigerin" - was ja schon zeigt, dass sie sehr wohl drüber nachdenkt, ob sie doch eine ist.
Dieser Umgangspfleger wird ziemlich intensiv mitmischen, right?
Weiß nicht, ob ich auf ein neues Verfahren überhaupt Lust habe. Das ist alles sooo widerlich gewesen. Ich bin für sowas schlichtweg nicht gemacht.
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Wie engagiert der Umgangspfleger ist, keine Ahnung. Und bei der Ex reichts, wenn sie eine Ärgernach-Ex ist statt einer "klassischen Umgangsverweigerin".
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Beim VAfK hat man mir gesagt, dass das quasi eine Silberkugel ist. Mit dem Umgangspfleger extrem gut stellen, alles tun, den besten Eindruck hinterlassen. Weil wenn das nicht klappt: Game Over
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13-05-2022, 13:53
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13-05-2022, 13:53 von Gautama.)
Nächste Frage: habt ihr Tipps wegen der anstehenden Elterngespräche? Der Typ, der sie mit uns führen wird, scheint ganz nett zu sein. Aber ich habe keine Lust, weil sie sinnlos sind. Ziel ist die "Einrichtung des GSR" - wie ich oben schon sagte, wird das nie passieren auf freiwilliger Basis.
Sie sind also - wie __p geschrieben hat - "sinnlos und ärgerlich".
Wie verhalte ich mich also, wenn ich möglichst nicht negativ auffallen und zugleich möglichst wenig Energie investieren will?
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Frage: im kürzlich eingetrudelten Protokoll stehen ein paar Sachen, die so - naja - nicht der Wahrheit entsprechen.
Kann man hier was tun? Wenn ja, was? Und: bringt das was?
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