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Umgangsverfahren, begleiteter Umgang
(13-11-2022, 12:40)NurErzeuger schrieb:  Oder auch was ggf. ihr als Kind passiert ist.

Oh Oh, Vorsicht!

Oft genug "erfinden" Frauen eine eigene Opferhistorie, um eigenes Fehlverhalten zu kaschieren oder zu entschuldigen.

Meine Exe hat eine histrionische Persönlichkeitsstörung - wenn in einer geselligen Runde das Gespräch auf irgendeine Krankheit, auf irgendeinen sexuellen Mißbrauch oder was Ähnliches kam, hat meine Exe aus dem Stegreif eine glaubwürdig klingende Story aus der eigenen Vergangenheit präsentiert. Wahrheitsgehalt null, aber Aufmerksamkeit und Mitgefühl waren ihr sicher. Und nur darum ging es ihr, Geltungssucht.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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Völlig richtig. Hab ich aber auch geschrieben -> "Ich gehe sogar so weit zu behaupten, dass es einfach Gedanken aus ihrer krankhaften, kaputten, dreckigen Fantasie sind. Diese Gedanken können für diese Monster dann tatsächlich zur Realität werden."
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(13-11-2022, 13:04)NurErzeuger schrieb: @Ruffys
Bzgl. deiner Schilderungen. Klar ging sie mit ihren Bedenken erstmal ganz brav zum Jugendamt jedenfalls zu irgendwelchen Helfern anstatt gleich zur Polizei....

Aus einem gerichtlich gebilligtem Vergleich kann auf Antrag gemäß § 89 Abs. 2 FamFG vollstreckt werden. Nenn es einfach Vergleichsbeschluss. Meines Wissens muss aber schriftlich niedergeschrieben werden, dass auf § 89 Abs. 2 FamFG hingewiesen und belehrt 

Weiß jetzt nicht ob ich das irgendwann mal geschrieben hab... EX teilte mir einen tag vor meinen Geburtstag mit das ich das kind nur noch in Begleitung sehen darf. An meinen Geburtstag war ich dann bei ex u(m das Kind zu sehen. Hier war auch ihr Vater anwesend zu dem ich kein gutes Verhältnis hab. Da es hier laut wurde hatte ihr Vater die Polizei gerufen. Denen erzählte ich was mir die ex unterstellte... sie selbst wollte denen aber nichts erzählen...

Bezüglich der Gerichtlichen vorübergehenden Einigung, welche nicht Gerichtlich gebilligt ist.. eine Aufnahme von Ordnungsmittel hatte ich nicht beantragt, es lohnt nicht bei dem bischen umgang... Vergesse ich anzurufeen gibts strafe, vergisst die ex es gäbe es nur nen dudu...
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Versuch das ganze Hick Hack mit der Mutter mal auszublenden, verwende die Kraft dafür an dein Kind zu kommen. Alle Übergaben über Kita, Schule oder Umgangspfleger. In Zukunft keine Diskussion, Rechtfertigung oder sonstiges mehr mit der Mutter, weder per Telefon, WhatsApp oder live, sachlich, am Kind orientier, so auch vor dritten Verhalten.
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@Ruffys
Das war eine gestellte Szene initiiert von ihr. Zuerst versuchte sie es so und dann ging sie mit ihren "Bedenken" noch zum Jugendamt. Mit dem Ziel dich und das Kind zu trennen. Kommt mir bekannt vor. Ich mache mir gerade Gedanken zur Rolle ihres Vaters. Könnte er Mitbetreiber des Ganzen sein? Aber selbst wenn, bringt uns nichts.

Ja. Hast völlig Recht. Im schlimmsten Fall könnte sie dir wegen einem (übertrieben gesagt) verpassten Anruf schaden, hingegen gegen sie wird trotz größter Umgangsverletzungen kein oder nur sehr wenig Ordnungsgeld festgesetzt. War bei mir auch so. Ich meine mich zu erinnern, dass ich Mal einen Vater kennenlernen durfte, gegen dessen umgangsboykottierende Ex tatsächlich erfolgreich Ordnungsgeld festgesetzt wurde. Allerdings nur wenige hundert Euro... meine mich zu erinnern unter 500 Euro. Gebracht hatte es nichts. Ordnungsgeld gab es dann auch keins mehr. So dumm konnte sie sich gar nicht mehr stellen. Es genügt zu behaupten, das Kind wolle nicht. Das Totschlagargument schlechthin.
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Wegen Deiner öfteren Frage nach Anfechtung Vergleich:
--> Vergiß es. Ein Vergleich ist NICHT anfechtbar.

Etwas anderes ist, wenn sich die Bedingungen geändert haben, über die sich "verglichen" wurde.
Das gilt der Vergleich logischerweise nicht mehr. Hier besteht sicher viel Ermessensspielraum - auf Seiten aller Beteiligten.

Wenn Du etwas anderes willst, als im Vergleich festgeschrieben, dann musst Du Dich auf eine Situation beziehen, die der Vergleich nicht (mehr) hergibt.
(das ist aber keine Anfechtung)


(17-09-2022, 23:32)Ruffys schrieb: Mittlerweile nach zwei Jahren bin ich so abgestumpft das es mir fast egal ist wie es weiter geht. Ich möchte nur noch das alles vorbei ist.


Das ist doch eigentlich der wichtigste Satz. Und die Ratschläge hier gehen auch in diese Richtung: Mach Dich nicht weiter kaputt.

Mein Tip hierzu (wenn Du "weitermachen" willst):

1. alle Nebenkriegsschauplätze/Anschuldigungen pauschal zurückweisen mit Vermerk auf "falsch, aber insbesondere nicht zielführend für das Kind"

2. Wunschkonzert forden,
gerne mit positiven Dingen verknüpfen. Z.b. Umgang Freitag, wegen Teilnahme am wöchentlichen Sportkurs. Umgang Sonntag weil Spielen mit befreundeten Nachbarchskind. Macht einfach ein Wunschkonzert nach Deinem Belieben. Bleibe Positiv. Die anderen müssen sich dann einen Kopf darum machen, wie sie das Positive kontern. Das ist bei Weitem nicht so einfach, wie das Kontern von Streitthemen.
Aber mache dir trotzdem keine Hoffnung.

3. WENIG Zeit investieren. Die anderen sollen viel Zeit investieren - nicht Du.
D.h. von Dir kommen nur knappe Sätze; schnelles Wunschkonzert (geht viel schneller niederzuschreiben, als wenn man kompliziert auf Negatives reagieren muss); kein Gutachten oder anderen nerv-,zeitraubenden Dreck.
Als wir die Orientierung verloren hatten, verdoppelten wir die Anstrengungen (Mark Twain)
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Hatte meinen Anwalt vor ner Woche gebeten zu beantragen das dass Gutachten zum Sorgerecht bis zum Ende des Strafverfahren nicht gemacht werden soll, was er auch getan hat. Heute dazu nen Beschluss erhalten.

Ist in dieser Fragestellung schon abzusehen was der gutachter antworten soll?

Beweisbeschluss
I. Es ist Beweis zu erheben über die Frage, ob der Antragsgegner unter einer sexuellen Prä￾ferenzstörung leidet und ihm deshalb eine negative Legalprognose zu stellen ist, das heißt,
ob die Begehung gleichartiger Straftaten durch ihn zu erwarten ist und er deshalb für seine
Tochter ... gefährlich ist, durch Erholung eines schriftlichen Sachverständigengutach￾tens.
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"ob die Begehung gleichartiger Straftaten durch ihn zu erwarten ist..."

Also ist sich der Familienfurzrichter schon sicher, dass Du eine Straftat begangen hast?
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Wenn ich mich erinnere...das Sorgeverfahren kam doch von Dir?

Ich würde das blocken und schreiben, dass unter dieser Bedingung/Beschlussformulierung kein faires Sorgeverfahren zu erwarten ist. Deshalb wird Verschiebung des gesamten Verfahrens beantragt.

Was willst Du mit einem SGR-Verfahren anfangen, wo Du sowieso schon auf der Anklagebank positionert wirst?

Da wird dann was gegen Dich besiegelt, was dann widerrum negative Auswirkungen auf das Umgangsverfahren hat.
Wenn später das Sexualverfahren eingestellt wird, heist es: Kontinuität der Beschlüsse! (= keine Sorge, kein/kaum Umgang).
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Was ich bei allen Deinen Thread nicht herauslesen konnte: hattest Du mal eine Jugendstrafe erhalten oder nicht?
Als wir die Orientierung verloren hatten, verdoppelten wir die Anstrengungen (Mark Twain)
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Nie Eintragungen im BZR gehabt.
Nein von mir kam das Umgangsverfahren direkt nach dem Jugendamtstermin 2020... die ex hat 2021 alleinsorge beantragt...
Der alte Richter hatte dies ruhen gelassen... die neue Richterin zieht es durch... verschieben ist nicht...
Da ich wie gesagt keine Lust mehr auf das ganze spiel hab, überleg ich mein Sorgerecht einfach niederzulegen, verweiger ich die Teilnahme entstehen ja auch nur Kosten...
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Schau doch einfach mal entspannt was du erreichen kannst indem du bestmöglich für dein Kind da bist und mit der Mutter das Gezeter nicht mehr mit machst, wenn du nix zu verbergen hast - lass dich begutachten - auch und besonders in Interaktion mit dem eigenen Kind. Ohne Erwartung, Sorgerecht niederlegen, das wäre wirklich schwach, nicht gut fürs Kind.
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Sich bei dieser Beweisbeschlussformulierung begutachten zu lassen, halte ich für einen schweren Fehler.

Viele unterschätzen, dass die Formulierung die Ergebisrichtung vorwegnimmt. Das ist die "Sprache" an den Gutachter. Und der Gutachter hat sich streng an die Aufgabenstellung zu halten.

Ich hoffe das ist verständlich. Der Gutachter wird z.B. nichts dazu schreiben, dass die Mutter aufgrund der Anschuldigungen ungeeignet fürs SG ist, weil es NICHT Aufgabenstellung ist.

Ich formuliere jetzt mal um, in einen Beweisbeschluss eines väterfreundlichen Richters:
Beweisbeschluss
I. Es ist Beweis zu erheben über die Frage, ob die Antragsstellerin in Bezug der Anschuldigungen gegen den Vater unter einer geringen Bindungstoleranz leidet und ihr deshalb eine negative Ausübung in Sorgeangelegenheiten zu stellen ist, das heißt, ob deshalb kindeswohlgefährdende Handlungen zukünftig zu erwarten sind und sie deshalb für ihre
Tochter ... gefährlich ist, durch Erholung eines schriftlichen Sachverständigengutach￾tens.

So, hier ist auch alles "neutral". Der Gutachter kann ja immer noch schreiben: Die Mutter ist ganz lieb und handelt besonnen.
Aber die richterliche Vorgabe sagt dem Gutachter: "Bitte die Mutter grillen".

---------------

"SG niederlegen" .... das wäre wirklich theatralisch, außerdem kann man das nicht.
Lass es einfach gut sein. Du musst nichts tun.

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BZR .... kenne ich nicht. Die Frage ist wieviel Substanz steckt im Vergangenen? Das ist schon wichtig, weil die Dich damit treiben.
Als wir die Orientierung verloren hatten, verdoppelten wir die Anstrengungen (Mark Twain)
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(17-11-2022, 13:42)Ruckzuckmaschine schrieb: BZR .... kenne ich nicht. Die Frage ist wieviel Substanz steckt im Vergangenen? Das ist schon wichtig, weil die Dich damit treiben.

BZR= Bundeszentralregister...  das ist und war immer ohne Eintragung, also keine Verurteilungen bisher...
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Krass, was im Familienrecht abgeht. Und noch krasser, was sich so ein Familienrichter erlauben darf. Ich kenn's ja selbst nur zu gut. Der o.g. und zitierte Beweisbeschluss ist allerdings nicht zu toppen.
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Deswegen rate ich immer werdet nicht zum Spielball unvermögender Anwälte, fangt an selbst Fachwissen aufzubauen. Mit dem Buch „Familienrechtspsychologie, Dettenborn & Walter“, bspw. je nach konkretem Thema.
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Ich frage mich, woher ich damals die Energie für diesen Wahnsinn genommen habe. Mittlerweile bin ich mir allerdings sicher, dass die Energie von irgendwo weggeht... zumindest wenn man Energieraub begeht.
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Zum Sorgerechtsverfahren gab es nie einen termin. Hier hat der Anwalt nur Briefe ans Gericht oder der Gegenseite geschrieben.
Berechnet hatte er mir für die zwei Jahre lediglich eine Beratungsgebür. Zum Umgangsverfahren wo er einmalig bei Gericht war hat er mir für die 2 Jahre ca 650 € berechnet, Eine Einigungsgebühr wurde mir für die Zwischenvereinbarung nicht berechnet...guter Anwalt

Im Strafverfahren werde ich mir jetzt den dritten Anwalt genehmigen. Mit der jetzigen bin ich überhaupt nicht zufrieden vorallem da mir wichtige Details verschwiegen, bzw sogar falsch wiedergegeben wurden. Lässt sich hier etwas bei der Anwaltskammer machen?
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Bei der Anwaltskammer beschweren kostet sich auch nur ein Schreiben, bringt zwar nichts in der Sache aber kann je dem Inhalt deines Schreibens dem Anwalt nachhängen.
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kann man machen, bring leider nichts. Hatte es in der Vergangenheit mal mit der Anwaltskammer und auch in einer anderen Sache mit der Steuerberaterkammer versucht. Beides war im Sande verlaufen. "Eine Krähe ... " usw.

Wenn Du viel Zeit Hund Lust hast (auch zum mental Dampf ablassen) mach es, ansonsten lass es sein. Ergebnis wird: 0 (in Worten: null) sein.
Konzentriere dich besser auf die wichtigen und schönen Dinge in Deinem Leben.
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Nach dem die jugendamttruala den ersten umgangs Besprechung s Termin so wie er bei Gericht besprochen, Anfang Dezember ausfielen ließ, kam er zwischenzeitlich doch noch zustande. Anfang Januar findet endlich wieder Umgang statt...nach 5 Monate des Wartens... alle 2-3 Wochen wie vereinbart für 2 Std.
Ex versuchte bei dem Termin sogar das er nur einmal im monat stattfindet soll so wie sie es bei Gericht beantragt hatte Wink

Jetzt mit dem neuen teuren Anwalt erst mal wieder aufs Strafverfahren konzentrieren ...
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Gut das du überhaupt Umgang hast - es ist allerdings viel zu wenig um überhaupt eine Beziehung und geschweige denn Bindung aufzubauen / aufrecht zu erhalten. In dem Zusammenhang auch mit der Bindungstheorie auseinandersetzen und wenn du sonst Langeweile hast ins Familienrecht einlesen. Ich gebe gerne Empfehlungen für Bücher.

Nicht mehr gegen die Ex „ledern“ auch keine Streiterei per WhatsApp und Co das fällt alles auf dich zurück, sie wird allen Beteiligten selbst zeigen wie sie drauf ist. Dein Ziel muss erweiterter Umgang sein - auf lange Sicht.
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Ä
stayFather87 dateline='[url=tel:1671740225' schrieb: 1671740225[/url]']
Gut das du überhaupt Umgang hast - es ist allerdings viel zu wenig um überhaupt eine Beziehung und geschweige denn Bindung aufzubauen / aufrecht zu erhalten. In dem Zusammenhang auch mit der Bindungstheorie auseinandersetzen und wenn du sonst Langeweile hast ins Familienrecht einlesen. Ich gebe gerne Empfehlungen für Bücher.

Nicht mehr gegen die Ex „ledern“ auch keine Streiterei per WhatsApp und Co das fällt alles auf dich zurück, sie wird allen Beteiligten selbst zeigen wie sie drauf ist. Dein Ziel muss erweiterter Umgang sein - auf lange Sicht.

Buchempfehlung bitte hier posten oder privat an mich, vielen Dank!
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There we go:
- Das Recht der elterlichen Sorge (Dagmar Zorn)
- Familienrechtspsychologie (Dettenborn & Walter), EIN MUSS
- Handbuch Elterliche Sorge und Umgang (Prenzlow), super Buch
- Psychologische und sozialpädagogische Grundlagen beim Sorge und Umgangsrecht (Weber, Alberstötter)
- Wechselmodell - Psychologie - Recht - Praxis (Hildegard Sünderhauf), TOP
- Psychologische Gutachten im Familienrecht (Lack, Hammesfahr), TOP

Ich will den Thread nicht sprängen da es nicht direkt zur Topic gehört aber für jeden Vater hier relevant ist - Detailfragen also bitte per PM.
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