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Umgangszeiten
#1
Hallo zusammen,
ich stehe gerade vor einem Problem bezüglich meiner gerichtlich festgelegten Umgangsregelung und würde gerne eure Einschätzung dazu hören.
Laut Gerichtsbeschluss hole ich mein Kind (unter 3 Jahre) freitags um 14 Uhr vom Kindergarten ab und bringe es sonntags um 18 Uhr zurück. Nun ist der Kindergarten diesen Freitag wegen Personalschulungen geschlossen.
Die Kindesmutter teilt mir mit, dass sie das Kind erst um 18 Uhr nach ihrer Arbeit übergeben kann (vermutlich ist das Kind in der Zwischenzeit bei der Oma). Das ist für mich sehr problematisch, da mein Kind bereits um 18:30 Uhr ins Bett muss. Damit würde mir praktisch der komplette Freitag mit meinem Kind verloren gehen.
Die Frage ist nun: Muss ich diese kurzfristige Änderung akzeptieren? Meiner Meinung nach müsste die Kindesmutter eine alternative Übergabe um 14 Uhr organisieren, da dies ja gerichtlich so festgelegt wurde.
Wie seht ihr das? Hat jemand Erfahrung mit einer ähnlichen Situation?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Beste Grüße

VW
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#2
Du musst nicht, aber dir bleibt gar nichts anderes übrig, es gilt das Recht des Stärkeren. Wenn sie dir das Kind einfach nicht gibt, stehst du vergebens vor der Tür.

Der einzige Weg ist verhandeln. Wenn das Kind bei der Oma ist, dann kanns der Mutter doch egal sein, wenn du es dort um 14 abholst. Bitte sie doch höflich, die üblichen Zeiten zu fahren, du würdest das Kind auch woanders abholen. Wenn sie platt ablehnt - Pech.

In der Theorie kannst du das als Bruch der Umgangsregelung sehen und Ordnungsgeld beantragen. In der Praxis wird der Richter das einfach nicht verhängen. Vielleicht ist es sogar von der Umgangsregelung gedeckt. Möglicherweise stehen ja Ausnahmen drin? Das Recht, 2x jährich was zu verschieben? Flexible Klauseln?
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#3
Mach da blos kein Fass auf! Bitte die Kindbesitzerin hoeflich das Kind irgendwo anders abholen zu koennen wie p schon schrieb. Macht sie das nicht, holst Du Dein Kind eben um 18:00 ab und es geht mal spaeter ins Bett. Das ist dann auch kein Weltuntergang. Gerichtlich da irgendwas zu bewirken ist zwecklos, ganz im Gegenteil. Das wuerde nicht gut fuer Dich ausgehen.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#4
Sehe ich auch so. Mach da nix. Bringt nur mehr Stress und Frust, kostet Nerven, Gesundheit, Zeit und vielleicht - wenn Du die Gerichtskeule schwingst - kostest es Geld für Dich. Einen Erfolg wirst Du wahrscheinlich vor Gericht nicht erzielen; das Prozessrisiko ist relativ hoch.

Halte Dich an die Ratschläge von "p"; vielleicht geht auf dem Verhandlungsweg etwas, einen Versuch ist es Wert.
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#5
Eventuell einfach mal 10 Uhr vorschlagen bei den Großeltern abholen
Und sich dann in der goldenen Mitte treffen
also 14 Uhr
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#6
Danke für die Ratschläge.
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