17-02-2025, 23:28
Hallo zusammen,
ich stehe gerade vor einem Problem bezüglich meiner gerichtlich festgelegten Umgangsregelung und würde gerne eure Einschätzung dazu hören.
Laut Gerichtsbeschluss hole ich mein Kind (unter 3 Jahre) freitags um 14 Uhr vom Kindergarten ab und bringe es sonntags um 18 Uhr zurück. Nun ist der Kindergarten diesen Freitag wegen Personalschulungen geschlossen.
Die Kindesmutter teilt mir mit, dass sie das Kind erst um 18 Uhr nach ihrer Arbeit übergeben kann (vermutlich ist das Kind in der Zwischenzeit bei der Oma). Das ist für mich sehr problematisch, da mein Kind bereits um 18:30 Uhr ins Bett muss. Damit würde mir praktisch der komplette Freitag mit meinem Kind verloren gehen.
Die Frage ist nun: Muss ich diese kurzfristige Änderung akzeptieren? Meiner Meinung nach müsste die Kindesmutter eine alternative Übergabe um 14 Uhr organisieren, da dies ja gerichtlich so festgelegt wurde.
Wie seht ihr das? Hat jemand Erfahrung mit einer ähnlichen Situation?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Beste Grüße
VW
ich stehe gerade vor einem Problem bezüglich meiner gerichtlich festgelegten Umgangsregelung und würde gerne eure Einschätzung dazu hören.
Laut Gerichtsbeschluss hole ich mein Kind (unter 3 Jahre) freitags um 14 Uhr vom Kindergarten ab und bringe es sonntags um 18 Uhr zurück. Nun ist der Kindergarten diesen Freitag wegen Personalschulungen geschlossen.
Die Kindesmutter teilt mir mit, dass sie das Kind erst um 18 Uhr nach ihrer Arbeit übergeben kann (vermutlich ist das Kind in der Zwischenzeit bei der Oma). Das ist für mich sehr problematisch, da mein Kind bereits um 18:30 Uhr ins Bett muss. Damit würde mir praktisch der komplette Freitag mit meinem Kind verloren gehen.
Die Frage ist nun: Muss ich diese kurzfristige Änderung akzeptieren? Meiner Meinung nach müsste die Kindesmutter eine alternative Übergabe um 14 Uhr organisieren, da dies ja gerichtlich so festgelegt wurde.
Wie seht ihr das? Hat jemand Erfahrung mit einer ähnlichen Situation?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Beste Grüße
VW