Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 5 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Umgangsverfahren, begleiteter Umgang
#1
Hi, bei mir will der Kinderschutzbund die Umgänge nicht mehr begleiten, Caritas fällt weg hatte ich schon angefragt. Gibt es noch andere Institutionen die Begleitung anbieten?

Umgang verlief immer ohne Probleme, allerdings das letzte mal Ende Juli ansonsten nur noch die wöchentlichen telefonate.
Zitieren
#2
Hallo Ruffys,

wieso war die lange Unterbrechung? Hattet Ihr nacheinander jeweils einen längeren Urlaub (also Umgangspfleger und Du)?

Das Jugendamt selbst bietet auch häufig Begleitung der Umgänge an.
Zitieren
#3
Das machen verschiedenene Einrichtungen, je nach örtlichen Gegebenheiten. Manchmal die Jugendämter selber, manchmal sogenannte Familienzentren.

Ziel ist aber immer unbegleiteter Umgang. Umgangsbegleitung ist nur der Übergang. Mit den üblichen Ausnahmen.
Zitieren
#4
Die ersten beiden August Wochen hatte die Begleitung corona, in der zweiten Woche wurde mitgeteilt das der KSB die umgänge zukünftig nicht mehr begleiten kann. Auf meine Antwort kam dann das der KSB bis Ende August Urlaub hat und die Begleitung weiterhin corona. Ging also davon aus das es danach weiterläuft. Anfang September hatte ich nachgefragt ob der umgang in der zweiten Woche zu den alten Zeiten stattfindet, in der erstem Woche hatte ich Urlaub. Darauf kam dann die Antwort das sie ihn nicht mehr durchführen.

Deshalb brauch ich eine neue Begleitung die ich dem Gericht vorschlagen kann, ansonsten besteht die Gefahr das es zu einem umgangs Ausschluss kommen könnte.

Jugendamt macht das bei uns nicht.
Solange das Strafverfahren noch läuft gibt's leider keine andere option für eine andere umgangsregelung.
Zitieren
#5
Gibt es dort, wo Du wohnst, eine VAFK-Gruppe? Manche VAFK-Gruppen bieten eine Begleitung an oder helfen zumindest bei der Organisation einer solchen. Im Zweifelsfall beim Bundesverband anfragen ( www.vafk.de ).

Es gibt aber auch andere Väterselbsthilfegruppen, die so etwas anbieten. Allerdings sind die schwieriger zu finden.
Zitieren
#6
Stelle einen Eilantrag auf Umgang,

Begründung: Begleitete Umgänge liefen gut, weitere können derzeit vom KSB oder JA nicht angeboten werden.
Um eine Entfremdung zu verhindern beantragst du 1 x die Woche das Kind nach der Schule abholen zu können und es Abends zur Mutter zu bringen. Vorschlag: Indoorspielplatz, Schwimmbad oder ähnliche Ausflüge.
Auch wenn nur 2 x im Monat herauskommt. Gut, immerhin unbegleitet. Das ganze für 3 Monate. Begleitend Gespräche mit der Mutter nach 1. Monat bei der Erziehungsberatungsstelle um eine folgende Umgangsregelung mit Übernachtungen zu finden.
Nur weil JA und Freie Träger keine Zeit haben rechtfertigt es keine Aussetzung des Umgangs. Eine Kindeswohlgefährdung wäre dem JA nach den begleiteten Umgängen schon mitgeteilt worden.
Zitieren
#7
Begleitete Umgänge sind fast immer ein Schikanemittel. Ganz selten mag es Sinn machen, wenn tatsächlich ein Elternteil - Mutter oder Vater - nicht ganz dicht ist und ggf. sogar durch unbegleitete Umgänge eine Gefährdung des Kindes eintretten könnte. In der Praxis wird dieses Mittel der begleiteten Umgänge allerdings gnadenlos missbraucht.

Wenn die Mutter ohne die Hilfe Dritter oder gar durch Zwang (und oft hilft selbst das nicht) nicht willens ist den Kindsvater an der Erziehung des Kindes teilhaben zu lassen, dann würde ich die Finger von lassen. Entweder eine schnelle Gegenoffensive mit der Folge, dass das Kind beim Vater lebt oder jahrelanger Leidensweg. Ersteres ist unrealistisch und letzteres ist nicht aushaltbar... für Vater und Kind. Wobei jede Offensive natürlich Opfer produziert vor allem das Kind als Opfer. Ich frage mich, wie abgebrüht solche Mütter sein müssen..

Ich würde mich nicht mehr zum Deppen machen. Gibt sinnvollere Beschäftigungen.

Du musst als Elternteil jetzt beantragen dein Kind unbegleitet sehen zu dürfen. Da fängt doch der Wahnsinn schon an. Ein Elternteil muss Umgang mit seinem eigenen Kind beantragen. Kränker geht es doch nicht mehr.
Zitieren
#8
Dem stimme ich voll und ganz zu. Es ist die wohl größte Demütigung eines Elternteils, sich nur unter Aufsicht dem eigenen Kind nähern zu dürfen. Dies ist mir zum Glück erspart geblieben, jedoch hätte ich an solchen „Veranstaltungen“ auch nie teilgenommen. Dann lieber mit erhobenen Kopf vom Platz gehen.
Zitieren
#9
@ich kann Erzeuger nur Recht geben. Richtig kranke SchXXXXX. Hatte so etwas ähnliches. Da kann man auch sehen, wie schnell man als Vater abgeschoben ist. Einfach nur erniedrigend. Und wenn man davon und dem anderen Mist psychisch krank wird, war man schon immer der labile, gestörte. Aber natürlich trotzdem arbeitsfähig. Wenn man nicht arbeiten kann, denn muss man beweisen, das man bekloppt ist.
Zitieren
#10
Aus meiner Sicht sind begleitete Umgänge nur sinnvoll, wenn ein Elternteil ständig das andere Elternteil schlecht macht und somit das Kindeswohl massiv gefährdet (Loyalitätskonflikt). Versucht eine Mutter z. B. ständig den Umgang zu verhindern, wäre die konsequente Lösung: Kind zum Vater, Mutter sieht das Kind nur noch unter Begleitung, solange bis eine Verhaltensänderung eingesetzt hat und das Kindeswohl nicht mehr gefährdet ist.

In der Praxis wird das ganze pervertiert. Ich kann jedem nur raten sich der Demütigung eines grundlosen begleiten Umgangs nicht auszusetzen.

Grüße

Lullaby
Zitieren
#11
Einen antrag zur Fortsetzung des Umgangsverfahren (es ruhte) hab ich gestellt. Wie oben geschrieben, unbegleitet ist nicht machbar so lange das sex. Strafverfahren noch am laufen ist.

Als ich damals in die offensive gegangen bin, hat ich nicht mit dieser seit zwei Jahren andauernden verhandlung gerechnet, sondern ging davon aus das nach spätestens vier Wochen alles durch wäre.

Die KM is nen schwieriger Fall, ihr Vater hat damals die Mutter rausgehauen und ist mit ihr weit weg gezogen erster Kontakt zur Mutter mit ende 20. Leider hatt sie zum Vater fast täglich kontakt und zur Mutter max einmal im Jahr.

Hier hatt die KM Hilfe aus erster Hand, und da ich nicht wollte das mir mit dem Kind das selbe passiert bin ich in die Offensive mit den aktuellen Folgen.

Bin letzten zur Einschulung gekommen was der KM überhaupt nicht passte und drohte mir vor dem Kind Konsequenzen an.
Zitieren
#12
(15-09-2022, 09:47)Ruffys schrieb: vier Wochen und alles ist durch?

das dachte ich auch :-D
Zitieren
#13
Laut Gerichts Vermerk (Kein end Urteil) ist der wöchentliche umgang (Kind 7) aktuell so geregelt:
Zwei Telefontage je ca 15 min (ich rufe an) und ein begleiteter Umgangstag von 2 Std dauer.

Die Gegenseite will dies mit folgenden Anträgen ändern:
  • Begleiteter Umgang ein Mal im monat.
  • Anruftage 1-2 im monat (hier soll das kind mich nach lust anrufen)
  • Regelung nach §1666 Abs. 1 und 3

Wie antworte ich hier rauf am besten, das der bisherige umgangsumfang bei beibehalten werden soll auch im  Hinblick darauf das der persönliche umgang neu geregelt werden muss da der Kinderschutzbund diesen nicht mehr begleiten wird? Wie antworte ich am besten auf die ganzen falschen Anschuldigungen des Antrages?
Zitieren
#14
2 Stunden begleiteter Umgang pro Woche und Du darfst anrufen. Kenn ich noch zu gut. Wie demütigend. Und jetzt will Mutti sogar noch auf nur einmal im Monat runter. Sorry ich muss fast lachen. Ich darf das, weil ich weiß, wie Du fühlst. Ich wäre damals fast gestorben und bin wie ein Hund jedem Umgang nachgehechelt. Gebracht hat es mir nichts.

Meine Befürchtung ist, dass ein Richter unbegleitete Umgänge nicht anordnen wird, solange das bekannte Verfahren noch läuft. 

Es muss allerdings andere Stellen geben, die begleitete Umgänge durchführen. Caritas, Diakonie, etc. Die Gegenseite ist natürlich schlau in der jetzigen Situation noch weniger begleitete Umgänge zu beantragen, da es im Moment ja eh keine gibt. Könnte also sein, dass man sich auf einmal im Monat evtl. sogar unbegleitet einigt. Ein Witz.

Was ich aber machen würde, ist, Umgang zu beantragen. Und da schreibst Du das dann rein. Muss sich halt der Richter was überlegen. Ich würde Maximum beantragen.

Aber Mal ehrlich, willst Du mit so einer Kindesmutter, die Dir sowas angedichtet hat, auch nur im Entferntesten zu tun haben? Im worst case spielt ihr Kind bei den Lügen auch noch mit und es passiert schlimmeres.

Sehr schwierige Situation. Und ich kann Dir nicht mit voller Überzeugung dazu raten munter weiterzukämpfen. Ich weiß aus eigener Erfahrung, wie aussichtslos dieser Kampf ist. Aber nur Du kennst dein Kind und kannst einschätzen, ob sich alles weitere lohnt. In meinem Fall war aufseiten meines Sohnes immer eine zu starke Promutter-Haltung zu erkennen. Es gibt aber Kinder, die sich trotz Terrormutter auf ihren Vater freuen. Muss man abwägen.
Zitieren
#15
Beim begleiten umgang selbst hat sich das kind voll auf mich eingelassenen. Erst als die Mutter zur Abholung kam hat es das Verhalten geändert. Bei den Telefonaten war es einigermaßen normal, hat aber zuletzt vermehrt zur Mutter geschaut bevor es eine Antwort abgegeben hat.

Mittlerweile nach zwei Jahren bin ich so abgestumpft das es mir fast egal ist wie es weiter geht. Ich möchte nur noch das alles vorbei ist.

Das Umgangsverfahren möchte ich weiterhin ohne Anwalt machen da ich dieses System finanziell nicht unterstützen möchte.

Muss ich in meinem Schreiben die Anträge der gegen Seite zurück weisen oder reicht es einfach eigene Anträge zu stellen?
Zitieren
#16
Ich fühle mit Dir, weil ich es selbst erlebt habe. Das ist ein Alptraum. Den kannst aber nur Du beenden, sonst niemand. Ein Kind ist was sehr schönes, aber es lebt auch gut bei der Mutter. Kümmere dich jetzt erstmal um dich.

Klar, das Kind wird in diesen Konflikt immer tiefer hineingezogen. Für ein Kind muss das schrecklich sein, zwischen Vater und Mutter entscheiden zu müssen. Und genauso schlimm oder noch schlimmer ist es, wenn es einen Elternteil verliert. Jeder hat in der Erziehung seine Rolle... Vater und Mutter. Und beide sind für das Kind identitätsstiftend und essentiell. Das liegt aber nicht in deiner Verantwortung sondern dafür trägt die Mutter die Verantwortung. Du bietest ja an, jedoch sie führt Krieg gegen dich.

Wenn Du es irgendwie schaffst, dann gewinne Abstand. Umgang und Telefonate ok, wann immer es möglich ist. Aber ohne Erwartung. Schütze dich selbst. Später kann das Kind zu dir genauso guten Kontakt haben, egal ob Du jetzt viel oder wenig Kontakt hast. Das liegt viel am Kind. Viele Väter berichten, dass sie wenig Kontakt hatten, nun aber das pubertierende Kind permanent auf der Matte steht ;-) Ebenso gibt es auch Berichte von Vätern, die von Umgang zu Umgang gehechelt sind, das Kind nun aber nur wenig bis gar keinen Kontakt sucht. Muss man abwägen. Empfehlungen sind schlichtweg nicht möglich, außer dir zu raten Abstand zu gewinnen und auf deine Gesundheit zu schauen. 

Umgangssachen sind ohne Anwaltszwang. Ich hatte nur 2 oder 3x von meinen ca. 26 Verfahren einen Anwalt dabei. Es war mit Anwalt nicht besser oder schlechter. 

Es reicht, wenn Du schreibst "Ich beantrage Umgang mit meiner Tochter... geboren am..." Anschrift von dir und der Gegenseite, Unterschrift und fertig. Du musst nichts beweisen, zurückweisen, erklären, etc. Sowieso kommt es dann zur Verhandlung.
Zitieren
#17
(17-09-2022, 23:32)Ruffys schrieb: Mittlerweile nach zwei Jahren bin ich so abgestumpft das es mir fast egal ist wie es weiter geht. Ich möchte nur noch das alles vorbei ist.


Warum machst du dann immer weiter, immer weiter bis zur endgültigen Niederlage?
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
#18
Ich hab auf die Verfahren keine Lust mehr. Hinschmeisen ist aber nicht drin da ich das Strafverfahren nicht beenden kann und dessen Ausgang entscheidend für alles andere ist.
Umgang will ich ja weiter haben
Zitieren
#19
Alle falschen Behauptungen der Gegenseite müssen in deinen Schriftsätzen zurückgewiesen werden, andernfalls gelten diese als unstrittig bzw. wahr. Dabei gilt es sachlich zu bleiben, auch wenn es schwer fällt.

Für die stattgefunden begleiteten Umgänge würde ich mir Berichte bzw. einen Abschlussbericht geben lassen. Andernfalls wird die Gegenseite behaupten, dass Kind hätte sich stets mit Händen und Füßen gewehrt und sei danach schwer traumatisiert gewesen. Belege/ Beweise würde ich im ersten Schriftsatz zurückhalten. Die Gegenseite wird dann ggf. Lügen erzählen, darauf antwortest du mit Belegene/ Beweisen und widerlegst.

Das Jugendamt sollte alle Träger kennen, die begleitete Umgänge anbieten. Selber suchen schadet aber auch nicht. Hier geht es auch um die Übernahme der Kosten, hat das Gericht begleitete Umgänge für eine gewisse Dauer festgelegt muss das JU zahlen.

Hast Du Akteneinsicht in der Strafsache über einen RA beantragt? Das geht leider nur mit RA. Einige bieten das zum Festpreis an.

Die Diskussion deines Falls in nur einem Thema wäre für die Nachverfolgung hilfreich.
Zitieren
#20
In der Strafsache habe ich einen Anwalt dort hab ich auch Akteneinsicht... den Anwalt hatte ich aber vor kurzem gewechselt.
Im Sorgerecht Verfahren hab ich auch nen Anwalt dort wurden pauschal immer alle Vorwürfe zurück gewiesen und (kostentechnisch) gebeten kein Verfahren zu eröffnen solange das Strafverfahren läuft.
Den Anwalt frage ich gelegentlich auch bei der umganssache an. Wie und was ich zum Antrag schreiben soll, hab ich aber nicht angefragt, da er mir das berechnen müsste was ich finanziell nicht möchte

Muss jede Anschuldigungen einzeln zurück gewiesen werden, oder kann ich auf einzelne eingehen und andere pauschal zurück weisen?
Zitieren
#21
(19-09-2022, 09:58)DerU schrieb: Alle falschen Behauptungen der Gegenseite müssen in deinen Schriftsätzen zurückgewiesen werden, andernfalls gelten diese als unstrittig bzw. wahr. Dabei gilt es sachlich zu bleiben, auch wenn es schwer fällt.

Für die stattgefunden begleiteten Umgänge würde ich mir Berichte bzw. einen Abschlussbericht geben lassen. Andernfalls wird die Gegenseite behaupten, dass Kind hätte sich stets mit Händen und Füßen gewehrt und sei danach schwer traumatisiert gewesen. Belege/ Beweise würde ich im ersten Schriftsatz zurückhalten. Die Gegenseite wird dann ggf. Lügen erzählen, darauf antwortest du mit Belegene/ Beweisen und widerlegst.
[...]

Ich kenn das noch von mir. Man findet sich in einer Spirale der Rechtfertigungen wieder. Belegen, beweisen, zurückweisen, widersprechen, Gegenantrag, Berichte kopieren und mitschicken, etc. 

Ich kann nur von mir sprechen. Den Richter interessierts nicht. Und Mutti freut sich über den Schaden, den sie allen Beteiligen zufügt. Man arbeitet sich an der boshaften Kindsmutter ab.
Zitieren
#22
Es gibt die bekannte Taktik, "...den übrigen Vorträgen der gegnerischen Seite können wir keinen sachlichen Inhalt entnehmen und verzichten daher auf eine Erwiderung". Man bietet dem Richter an, wenn er zu irgendwas offene Fragen hat, gerne dazu Stellung zu nehmen. Aber eben nicht zu unsachlichen Fantasien.
Zitieren
#23
(19-09-2022, 11:58)NurErzeuger schrieb: Ich kann nur von mir sprechen. Den Richter interessierts nicht. Und Mutti freut sich über den Schaden, den sie allen Beteiligen zufügt. Man arbeitet sich an der boshaften Kindsmutter ab.

Ähnliche Erfahrung habe ich auch gemacht.

Zum Glück hatte ich zum einen einen vernünftigen Anwalt, der so wie von p_ empfohlen reagiert hat und zum anderen eine Richterin (!), die ihre Geschlechtsgenossinnen und deren Treiben kannte und mißbilligte.

Mein wirkliches Pech begann erst, als ich einen Richter bekam.
Zitieren
#24
Hätte mein Schreiben soweit fertig, kann man das so dem Gericht schicken oder sollte noch was geändert werden?

[Bild: resized-10cc07965-173a427badebe0e32c6370796.jpg]

[Bild: resized-c5d708067-28bf1211fd4b7b94526370806.jpg]
Zitieren
#25
oh man...in was für einer schei ß welt leben wir...papa muß antrag auf umgang mit eigenem kind stellen...



bb
netlover
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Begleiteter Umgang/KESB Mercedes_AMG 6 4.916 23-03-2018, 14:23
Letzter Beitrag: Othmar

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste