Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Ägypter sucht Rat/ Unterhalt/ Ausland/
#1
Lightbulb 
Hallo zusammen,

ich bin (Ägypter) und ich lebe seit 7 Jahren mit einer Blue Card Aufenthaltserlaubnis in Deutschland.

Mein Sohn wurde im letzten Jahr geboren, als meine Ex noch mit ihrem Ex verheiratet war. Sie wollte nichts mit mir zu tun haben, außer dass ich Unterhalt zahle. Sie hat alles getan, um das Kind von mir zu entfremden (Name, Religion, etc.).
Jedenfalls hat sie sich diesen Sommer scheiden lassen und sie hat Unterhalt beantragt. Ich habe dieses Schreiben erhalten, aber auf Anraten meines Anwalts nicht darauf reagiert. Danach in Oktober habe ich mich abgemeldet und eine neue Adresse (Ägypten) angegeben, während ich noch in Deutschland bin. Seitdem habe ich 2 E-Mails (Unterhaltsvorschuss) erhalten, in denen ich aufgefordert wurde, meine Einkommensdaten mitzuteilen. Ich habe diese E-Mails ignoriert und nicht geantwortet, da eine Zustellung per E-Mail nicht zulässig ist.

Meine derzeitige Freundin ist schwanger und wir erwarten unser Baby im Februar, daher möchte ich Deutschland immer ohne Probleme besuchen können.

Mein Arbeitgeber ist gerne bereit, mich entweder in die Schweiz oder ins Vereinigte Königreich zu versetzen.

Was sollte mein nächster Schritt sein?
Zitieren
#2
Wo lebt denn die Ex und der Sohn? In D oder Ägypten?
Zitieren
#3
Deutschland

Ich habe vor das Geburt den Vaterschaftsanerkennung unterschrieben...
Zitieren
#4
Die Vaterschaftsanerkennung reicht in diesem Fall aber nicht, damit du offiziell rechtlicher Vater bist. Du hast mit einer verheirateten Frau ein aussereheliches Kind gezeugt, erst einmal ist dann der Ehemann automatisch Vater, § 1592 BGB. Der Ehemann wird der rechtliche Vater, auch wenn er getrennt lebt. Diese Vaterschaft gilt es dann anzufechten. Dies können die Mutter, der biologische und auch der rechtliche Vater. Die Frist für diese Anfechtung beträgt 2 Jahre und beginnt ab Kenntnis von den Gegebenheiten, die gegen die Vaterschaft sprechen.

Alternative: Die Mutter und der rechtliche Vater müssen dieser Anerkennung zustimmen. Die Erklärungen diesbezüglich müssen aber öffentlich beurkundet werden! Ist das passiert? Bist du mittlerweile rechtlicher Vater? Wenn du es nicht bist, sind die Schreiben und Bitten nach Unterhalt nur appellativ.

Wenn du rechtlicher Vater ist, wirst du das Vergnügen noch 18 Jahre lang mit dem Jugendamt zu tun haben und dann noch ein paar Jahrzehnte länger mit den Schulden, ausser du zahlst Unterhalt. Wohnst du nicht in D, kannst du dich je nach Land zwar der Vollstreckung entziehen, aber bei Rückkehr nach D läufst du Gefahr, wegen Unterhaltspflichtverletzung gemäss §170 StGB vor dem Strafgericht zu landen. Es gibt keine Kombination deiner Wünsche, kein Unterhalt, kein Ärger, Ein- und Ausreise beliebig.
Zitieren
#5
Also meine vaterschaftanekennung ist schon wirksam.

Bleibt die Frage, UK oder der schweiz? Gibt Meldepflicht in der Schweiz? In UK, gibt es nicht

Wenn ich von UK nach Frankreich fliege und dann fahre ich nach D, soll das Problematisch sein?

Dritte Frage, wenn ich mich zurück in D anmelde, bekommt das JA eine Benachrichtigung dass ich zurück bin? Oder soll ein Beamter aktiv checken?
Zitieren
#6
Die Anerkennung ist erst wirksam, wenn du beiden anderen Parteien das ebenfalls öffentlich und rechtswirksam beurkunden.

Die blosse Einreise ohne eine Grenzkontrolle löst natürlich nichts aus. Das einzige Risiko ist dann ein anliegendes Strafverfahren wegen §170 StGB, da passiert aber nur etwas wenn du in eine Kontrolle gerätst. Wenn du dich offiziell anmeldest, ist das Risiko hingegen gross, dass auch zivilrechtliche Ansprüche wie Unterhalt wieder gegen dich durchgesetzt werden. Hier geht es nicht um Beamte, die aktiv etwas checken, sondern um Merkmale in Datenbanken. Willst du also jemand in D besuchen, dann würde ich das nicht mit einer Neuanmeldung in D machen, sondern still und leise.
Zitieren
#7
Ok ....
Und UK oder der Schweiz? Ich habe gelesen dass es keine Meldepflicht in Großbritannien gibt, richtig?
Zitieren
#8
Hallo,
check doch erstmal, ob die Vaterschaft tatsächlich wirksam ist. Was macht Dich da so sicher?
p__ hatte es ja ausführlich erklärt.
Als wir die Orientierung verloren hatten, verdoppelten wir die Anstrengungen (Mark Twain)
Zitieren
#9
Ich habe einen Brief bekommen dass meine vaterschaftanekennung wirksam ist
Zitieren
#10
Gut, das ist also sicher.

Dann nochmal grundsätzlich: In Grossbritannien hats keine Meldepflicht, aber der indirekte Schluss daraus, dort nicht gefunden zu werden ist leider falsch. Gefunden wird man dort so wie überall: Übers Finanzamt, den Arbeitgebern, bei Ausländern der Stelle die die Aufenthaltsberechtigungen ausgibt, den "utility bills" und vor allem dem Finanzwesen, denn dort gibts ebenfalls eine automatische Meldung, wenn du Berechtigter für ein Konto wirst und viele andere Finanzprodukte.

Der Schutz besteht niemals darin, innerhalb eines Landes unterzutauchen, sondern immer darin zu verbergen in welchem Land du eigentlich bist. Das hat in deinem Fall mindestens zwei fette Schwachstellen: 1. Den Arbeitgeber, den deine Ex sicherlich auch kennt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet. Auskunft zu geben wo sie dich beschäftigen. Und 2. Deine geplanten Reisen nach D. Du musst nur einmal in eine Kontrolle geraten und die machen eine Aufenthaltsermittlung mit dir. Du hast ja unklugerweise sofort erneut ein Kind produziert, es handelt sich also nicht um ein paar Monate nicht gefunden werden, sondern um Jahrzehnte. Die Schulden aus nicht gezahltem Unterhalt verjähren de facto nicht und sie werden auch nicht mit einer Insolvenz beseitigt. Du hast den Staat sehr, sehr, sehr lange an den Hacken, das ist kein Witz und da vergisst auch niemand was.

Wenn du Unsichtbarkeit wählst, musst du also sehr langfristig planen und viele Wechsel organisieren (Arbeitgeber!) und dein Aufenthaltsland darf dauerhaft nicht gefunden werden. Überleg dir, wie gross der Aufwand dafür ist und rechne den Unterhalt dagegen, vielleicht ist es billiger den Kindesunterhalt zu zahlen und schuldenfrei zu bleiben und in der Nähe des zweiten und ersten Kindes zu sein. Du scheinst einen guten Job zu haben und Unterhalt für ein Kind ist daraus eventuell zahlbar.
Zitieren
#11
Danke P. für deine Antworten.

Mir geht es darum, dass die deutschen Behörden nicht anfangen können, weltweit nach mir zu suchen. Solange mein Name also nicht in einem mitteleuropäischen Register auftaucht, sollte das in Ordnung sein.

Mein Ex hat keine Ahnung, wo ich arbeite.

Ich möchte einfach nur in der Lage sein, von GB in ein beliebiges europäisches Land zu fliegen und dann ohne Probleme mit dem Auto oder dem Zug nach Deutschland zu fahren. Natürlich bleibt ein Restrisiko von Polizeikontrollen bestehen.

Bevor ich nach Großbritannien ziehe, würde ich meinen Arbeitgeber bitten, meinen Vertrag zu beenden. Danach werde ich mich arbeitslos melden.

Schließlich wissen die Behörden nichts von meinem Vermögen, und in ihren Augen bin ich jemand, der vor der Ausreise aus Deutschland einen Job gesucht hat.
Zitieren
#12
Eine weltweite Suche gibts eh nicht wegen Unterhalt. Gesucht wird, in welchem Land du dich aufhälst. Erst wenn das bekannt ist, dann geht es spezifisch weiter. In Ländern innerhalb Europas ist es mit sehr wenigen Ausnahmen (Serbien, Moldau etwa) dann sehr einfach, den Schuldner zu packen.

Deine Ex hat vielleicht mehr Ahnung von deinem Leben wie du denkst. Du wirst doch nicht anonym vor ihrem Ehebett aufgetaucht sein, ein Kind gezeugt und wieder gegangen sein. Sie ist zur Mitwirkung verpflichtet, sobald sie eine Beistandschaft oder auch nur Unterhaltsvorschuss beantragt. Sie kennt vielleicht Freunde vor dir, Kollegen, Mitbewohner, Familie, Reisen, Kontakte und hat auch selber hohes Interesse daran, Geld zu bekommen. Als ich mich ins Ausland abgemeldet habe, entwickelte das Jugendamt eine rege Tätigkeit und klapperte solche Kontakte ab, um mich zu finden.

Das Restrisiko ist pro (ziemlich umständlicher) Einreise mässig, aber es geht hier um lange Zeiträume und auch wenn sie sich erst in 15 Jahren erwischen, pfänden die dich kahl. Die langfristige Dauer solcher Vorhaben wird immer unterschätzt. Unterhalt ist "very long play".
Zitieren
#13
SALam haseeins

also...ich würd die schweiz nehmen, dann kannst du immer über st margareten über bregenz nach D ohne
probleme. 

ein rat: vergiss das kind! die ganze sache wird dich seelisch und körperlich auszehren bis an die grenzen!

dann geh hat nicht nach D - lass es sein! konzentrier dich auf dein kommendes kind und gut ist! lass dein
anderes kind dich später suchen und erklär was war - wenn es das versteht - insha allah - wenn nicht -
insha allah!

bb
netlover
aus maadi....
Zitieren
#14
Aus Sicht der Strategie, Kinder zu zeugen ohne Folgekosten und ohne Auseinandersetzungen ist es richtig, das Kind zu vergessen. Aus Sicht von Kindern gibt es dafür niemals Verständnis. Der Vater bleibt eine Lücke, die nicht mit schlauen Worten von Verständnis nachträglich gefüllt werden kann. Das schafft niemand, kein Staat, keine Mutter, keine Phantasien von Göttern.

Haseeins habe ich so verstanden, dass er das erste Kind notgedrungen sein lassen will, weil er da nicht erwünscht ist und deshalb will er dort auch kein Geld dalassen, für das zweite Kind will er stärker anwesend sein.

Nur ist die Kombination von Wünschen kaum umzusetzen. Ein Zeitlang schon, langfristig nicht. Locker über die Grenze zu kommen war z.B. auch schon mal leichter, das wird Stück für Stück schwieriger. Bregenz - Deutschland? Gerade nach Bayern hat es angezogen: https://www.salzburg24.at/news/salzburg/...-128004415
Zitieren
#15
Ich danke euch allen für eure Antworten.

Ja, was das erste Kind betrifft, ist meine Strategie, alles zu vergessen. Ursprünglich wollte ich kämpfen, aber nachdem ich 2 Jahre lang über die Erfahrungen von Männern gelesen habe, habe ich beschlossen, meine Strategie zu ändern und an mich selbst zu denken. Ich glaube nicht, dass ich das vergessen kann, aber ich akzeptiere diese Ungerechtigkeit nicht, für einen Menschen zu bezahlen, der außer 22 Chromosomen nichts mit mir gemeinsam hat. Dessen KM alles dafür getan hat, dass das Kind ein Fremder wird; ihm einen eigenen Nachnamen, einen fremden Vornamen, eine eigene Religion gegeben hat, usw.

Was wird passieren, wenn ich in eine Polizeikontrolle gerate? Da keine Übergabe stattgefunden hat, sollte es doch in Ordnung sein, oder?

Was ist das schlimmste Szenario, wenn man in eine Polizeikontrolle gerät?
Zitieren
#16
(18-11-2022, 17:49)Haseeins schrieb: Was ist das schlimmste Szenario, wenn man in eine Polizeikontrolle gerät?

Wenn etwas wegen Unterhaltspflichtverletzung lief, dann Verhaftung. Ist aber selten und braucht Voraussetzungen. Normalfall ist eine Aufenthaltsermittlung. Anschliessend wirst du in ganz Europa gepfändet und zwar ziemlich radikal, weil es nach §850d ZPO geht. Über deinen Aufenthalt kommen die sofort an deinen Arbeitgeber, dein Einkommen, alle deine Bankkonten, dein Auto, alles.

Beim ersten Kind ist nichts zu machen. Da gehts dir wie allen anderen Vätern ohne Trauschein, die alleinige Sorge hat erst einmal die Mutter und die muss für gemeinsame Sorge erfolgreich verklagt werden, es bleibt nur ein (schwer) durchsetzbares Umgangsrecht. Einziger Ausweg: Kein Kind zeugen. In der Situation hätte ich mir mit einem weiteren Kind ebenfalls etwas mehr Zeit gelassen. Neue Risiken, ohne die ersten bewältigt zu haben, das ist ziemlich ungünstig.
Zitieren
#17
Wie P schon sagte, plane sehr langfristig, es kamen schon gute Tips rueber, es kommt auch immer drauf an was DU willst. Generell ist es ganz einfach, wenn du dann alle Unterhaltstitel bedienst, ein Umgangrecht erstritten hast, gibt es auch kein Problem mit Polizeikontrollen, Einreisen, Pass, etc.

Mit einem vom Deutschen Staat finanizieten Studiengang Smile kommt man sehr sehr weit in Ausland. Spielst du Uboot, dann aber richtig. Da ist aber die EU bzw. vor allem die Schweiz nicht die Beste Wahl, zumindest laengererfristig. Das kann ne Zeitlang gutgehen aber nicht dauerhaft. Wenn du dich mit der emotionalen Ebene abfindest und dir auch bewusst bist, dein Kind lernt nie seinen (richtigen) Papa kennen, dann kannst du auch gleich komplett untertauchen. Schau dir halt das Forum genauer was passieren wird. Bzw. was du du dir erhoffst und welche Schritte du dafuer tun musst.... Ich hatte mich fuers Uboot entschieden, ich hab noch nie 1 Schreiben vom Amt,Gericht,Ex oder Anwalt bekommen und das war vor 13 Jahren. Und die Chancen stehen sehr gut fuer weitere 10 Jahre Smile
Zitieren
#18
Ich würde auch eher einen Schnitt machen und mich auf meine neue Familie konzentrieren. Deine Rolle wird sicherlich nicht die des Vaters für Dein Kind, sondern eher die des Goldesels für dessen Mutter sein. Zumal Du sowieso im Ausland bist wird das nicht funktionieren, denn für eine aktive Vaterrolle mit Bindung zum Kind braucht es regelmässige Kontakte und nicht nur 1..2x im Jahr.
Zitieren
#19
Das ist das Dauerproblem. Erstes Kind futsch, Lücke. Sofort ein zweites mit der Nächsten produziert. Das in einem Land bleibt, in der der Vater die nächsten 30 Jahre wegen Unterhaltsschulden gejagt wird. Ewiges Langstrecken-Herumgekurve und Vorsicht. Das ist keine gelebte Vaterschaft, sondern ein Besucher auf ewiger Flucht. Klingt nicht sehr lebenswert, das ganze Konzept. Aber das war ja nicht die Fragestellung.

Ziel sollte nicht nur Unterhaltsflucht, sondern Stabilität, wirklich gelebte Vaterschaft, keine äusseren Endloszwänge sein.
Zitieren
#20
Ich danke euch für eure Antwort.

Es ist eine Frage des Prinzips. Ich werde das Leben meiner Ex und ihres Sohnes nicht finanzieren, solange sie darauf besteht, dass unser Sohn als Fremder von mir aufwächst. Ich möchte nicht ins Detail gehen, aber diese Frau hat mich rassistisch beleidigt und mir die Polizei auf den Hals gehetzt, als ich versuchte, mit ihr über die Zukunft unseres Sohnes zu sprechen. Sie beschuldigte mich des Hausfriedensbruchs. Die Staatsanwaltschaft hat keine Anklage erhoben. Ich kämpfe also für meine Rechte, zumindest für mein hart verdientes Geld.

Ja, ich habe einen deutschen Abschluss, aber ich habe ihn selbst bezahlt. Es hat mich eine fünfstellige Summe gekostet.

Wenn man ein Homeoffice hat, kann man von überall aus arbeiten, ohne gegen die VISA- und Steuergesetze zu verstoßen. Man muss nur darauf achten, dass man nicht länger als erlaubt bleibt (normalerweise 4 Monate, je nach Land). So kann ich immer für mein neues Kind da sein.

Für mich ist das Vereinigte Königreich die bevorzugte Wahl. Es gehört nicht zur EU, und mein Ex (wir waren ein Jahr zusammen, haben aber nie zusammengelebt) hat keine Ahnung, wohin ich gehen kann. Ich habe bereits in 5 Ländern gelebt und ich bin froh, noch mehr auszuprobieren.

Ich habe noch zwei Dilemmas:
1- Wie kann ich mein 6-stelliges Bankkonto in mein Zielland überweisen? Eine direkte Überweisung ist vielleicht eine schlechte Idee. Kann ich einfach alles abheben und es dann auf das neue Konto einzahlen? Mein alter Kontoauszug sollte die Herkunft des Geldes belegen. Wird die neue Bank die deutschen Behörden (z.B. Finanzamt) informieren?

2- Ich habe im Forum gelesen, dass ich immer über die Niederlande in die EU reisen kann und dort wegen §170 StGB nicht aufgehalten werde. Ist dies immer noch der Fall?
Zitieren
#21
Bei so viel Geld wäre Kindesunterhalt kein Schmerz. Du kannst es auch so sehen: Der Kindesunterhalt ist dann dazu da, dir Ruhe, keinerlei Ärger, legale Einreise und Bewegungsfreiheit ohne Schwierigkeiten zu garantieren. Ausserdem sind diese Beträge ein grosses Risiko, bei dir wäre dann wirklich was zu holen, wenn sie dich greifen können sie absahnen. Ich hoffe sehr, deine Ex ahnt nichts von deinen Verhältnissen, denn sonst wird sie und das Jugendamt grossen Eifer entwickeln.

Überweisungen, auch über Dritte sind nachvollziehbar, vor allem wenn die Summen erheblich sind, das in viele Einzelüberweisungen aufzuteilen hilft nichts, die Summen zählen. Früher hat man das über Bargeld und andere Werte (Gold, Bitcoin etc.) verschwinden lassen, heute musst du etwas im Ausland damit kaufen, eine Firma ausserhalb der EU etwa in einem Land, das kein Transparenzregister hat. Innerhalb der EU wird das zunehmend schwierig. Die Regelungen werden immer strenger, um Geldwäsche einzudämmen.

Wegen eines laufenden deutschen Verfahrens wegen §170 StGB wirst du im Ausland nicht eingelocht. Aber eine Aufenthaltsbestimmung kann dir drohen, auch in NL. Die läuft nicht so ab, dass sie dich was höflich fragen und du kannst Märchen erzählen, sondern die nehmen dich auseinander und erkundigen sich bei Dritten über dich.

Versuchs eben mal in GB. Schütze dich auch gegenüber der jetzigen Mutter. Da mag ja für dich bei Nr. 2 alles rosig aussehen, aber du hast schon einmal einen maximal üblen Fehler gemacht und mit jemand ein Kind gezeugt, der dich unter dünner Oberfläche komplett ablehnt. Wie schon in anderen Threads, da ist auch ein Muster bei dir vorhanden, das dich in solche "Beziehungen" hineinbringt. Sei dir mal nicht zu sicher, dass bei Nr. 2 langfristig alles anders läuft. Wenn man so etwas nicht kontrollieren kann, sollte man wenigstens für Verhütung sorgen. Anonsten hinterlässt du bei dir selber und den Nachkommen nur Zerstörung und schlechtes Karma. Erspare dir das.
Zitieren
#22
Heb die Kohle blos nicht in Bar ab, da laeuten ueberall nur die Alarmglocken. Wenn ueberweise es moeglichst auf einmal von Konto A (was auf Deinen Namen laeuft) zu Konto B (was auf Deinen Namen laeuft). Vorher der Bank von Konto B Bescheid sagen. Das ist die einzige Moeglichkeit damit nicht irgendwelche Alarmglocken anfangen zu laeuten. Die Bank meldet Dein Konto an das Land wo Du Deine Steuern bezahlst. Normalerweise wird jetzt auch immer nach eben diesere Steuernummer gefragt.

Willst Du das alles umgehen, musst Du die Kohle in irgendeinem Drittland was das Abkommen (noch) nicht unterschrieben hat, parken. ABER auch das ist mittlerweile wohl nicht mehr so leicht. Die Zeiten als manN mit einem Koffer voller Bargeld in der Schweiz oder Liechtenstein gern gesehen war und keine Fragen gestellt wurden, sind lange vorbei.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
Zitieren
#23
Ich kann dich gut verstehen auch das du nichts bezahlen willst.
Ich zahle auch nichts.
Aber ich würde dir raten nur für dein Kind in höhe vom UHV über ein Anwalt zu zahlen.
In CH kannst du z.B eine AG gründen min.100.000/50.000 chf und für den Notar ca.5000-7000 chf und pro Jahr ca 4000 chf.
Dann können die dich mal und du hast keine probleme mit den 170er.
Gruss
Zitieren
#24
(25-11-2022, 19:35)kay schrieb: Heb die Kohle blos nicht in Bar ab, da laeuten ueberall nur die Alarmglocken. Wenn ueberweise es moeglichst auf einmal von Konto A (was auf Deinen Namen laeuft) zu Konto B (was auf Deinen Namen laeuft). Vorher der Bank von Konto B Bescheid sagen. Das ist die einzige Moeglichkeit damit nicht irgendwelche Alarmglocken anfangen zu laeuten. Die Bank meldet Dein Konto an das Land wo Du Deine Steuern bezahlst. Normalerweise wird jetzt auch immer nach eben diesere Steuernummer gefragt.

Willst Du das alles umgehen, musst Du die Kohle in irgendeinem Drittland was das Abkommen (noch) nicht unterschrieben hat, parken. ABER auch das ist mittlerweile wohl nicht mehr so leicht. Die Zeiten als manN mit einem Koffer voller Bargeld in der Schweiz oder Liechtenstein gern gesehen war und keine Fragen gestellt wurden, sind lange vorbei.

Nur Barers ist Wahres. Das ganze alles in ein Koefferlein und dann schnell weg, klappt eher nicht, siehe DPA Meldung, der Gute hatte beim FA Steuerschulden, das Geld wurde beschlagnahmt, soetwas weiss/plant man ja nicht innerhalb von Tagen, eine gute Vorbereitung dauert, ich empfehle da Dinos's Ratgeber.

Wenn du nun vom deimem deutschem Konto nach deinem Zieland Konto ueberweist, hat das soviel wert wie wenn du sagst, Herr Komisar, diese Nummer hab ich nie angerufen. 
Natuerlich koennen die deine Transaktionen bis zum Kindersparbuch nachverfolgen.
Zitieren
#25
Ich habe im Internet gelesen, dass die Ex alle bekannten Vermögenswerte auflisten sollte, die sie über ihren Ex-Freund (Ex-Mann) vorweisen kann, damit die UVK weiß, was sie pfänden kann. In meinem Fall weiß außer meiner Freundin und dem Arbeitgeber niemand etwas über mein aktuelles Bankkonto. Meine Frage ist: wie kommt die UVK an mein Konto?

Wäre ein gemeinsames Bankkonto (und-Konto) eine Lösung? Es ist nicht pfändbar.
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Unterhalt vom Ausland companion 13 13.250 17-07-2013, 12:27
Letzter Beitrag: tumi
  unterhalt aus Ausland über Treuhandkonto neoneo 4 10.309 24-03-2013, 11:16
Letzter Beitrag: Leutnant Dino
  Vaterschaft - Feststellung - Unterhalt - Ausland heiter_bis_wolkig 10 18.044 04-04-2011, 16:48
Letzter Beitrag: gleichgesinnter
  Unterhalt als Rentner im Ausland nohope 9 12.395 04-03-2010, 13:19
Letzter Beitrag: flieger

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste