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Vorladung wg. § 198 StGB (aus Österreich)
#1
Hallo in die Runde,

jetzt ist es auch bei mir soweit mit einer Anzeige wg. Verletzung der Unterhaltspflicht.
Die Anzeige kommt aus Österreich, entweder von der dort lebenden Mutter oder der dortigen Behörde.

Mitte August muss ich zur Polizei (hier in Deutschland) zur "Beschuldigtenvernehmung".

Ich kann keinen Unterhalt zahlen, verdiene zu wenig und habe deswegen auch schon eine Vermögensauskunft abgegeben.

Ich frage mich jetzt, wie ich mich bei Polizei verhalten soll...
Ist die Vorgehensweise wie beim deutschen § 170?
Soll ich nur Akteneinsicht beantragen und mich sonst nicht zur Sache äußern?
Ist die weitere Vorgehensweise wie in der FAQ beschrieben ( Trennungs-FAQ: Finanzielle Probleme aufgrund von Unterhaltszahlungen (trennungsfaq.com) )?
Gibt es Besonderheiten, weil die Anzeige aus Österreich stammt?

Vielen Dank für Eure Hilfe!
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#2
Um diese Fragen zu beantworten, müsste ich selbst recherchieren. Ich kenne den Umgang i.S. Unterhaltspflichtverletzung in Österreich nicht. Vielleicht andere hier ...

Eines kann ich Dir aber mit Bestimmtheit sagen: Man geht in einer Strafsache niemals nimmer net zur Pozilei und macht dort eine Aussage. Auch dann nicht, wenn man sich zu 110% für Unschuldig erklärt und sich also erklären will. Nie macht man das. Ohne Ausnahme. Richtigerweise sagt das auch jeder Strafrechtler.

In Deutschland gibt es einige Beschlussbegründungen , die 99% aller Anzeigen wegen hiesigem § 170 StGB pulverisieren. Trotzdem werden jedes Jahr vor dem Amtsrichterlein dahingehend Väter verurteilt und gehen auch nicht in die Berufung.

Und es gibt Anwälte, die gerade in diesem Themenbereich so einen Mist verzapfen, dass man vom Gerüst springen könnte. Hier reicht nicht eine Meinung. Hier muss man den Richtigen suchen.

Ich rede da aus eigener Erfahrung... Was in de FAQ steht, ist eine Zusammenfassung aus Erlebtem und Beschlussbegründungen. Das stimmt alles zu 100%. Jeder Rechtsverdreher der das irgendwie anders sieht, weil er ja der supi-duuupi Experte ist, sollte gemieden werden.

Im Süden Deutschlands kenne ich einen Anwalt, der mich da mal raus gehauen hat. Das ist lange lange her, aber die Kanzlei gibt es noch. Ob er sein süffisantes Grinsen und seine Energie immer noch hat, weiß ich nicht.

@p: Wir kennen noch den "Camper". Von ihm hatte ich damals die Adresse. Das war auch sein Anwalt.
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#3
Danke für die Hinweise, Nappo!

Dass ich bei der Polizei keine Aussage zur Sache machen werde, hatte ich schon verschiedenen Threads hier entnommen.
Danke trotzdem nochmal für die eindringliche Aufforderung!

Im Schreiben von der Polizei findet sich noch folgender Passus:
"Sollten Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen, bitten wir um Mitteilung."
Das heißt wohl, ich kann dort anrufen, mitteilen, dass ich von diesem Recht Gebrauch machen will und kann die Spritkosten sparen?
Oder ist das irgendeine Falle, die dahinter steckt?
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#4
Nur schriftlich kommunizieren. Und Akteneinsicht beantragen. Wie das in Österreich abläuft, weiss ich nicht.
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#5
Danke, p_!

Ist es richtig, wenn ich nun schon Kontakt mit einem Strafverteidiger aufnehme?
Oder soll ich weitere Mitteilungen vom Staat abwarten?

Ich muss ehrlich sagen, dass ich keine Lust habe, mich mit einem langwierigen Verfahren zu belasten.
Erstens bin ich alleinerziehend (Sohn lebt sich gerade hier ein) und zweitens eh schon hoffnungslos verschuldet.
Solange es nicht ins Gefängnis geht, sollen die Juristen ihre Bettelbriefe schreiben. Kommt auf den Schuldenberg drauf.

Mein Sohn ist wichtig, nicht dieser Familienrecht-Dreck.

Könnt ihr mir sagen, welche Schritte ich mit dieser Einstellung veranlassen sollte?

Tausend Dank!
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#6
So wie ich die Situation bei Dir einschätze, solltest Du jetzt schon den Strafverteidiger auf suchen. Nach dem Termin, solltest du hier kurz einen Abriss des Gesprächs hinterlassen.
Zuerst also um eine Beratung bitten. Auch wenn das separat Geld kostet. Viele Strafverteidiger stehen auch nicht unbedingt auf finanziell eingeschränkte Mandanten. Im Strafrecht wird richtig abgesahnt.
Bei einem schlechten Gefühl, den nächsten auf suchen...

Nicht bei der Polizei anrufen. Wie ´p sagte: Schriftlich. Findest Du früh genug einen Anwalt, macht der das sowieso.

Normalerweise ist mit einer Einstellung des Verfahrens zu rechnen. Aber trotzdem muss da richtig vorgegangen werden. Machst Du nichts und "wartest ab", ist das für den Staatsanwalt ausreichend, weiter "zu ermitteln". Er erhebt einfach eben dann Klage.
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#7
Keine Ahnung, wie das bei einer Anklage aus Österreich läuft. Ob das überhaupt in D verfolgt werden kann. Oder ob du einfach Klagen aus Ö ignorieren kannst. Solange du nicht dort bist jedenfalls.
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#8
Ich werde dann erstmal schriftlich die Aussage verweigern und abwarten, was und ob was kommt.
Und danach gegebenenfalls einen Anwalt einschalten.
Ich halte euch auf dem laufenden.
Danke für die Hilfe bisher!
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#9
Hallo,

wie schon zuvor geschrieben. NUR schriftlich mit dem PR kommunizieren, NIEMALS persönlich dort erscheinen.

Es sind schon Leute einer Vorladung gefolgt, weil Sie nur die Pflichtangaben zur Person machen und die Aussage verweigern wollten; sodann sagte der Polizei-PC, da wäre ja noch etwas anderes ;-)
Ausserdem kann Dir jedes Wort später nachteilig ausgelegt werden. Fazit: Finger weg, nur schreiben!

Antworten musst Du, sonst wird weiter ermittelt und kann dann eng werden.

1. Ich würde denen einen Brief mit Inhalt der Berufung auf das Aussageverweigerungsrechts nach §xxxx schreiben.
2. Es gibt einen Online-Service, dort konnte man sich die Akte für einen kleinen Schein ziehen. Machen, Akte kommen lassen und dann mal sehen, was so drin steht

danach Auswertung. Entweder selber machen (wenn man fit ist) oder zum guten Anwalt gehen; Du benötigst wahrscheinlich jmd. mit guten Kenntnissen der österreichischen Gesetze. Zudem kann man auch recherchieren, ob die Ösi-Gesetzte hier in D vollstreckt werden. Vielleicht hast Du ja mal Glück ;-)
Vielleicht ist die Akte auch sehr dünn und man kann die Motivation des Staatsanwaltes sehen .... und es ausmerkeln. Aber wie gesagt, alles Spekulation. Du musst Dir die Akte kommen lassen.

Je nachdem was so in der Akte ist, kann man aus Kostengründen vielleicht auch ohne Anwalt agieren.
Die guten Anwälte sind ja mittlerweile alle bei 200,00 Euro und mehr pro Stunde (netto) und verlangen VK oder eine größere Abschlagszahlung vorab, bevor sie überhaupt das erste Wort der Akte gelesen haben ....
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