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Düsseldorfer Tabelle 2024 - Prognose
#1
Das sie steigt, war so sicher wie das Amen in der Kirche. Die Frage ist nur, wie hoch...

Hier die Prognose:

https://www.buerger-geld.org/news/kindes...e_vignette

Stufe 1 , erste Altersstufe, wäre dann eine Steigerung von 26 €

"Deutschland schafft sich ab" Gab´s da nicht Jemanden, der so was mal schrieb ,-)
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#2
Absurd, einfach nur absurd.. ich habe sie mal an meine unverheirateten männlichen Freunde weitergeleitet.
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#3
Hier, hatten wir schon irgendwo: https://www.presseportal.de/pm/126040/5624160
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#4
https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/33...l?nn=55638

1.  in der ersten Altersstufe (§ 1612a Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) 480 Euro, 2.  in der zweiten Altersstufe (§ 1612a Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) 551 Euro, 3.  in der dritten Altersstufe (§ 1612a Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) 645 Euro.“

dazu fällt mir gerade tatsächlich nicht mehr viel ein!
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#5
Danke. Ist sie endlich draussen. Ist ja gekoppelt an das sächliche Existenzminimum, tatsächlich hat Buschmann da gar keinen Spielraum.
100% sind als 551 EUR, vorher 502 EUR. Das sind ganz exakt die vorhergesagten 10%, wie schon im Sommer aufgrund der neuen Steuerfreibeträge absehbar war.
Jetzt fehlen noch die Selbstbehalte und vielleicht schneiden die Düsseldorfer Kollaborateure die Stufen noch anders zu.
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#6
...und schnüren so oder so dem geschundenen Esel vollends den Hals ab. Die Mangelfälle sind schon seit Januar 2023 sprunghaft angestiegen. Die haarsträubenden Begründungen der Amtsrichterlein, in Bezug auf fiktiven Unterhalt, neuerdings Hinzurechnens des Wohngeldes um Mietpreise künstlich herunter rechnen zu können und den Sätzen, Sie könnten ja dort oder dort noch was dazu verdienen, sollen nun dazu gereichen, den SB , egal wie hoch er ist, noch mehr ad absurdum zu führen und die selbst gemachte Katastrophe zu übertünchen
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#7
Ja, spätestens zum 1.1. 2023 ist es auseinandergeflogen. Nicht nur wegen der satten Steigerungen, sondern vor allem auch wegen der Selbstbehalte. Da ist 2022 der Kessel explodiert und es gab viele Einzelverfahren, in denen die Pflichtigen ihre gestiegenen Wohnkosten geltend machten. 23 sind sie dann endlich auch gestiegen, die Selbstbehalte. Es war nicht mehr zu verhindern. Mal sehen, was jetzt passiert mit den Selbstbehalten.

Die Aufstockerzahlen sind mit den Jahren gesunken, weil der Arbeitsmarkt mehr hergibt, zuletzt 820 000. Allmählich dürfte nicht mehr geringer Lohn der Hauptgrund sein, um aufstocken zu können, sondern hoher Unterhalt bei normalem Lohn. Allerdings sollten noch mehr pflichtige Aufstocker auf die Idee kommen, auch ihre Arbeitszeit etwas herabzusetzen. Finanziell dasselbe, der Staat stockt dann halt mehr auf und man kann sich mehr um die Kinder kümmern.
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#8
Dann müsste der Selbstbehalt auf1500€ angehoben werden und die ersten Einkommensstufe dürfte erst bei 2600€ anfangen. Aber mit Mathe haben es die Juristen nicht so. Spannung steigt.
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#9
Der Mindestunterhalt ist ja ans steuerliche sächliche Existenzminimum gebunden. Selbstbehalte sind an gar nichts gebunden, freie Entscheidung der Düsseldorfer Täter. Deshalb schon in der Vergangenheit auseinanderfallende Entwicklungen bei Selbstbehalt und Unterhalt.
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#10
https://www.presseportal.de/pm/126040/5344804
https://www.presseportal.de/pm/126040/5656241
Hier nochmal was vom Isuv
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#11
Die erste Doofe Tabelle
https://www.dfgt.de/index.php?did=171
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#12
Dass Mindestunterhalt mit Inflation steigt, ist verständlich. Aber warum steigt der Unterhalt in allen anderen Gehaltsstufen, ohne dass die Gehaltsstufen selbst angepasst werden?
Gibt es dafür irgendeine logische Begründung?
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#13
Das frag ich mich auch! Aber die Düsseldorfer Täter machen was sie wollen.

https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...?tid=13450
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#14
(09-12-2023, 14:51)Apfelmuss schrieb: Aber warum steigt der Unterhalt in allen anderen Gehaltsstufen, ohne dass die Gehaltsstufen selbst angepasst werden?

Diese verlinkte "Düsseldorfer Tabelle 2024" ist nur ein Klickköder. Das ist nicht die neue Tabelle, sondern nur eine Hochrechnung. Es kann auch passieren, dass die Gehaltsstufen angepasst werden. Die echte Tabelle ist noch nicht draussen. Die Roben sind gerade auf ihrer vierwöchigen Tagung in St. Moritz, wo sie 25% mehr Besoldung, 10 000 neue Richterstellen und eine strafbewehrte Verbeugungspflicht vor ihnen fordern.
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#15
Sie ist raus
https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos..._-2024.pdf
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#16
Nett. Wie die sich winden, das nicht vorhandene Geld zu verteilen :-) Bemerkenswerkt:

- Der Unterhalt steigt um 10%, die Selbstbehalte steigen um 7,1% und 5,5%. Die zugestandene Miete steigt um 0% - nix.
- Die erste Einkommensstufe geht jetzt bis zu einem höheren Gehalt, aber die anderen Stufen sind kleiner zugeschnitten. Die Unterhaltserhöhung schlägt also voll bei den meisten Pflichtigen durch.
- extrem stark gestiegen sind die Eigenbedarfe der neuen Ehefrau gegenüber den Exen des Ehemannes. Die ist ganz vorne am Unterhaltstrog :-)

Mit Kindergeld erhalten jetzt sechs Tabelleneinträge minderjähriger Kinder MEHR wie der Selbstbehalt des Pflichtigen beträgt. Das werden jedesmal mehr Tabelleinträge. Schlage vor, das abzukürzen, Selbstbehalt Null, Kinder alles, das wären dann die klaren Verhältnisse, auf die sowieso alles zuläuft.
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#17
Ich selbst sehe die jährlichen Erhöhungen mit großer Besorgnis. Gerade die letzten Jahre ist von Jahr zu Jahr der Unterhalt extrem gestiegen. Selbst muss ich für ein Kind zahlen (13 Jahre alt), dynamischer Titel 100%, befristet auf das 18. Lebensjahr. Vor kurzem ist die Aufforderung zur Neuberechnung der Beistandschaft JA eingeflogen. Ich hab nur auf die neue Tabelle gewartet. Vorteil, 105% ist nicht drin, werden die sicher aber trotzdem wieder versuchen.

Ich frage mich aber jetzt echt mal ganz trocken. Wo soll das denn irgendwann mal enden? Die Gehälter steigen ja nicht im geringsten gegenüber dem Unterhalt. Wenn das so weiter geht zahlt man 1000€ Unterhal in ein paar Jahren. Zum Beginn meiner Unterhaltsverpflichtung waren die Erhöhung 5-15€ aber nun jedesmal ++50€. Das steht doch alles nicht mehr zum Verhältnis.
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#18
Grössere Kinder erhalten jetzt schon einschliesslich Stufe 7 mehr als 1000 EUR. Unterhalt plus halbes Kindergeld. Kinder 6-10 ab Stufe 10.
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#19
Heute morgen im Radio schon in halbstündigem Rhythmus die Meldung über die Erhöhung der DD, damit auch jede Zosse das mit bekommt, die es sonst beim Nägel machen und Instagram gucken vielleicht um ein paar Wochen verpassen könnte. Das gibt ab Januar ein verf.... Blutbad.
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#20
Das ist echt nicht mehr lustig und echt Hart für ALLE die es betrifft.
Ich hab 2019 994€ für 3 ! Kinder 100% Mindestunterhalt überwiesen
Jetzt muss ich 1040€ 100% Mindestunterhalt für 2 ! Kinder zahlen.
Ich darf wohl davon ausgehen, das ich in 3 Jahren für 1 Kind 1000€ zahlen darf ...
Also dauerhaftes leben am Selbstbehalt... echt verrückt.

Sorry aber das Konstrukt ist wirklich weit ab jeglicher Realitäten geworden... Damals bei Erstellung der Titel hieß es, es wird nur alle 2 Jahre mal erhöht. Die letzten Jahre sind wirklich krass.

Und es bekommt doch so gut wie niemand solche Gehaltserhöhungen um dies zu kompensieren...

Wenn es Möglichkeiten gibt, gegen dieses Konstrukt effektiv vorzugehen, lasst es mich wissen. Ich bin dabei. Und ich meine nicht den Suizid..
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#21
Bei Gehaltserhöhungen zeigt sich das Konstruktionsprinzip ganz gut: Es gibt in Deutschland zwei Vektoren, die den Unterhalt hochbringen. Einerseits den Basisbetrag, der so wie jetzt erhöht wurde, dafür wurde vor ein paar Jahren sogar ein Gesetz geschaffen. Damit gehen alle Zahlen in der Tabelle hoch. Andererseits die Einstufung in die Tabelle. Damit werden Lohnerhöhungen weggefressen. Mehr verdient -> höhere Tabellenstufe, nochmal extra mehr Unterhalt.

Problem ist natürlich, dass "mehr verdient" gar nicht mehr ist, sondern weniger. Alle Lohnerhöhungen lagen unter der Inflationsrate. Nicht nur das Geld ist weniger wert geworden, man muss DD auch viel mehr abgeben.

Andere Länder kennen das gar nicht, die haben fixe Prozentsätze vom Nettolohn. Da gibts keine jährlichen neuen Tabellen oder so einen Quatsch, mit dem sich eine Menge gutbezahlter Richterlein in Hinterzimmern beschäftigen. In ist es de facto so, dass sich der Prozentsatz jedes Jahr erhöht. Wohin das führt bzw. schon geführt hat? Juristen können eh nicht rechnen.

Aufstocken, aufstocken, aufstocken. Hat man noch zu viel dafür, hilft Teilzeit. Mehrarbeit bringt ja nichts ein, wozu also.
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#22
Wie sieht das denn aus, wenn man durch die neuen höheren Gehaltsstufen eine Stufe nach unten rutscht?

Also nur mal so als Beispiel: Aktuell Stufe 5 mit 3.200 €. Ab 2024 dann Stufe 4, weil immer noch 3.200 €. Tituliert ist aber Stufe 5 bzw. 120 % vom Mindestunterhalt.

Klar ist, daß ich mehr bezahle. Aber die Frage nach mehr oder viel mehr ist ja trotzdem interessant.
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#23
Bei 10 % Unterschied  darf man wohl wechseln. Übers Gericht leider.
Dann ist der Streitwert   die neue Stufe glaube  ich
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#24
Sämtliche Medien bringen kommentarlos die frohe Nachricht, dass "den Kindern jetzt mehr zusteht". Beispiele:

https://www.wiwo.de/finanzen/steuern-rec...68926.html (von 2022, nur angepasst)
https://www.spiegel.de/panorama/duesseld...19ba70cd7f
https://www.ruhr24.de/nrw/nrw-unterhalt-...25271.html
https://www.n-tv.de/ratgeber/So-viel-Unt...81177.html
https://www.t-online.de/region/duesseldo...lt-zu.html
https://www.buerger-geld.org/news/kindes...gerecht-2/ (enthält auch noch Fehler)
https://www.wz.de/nrw/duesseldorfer-tabe...-103222421
https://www.morgenpost.de/politik/articl...ommen.html
https://www.pnp.de/nachrichten/panorama/...n-14969534
https://www.tagesschau.de/inland/gesells...r-102.html

Leserkommentare sind ausnahmslos abgeschaltet, die möchte man nicht. Die Nachricht wird ansonsten so durchgereicht, das finde ich bemerkenswert, weil die die Medien ansonsten bei jeder Gelegenheit und beim letzten Furz Kommentar mit Nachricht vermischen und dem Leser Tugend, die "richtige" Meinung, die bessere Welt ungefragt reindrücken.

Zugelassene Kommentare hab ich bei der Rheinischen Post gefunden: https://rp-online.de/wirtschaft/finanzen...-103160311

Zarte Kritikanflüge leistet sich nur "Die Sächsische" und verwendet dazu die Pressemeldung des ISUV: https://www.saechsische.de/familie/schei...42091.html
In Sachsen hat die Macht wie in zwei anderen ostdeutschen Bundesländern die Hosen gestrichen voll, dass bei den nächsten Wahlen die Blockflötenparteien und die erlaubte Blockflötenmeinung von den Regierten einen Tritt verpasst bekommen, es ist auffällig wie sich dort auch die Medien voller Schiss winden und wenden.

Der Berufsstand der Ehrlosen schiesst wieder den Vogel ab. Nicht nur im Staat, auch auf den Nachrichtenseiten durchwuchern diese Figuren wie ein bösartiges Krebsgeschwür. Wer nach "Düsseldorfer Tabelle 2024" sucht, bekommt es reingehauen: Anwalt.de spammt alles gnadenlos zu. Juristen dürften mittlerweile nicht mehr Millionen, sondern Milliarden für Suchmaschinenoptimierung und andere Schmiergelder bezahlen, um bei Google News überhaupt und auch noch ganz oben zu erscheinen. Zur neuen Düsseldorfer Tabelle ist jeder dritte Link ein Link zu Anwalt.de. Dabei ist Anwalt.de das, wie es sich nennt: Nur ein Riesenhaufen gieriger Anwälte und kein Nachrichtenmagazin, hat also bei Google news eigentlich überhaupt nichts zu suchen. Die Anwälte reichen auch nur Standardtexte durch, das sind nur billige Köderblogs. Werbeverbot für Anwälte? Ihr Lügner und Trickser.

Da zeigt sich das ganze Elend der Entwicklung im Internet und bei Google. Wer nach juristischen Themen sucht, landet immer bei solchen teuer hochgeputschen Anwaltsseiten, wo ihm dann das Geld abgenommen wird, hochkommerzielle Bezahlangebote präsentiert. Alle echten Hilfen oder echten Blogs werden so lächerlich weit nach unten sortiert oder gar nicht erst aufgeführt, dass sie gar nicht mehr gesehen werden. Eklig, dieser Raub der Ehrlosen in Kombination mit dem schamlosesten aller Monopolisten. Immerhin - sie passen zueinander, diese Müllkippen.
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#25
also ich bekomme andere Ergebnisse präsentiert bei google.

Meine "Top-10" der Suchergebnisse:
- OLG Düsseldorf
- Wirtschaftswoche
- OLG Düsseldorf
- Unterhalt.net
- Kanzlei Hasselbach
- Wolters Kluwer
- Anwalt.de
- Finanztip.de
- Verlag C.H. Beck
- Anwalt.de
- Regionalheute.de
- spiegel.de
- Handelsblatt.de
- datev-magazin.de
- isuv.de
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