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Wie die Helferbranche einen Vater entsorgt
Du liegst falsch. Eine eben erst stattgefunden Inobhutnahme ist keineswegs ein Wechsel des gewöhnlichen Aufenthalts.
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Ich wuerde da einfach morgen mal bei der SB des Jugendamtes nachfragen. Ueberhaupt wuerde ich versuchen die "in Verantwortung" zu nehmen und um Rat fragen. Erstmal fuehlen die sich dadurch gut und zweitens zeigt das was fuer ein verantwortungsvoller und kooperativer Vater Du doch bist. Im Augenblick MUSST Du Dich unbedingt mit denen gutstellen.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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Von außen betrachtet läuft alles sehr gut, das Kind hat sich endgültig gegen die Bindungsintoleranz der Mutter gestellt. Sei ruhig und besonnen, versuche mit der Helferindustrie zu kooperieren, vielleicht werden sie sogar bei einem Antrag aufs Sorgerecht unterstützen, wohlwollend handeln aber auch signalisieren das du bereit bist.
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(03-10-2023, 12:15)Alles-durch schrieb: Jetzt habe ich gerade eine Nachricht von der Ex.
Kind befindet sich in vorläufiger inobhutnahme durch das Jugendamt. Umgang kann nicht stattfinden. Mehr weiß ich nicht. Weder seit wann oder warum.

Was mache ich den jetzt?

habe ich dir das nicht angekündigt?

Um überhaupt etwas unternehmen zu können, brauchst du das Sorgerecht. Zuerst. Und das Aufenthaltsbestimmungsrecht hinterher.

Ich würde an deiner Stelle versuchen, die Situation zu deinem Vorteil zu nutzen. Antrag stellen auf Zuerkennung des Sorgerechts, notfalls per einstweiliger Anordnung. Mit dem Verweis auf das zerrüttete Verhältnis zwischen Kind und Mutter den Antrag auf Aufenthaltsbestimmungsrecht gleich hinterher.

Sperrt sich das Gericht, bist du raus. So wie jetzt schon.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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Bei letzten Gerichtstermin haben sie ihm das Sorgerecht entzogen. Vermutlich ist derselbe Richter wieder zuständig. Es reicht nicht, Mutter-Kind-Streit aufzuführen, man muss vielmehr begründen warum es für das Kindeswohl unerlässlich ist, wenn der Vater wieder das gemeinsame Sorgerecht bekommt. Die Gründe, wieso es entzogen wurde stehen ja auch noch da. Das Sorgerecht ist das Recht, gemeinsam zu entscheiden. Gehen denn jetzt plötzlich gemeinsame Entscheidungen? Sieht für mich nicht so aus. Und die Schwelle für eine EA ist sogar noch höher. Du wirst dastehen, wie ein Vater der zu Recht das Sorgerecht entzogen bekam und jetzt bei der allerersten Gelegenheit versucht, alles umzudrehen und die Mutter komplett hinauszukegeln, als Rache.
Das ist ein Weg, um viel Aufwand viel zu verpulvern, zugunsten sehr geringen Aussichten.

Das Jugendamt hat gerade mittels der Herausnahme das Heft in der Hand. Dort spielt jetzt die Musik. Nachfragen, bereitstehen, mit Kind telefonieren, nichts tun das einer späteren Veränderung der sorgerechtlichen Situation entgegensteht.
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Es gibt einen neuen Richter. SO-Entzug war eine andrer Richter. 

Die Informationen tröppeln rein. Bei jedem Gespräch kommt etwas mehr raus.

Das Jugendamt hat die Inobhutnahme nicht angeordnet. Es war der ausdrücklich Wunsch des Kindes.  Ob Gewalt im Spiel war, wurde mir nicht verraten. 

Umgang ist nicht möglich. Telefonieren kann ich. Das Kind ist wohl gefasst und kommt mit der Situation klar. 

Es soll ab weitere Gespräche mit JA geben und eine Lösung erarbeitet werden. 


Für jeden Tip und Fahrplan wie es weiter geht bin ich dankbar.
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Telefonieren mit dem Kind: Unbedingt, täglich Abends, aber immer im Hinterkopf halten dass jemand mithört, der dir nicht wohlgesonnen ist und dass das Kind sehr unter Druck ist.

Jugendamt-"Gespräche". Nun ja, die Lösung liegt bereits auf dem Tisch. Vermittle das den zuständigen Damen dort. Möglichst per eMail.
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(04-10-2023, 15:12)p__ schrieb: Jugendamt-"Gespräche". Nun ja, die Lösung liegt bereits auf dem Tisch. Vermittle das den zuständigen Damen dort. Möglichst per eMail.

Die wollen reden! 

Die Lösung der Mutter liegt auch auf dem Tisch. Umgangsausweitung plus Elterngespräche. Plus die falsche Hoffnung auf das Sorgerecht und den Wechsel des Lebensmittelpunktes, damit ich schön artig zustimme und die Zeit gewinnen alles versanden zu lassen. Deshalb habe ich es immer abgelehnt mit folgendem Resultat:

Ich bin uneinsichtig und habe das Wohl des Kindes nicht im Blick.
Wenn ich es an Beispielen erkläre, bin ich im Elternkonflikt gefangen.
Wenn ich es nicht erkläre, dann fehlt mir die Gesprächsbereitschaft. 

Das wird nicht weiter erklärt oder begründet, sondern einfach pauschal behauptet und zu Gericht gegeben. Ich bin dann jedes Mal hinten rüber gefallen, wenn ich das gelesen habe, weil die im Gespräch so unglaublich nett und verständnisvoll waren.


Ich wäre für die richtige Rhetorik und Argumentationsstrategie dankbar, um den Vorschlag der Mutter abzulehnen. Oder ist es ein Diläma aus dem man sowieso nicht raus kommt?
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Aus meiner Sicht hat der Kindeswille in dem Alter entscheidende Bedeutung und das Jugendamt hat sich daran zu orientieren was deine Tochter möchte, nicht was die Mutter für Deals einfädeln möchte.
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(04-10-2023, 16:17)Alles-durch schrieb: Oder ist es ein Diläma aus dem man sowieso nicht raus kommt?

Das weisst du erst hinterher.

Das neue Element an der Sache ist der (hoffentlich) standhafte und eindeutige Wunsch des Kindes, bei dir zu leben. Seinen Wunsch vertrittst du. Der gewöhnliche Aufenthalt bei der Mutter entspricht nicht mehr dem Kindeswohl, weil die Missachtung des Kindeswillens zu Gewalttätigkeiten und psychischen Schäden beim Kind geführt hat. Du bist nicht gegen die Mutter, die weiterhin viel Kontakt zum Kind haben wird, sondern für das Kind und du bestehst auch nicht auf einen dauerhaften Wechsel, sondern zur Beruhigung aller Beteiligten und vor allem der akut Zerwürfnisproduzierenden gegenwärtigen Situation eine dreimonatige Probezeit des Kindes bei dir. Danach hat das Kind vielleicht festgestellt, dass der Alltag auch beim Vater nicht so toll sei und eine andere Regelung kann getroffen werden. Der Wechsel gestalte sich sehr einfach, weil kein Schulwechsel, kein Wechsel der sozialen Umgebung, alles Fusswegentfernung.

Es gibt da keinen Ausweg raus, nur die Probezeit beruhigt die Konflikte. Eine blosse Umgangsausweitung sei eben kein Leben beim Vater und würde die Konflikte nicht auflösen, wenn 25% nicht halfen, werden auch 35% nichts helfen. Dann bietest du noch an, trotz des in diesem Punkt eindeutigen Unterhaltstitels weiterhin Unterhalt zu bezahlen, mindestens bis zum Ende der Probezeit. Am Geld solle nichts scheitern, darum ginge es dir auch nicht, sondern nur um das Kind. Du musst da einfach Kreide fressen.

Frauen sind käuflich. Investiere das. Ein paar Monate mehr sind nichts im Vergleich zur Gesamtsumme, die anfällt wenn das Kind weiterhin bei der Mutter lebt.
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Sag doch du befürwortest den Wunsch deiner Tochter den Lebensmittelpunkt bei dir zu haben, eure gefühlsmäßige Bindung ist sehr eng. Du wirst die Mutter mit einbinden und Umgänge zwischen Tochter und Mutter wohlwollend fördern.
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Ich habe die Elternvereinbarung über den Wechsel des Lebensmittelpunktes zum Jugendamt gegeben und die Umstände erklärt, die dazu geführt haben.

Ich habe dann mündlich nachgefragt, ob die Sachbearbeiterin glaubt, dass das Kind von der Inobhutnahme abrücken wird, wenn die Eltern sich auf das Konzept einer Probezeit einigen. Danach klang es nicht. Ich habe nach Gewaltvorwürfen gefragt, weil die Mutter da bereits vorbelastet ist und ein solches Ereingnis alles verändert. Ich habe kine Auskunft erhalten. Das Jugendamt hat mir empfohlen mein Informationsrecht gegenüber der Mutter auszuüben

Ich vermute, dass es im Haushalt der Mutter zu Gewalt gekommen ist, als es um die Probezeit ging. Das Kind ist dann vermutlich vom Jugendamt, über die Möglichkeit aufgeklärt worden eine Inobhutnahme verlangen zu können. Töchterchen hat diese dann wohl verlangt. Ob es schläge, einsperren oder sonst was war, weiß ich nicht. Es ist aber vermutlich mehr im Spiel, als ein verbaler Streit zwischen Mutter und Tochter. 

Mir wurde vom JA gesagt, dass ich dem Kind die falsche Hoffnung gemacht hätte, dass sie darüber entscheiden könne, wo es lebt. Ich hätte die Elternvereinbarung nicht mit dem Kind ausarbeiten dürfen. Als ich erklärte, dass das durch die Mutter und Gruppentherapeutin innitiiert wurde und ich mit Tatsachen konfrontiert wurde, hieß es, dass sich die Umstände jetzt nicht mehr klären lassen. Mir wurde dann erklärt, dass ein Wechsel des Lebensmittelpunktes sowieso nur über die schrittweise Ausweitung der Umgangszeiten erfolgen könne; also ich die Probezeit vergessen kann. Es klang schwer danach, dass die Gruppentherapeutin (einer sehr bekannten Institution) bereits mit im Spiel ist.

Das Jugendamt teilte mit, dass die Inobhutnahme bis zu 3 Monaten dauern kann. Ich wurde auf das Auskunftsrecht gegenüber der Mutter aufmerksam gemacht. Persönlichen Umgang haben weder Mutter noch Vater, ob und wann dieser stattfindet, wird nächste Woche geklärt. Während der Obhutnahme findet aber in der Regel kein persönlicher Umgang statt. Telefonumgang wird mir 1mal die Woche gewährt. Darüber Hinaus darf das Kind mich anrufen, wenn es dies verlangt. Die Sachbearbeiterin versucht in der nächsten Woche Klärungen vorzunehmen, hat aber den Terminkalender voll.

Mit dem Kind habe ich gesprochen. Es ist in einer intakten Gastfamilie mit Kindern unter gebracht. Es scheint alles ok zu sein, sie ist aber vorsichtig, bei dem was sie sagt und hat mich direkt informiert, dass die mithören.


Ich möchte jetzt die Mutter um Information bitten, um zu erfahren, wie das Kind die Inobhutnahme begründet hat. Insbesondere ob Gewaltvorwürfe bestehen. Die Ex hat mit Sicherheit Ihre Anwältin bereits im Spiel. 

Welche konkreten Fragen sollte ich der Ex stellen? Was muss ich wissen und was darf ich an Auskunft verlangen?
Wie verhalte ich mich der Ex gegenüber in Bezug auf die Elternvereinbarung?

Wie mache ich mit dem Jugendamt und der Tochter weiter?
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Auskunft nach § 1686 BGB. Ist in der Praxis fast nichtexistent und nicht durchzusetzen.
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(05-10-2023, 21:33)p__ schrieb: Auskunft nach § 1686 BGB. Ist in der Praxis fast nichtexistent und nicht durchzusetzen.

Ich erwarte keine Antwort -- zumindest keine ehrliche.
Ich will mir aber die altbekannten Standartausrede ersparen, "Du hast ja nicht gefragt." oder "Du hättest die Mutter statt das Kind fragen müssen." oder "Du wolltest mich nur ausforschen."......

Fragen sollte ich daher schon -- oder?
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Klingt nach Zermürbung des Vaters was das Jugendamt anstellt. Nochmal der Kindeswille ist jetzt von hoher Bedeutung, besonders in dem Alter. Hast du mal darüber nachgedacht mit einem Anwalt die Situation zu besprechen. Kindesanhörung und Gutachten hätten jedenfalls eine Begründung. Also der Antrag hätte Aussicht auf Erfolg, aus meiner Sicht. Sofern die Tochter bei sich bleibt und die Meinung nicht ändert.

Das Jugendamt ist ein Witzverein, in eine fremde Familie können sie das Kind drei Monate stecken aber dem eigenen Vater mutet man eine schrittweise Annäherung zu.
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Ich weiss nicht. Der Verweis der Jugendamtsssachbearbeiterin ist zynisch, so wie der Versuch dich absichtlich in eine Sackgasse zu treiben und zu frustrieren. Vielleicht interpretiere ich auch zuviel hinein.
Wenn du zu Beschlüssen aus Gerichtsverfahren recherchierst, die sich um dieses angebliche Auskunftsrecht drehen, wirds dir jedenfalls höchstens schlecht.

Klar, fragen kannst du. Falls Antworten gegeben werden, werden sie nicht viel wert sein. Am interessantesten sind die Metadaten, die Stimmung der Mutter zu erfahren.

Zitat:Das Jugendamt ist ein Witzverein, in eine fremde Familie können sie das Kind drei Monate stecken aber dem eigenen Vater mutet man eine schrittweise Annäherung zu.

Noch viel schlimmer. Der Vater ist ja in der Nähe, das Kind hätte nicht mal einen Umgebungswechsel gehabt. Das ist alles so abgedreht, Witzverein ja, aber nur sehr schlechte Witze.

Zitat:Mir wurde vom JA gesagt, dass ich dem Kind die falsche Hoffnung gemacht hätte, dass sie darüber entscheiden könne, wo es lebt.

Ach so, du hättest dem Kind sagen sollen, keiner interessiere sich für seine Meinung und seine Wünsche.
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(05-10-2023, 22:26)p__ schrieb: Ich weiss nicht. Der Verweis der Jugendamtsssachbearbeiterin ist zynisch, so wie der Versuch dich absichtlich in eine Sackgasse zu treiben und zu frustrieren. Vielleicht interpretiere ich auch zuviel hinein.

Standart vorgehen.
Der Blick auf die Akte (Umfang) reicht aus, um einen Elternstreit (Kommunikationsmangel) zu erkennen. Wenn dieser behoben ist, dann geht es dem Kind besser -- also Elterngespräche. 

Die wollen die aktuellen Verhältnisse nicht ändern; zumal das Kind bei der Mutter ist (Kind in der gewohnten Umgebung belassen). Der Wunsch des Kindes beim Vater zu leben soll durch mehr Umgangszeit kompensiert werden.

Das ich (wie viele Väter) nicht bereit bin unter der Regide der Mutter Lebenszeit zu investieren (mich am Nasenring durch die Manege ziehen zu lassen, mit dem Kind erpresst zu lassen, etc.) verstehen die nicht.   



Problem:
Jetzt redet das Kind mit und eskaliert es während der Pubertät, die gerade begonnen hat. Das Kind ist anscheinend bei einer sehr guten Bilderbuchfamilie untergebracht. Was ist den der Lerneffekt für das Kind? Läßt sich das Kind in Zukunft noch Vorschriften machen?

Ich frage deshalb, weil mir das Jugendamt bei der Diskussion um die Elternvereinbarung eröffnet hat, dass die mit dem Ende der Inobhutnahme eine permanente Lösung haben wollen (also Akte vom Tisch). Probezeit (für mich) kann ich also vergessen. Da heisst es Vater -- Mutter -- oder Heim, was vermutlich recht unemozional abgewickelt wird.
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Aus meiner Sicht gibts zwei Möglichkeiten für Dich:

1. Schrittweise Erweiterung des Umgangs mit dem JA mit machen, schriftlich aber unbedingt festhalten wann der Hauptwohnsitz beim Vater ist und dann konsequent die Schritte gehen über die Zeit

2. Ein Gerichtsverfahren eröffnen, bei dem die Tochter ihren Willen äußern kann + ggf. Begutachtung, Hauptwohnsitz bei dir und geteiltes Sorgerecht

Bei Schritt 2. wirst du das JA wohlmöglich gegen dich haben.

Bei Schritt 1. ist die schriftliche Fixierung für ein ggf. späteres Gerichtsverfahren wichtig.
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Meiner Meinung nach gibt es zwei Wege. 1. Du spielst das Spiel vom JA halbwegs mit und machst so halbwegs was die wollen und wartest einfach ab was sich ergibt. Viel zu verlieren hast Du nicht. 2. Du versuchst etwas mit Anwalt und Gericht zu erreichen. Mit dem was Dir gesagt, wurde, siehtst Du aber schon wie es so ungefaehr laufen wird.
Die "Mutter" wuerde ich schriftlich um Auskunft bitten und zwar EIN Mal. Glauben wuerde ich der aber nicht viel nur so hast Du - wie schon erkannt -, Deine Pflicht und Schuldigkeit getan.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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Da er ohne Sorgerecht nichts machen kann, wäre eigentlich der Schritt per Gericht zu überprüfen. Das Jugendamt wird dir kein Sorgerecht geben können, die Mutter ist somit immer Aufenthaltsbestimmungsrechtlich in der Machtposition.
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Wenn ich eins gelernt habe, dann, dass bei beiden Wegen das selbe raus kommt.

Das Jugendamt wird jetzt die Schule, die Gruppentherapeutin, Eltern, etc. befragen. Danach wird entschieden, ob das Gericht informiert wird oder eine Rückführung möglich ist.

Wenn ich zu Gericht gehe passiert das selbe. Das Gericht wird auf die Stellungnahme (Recherche) des Jugendamtes warten. Wenn eine Rückführung möglich ist, bin ich der Querolant einer pubertierenden. Wenn die Rückführung nicht möglich ist, bin ich der Stressmaker, weil ich keine einvernehmliche Lösung mit der Gruppentherapeutin + Jugendamt gesucht habe.


Meiner Meinung nach stellt sich eine ganz andere Frage:

Soll ich aktiv auf die Gruppentherapeutin zugehen?
Gefühlt würde ich sagen, dass es dringend ist mit der jetzt zu reden.
Die wird meiner Meinung nach entscheident sein. Zumal es eine anerkannte Institution ist und seit 1 Jahre das Kind betreut. Das Kind äußert sich positiv zu der und wollte, das ich mit der rede. Die letzte Einladung zum Einzepgespräch habe ich abgelehnt, weil ich mit dem Kind eine Lösung hatte.

Okay, die haben das Kind echt veräppelt und falsche Hoffnung gemacht. Und mich auch bei allem ausgeschlossen, aber das kann ich ja zu meinem Vorteil auslegen, indem ich meine Enttäuschung zum Ausdruck bringe und das dann großzügig Verzeihe.
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vom meinem gefühl...ich würde NUR mit dem kind zur grubbenderabeudin....nur so, nix anderes!

sonst spielen die dich gegeneinander aus! alles sackgesichter! linksgrünrotlilafemininversifft!

protokoll sofort nach dem gespräch, drauf warten nicht abwimmeln lassen.

nur so kannst du die packen.

bb
netlover
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Du hast Dir das eigentlich schon selbst beantwortet. Hoer auf Dein Gefuehl wuerde ich sagen. ABER sei nett und diplomatisch. Fress Kreide und vergreiffe Dich blos nicht im Ton! Mach denen keine Vorwuerfe, wenn dann sprich dass Du Dich so oder eben so GEFUEHLT hast und nicht dass sie das und jenes mit Dir gemacht haben.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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Die Therapeutin direkt zu kontaktieren ist sicher vor einer Gerichtsverhandlung anzuraten. Versuche nicht selbst die Spielregeln aufzustellen, sondern arbeite Hand in Hand mit ihr. Frag sie ob es Sinn macht gemeinsam mit dem Kind zu sprechen oder zunächst unter erwachsenen.
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Die Ex hat meine Fragen unbeantwortet gelassen, mir aber Elterngespräche für nächste Woche angeboten. Ob bei einer Beratungsstelle oder zu zweit, hat sie offen gelassen. D.h. entweder will sie mir nichts sagen und macht das zum Schein oder sie ist bereit für einen Deal gegenüber der Tochter.

Ich dachte, dass ich ihr antworte, dass sie in Gesprächen solche Fragen immer unwahr oder unvollständig beantwortet hat, sodass ich heute noch die schriftliche Beantwortung erwarte. Auch um für Gespräche und Erzählungen des Kindes vorbereitet zu sein. Außerdem brauche ich es zur Vorbereitung auf ein Elterngespräch; dass dann nur unter 4 Augen stattfinden kann.

Ich denke, dass die sich bei den Gewaltvorwürfen schwer tut das zu schreiben. Da das Jugendamt sie da beim letzten Mal vor Gericht gedeckt hat
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