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Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen
Hat denn der Anwalt in deinem Fall keinen Plan? Wofür sind die ständig vor Gericht, wenn sie dann in solch einem Fall nichts kompetentes auf die Beine stellen können.

Daran erkennt man wie willkürlich und unkontrollierbar Familiengerichtssachen sind. Außer beim Unterhalt, da gibt es eine klare Konstante.

Von meinen Anwälten auch immer nur bla bla. Und vor Gericht [Unterschreitung des Mindestniveaus] gehalten. Bloß nicht mit dem Richter verscherzen.
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sie hat mir dann das ABR komplett übertragen. die war knüppelhart die madam.
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Heftig, was sich nun leider ereignete:

Ich liege mit beiden Kindern im Bett. Es ist etwa 21 Uhr.
Kurz vor 22 Uhr klingelt es an der Tür: der Schwiegervater (Opa der Kinder) und seine Geliebte. Die Kinder werden aus dem Haus gerufen und rennen nach draußen.

Schwiegervater, seine Geliebte und die Mutter der Kinder wollen mit den Kindern wegfahren. Wohin, wie lange, fraglich. Kinder sollten um die Uhrzeit schlafen? Nicht wichtig.

Ich sage, dass sie das lassen sollen. Die Kinder werden ins Auto gesetzt, mir der Weg zum Auto versperrt.
Ich schaffe es, zum Glück ohne Gewalt, eines der Kinder zu befreien. Am Kind zerren sie herum, ich ringe mich dennoch durch und flüchte ins Haus, schließe von Innen ab.
Kurze Zeit später fährt das Auto weg.

Nun habe ich zumindest eines von zwei Kindern bei mir behalten können. Videoaufnahmen habe ich zum Glück stellenweise machen können.
Ich hoffe, ihr seid auch der Meinung, dass hier Grenzen überschritten wurden von der Mutter und deren Familie.
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(03-09-2024, 01:59)Waschbär schrieb: Ich hoffe, ihr seid auch der Meinung, dass hier Grenzen überschritten wurden von der Mutter und deren Familie.

Was für eine Frage. Über die richtige Reaktion bei der Aktion gibts verschiedene Ansichten, das beste wäre gewesen die Kinder nicht rauszulassen den den Typen nicht rein. Ist nicht immer zu verhindern, ich weiss.

Wenn das Kind jetzt bei der Mutter ist und die sich totstellt (die häufigste Reaktion), ist es jetzt Zeit für den Eilantrag. Heute noch. Per Anwalt. Keine Zwischenschritte mit Jugendamt.
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Harte Aktion. Hollywoodreif. Bei mir kämen um 22 Uhr unerwünschte Figuren maximal bis an die Haustüre. Es sei denn, die Hunde sind sowieso im Hof ,-) Wer die überwindet, muss an mittlerweile ziemlich finstere 1,98 m vorbei. Klingt unangebracht. Aber die Erfahrungen machen einen zu so was. Nun ist das passiert. Du hast Dich gewehrt. Ein Kind ist noch bei Dir. Gut so!

Warum ich das so schreibe hat seinen Grund. Du erkennst nun selbst, zu was die Gegenseite fähig ist. Im Glossar wird das Buch "Die Kunst des Krieges" empfohlen. Kauf das mal. Es ist immer wieder zu erkennen, dass nahezu alle Väter sich noch einigermaßen sozialisiert verhalten und Rücksicht nehmen. Nicht nur aus der berechtigten Angst heraus, die Kinder dann zu verlieren, sondern auch aus einem schlichten "Das-mach-man-nicht-Motiv" heraus.

Demgegenüber die "Mütter" mit ihrer Entourage. "Kinder gehören zur Mutter"... "Sie sind mir". Daraus werden alle Rechte abgeleitet und das wird auch unterstützt. Diese abendliche Aktion könnte - ich sage bewusst "könnte" - der Mutter auf die Füße fallen. Gleich aus mehreren Gründen.

Es waren "andere" Personen dabei. Hausfriedensbruch. Strafanzeige. Wegnahme der Kinder in dieser Form, würde ich strafrechtlich ebenfalls von einem Advokaten bewerten lassen.
Dann noch die nun erfolgte Trennung der Kinder voneinander, da Du es geschafft hast, eines zu behalten. Jetzt stehen beide Seiten in einem Dilemma. Für die Mutter ist es sogar das Größere.

Sie hat nicht den Maximalerfolg. Sie hat das Ziel nicht erreicht. Was will sie mit einem Kind wegfahren, wenn das andere fehlt? Jetzt muss sie überlegen, was sie als nächstes tut. Automatisch wurde ihr nun der Ball (auch) zugespielt.

Jetzt wäre eine Einschätzung Deines Anwalts wichtig. Hier kommt meines Erachtens nun auch das Strafrecht ins Spiel. Es war noch nichts entschieden in Bezug auf den Aufenthalt der Kinder. Einen Gerichtstermin gab es noch nicht. Hier muss geklärt werden, was auch Dein Anwalt rät. Ist er einer derjenigen - und das sind die Meisten - die überfordert und vollgeladen mit Fällen, üblichen Schwall ins All i.S. Familienrecht leisten, oder ist er einer, dem vor diesem Hintergrund der Kragen platzt....?

Du musst Dir klar darüber sein, dass Du eigentlich ohnehin kaum was zu verlieren hast. Nach dieser Nummer noch falsche Rücksicht walten zu lasten, dafür sehe ich keinen Grund mehr. Die Positionen sind klar. Da gibt´s keinen Zweifel.

Das bei Dir verbliebene Kind muss nun generalüberwacht werden. Wie auch immer. Wenn es sein kann, dass die Mutter es beim Kindergarten oder Schule abgreift, dann melde es ein paar Tage krank. Bring es eventuell in die nächste kinderpsychologische Klinik. Die Nummer gestern kann sich stark auf das Kind ausgewirkt haben. Wenn sich das bemerkbar macht, hast du dazu einen Grund. Es zeigt Deine Fürsorge, manifestiert ein traumatisches Erlebnis und Du bekommst das attestiert. Stell Dir die Frage, was eine Mutter im Rosenkrieg machen würde !

Die säße gerade jetzt bei der Polizei. Heul, schluchz, Stellen Sie sich vor, was mir passiert ist...!

In einem umgekehrten Fall würden Dir die Brocken so was von um die Ohren fliegen.

Der Antrag auf einstweilige Anordnung muss sitzen. Auf das vorhandene Videomaterial muss hingewiesen werden. Die Kinder werden sowieso angehört. Nun, nach dieser Aktion, muss der Antrag in jedem Fall beinhalten, die Zusammenführung der Kinder und das alleinige ABR wegen Kindeswohlgefährdung aufgrund rechtswidriger Wegnahme der Kinder.

Meide das Jugendamt. Die treten im Rahmen des Verfahrens sowieso noch auf den Plan.
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Gut ausformuliert.
Du hast heute ein arbeitsreichen Tag zu absolvieren. Jetzt gilt es.
Was sagte denn der Opa? Wieso wurde eigentlich der Gerichtstermin gestrichen?
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SOFORT Eilantrag und Strafanzeigen einreichen. Keinerlei Ruecksicht auf die Kindesaustraegerin. Du hast nur diese eine Chance und nichts zu verlieren. Wenn Du als Vater sowas gebracht haettest, waerst Du das Aufenthaltsbstimmungrehct auf alle Zeit los.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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Ihr glaubt es nicht, was jetzt noch alles passiert ist.

Ich verbrauchte die Nacht mit dem Kind, das ich schaffte bei mir zu behalten.
Ich richtete soweit alles für den Kiga. Dann kam meine Frau. 
Wollte ins Haus, "Sachen holen". Ich war misstrauisch, lies sie aber sodann rein.
Und wieder ging es los, 10 min später stand ihre Sippe da, vor dem Haus mit Auto und laufendem Motor.

Ich ging mit dem bei mir verbliebenen Kind zum Nachbar, rief die Polizei, die 20 min später kam.

Es sollte eine Lösung gefunden werden. Währenddessen wurde das Kind wider in das Auto gelockt, mit Süßkram und laufendem Kinderfilm.
Ich holte das Kind im Beisein der Polizei zu mir, indem ich sagte, bitte komm zum Papa. 

Im Laufe des Morgens informierte meine Frau offenbar das Jugendamt. Die meinten, wir sollten die Kinder für diese Woche aufteilen.
Jetzt zur Mama 3 Tage, dann 3 Tage zu mir.
Mir war das suspekt, wer garantiert mir, dass die Mutter mir die Kinder denn wieder bringt.
Ich willigte nicht ein. Polizei sagte, dann müssen wir die Situation einfrieren. D. h. ein Kind bleibt bei mir, das andere bei der Mutter, und jeder geht jetzt.


Also: 1 Kind habe ich jetzt. Beiständin ist informiert, meldet sich später. Mein Anwalt ist leider nicht erreichbar (Urlaub).
Das andere Kind ist bei der Mutter.

Macht es jetzt dennoch Sinn, einen Antrag auf Rückführung des zweiten Kindes zu stellen?
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mach hin mann.....du mußt agieren..nicht sie...die austrägerin verhält sich dermaßen bindungsintolerant, daß es eine sau graust...wenn du jetzt richtig deine joker spielst, hast du gewonnen. stelle den antrag und fertig -....mannnnnn...so eine steilvorlage!
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Ich hatte ja auch den Vorschlag gemacht: ein Kind bleibt bei mir, das andere bleibt bei der Mutter.
Mein Vorschlag war also sozusagen das "Einfrieren" der Situation.

Ihr meint, es macht trotzdem Sinn, eine Rückführung des Kindes zu beantragen, das jetzt nicht da ist?
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Ja, klar, aber ganz schnell! Stell den Antrag (zur Not eben mit anderen Anwalt) und zeige die Gutste sowie die Sippschaft an. Die Zeit spielt gegen Dich!
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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Mit dem Eilantrag, kann mir das einer nochmal erklären?
Auf was? Rückführung des Kindes? Herausgabe des Kindes? Festlegung des Wohnorts? Wie genau meint ihr das?


Soweit ich informiert bin, soll in 2 Tagen die Verfahrensbeiständin nach Hause kommen. D. h. die Mutter wäre gezwungen, herzukommen.
Daher bin ich mir unsicher, ob es ungeschickt für mich wäre, wenn ein Eilantrag läuft und sie sowieso nach Hause käme. (?)
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Der Eilantrag muss jetzt raus. Lass dir dabei eventuell von einem anderen Anwalt helfen. Bei der Formulierung, keine Vertretung. Inhalt ist Festlegung des Aufenthalts der Kinder in der angestammten Wohnung (deine Adresse), sofortige Rückführung des gegen jede Vereinbarung unter Missachtung des Kindeswohls (gewalttätige Nacht- und Nebenaktion von beauftragten Dritten) entzogenen Kindes.

Oder lass es einfach. Gib das andere Kind heraus, schliesse die Akte gründlich und vollständig und schreite mit deinem Leben voran.

Du wirst jetzt mit den Dingen im ersten Absatz einige hektische Zeit mit zunehmendem Stress und Frust verbringen weil dir alles andere als alternativlos vorkommt, dann kommen dicke Rechnungen und doch der Abschied von den Kindern, die nächsten 15 Jahre wirst du dir dann wünschen du hättest Absatz 2 gewählt.
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(03-09-2024, 13:46)Waschbär schrieb: Ich hatte ja auch den Vorschlag gemacht: ein Kind bleibt bei mir, das andere bleibt bei der Mutter.

Kinder sind kein Spielball - eins bei dir, das andere bei mir. Vllt. brauchen sich die Kinder in der jetzigen Situation als Geschwister auch umso mehr, da die Eltern hohl drehen.

Deine Ex scheint richtig fies drauf zu sein, Du reagierst halt aus Angst heraus. Insofern ist dein Vorschlag schon verständlich. Die Devise sollte aber lauten, dass beide Kinder bei dir bleiben.
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(03-09-2024, 14:28)Waschbär schrieb: Mit dem Eilantrag, kann mir das einer nochmal erklären?
Auf was? Rückführung des Kindes? Herausgabe des Kindes? Festlegung des Wohnorts? Wie genau meint ihr das?

Ich schildere mal, wie es jetzt eine Kindsmutter gemacht hätte, so wie ich sie kenne. 

In dem Moment, wo nachts irgendwelche mistigen Gestalten vor der Türe stehen, Türe verschlossen und Polizei gerufen, parallel dazu für dich den Krankenwagen. Sofort für die nächsten 10 Tage Hausverbot erteilt, infolge die beteiligten Gestalten von der Polizei was unterschreiben hätten müssen, dass sie sich fernzuhalten haben ansonsten wandern sie ein. Anschließend sofort den Anwalt kontaktieren und ein Gewaltschutzverfahren initiieren, etc. Dann haben die Gestalten vor der Tür halt randaliert und den Kindern Angst gemacht. Dann sofort Zuweisung der Ehewohnung, etc. Scheidung eingereicht, ABR beantragt, etc. Und schon hätte ein Vater für die nächsten 10 Tage seine Kinder nicht mehr gesehen, das garantiere ich dir. 

Da Du das nicht gemacht hast, fehlt dir jetzt jegliche Beweismöglichkeit. Es bringt dir eigentlich gar nichts sondern man wird dir eher unterstellen das andere Kind nicht zur Mutter zu lassen. Tja, hier hast du mal wieder zu männlich reagiert, nämlich aufrichtig und deeskalierend. Allerdings in dieser Situation völlig verkehrt. Denn da musst du mistig, ängstlich, panisch, dreckig, unfair reagieren.
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Leider kann ich dir aber nicht sagen, wie die Polizei bei einem Mann als Opfer reagiert. Wahrscheinlich wird man die Situation anders wie bei einer Frau nur herunterspielen. Nach dem Motto "hab dich nicht so". Wäre die Mutter dabei gestanden, könnte ich mir sogar vorstellen, dass die Polizei rotzfrech dir ggü. die Herausgabe der Kinder verlangt, damit sie anschließend die Kinder heroisch der Mutter übergeben können.
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Ja, ich wollte gestern nicht die Polizei rufen, da ich Sorge hatte, die sagen evtl. geben Sie der Mutter die Kinder.

Ich habe beim Anwalt angefragt, ob wir jetzt den Eilantrag aufs ABR stellen sollen.
Ihr seid ja überwiegend der Meinung "ja, sofort".
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Ich würde parallel schon noch eine Anzeige bei der Polizei stellen. Der Mann hat dir gestern ja ein Kind weggenommen.
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Die meinem Artikel folgenden Beiträge von Dir, zeigen mir, dass Du Angst hast. Verständlich. Du bist gelähmt von der Dreistheit dieser Sippe. Beim Lesen des "neuerlichen Vorfalles" dachte ich dauernd "Jetzt hat sie das zweite Kind auch,...." Du hast dich gewehrt nach Deinen Möglichkeiten. Bist zum Nachbar gegangen. hast die Polizei gerufen und tatsächlich haben die "weise" reagiert.

Noch eine solche Chance bekommst Du nicht! Ist ja mal wieder klar, dass der Anwalt im Urlaub ist. Immer wenn man diese Spitzbuben braucht. Du kannst auch eine Anzeige formulieren und versenden. Du kannst auch zur Polizei gehen. Mach sie. Wann kommt der Anwalt wieder? Sonst geh halt schnell zu einem Anderen. Oben, so wie z.B. ´p schrieb.

Auch wenn du jetzt gegen Dich gehen musst, musst Du jetzt Maßnahmen ergreifen. Das Kind in den Kiga bringen, ist eine aktuell gefährliche Sache. Da kann die Mutter auch aufkreuzen. Auf Beiständin und JA kannst Du Dich nicht verlassen.
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Mein Anwalt kommt erst in 12 Tagen wieder - aber die Kollegin kann übernehmen für Eilverfahren. Sie werde ich morgen anrufen und um Rat bitten.

Nochmal die Lage kurz geschildert.
Ein Kind wurde mir weggenommen. Eines habe ich bei mir.
Die Polizei meinte, sie "frieren" die Situation ein -  ein Kind bei mir, eines bei der Mutter. Ich weiß, das war falsch. Aber immerhin ist ein Kind da.


Wie geht es weiter (außer, dass ich mit dem Anwalt spreche):

Übermorgen kommt die Verfahrensbeiständin nach Hause. D. h. die Mutter muss auch das zweite Kind in den Haushalt bringen. Das wird sie zu 99% tun.
Wie schaffe ich es dann, dass auch beide Kinder erstmal sicher bei mir im Haushalt bleiben?


Bzgl. polizeilichen Anzeigen:

Mein Anwalt (noch 12 Tage im Urlaub) ist auch Fachanwalt für Straftrecht. Ich würde gerne wenn er zurück ist besprechen, welche Anzeigen dann rausgehen.
Die Polizei meinte, ich hätte drei Monate Zeit. Ich hoffe das stimmt, dann habe ich hier keine Eile, oder habe ich hier einen Denkfehler?
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schei ß auf deinen fucking anwalt...du mußt sofort handeln....bist du sonst ein mann? mußt du vor der alten kuschen?
mach hin! tritt ihr in den arsc h!

morgen MJSS der antrag raus - egal wie...lass dich nicht vertrösten...dann gib halt 200 eur für sondertermin aus!

mach hin!

wir wollen morgen vollzug lesen und kein dummes gewäsch wie kann ich das...soll ich das...wenn ich das...fucking hell -
es geht um dich und die kinder - hau die anzeige raus und gut ist!

zefix...!

bb
netlover
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(03-09-2024, 22:07)netlover schrieb: schei ß auf deinen fucking anwalt...du mußt sofort handeln....bist du sonst ein mann? mußt du vor der alten kuschen?
mach hin! tritt ihr in den arsc h!

morgen MJSS der antrag raus - egal wie...lass dich nicht vertrösten...dann gib halt 200 eur für sondertermin aus!

mach hin!

wir wollen morgen vollzug lesen und kein dummes gewäsch wie kann ich das...soll ich das...wenn ich das...fucking hell -
es geht um dich und die kinder - hau die anzeige raus und gut ist!

zefix...!

bb
netlover

Ich möchte auch was machen, um der Mutter mal den Kopf zu waschen. Versteht mich bitte nicht falsch.
Nur möchte ich halt nichts machen, was mir (wenn es ganz doof läuft) doch auf die Füße fallen könnte.

Soll der Eilantrag beinhalten:
a) Herausgabe des Kindes oder
b) Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf mich?



Zu den Anzeigen bei der Polizei:
Ihr meint eine Anzeige wegen "Entziehung Minderjähriger", ist das so richtig?
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geh zu deiner anwaltskanzlei heute noch! sie doch nicht so blöd und eierlos!

der krieg gegen dich hat schon längst begonnen und du wirfst noch wattebällchen
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Meine Holde ist seinerzeit auch in einer Nacht- und Nebelaktion ausgezogen und hat unser Kind einfach mitgenommen. Ich hatte als gemeinsamer Sorgeberechtigter einem Auszug des Kindes nicht zugestimmt und wusste auch nicht wo es ist. Kontaktaufnahme mit de rMutter nicht möglich, da sie mich überall blockierte.

 Also zur Polizei. Ich schilderte einer Beamtin das ganze und wollte die Olle anzeigen. Die Polizistin griff zum Telefonhörer, rief die Olle an und plauderte ein bisschen von Frau zu Frau mit ihr. Ergebnis: Dem Kind ginge es gut, mehr kann sie auch nicht machen. Ich soll zum Jugendamt gehen. Fall erledigt.

Geschwistertrennung wird eigentlich nicht gerne gesehen. Ich vermute bei dir wird es irgendwie so hingebogen, dass beide Geschwister zur Mutti kommen und du ein großzügiges Umgangsrecht bekommst, das von der Mutti mehr oder weniger subtil behindert wird.

Grüße

Lullaby
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Das ist ein formloser Antrag und P hat oben alles geschrieben was Du brauchst. Geh zur zuständigen Rechtsstelle des Amtsgerichtes und mach.

Beschwer Dich bitte nicht, dass das alles anders gekommen ist, wenn Du hier weiter zauderst. Dann verlierst Du sicher. so nur vielleicht.

Oder wenn Du keine Kraft hast und nicht wirklich willst, was völlig ok ist, dann verabschiede Dich von Deiner aktiven Vaterrolle. Denn der Weg braucht Kraft.


Es klingt auch durch, dass Deine Ex ein funktionierendes Netzwerk hat und Du niemanden. Das ist nicht selten, aber auch ein Punkt an dem Du mittelfristig arbeiten solltest.


Viel Glück und Kraft!
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