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Wenn man nun 312 € (unterste Einkommensstufe und erste Altersstufe) pro Kind zu zahlen hat und "bis 1900 €" verdient, ist man bei 2 Kindern ein Mangelfall. "Mangelfall mit System". Das wird viele "interessante" Beschlussbegründungen geben.
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In der höheren Altersgruppe ist man bei Mindestunterhalt bereits ab 1833 EUR mit EINEM Kind ein Mangelfall. Rechnet man berufsbedingte Aufwendungen und private Altersvorsorge ein, dann schon bei deutlich über 2000 EUR Einkommen.
Durchschnittlich verfügbares Nettoeinkommen pro Kopf 2021 Deutschland: 23.637 Euro, macht 1969,75 EUR pro Monat. Quelle: GfK,
https://www.handelsblatt.com/unternehmen...28226.html
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Ich zahle jetzt 840 Euro Unterhalt für zwei Kinder anstatt 769 Euro. Also 71 Euro mehr. Das ist wohlgemerkt nur der Mindestunterhalt. Und das obwohl ich nicht mehr verdiene.
Die Leistungen vom Jobcenter sind dadurch gleich Mal extrem gestiegen. Nicht zuletzt auch wegen den Regelsatzerhöhungen.
Bzw. politisch korrekt ist, dass die Leistungen vom Jobcenter nur aufgrund der Regelsatzerhöhung gestiegen sind. Jedoch aufgrund des höheren Unterhalts verringert sich das anrechenbare Einkommen, infolge das Jobcenter (vereinfacht gesagt) mehr bezuschussen muss.
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25-01-2023, 17:06
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25-01-2023, 17:17 von NurErzeuger.)
Mein Gehalt hat sich übrigens aufgrund Erhöhung Sozialversicherungsbeiträge um 3 Euro reduziert. Lustig ist das schon, einerseits habe ich dem Jobcenter die Erhöhung des Unterhalts um 71 Euro mitgeteilt und gleichzeitig die Verringerung meines Einkommens. Das ist nunmal die Realität, wie es bei vielen Vätern aussieht.
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Meine Unterhaltszahlungen haben sich seit Januar auf 1656 Euro mtl. erhöht. Also 3x 552 Euro nach Stufe 4 DDT.
Von der Mutti bekomme ich für ein Kind den Betrag, den die Unterhaltsvorschußkasse zahlen würde. Ich habe mal ausgerechnet,
daß ich wieder Aufstocker werden würde, müsste ich allen vier Kindern diesen Betrag zahlen. Dann wäre ich etwa 100 Euro unter
meinem sozialrechtlichen Bedarf (Regelsatz + Miete + Erwerbstätigenfreibetrag). Zzgl. Leistungen für temporäre BG.
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater