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Umschulung und Erstausbildung, Mehrbedarf Bürgergeld
#1
Hallo zusammen


ich habe eine Frage zum Kindesunterhalt in meiner konkreten Situation.


Seit der Trennung bezieht der andere Elternteil UVG und ich habe in den letzten drei Jahren mehrere Arbeitgeber in ungelernten Tätigkeiten gehabt und mit Bürgergeld aufgestockt und bislang nach Aufrechnung auch monatlich an das Jugendamt gezahlt. Jetzt ist bei mir vor einem halben Jahr etwas passiert, so dass ich gesundheitlich nicht gearbeitet und außschließlich Bürgergeld bezog, und an das Jugendamt seither 15€ pro Kind gesenkt überweise. Jetzt darf ich aber im Januar 2025 eine Umschulung durch die Arbeitsagentur beginnen, das wäre auch meine Erstausbildung, denn ich habe keine beruflichen Bildungsabschluss, sprich einen IHK-Abschluss gilt es zu ergreifen.. Ich bin auch noch unter 30 Jahre alt und werde von der Arbeitsagentur bekräftigt, auch durch die Schwerbehinderung. Ich hätte auch durch Tipp der SB die Möglichkeit beim Weiterbewilligungsantrag für Bürgergeld einen Mehrbedarf für die Umgangstage mit den Kindern, sprich auch Fahrkarten aufs Dorf und in die Stadt zu erhalten. Das geht auch nur solange der andere Elternteil berufstätig ist und nicht Bürgergeld bezieht.


Jetzt bin ich mir ganz unsicher durch die Recherchen mit Google und finde hierzu nichts.
Lohnt es sich den Mehrbedarf für die Umgangstage zu beantragen? Die Weiterbildungsprämie beträgt monatlich 150€. Ich würde den Betrag an das Jugendamt erhöhen, aber kann das einfach so gemacht werden? Sind der Mehrbedarf für die Kinder und das Weiterbildungsgeld nicht zweckgebunden? Könnte das Jugendamt dann den ganzen Satz erhöhen, dass im Grunde nichts davon bleibt? Also aufs Konto rauf und dann weg? Könnten mir dann wenigstens 50-80€ mehr im Monat für mich übrig bleiben?

Mit einer Erstausbildung gelte ich laut Google eventuell als nicht unterhaltspflichtig, als Bürgergeldempfänger gelte ich als nicht leistungsfähig, die Umschulung erfolgt in Vollzeit und ich sehe die Kinder jedes zweite Wochenende, habe ich da auch eine Erwerbspflicht durch Minijob für das freie Wochenende?


Mit vielen Grüßen und Dank im Voraus
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#2
Erstmal viel Glück, prima dass du noch die Chance bekommst, eine Ausbildung zu absolvieren. Wichtige Frage zunächst: Ist der Unterhalt tituliert, wie hoch der Grad deiner Schwerbehinderung? Das wirkt sich auf eventuell gegen dich ausgesprochene Erwerbspflichten aus. Die Erstausbildung allein schützt dich nicht, da muss auch der Kontext stimmen.

Zu den möglichen Zahlungen der Arbeitsagentur weiss ich nichts, das ist SGB, nicht Unterhaltsrecht.
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#3
Natürlich rentiert sich der Mehrbedarf. Und selbst wenn nur die 49 Euro (49 Euro-Ticket) für den Bus- und Bahnverkehr gezahlt werden. In deinem Fall gibt es vllt. auch Mehrbedarf wegen Behinderung.

Und natürlich bekommst du den auch weitergezahlt, sollte sie irgendwann Bürgergeld beziehen.

Zu unterschätzen sind auch nicht die Freibeträge auf Erwerbseinkommen, sobald du dich wieder in einer Festanstellung bzw. in einer Ausbildung befindest.

Für dich ist nebst dem Mehrbedarf wegen Umgang bereits jetzt interessant auch Regelbedarf für die Kinder zu beantragen und zwar zwecks temporärer Bedarfsgemeinschaft.

Und zahle nicht von allein mehr Unterhalt sondern belasse es bei den 15 Euro pro Kind. Jetzt im Bürgergeldbezug würde ich auch das einstellen. Und danach auch nur, wenn nach Abzug der Freibeträge, etc. noch genug übrigbleibt. Sie bekommt für die Kinder Unterhaltsvorschuss, daran ändern deine gutgemeinten Euros auch nichts.
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#4
Wink 
Unterhalt ist nicht tituliert. Schwerbehindertenausweis ist beantragt und ich weiß nicht wieviele Prozente auf die privat zugezogene Gehbehinderung bekomme.
Ich habe im Supermarkt und Lager gearbeitet und jetzt soll es Richtung Informatik gehen, da freue ich mich trotzallem riesig drauf.


(04-10-2024, 21:11)NurErzeuger schrieb: Und zahle nicht von allein mehr Unterhalt sondern belasse es bei den 15 Euro pro Kind. Jetzt im Bürgergeldbezug würde ich auch das einstellen. Und danach auch nur, wenn nach Abzug der Freibeträge, etc. noch genug übrigbleibt.

Es hieß immer, dass man bei finanziellen Veränderungen mitteilen muss, bzw. schreibt mich das Jugendamt einmal im Jahr an und ich sende sämtliche Unterlagen ein. Das "Problem" könnte sein, dass ich durch temporäre Bedarfsgemeinschaft UND Weiterbildungsprämie netto fast genauso viel Bürgeldbezug haben könnte, als würde ich einer Helfertätigkeit nachgehen, ca. 1500€.
Wie könnte ich da weiter argumentieren, dass mir ein leichtes Plus gelassen wird, ohne gierig oder unverständnisvoll zu klingen? Ich fürchte mich etwas sehr vor dem telefonischen Gespräch mit der SB vom Jugendamt...
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#5
Dann bist du immer noch im Sozialgeldbezug und erwirtschaftest davon selbst nichts. Das ist ok, aber davon kannst du keinen Unterhaltsvorschuss zurückzahlen. Sonst würde das Jobcenter die Unterhaltsvorschusskasse finanzieren.

Du bist nicht gierig, wenn du an deine Existenz denkst.

Ich erkläre es dir noch deutlicher. Stell dir vor, du bekommst anteiligen Regelbedarf für deine Kinder, dann würdest du daraus anteilig Geld an die Unterhaltsvorschusskasse zurückzahlen. Das kann nicht im Sinne deiner Kinder sein oder?
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#6
Also bin ich prinzipiell durch Bürgergeldbezug, so hoch der auch sein darf und seinen Zweck hat, nicht leistungsfähig und muss auch keinen weiteren Posten aufnehmen/bedienen.. ?!

Ich hab da was durcheinander gebracht, die 15€ pro Kind sind eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem JA, weil ich früher nicht ganz nachgekommen bin, die läuft noch bis März 2025.
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#7
Die werden dir immer irgendeine Leistungsfähigkeit unterstellen, das soll aber jetzt nicht dein Problem sein. Du darfst hier nichts durcheinanderbringen.

Dein Bürgergeldbezug wird auch nie so hoch sein, dass du damit irgendwelchen Verpflichtungen nachgehen kannst außer denen, die in deinem Bedarf enthalten sind.

Eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Jugendamt kann man aussetzen, solange man über kein selbst erwirtschaftetes Geld verfügt.

Ich finanziere dein Bürgergeld mit meinen Steuern und möchte bitte, dass du das Geld gerne guten Gewissens für dich und deine Kinder ausgibst und nicht!! fürs Jugendamt. Ich zahle schon genug an Unterhalt und will nicht noch über meine Steuern indirekt in gewisser Weise auch noch Unterhalt bezahlen.
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#8
Hab verstanden Rolleyes
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#9
Wie verhält sich der 170er, wenn man aus gesundheitlichen Gründen eine neue Ausbildung starten möchte?

Liebe Grüße
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#10
(05-10-2024, 13:31)teekommentarratlos schrieb: Hab verstanden Rolleyes

Umgangskosten werden vom Bürgergeldamt berücksichtigt wenn eine schriftliche Vereinbarung besteht .
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