13-06-2022, 14:10
Sachstands- und zugleich Schlussbericht Informationsrecht, hier: mein eigener Fall mit Stand Juni 2022
Hallo, ich hatte Olivier in diesem Thema bereits am 30.04.2019 geschrieben und ab 16.09.2021 und 21.01.2022 meinen Fall zum Informationsrecht geschildert.
Abschließend möchte ich kurz den Schluss eines 7-Jahre-Kampfes um Information schildern, denn es sind endgültige Entscheidungen gefallen.
Vor Gericht und bei mir.
Zunächst einmal sah sich das OLG in Norddeutschland nach Beschwerde genötigt, "wesentliche Verfahrensmängel" zu bescheinigen und flankte die Akte zurück zum erstinstanzlichen Gericht.
Tatsächlich erhielt ich eine Vorladung.
Zum Termin erschien die Rechtspflegerin mit dem stellvertretenden Amtsgerichtsdirektor. Der nahm als "Protokulant, bzw. Beisitzer" im leeren Zuschauergestühl Platz und schrieb fleißig mit. Wir drei waren die einzigen Anwesenden.
Die Rechtspflegerin stellte Fragen, ob ich noch etwas ergänzen wolle oder etwas erzählen wolle. Ich verneinte, es sei mittlerweile alles protokolliert.
Sie las die Einlassung der Entfremderin vor, die sich durch meine Anträge "terrorisiert" fühlte, schließlich sei Teilzeit und Mutter ein "fulltimejob"..
Die Frau wollte zukünftig nur noch per eMail ihre "Berichte" gegen Lesebestätigung zusenden, ob ich denn damit einverstanden sei.
Ich erwähnte, dass ich in 7 Jahren noch keinen echten Bericht mit Informationsgehalt pünktlich bekommen hätte, da sei die Art der Zustellung das geringste Problem.
Als die Rechtspflegerin erwähnte, dass Tage zuvor nicht nur die Entfremderin sondern auch die minderjährigen Kinder befragt worden seien, nahm ich es zum Anlass, da jetzt, wo ich erstmals einer Person gegenüber säße, die meine Kinder tatsächlich gesehen hat zu fragen, welchen Eindruck die Kinder auf sie gemacht hätten. Waren sie frei und unbeschwert? Ich brachte auch PAS zur Sprache und dass ich angst um die Kinder hätte.
Das dürfe sie mir nicht sagen. Sie hätte keine weiteren Fragen.
Ich bedankte mich und verabschiedete mich.
Eine Woche später erhielt ich das Protokoll, dass der Wahrheit, außer dem Erwähnen von PAS, fast nahe kam, ohne mich abzuwerten.
Ungefähr sechs Wochen später erhielt ich das Urteil.
Es ist für mich ein weiterer Schlag ins Gesicht.
Die Sorgen der Mutter um den von ihr gefühlten "Terror" wurden ausführlich dargestellt.
Meine Wenigkeit wurde nur erwähnt, als dass ich auf Fragen immer erst nach einer "Bedenkzeit" geantwortet hatte und dass ich mich einer besseren Lösung verwehrt hätte.
Demzufolge wie gehabt: keine Lichtbilder, keine Auskunft über Hobbys, Trainingszeiten, Vereine oder über die Hausärzte, geschweige denn Impfstatus.
Beide minderjährige Kinder sollen lt. Urteil angst um "das haben, was ich mit den Kinderbildern wohl anstellen würde oder dass ich einfach zu ihren Trainingszeiten in der Halle erscheinen würde".
Widersprüchliche vorherigen Auskünfte wie: "Die Kinder treiben keinen Sport" und jetzt: "Trainingszeiten werden nicht mitgeteilt" oder "Der 14jährige fragt sich, warum der Papa erst jetzt etwas wissen will" und vorherige Auskünfte der Entfremderin: "Die Kinder wurden wie immer gefragt, sie wollen keine Bilder und Hobbys mitteilen", spielten keine Rolle, kurze Antwortpausen des Vaters dagegen aber schon.
Am Urteilsende noch eine wunderbare Vaterdemütigung, die sich die Damen vom Gericht nicht verkneifen konnten:
Der Vater erhält zukünftig die "Berichte" nur noch gegen persönliche Abholung mittels Personalausweis und gegen Quittierung im Gerichtsgebäude.
Ich für meinen Teil wollte erreichen, dass die Kinder nach Jahren noch einmal befragt wurden und wenigstens die Chance bekamen, Kontakt zum im gleichen Ort lebenden Vater aufzunehmen und sie wurden offenbar befragt.
Mit dem vernichtenden Urteil ist meine rote Linie (Zeit, Mühe und Kraft, Geld und Sorgen) erreicht.
Das wars.
Hallo, ich hatte Olivier in diesem Thema bereits am 30.04.2019 geschrieben und ab 16.09.2021 und 21.01.2022 meinen Fall zum Informationsrecht geschildert.
Abschließend möchte ich kurz den Schluss eines 7-Jahre-Kampfes um Information schildern, denn es sind endgültige Entscheidungen gefallen.
Vor Gericht und bei mir.
Zunächst einmal sah sich das OLG in Norddeutschland nach Beschwerde genötigt, "wesentliche Verfahrensmängel" zu bescheinigen und flankte die Akte zurück zum erstinstanzlichen Gericht.
Tatsächlich erhielt ich eine Vorladung.
Zum Termin erschien die Rechtspflegerin mit dem stellvertretenden Amtsgerichtsdirektor. Der nahm als "Protokulant, bzw. Beisitzer" im leeren Zuschauergestühl Platz und schrieb fleißig mit. Wir drei waren die einzigen Anwesenden.
Die Rechtspflegerin stellte Fragen, ob ich noch etwas ergänzen wolle oder etwas erzählen wolle. Ich verneinte, es sei mittlerweile alles protokolliert.
Sie las die Einlassung der Entfremderin vor, die sich durch meine Anträge "terrorisiert" fühlte, schließlich sei Teilzeit und Mutter ein "fulltimejob"..
Die Frau wollte zukünftig nur noch per eMail ihre "Berichte" gegen Lesebestätigung zusenden, ob ich denn damit einverstanden sei.
Ich erwähnte, dass ich in 7 Jahren noch keinen echten Bericht mit Informationsgehalt pünktlich bekommen hätte, da sei die Art der Zustellung das geringste Problem.
Als die Rechtspflegerin erwähnte, dass Tage zuvor nicht nur die Entfremderin sondern auch die minderjährigen Kinder befragt worden seien, nahm ich es zum Anlass, da jetzt, wo ich erstmals einer Person gegenüber säße, die meine Kinder tatsächlich gesehen hat zu fragen, welchen Eindruck die Kinder auf sie gemacht hätten. Waren sie frei und unbeschwert? Ich brachte auch PAS zur Sprache und dass ich angst um die Kinder hätte.
Das dürfe sie mir nicht sagen. Sie hätte keine weiteren Fragen.
Ich bedankte mich und verabschiedete mich.
Eine Woche später erhielt ich das Protokoll, dass der Wahrheit, außer dem Erwähnen von PAS, fast nahe kam, ohne mich abzuwerten.
Ungefähr sechs Wochen später erhielt ich das Urteil.
Es ist für mich ein weiterer Schlag ins Gesicht.
Die Sorgen der Mutter um den von ihr gefühlten "Terror" wurden ausführlich dargestellt.
Meine Wenigkeit wurde nur erwähnt, als dass ich auf Fragen immer erst nach einer "Bedenkzeit" geantwortet hatte und dass ich mich einer besseren Lösung verwehrt hätte.
Demzufolge wie gehabt: keine Lichtbilder, keine Auskunft über Hobbys, Trainingszeiten, Vereine oder über die Hausärzte, geschweige denn Impfstatus.
Beide minderjährige Kinder sollen lt. Urteil angst um "das haben, was ich mit den Kinderbildern wohl anstellen würde oder dass ich einfach zu ihren Trainingszeiten in der Halle erscheinen würde".
Widersprüchliche vorherigen Auskünfte wie: "Die Kinder treiben keinen Sport" und jetzt: "Trainingszeiten werden nicht mitgeteilt" oder "Der 14jährige fragt sich, warum der Papa erst jetzt etwas wissen will" und vorherige Auskünfte der Entfremderin: "Die Kinder wurden wie immer gefragt, sie wollen keine Bilder und Hobbys mitteilen", spielten keine Rolle, kurze Antwortpausen des Vaters dagegen aber schon.
Am Urteilsende noch eine wunderbare Vaterdemütigung, die sich die Damen vom Gericht nicht verkneifen konnten:
Der Vater erhält zukünftig die "Berichte" nur noch gegen persönliche Abholung mittels Personalausweis und gegen Quittierung im Gerichtsgebäude.
Ich für meinen Teil wollte erreichen, dass die Kinder nach Jahren noch einmal befragt wurden und wenigstens die Chance bekamen, Kontakt zum im gleichen Ort lebenden Vater aufzunehmen und sie wurden offenbar befragt.
Mit dem vernichtenden Urteil ist meine rote Linie (Zeit, Mühe und Kraft, Geld und Sorgen) erreicht.
Das wars.