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anstehende Scheidung
#1
Guten Tag, 

ich habe den Scheidungsantrag vom Gericht bekommen, nur mit Versorgungsausgleich, keine anderen Anträge. Sie hat Verfahrenskostenhilfe beantragt. Ich bin mit der Scheidung einverstanden, sonst muss ich ja noch mehr Rentenansprüche abgeben. Wir haben zwei Kinder (7+9). 

Wenn ich einfach zustimme und den Versorgungsfragebogen ausfülle, kann doch die Scheidung für mich ohne Anwalt einfach durchlaufen und ich zahle nur die halben Gerichtskosten. Kann ihre Anwältin noch später z. B.  beim eigentlichen Scheidungstermin überraschend Anträge stellen, wo ich dann ohne Anwalt doof dastehe? 

Viele Grüße 
Vater85
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#2
Ja und Nein. Zusätzliche Anträge können im Verfahren immer draufgepackt werden und auch nach der Scheidung kann nochmal irgendein Fass aufgemacht werden, z.B. wieder Unterhalt.

Aber es hindert dich auch niemand daran, dir in diesem Fall einen Anwalt zu nehmen. Wenn du meinst, die Scheidung ist einfach genug, um sie jetzt ohne Anwalt zu absolvieren, dann mach das. Sobald aber strittige Fragen für dich auftreten, brauchst du einen Anwalt. Ohne Anwalt kein Antragsrecht.
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#3
Ah ok, vielen Dank.
Also könnte ich jederzeit noch einen Anwalt nehmen, falls von ihrer Seite doch noch etwas kommt.

Mit den Kindern ist es so, dass PAS durchgeführt wird und ich weder die Kraft, Nerven noch Geld für Umgangsverfahren (durch Gutachten sehr teuer) habe. Danke an dieser Stelle an eure FAQs (loslassen ist schwerer als kämpfen), die haben mir sehr geholfen - auch wenn es schwierig ist diese Realität zu akzeptieren.

Was nicht „geklärt“ ist, ist der gemeinsame PKW als Hausrat (Familienurlaube, -Ausflüge und -Einkäufe). Er ist ca. 3100€ wert und steht bei mir: ich nutze ihn manchmal, sie nicht. Sie besteht drauf, dass er ihr zur Hälfte gehört und sie hat den Zweitschlüssel. Er wurde durch einen gemeinsamen Kredit finanziert. Im Brief, Schein, Versicherung und Kaufvertrag stehe ich alleine drin. Ich habe bei meinem Auszug aus der Ehewohnung nichts vom Hausrat mitgenommen (nur persönliche Sachen), aber es gibt nicht wirklich etwas Wertvolles.
Was passierte mit dem PKW nach der Scheidung rechtlich, wenn wir es vorher nicht geklärt haben?

Viele Grüße
Vater85
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#4
Doch noch Anwalt nehmen geht problemlos. Da gibt es überhaupt keine Beschränkungen. Schliesslich verdient ein Jurist dabei etwas, also keine Grenze Undecided

Kämpfe ja nicht um eine 3100 EUR - Karre oder Hausrat. Das sind kleine Eisen. Was richtig reinhaut ist Unterhalt aller Art, weil er sich aufsummiert. Wenn sie beantragt, dass festgestellt wird dass ihr das Auto zu 50% gehört, dann wird das beschlossen, denn du hast ja keinen Anwalt.

Sag mal, was ist denn da passiert? Kinder 7 und 9, bereits aktive Entfremdung, du keinen Anwalt, was lief denn da schon alles?
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#5
Ich zahle nur für die Kinder Unterhalt - die Berechnung habe ich von einem Anwalt prüfen lassen. Nach Aufforderung ihrer Anwältin habe ich zwei Jugendamtsurkunden dafür erstellen lassen.

Ein Dreiviertel Jahr lang (nach Trennung) waren die Kinder jedes zweite Wochenende bei mir. Dann meinte sie, der Kleine schläft immer schlecht und hat Alpträume nach den Wochenenden bei mir. Ich würde schlecht über sie reden und die Kinder gegen sie manipulieren. Dann waren die Vorwürfe psychische Gewalt und damit Kindeswohlgefährdung und deshalb werden die Kinder nicht mehr zu mir kommen. Bevor die Vorwürfe mir gegenüber angefangen haben, gab es bei der gemeinsamen Urlaubsplanung Uneinigkeit: das könnte der Auslöser gewesen sein. Sie konnte ihren Willen nicht durchsetzen, was ich sonst oft mit mir machen lassen habe.

Laut Internetrechner könnte ich wahrscheinlich PKH mit Ratenrückzahlung bekommen. Es macht doch Sinn dies zu beantragen, denn am Ende zahle ich ja nicht mehr als wenn ich es nicht versuche. Und dass ich 4 Jahre danach Auskunft geben muss weiß ich - aber wenn ich mal mehr Geld haben sollte, zahle ich halt alles zurück und habe ja keinen Nachteil.
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#6
Hallo,

sie lässt mir keine Kopie des Halbjahreszeugnis zukommen (auch nicht eingescannt per Mail: war mein Vorschlag), obwohl es ja mein Recht ist. Kann man auch nichts wirklich machen, außer teuer klagen, oder? 

Wenn ich es langsam allgemein richtig verstehe, gibt es nur zwei Möglichkeiten: entweder man ist erwerbstätig und zahlt brav Unterhalt oder man ist arbeitslos und kann nicht zahlen. 

Ich bin z. Zt. in Krankengeldbezug wegen Depressionen: gibt es etwas zu beachten?
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#7
Ich habe auch erfolglos incl. Gerichtsantrag versucht, die Zeugnisse zu bekommen. Mein Rat: Nicht klagen. Selbst wenn du gewinnst, verlierst du. Dann wird dir die Durchsetzung verweigert. Wenn die Ex nicht will, hast du immer verloren.

Bei mir klappte es dann erstmalig problemlos, als das Kind ein Handy hatte. Ein Foto, abgeschickt, in einer Sekunde hat geklappt, was mir Ex und eine hochbezahlte Juristenriege jahrelang blockiert und versaut haben.

Wenn du Depressionen hast, rate ich dringend zu einem Anwalt, der dich bei der Scheidung vertritt. Du bist vielleicht jetzt aufgrund dieser Krankheit gar nicht in der Lage, selbst aktiv zu handeln und zu verstehen was abläuft. Finanziell kann es sein, dass du gegen die Wand fährst. Wegen Gesundheit weniger verdienen wird man dir als Trick werten, mit dem du dich vom Unterhalt zahlen drücken willst.
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#8
Vielen Dank für deinen Rat. 

Mit dem Handy werde ich dann wenn vorhanden so machen. 

Wie gedacht, nur sie entscheidet was gemacht wird oder nicht. 

Ich zahle den kompletten Unterhalt (100%), trotz Krankengeld. Ich hatte mal gelesen, dass sonst auch mein Selbstbehalt gesenkt werden kann. Am Ende würde es also nichts bringen, ich habe erst gar nichts unternommen.
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#9
Achtung mit Handy bei 7- und 9-jâhrigen. Würde ich heute so nicht mehr machen. Du müsstest das Kind ja soweit bringen, dass es sein Handy auch gegen die Mutter verteidigt. Hier kann die Mutter viele Tricks anwenden. Mein Sohn hatte dann plötzlich ein teures iPhone mit anderer Nummer.

Auch fehlte bei der Mutter die Kontrolle übers Handy. TicToc und Snapchat mit 10 Jahren ohne Kontrolle. Bei mir gab es das Handy nur unter Aufsicht. Mit 12 war dann die Polizei bei ihm wegen Kinderpornografie, weil sie in einer Gruppe Fotos von einem Mädchen hin und herschickten. Glaube nichts nacktes, aber reichte schon.
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#10
Edit: Bei mir war er dann nicht mehr so lang und häufig, dass ich noch etwas kontrollieren hätte können. Fast 1 Jahr war sogar kompletter Stillstand und kein Kontakt.
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#11
Da muss man natürlich aufpassen, danke. 

Ich meinte, wenn vorhanden. D. h. die Mutter muss dann ein Handy für die Kinder akzeptieren (wenn sie das entsprechende Alter haben) und mir dann auch noch die Nummer geben: die nächste Herausforderung wahrscheinlich. Kommt wohl auch darauf an, wie gut die Beziehung zwischen den Kindern und mir dann ist, wie du ja auch schreibst. Sie ist ja jetzt schon dabei, mir die Kinder zu entfremden. Mal sehen wie es weiter geht…
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#12
Heute haben sie spätestens ab weiterführender Schule ein Handy. Die Kontrollmöglichkeiten der Ex sind vorhanden, nehmen aber stetig ab. Die Geräte haben einiges verändert. Früher war totaler Kontaktabbruch Standard, das wird heute durch die Messenger und die Verbreitung der Geräte schon bei Kindern öfter durchbrochen.
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#13
Ah ok, das hört sich ja ganz gut an.
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#14
Ein Kind, das bei mir lebt und worüber ich zumindest einigermaßen Kontrolle habe, muss es sich bis mindestens zum 14ten Lebensjahr gefallen lassen, dass ich kontrolliere, was es auf dem Handy an Apps nutzt und macht. Evtl auch über 14 hinaus... da müsste ich mich erkundigen. Appnutzung kann man mit Steuerungssoftware auch gut einschränken.

Ich würde nicht zu schnell die Flinte ins Korn werfen. 2 Geschwister zu entfremden, ist nicht so einfach wie eins. Wichtig, natürlich bleiben und nicht anfangen dagegen zu kämpfen. Ansonsten geht die Welt auch nicht unter. Wichtig ist, dass es dir gut geht.
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#15
Die Geräte sind einfach zu häufig. Kenne auch Fälle, in denen die verrottete Ex meinte, alles blockieren zu können und das Kind schrieb übers Smartphone eines Klassenkameraden mit seinem Vater. Oder hatte heimlich ein Altgerät von jemand, ohne SIM, aber über ein öffentliches WLAN. Es gibt alle Varianten. Das ist wie ein Sieb, man kann was zurückhalten als böse Ex, aber es fliesst doch durch.
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#16
Freilich. Allerdings ein Kind, das so viel Erfindungsgeist besitzt, muss doch einfach nur mit dem Vater mitgehen, wenn er es abholt, beispielweise von der Schule. Wenn ich überlege, wie behindert sich da mein Sohn oft anstellte... da werde ich heute noch grantig. Auf der anderen Seite muss man positiv erwähnen, dass er noch unter einem Jahr war, als die Beziehung endete. Heute mit 14 sagt er immer noch Papa zu mir und dass er mich lieb hat. Bei so jungen Kindern ist es besonders schwer überhaupt Kontakt zu halten. Letztens rief mich der Rotzlöffel :-) um 22:30 an, dass ich ihn doch bitte von seiner Freundin abhole, denn seine Mutter schlief schon. Klar sagte ich, dass ich das kein zweites Mal um die Zeit mache, aber er weiß auch, dass ich ihn nicht auf der Straße stehen lassen. Ist mir lieber wie bei Fremden mitfahren, etc. Seiner Mutter ist das dann doch eher egal, wie er nach Hause kommt.
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#17
Tippen auf einem Smartphone ist wesentlich niederschwelliger für ein Schulkind wie nach der Schule gegen den Willen der Mutter nicht nach Hause zu fahren, sondern zum Vater.
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#18
Es wird Zeit, dass das Familienrecht dieses Diktat der Mütter aufbricht und die psychische Gesundheit der Kinder im Blick behält. Dazu gehören aber auch mutige Väter die transparent sowie neutral - ohne Streitlust - die Situation schildern können. Hier und da gibt’s gute Ansätze in einigen OLG Bezirken, es ändert sich allmählich. Aus meiner Sicht sind viele Anwälte ein großes Problem für Trennungsfamilien, diese befeuern Streit und trennen Kinder von ihren Eltern.
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#19
„Wichtig, natürlich bleiben und nicht anfangen dagegen zu kämpfen. Ansonsten geht die Welt auch nicht unter. Wichtig ist, dass es dir gut geht.
[/quote]“

@NurErzeuger: ja, es hilft niemandem wenn ich krank bin.
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#20
Es gibt noch niedrigschwelligere Angebote, die du ohne ein Vermögen zu zahlen nutzen kannst. Beratung beim Jugendamt zum Beispiel ist kostenlos.
Ich würde an deiner Stelle immer wieder auf sie zukommen und versuchen, nach einer gemeinsamen Lösung für den Kontakt zu den Kindern zu suchen. Angebote am besten immer schriftlich, per Mail oder WhatsApp. Dann kannst du vor Gericht zeigen, dass du an Kompromissen und Kommunikation interessiert warst und sie alles abgeblockt hat. Das macht es schwerer, dich als Buhmann dastehen zu lassen.

Wo ich allerdings wirklich vorsichtig wäre, ist die Kinder mit reinzuziehen. Ich weiß, es muss unglaublich weh tun zu sehen, wie sie von ihr manipuliert werden. Aber wenn du genauso gegen deine Ex redest, instrumentalisiert ihr beide die Kinder zum Spielball. Das tut so einer kleinen Kinderseele einfach nur weh, ich spreche da leider aus Erfahrung. Also wenn es ein Handy gibt, dann in Absprache mit ihr, nicht nach dem Motto "Aber sag deiner Mama nichts davon."

Und vielleicht noch ein kleiner Trost: In meinem Bekanntenkreis gibt es einen sehr ähnlichen Fall. Sie mit einer Armada von Anwälten, wollte ihn finanziell ausnehmen und das Kind vorenthalten. Hat auch eine Weile lang funktioniert. Inzwischen ist der Sohn 14 und merkt, wie seine Mutter ihn manipulieren will und wie viele Lügen bei der Scheidung im Spiel waren. Hat selbst wieder den Kontakt zum Vater gesucht, ist wieder jedes zweite Wochenende bei ihm, sie fahren zusammen in den Urlaub und unternehmen auch unter der Woche manchmal was. Es wird besser, halte durch!
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#21
Vielen Dank Marlou. 

Mit dem Jugendamt weiß ich nicht so genau - habe viel nicht so Gutes gehört und gelesen. Aber verstehe die "Strategie". 

Ich weiß, dass ich die Kinder nicht mit reinziehen soll - und kann dem auch widerstehen, obwohl es manchmal schwierig ist. 
Nein, es gibt kein Handy. Da muss ich warten bis die KM dies den Kindern erlaubt. 

Das mit dem Abwarten bis die Kinder älter sind habe ich auch schon paarmal gelesen, danke. Manchmal gibt es dann wieder Kontakt und manchmal halt gar nicht mehr.
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#22
(19-02-2023, 17:24)Vater85 schrieb: Das mit dem Abwarten bis die Kinder älter sind habe ich auch schon paarmal gelesen, danke. Manchmal gibt es dann wieder Kontakt und manchmal halt gar nicht mehr.

Die Wahrheit ist eher gar nicht mehr. Erst nachdem mein Vater gestorben war, kam es mir in den Sinn ihn gern kennenlernen zu wollen. Und ob das noch eine Beziehung geworden wäre, wer weiß. Heute tut es mir schon unendlich leid, meinen Vater eigentlich nie wirklich kennengelernt zu haben. An wenige Ereignisse als kleines Kind erinnere ich mich... aber nicht mehr viel. An was ich mich deutlich erinnere, ist, dass er sehr ruhig war. Aggressiv habe ich ihn nie erlebt, obwohl man versucht hat mir das einzureden. Er war bemüht um mich, allerdings zu guter Letzt machte ihm eine Gutachterin den Garaus. Auch wollte meine Mutter nicht, dass ich mit ihm mitgehe. Dann hat er vermutlich selbst einen Strich gezogen. Er war ein sehr erfolgreicher Mensch, der sich mehrere Jahrzehnte nebenberuflich um eine ganze Gemeinde gekümmert hatte. Jedenfalls war er beliebt und kann so schlimm nicht gewesen sein, wenn so viele Menschen über 20 Jahre hinweg immer wieder dieselbe Wahlentscheidung treffen.

Also entweder entscheidet man sich den Kontakt nicht abbrechen zu lassen, oder er bricht eben logischerweise ab. Mein heute 14-jähriger Sohn sagt zwar Papa zu mir, uvm. Die Beziehung ist allerdings trotzdem tot, weil er nicht wirklich Interesse daran hat mich regelmäßig zu sehen. Alles andere ist wichtiger und ich siedle ganz hinten an letzter Stelle. So ist es eben.
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#23
Danke für deine Erfahrungen. 
Schade, dass es bei dir so gelaufen ist. Ich hatte zwar Vater und Mutter, war aber trotzdem nicht schön. Mutter krank, Vater „immer“ bei der Arbeit und nach Feierabend genervt/gestresst. Er war nicht da für seine Kinder, höchstens zum meckern/kritisieren. Und die Mutter mit ihrer Krankheit beschäftigt - brauchte eher selber Hilfe. So ist das. 

Die KM hat wohl entschieden, den Kontakt zwischen mir und den Kindern so gering wie möglich zu halten bzw. auf 0 zu bringen/zu vergiften (PAS). Wie ich hier gelesen habe, bringt mir ein gerichtlich erkämpfter Umgang wenig bis gar nichts, wenn sie es nicht will und den Umgang boykottiert bzw. wieder falsche Behauptungen aufstellt. Und unter den Verfahren/Gutachten usw. leiden die Kinder und ich ja auch. Und ich darf dann fleißig zahlen - alles für nichts evtl.
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#24
Ich hatte das Wechselmodell beantragt, wurde natürlich abgelehnt, habe pleite gemacht und nicht gezahlt. Die Schulden interessieren mich nicht die Bohne.
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#25
Wie diese Option funktioniert und was einen erwartet weiß ich nicht so genau. 
Gibt es einen Link wo das genauer erläutert wird?
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