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Es gibt für den Verfahrensbeistand keine Pflicht, irgendjemand anzuhören. Der Richter hat den Termin im Kalender, solange ruht alles in der Akte, keiner prüft vorher ob Person X auch Person Y angehört hat. Es kann höchstens sein, dass am Termin festgestellt wird, dass keiner Ahnung hat weil man allseits eifrig urlaubte und deshalb beschliesst, nichts zu beschliessen, nämlich alles zu verschieben.
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21-08-2024, 13:40
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21-08-2024, 13:41 von NurErzeuger.)
(21-08-2024, 09:33)Waschbär schrieb: Nahende Gerichtsverhandlung
In ein paar Tagen ist (nach aktuellem Stand) der Gerichtstermin.
Vor einiger Zeit wurde ein Verfahrensbeistand bestellt, der aber bislang weder mich noch die Kinder angehört hat. Das wird vor dem Termin auch nicht mehr passieren.
Dachtest Du, dass die hochengagiert sind? Jetzt ist Urlaubszeit... ist doch denen wurst. Das zum Thema Kindeswohl. Wobei eigentlich wär's ja gut, wenn sich das Pa.. erst gar nicht einmischt.
Ich kann dir leider nicht sagen, ob das gut oder schlecht ist. In meinem Fall hatte der Richter der Dame gleich geraten sich nach ihrem Kindesentzug auch brav umzumelden. Weil wäre einfacher... anderes Gericht zuständig, etc. Meine Anwältin kam auch gar nicht zu Wort.
Psychologisch betrachtet sind in derartigen Konstellationen involvierte (Un=Professionalitäten oftmals nicht ganz dicht. Oder sie entwickeln ein LMA-Gefühl.
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Hallo miteinander,
ich gebe mal ein kleines Update.
- Dem Gericht haben mein Anwalt und ich mitgeteilt, dass der Antrag meiner Ex-Frau auf alleiniges ABR abzulehnen ist.
- Es gab noch keine Gerichtsverhandlung. Termin steht derzeit noch keiner fest.
- Meine Ex-Frau hat laut Aussage der Kinder eine neue Wohnung (200 km weiter).
- Ich vermute, dass sie inzwischen ihren Job hier aufgegeben hat.
Ich habe ziemlich Sorge, dass sie bei der nächsten Gelegenheit mit den Kindern einfach umzieht und versucht Fakten zu schaffen. Und das, obwohl die ganze Sache nun schon beim Gericht am laufen ist.
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Termin also gestrichen. Schade, wäre ein sehr guter Zeitpunkt gewesen.
Wenn sie umzieht, kannst du einen Eilantrag probieren. Vorab geht das nicht.
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Mhm, sie zieht ihr Ding durch, ist völlig unbeeindruckt. Was sagt dein Anwalt?
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01-09-2024, 01:18
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01-09-2024, 01:19 von Waschbär.)
Wenn sie umzieht, stellt mein Anwalt den Eilantrag.
Laut seiner Aussage wäre ein Umzug jetzt eher zu ihrem Nachteil, weil das Gerichtsverfahren schon am laufen ist.
@ p:
Warum wäre es aus deiner Sicht ein schöner Termin gewesen?
Dass der Gerichtstermin nach hinten verlegt wird, sehe ich weniger als Nachteil:
Immerhin wird unser großes Kind erst mal hier eingeschult werden.
(Außer, sie haut noch kurz vorher ab, aber das stelle ich mir dann nicht so einfach vor mit An- und Abmeldung... wenige Tage vor der Einschulung.)
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Wenn die Gutste einfach mit den Kindern umzieht, wird das keinerlei ernste Konsequenzen haben. Mehr als eine Ermahnung gibt es dafuer in der Regel nicht. Frauen haben was das betrifft Narrenfreiheit. Das wird ihre Anwaelten dann schon so hinbiegen. Ich wuerde an Deiner Stelle zusehen, dass das nicht passiert. Egal wie Du das machst.
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(01-09-2024, 01:49)kay schrieb: Wenn die Gutste einfach mit den Kindern umzieht, wird das keinerlei ernste Konsequenzen haben. Mehr als eine Ermahnung gibt es dafuer in der Regel nicht. Frauen haben was das betrifft Narrenfreiheit. Das wird ihre Anwaelten dann schon so hinbiegen. Ich wuerde an Deiner Stelle zusehen, dass das nicht passiert. Egal wie Du das machst.
Das werde ich auch. Aber hat mir jemand einen Rat, wie ich das schaffen kann?
Jugendamt informieren und um Hilfe bitten?
Ich denke an den Kindern "herumzerren" wird schwer? Gibt es andere Möglichkeiten?
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Diese Denkweise ist tief verwurzelt - abwarten, wird schon nichts passieren. Wohnung 200 km weiter ist von Mutti zwar schon gefunden, aber alles im grünen Bereich.
Vielleicht lässt sie die Kinder ja hier. Das wäre ein Glücksfall, aber selten.
Haut sie hingegen wirklich mit den Kindern ab, wird sie kein Richter zurückholen. Meistens gibt's da nicht Mal eine Ermahnung sondern man macht halt nun das beste aus der Situation. Richter: "Die Dame bitte endgültig mit den Kindern am neuen Wohnort anmelden, dann schicken wir die Akten an das dort zuständige Gericht. Umgang legen wir jetzt Mal auf alle 14 Tage fest, weil mehr bei der großen Entfernung ist halt dann doch schwer umsetzbar. Alle einverstanden? Ja, passt beschlossen."
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Hat mir jemand einen Rat, was ich konkret tun kann, damit sie die Kinder nicht ins Auto steckt und wegfährt?
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Diesen Rat hätte gerne jeder Trennungsvater. Wie du dir unschwer denken kannst, ist das einer der zentralen Punkte, die ungelöst sind und immer zum Nachteil des Vaters laufen.
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Die Kinder sind derzeit noch in meiner Obhut.
Ich kann morgen nur zum Jugendamt gehen und die Situation schildern, in der Hoffnung, sie erteilen meiner Frau eine Absage für ihren Plan.
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Das Jugendamt erteilt keine Absagen, sondern gibt maximal lauwarme Ratschläge.
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01-09-2024, 13:53
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01-09-2024, 13:54 von Waschbär.)
Wenn ich die Polizei rufe, wird das wahrscheinlich auch nicht so toll sein. Auch für die Kinder.
Und wenn ich sie einfach weiter in meiner Obhut behalte?
Wir - Vater und Mutter - haben vor einigen Wochen sogar schriftlich vereinbart, dass die Kinder bis zur richterlichen Entscheidung in der Ehewohnung verbleiben.
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Die Polizei macht nichts. Das ist Zivilrecht.
Die Vereinbarung ist gut. Kann dir dann im Eilverfahren sehr helfen. Aber blockiert nicht, dass sie einfach abhaut. In Obhut behalten - ja wenn du das kannst. Wüsste aber nicht, wie man eine Dauerüberwachung machen soll.
Der magische Gewinnertrick ist auch Gewaltschutz. Die Dame provoziert, wird laut, ruft die Polizei und behauptet, du hättest ihr gedroht oder sie angegriffen. Für dich gibts dann eine Wegweisung. Kommst du nach den üblichen zehn Tagen zurück, ist die Wohnung leer und die Kinder weg.
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01-09-2024, 15:43
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01-09-2024, 16:02 von Waschbär.)
(01-09-2024, 15:05)p__ schrieb: Die Polizei macht nichts. Das ist Zivilrecht.
Die Vereinbarung ist gut. Kann dir dann im Eilverfahren sehr helfen. Aber blockiert nicht, dass sie einfach abhaut. In Obhut behalten - ja wenn du das kannst. Wüsste aber nicht, wie man eine Dauerüberwachung machen soll.
Der magische Gewinnertrick ist auch Gewaltschutz. Die Dame provoziert, wird laut, ruft die Polizei und behauptet, du hättest ihr gedroht oder sie angegriffen. Für dich gibts dann eine Wegweisung. Kommst du nach den üblichen zehn Tagen zurück, ist die Wohnung leer und die Kinder weg.
Dauerüberwachung: Naja, ich bin die Woche über zu Hause und muss praktisch das Haus nicht ohne Kinder verlassen.
Wie meinst du, blockiert nicht, wenn sie einfach abhaut?
Ich solle sie also abhauen lassen? Und dann wärs ggf. zu meinem Vorteil?
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(01-09-2024, 15:43)Waschbär schrieb: Wie meinst du, blockiert nicht, wenn sie einfach abhaut?
Für die Einleitung eines Eilverfahrens gibts jetzt noch keine Begründung. Erst, wenn sie wirklich abhaut. Damit ist ein Eilverfahren als Bockade der Kindesmitnahme ungeeignet, denn es kommt erst NACH der Mitnahme. Das Eilverfahren dient dazu, die Mitnahme rückgängig zu machen. Eine gesetzliche "Fusskette", die eine Mitnahme vorab verhindert gibts es für dich nicht.
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Derzeit sind die Kinder noch bei mir.
Ich habe der Mutter gesagt, dass wenn sie sich an unsere Abmachung hält, mit den Kindern NICHT wegzufahren, dann sind sie in wenigen Minuten da.
Aber sie rückt von ihrem Vorhaben eben nicht ab und will partout weg, sobald sie die Kinder hat (hat sie mir so mehrfach angekündigt). Vorwerfen kann man mir (hoffe ich) in dem Fall nicht, dass ich die Kinder grundsätzlich nicht zurückbringen will in die Ehewohnung. Ich will ja, aber sie sagt eben, dann haut sie sofort mit ihnen ab.
Hast du, p__ (oder auch die anderen), Erfahrungen mit solch einem Eilverfahren?
Muss dazu nicht das Kindeswohl gefährdet sein?
Wie lange dauert es, bis die Kinder zurück sind, und erfolgt das dann überhaupt sicher?
Sollte sie abhauen: dann sind die Kinder bei ihr in einer Wohnung, deren Adresse ich nicht kenne; das Kindeswohl wäre aber vermutlich nicht gefährdet?
Sollte ich die Kinder einbehalten: Kann sie ja auch einen Eilantrag stellen, aber das Kindeswohl wäre dann auch nicht gefährdet?
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Hallo,
kannst Du nachweisen dass sie angekuendigt hat mit den Kindern sofort umzuziehen? Falls ja, behalte sie bei Dir und lass die Gutste klagen. Falls nicht, sieh zu dass Du den Nachweis bekommst (Gespraech aufnehmen) und behalte sie bei Dir. Sind die Kinder einmal weg, wird es schwierig sie zurueckzubekommen. Zur Not beschuldigt sie Dich gewalttaetig zu sein und dann ist eh alles aus fuer Dich.
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@kay....gegen diese beschuldigung - des gewaltvorwurfs - hat sich ein freund von mir gewehrt:
1. anzeige wegen verläumndung, übler nachrede
2. es kam tatsächlich zum prozess, die rattin der austrägerin hat alles versucht, um den erzeuger/co-produzenten
schlecht dastehen zu lassen.
3. das wurde von der richterin (!) so in grund und boden argumentiert und eine strafe gg die austrägerin ausgesprochen, weil
beweise nicht vorgelegt, dargelegt etc wurden. sie meinte - brüllen kann jeder mal...
also: auch wenn die austrägerin wegzieht UND die Kinder sind noch an der alten anschrift gemeldet, so ist das FG zuständig,
wo sie zuletzt gemeldet waren. so war es bei mir hier beim FG freising, das sich für zuständig erklärt hatte, als die austrägerin
mit unserer tochter nach münchen zog. die rattin der austrägerin hat zeter und mordio geschriehen, als das FG in MUC ihren
antrag abgelehnt hat und nach freising verwiesen hat.
das müßte eigentlch heute auch noch so sein! da gibt es einen passus im FR, vielleicht kennt P den über die zuständigkeit der
gerichtsbarkeit in so einem fall.
sollte das FG am alten ort den antrag an den neuen wohnort verweisen, so ist das rechtswidrig! sofort beschwerde einlegen!
bb
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So laeuft das in der Regel aber nicht! Normlerweise zieht die "Mutter" einfach um und schafft Tatsachen. Der Vater stellt einen Antrag bei Gericht auf Rueckfuehrung der Kinder. Dies kontert die Gegenanwaeltin der "Mutter" mit Gewaltvorwuerfen. Daraufhin startet die Maschinerie gemaechlichst und es werden irgendwelche Gutachten oder sonst was eingeholt. Das dauert und dauert und dauert. Und letztendlich haben sich die Kinder dann am neuen Wohnsitz eingelebt und sollten aus "Kindeswohlgruenden" nicht erneut umziehen. Der/die/das Richter(in) ist dann den Fall auch los und alle haben gewonnen ausser der Vater und die Kinder. Aber um Vater und Kinder geht es beim Familiengericht auch nie wirklich. Alles dreht sich meistens nur um die Kindesaustraegerin und ihre Beduerfnisse.
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02-09-2024, 14:46
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02-09-2024, 14:47 von NurErzeuger.)
Das Ganze liest sich wie aus einem sehr schlechten Film, ist aber tatsächlich die böse Realität. Wobei es mMn wieder schlimmer geworden ist. Mittlerweile gibt es ja auch psychische Gewalt und sogar finanzielle Gewalt. Das Interesse von einem Familienrichter hier irgendwas zu Gunsten des Vaters zu switchen ist äußerst gering. Kinder sind bei der Mutter, passt doch. Umgang wird es auch geben, also ist doch perfekt. So deren Denkweise. Damit für die Kinder nicht ggf. doch irgendeine Gefahr in Verzug ist, wird ein teures Gutachten gemacht, was aber an der Tatsache, dass die Kinder nun 200 km weiter bei der Mutter leben, gar nichts ändern wird. Da müsste die Mutter schon drogenabhängig sein und selbst dann schickt man lieber eine Haushaltshelferin zur überforderten Kindsmutter als die Kinder zurück zum Vater. Zu meiner Ex wurde dreimal oder sogar viermal immer über einen längeren Zeitraum eine Haushaltshelferin geschickt. Ja ist krank, aber es ist so. Ich hab sogar miterlebt, wie der Richter die Kindsmutter gefragt hab, warum sie sich noch nicht umgemeldet hat. Der Anwalt kam gar nicht zu Wort. Da sieht man auch die Großkotzigkeit mancher Richter, die nicht mal die anwesenden Anwälte für voll nehmen.
Ich finde solche Fälle aber auch so krass. Ich mein, was muss in so einer Mutter vor sich gehen, wenn sie der Meinung ist, die Kinder leben jetzt 200 km weit weg vom Vater mit ihr zusammen besser. Das ist so purer Egoismus. Sie könnte sagen, ok ich trenne mich von dir, aber selbstverständlich bleiben wir ob der Kinder verbunden und ich suche mir in der Nähe eine Wohnung.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02-09-2024, 15:04 von NurErzeuger.)
(02-09-2024, 00:16)Waschbär schrieb: Sollte sie abhauen: dann sind die Kinder bei ihr in einer Wohnung, deren Adresse ich nicht kenne; das Kindeswohl wäre aber vermutlich nicht gefährdet?
Sollte ich die Kinder einbehalten: Kann sie ja auch einen Eilantrag stellen, aber das Kindeswohl wäre dann auch nicht gefährdet?
Das Kindeswohl ist ein dehnbarer Begriff. Generell geht man nicht davon aus, dass das Kindeswohl gefährdet ist, wenn sie bei der Mutter sind. Und erst mal ist die Mutter ja nur weg... evtl. ist sie nur zu ihrer Verwandtschaft gefahren??! Das sind auf den ersten Blick erst mal nur Elternstreitigkeiten.
Nur weil die Kinder bei dir sind, wäre das kein Grund für einen Eilantrag auf ihrer Seite. Mit welcher Begründung? Im Moment wäre es tatsächlich am besten, wenn du eine 24/7-Betreuung der Kinder sicherstellen könntest. Ich kann noch nicht einschätzen, wie krass sie drauf ist. Ich hab auch schon erlebt, dass sich Mütter mit Geld bestechen lassen, der Vater aber dann die Grätsche zwischen Geld ranschaffen und Kinder betreuen nicht mehr geschafft hat. Genauso habe ich erlebt, wie die Mutter einfach dasteht und zu schreiben anfängt und im gleichen Atemzug die Polizei ruft.
Das sind wirklich hoch akute Fälle, in denen vermutlich nur ein guter Anwalt einen Fahrplan hat. Eine Überlegung wäre, dass Du beantragst, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf dich übergeht, und man in diesem Zuge vor Gericht die Sache schildert, der Richter die Mutter belehrt und unter Auflage eines hohen Ordnungsgeldes festlegt, und man sich in Folge einigt, dass die Kinder im paritätischen Wechselmodell betreut werden und ein Verstoß dagegen - e.g., dass die Kindsmutter mit den Kindern einfach wegzieht, den sofortigen Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts für sie zur Folge hätte plus Ordnungsgeld. Aber da muss der Richter mitspielen.
Im Moment siehst Du vermutlich den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr ob der vielen Meinungen. Daher würde ich den Anwalt fragen.
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02-09-2024, 15:30
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02-09-2024, 15:30 von netlover.)
also in meinem fall 2012 war das so, daß die richterin der rattin der austrägerin geschrieben hat:
wenn ein elternteil ohne genehmigung des anderen elterteils, gemeinsame kinder ohne gehnehmigung
des anderen elternteiles an einen anderen ort verbringt, handelt rechtswidrig und eine bindungsintoleranz
wird demnach unterstellt.....bummm.....das wars...dann waren die VPFs noch auf meiner seite - und
gut wars.
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(02-09-2024, 15:30)netlover schrieb: wenn ein elternteil ohne genehmigung des anderen elterteils, gemeinsame kinder ohne gehnehmigung
des anderen elternteiles an einen anderen ort verbringt, handelt rechtswidrig und eine bindungsintoleranz
wird demnach unterstellt..
Klar, normalerweise wäre das Kindesentzug. Aber hat die Richterin dann auch mitgeteilt, was im Falle der Fälle passiert?
Und selbst wenn sie eine Bindungstoleranz unterstellt hätte... was dann? Mit welchen Mitteln hätte sie die Mutter zurück gezwungen?
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