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23-01-2025, 17:30
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23-01-2025, 17:32 von NurErzeuger.)
(23-01-2025, 16:48)lefthook030 schrieb: Mutter verweigert jetzt natürlich die zugesicherte hälftige Ferienteilung.
Ich erlebe gerade ein Déjà-vu.
(23-01-2025, 16:48)lefthook030 schrieb: Ich hänge wieder weiter im Frauen Beratungsgestell rum und die Mutter kann den Prozess verlangsamen.
Und schon wieder ein Déjà-vu.
(23-01-2025, 16:48)lefthook030 schrieb: Nebenbei kam pünktlich das Schreiben der Beistandschaft zur Zahlung von Unterhaltsrückständen von mehreren tausend €
Jetzt reicht's aber, Du willst mich triggern!!
Hast du meine Ex [Unterschreitung des Mindestniveaus]? Steig aus aus diesem Wahnsinn, bevor du dich kaputtärgerst. Mir fehlen gedanklich ca. 10 Jahre meines Lebens, in der ich wegen dem ganzen Scheiß irgendwie nicht gelebt habe. Wobei ich damals auch resistent war, egal wer mir das empfohlen hat, ich habe weitergemacht. Lass dir da auch ruhig professionell helfen. Ich vermute nämlich, dass du hier genau wie ich Anteile hast, mit denen du dir selbst schadest. Klar investiert man schon mal eine Zeitlang in sowas auch wenn es für einen selbst schädlich ist, aber bei mir waren es 10 Jahre. Richtig wäre gewesen, alles an Hilfe in mich selbst zu stecken. Mach du nicht denselben Fehler.
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Die Beistandschaft meldet sich sowieso und ist ein grundsätzliches Problem des Unterhaltsrechts.
Dass die Mutter etwas Zugesichertes blockiert, war zu erwarten. Deshalb hast du dich ja sofort bei "Erziehungs- und Familienberatung" gemeldet, um diesen Punkt abzuhaken, dort hindurch zu schreiten und dann die Möglichkeit zu haben, erneut eine gerichtliche Regelung zu beantragen. Und da es ja immer so unklar rauskommt: Ich sage "Die Möglichkeit". Ich sage nicht "Danach tust du das".
Der "Richter Unwillig" ist sehr gefährlich, ich halte den für noch gefährlicher wie einen Richter der offen einseitig ist. Gegen den kann man vielleicht noch in einer anderen Instanz etwas machen, aber gegen den Richter, der einfach nicht entscheiden will läuft man wie in eine Teergrube. Zäh, keine Bewegung, kein Ergebnis, man säuft ohne Bewegung ab. Ein tauglicher Anwalt erkennt das und formuliert die Anträge daran angepasst, besteht dann im Verfahren darauf, dass darüber entscheiden wird. Ich fange jetzt nicht an mit den juristischen Details, das wirds sonst wieder das übliche endlose Abschreiten aller Varianten, das dir überhaupt nichts bringt.
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vielleicht ist das die taktik mit der teergrube, nichts entscheiden wollen,
verfahren lange machen, anwälte bekommen geld...vielleicht stecken diese
schwarze raben unter ihrer kutte zusammen...wundern würds mich nicht...
bb
netlover
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Da gibt es keine übergeordneten Beweggründe. Es ist die psychologische Struktur von Familienrichtern zu XX Prozent.
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ich seh es mittlerweile so, dass der jüngere Richter (Ende 30) nochmal die Chance gegeben hat beim nächsten mal zum besser vorbereiteten Rundumschlag auszuholen. Habe die Schachpartie leider meinem unterbezahltem Dr. Anwalt überlassen. Und Herrn Richter mit dem Rest der Damen von Jugendamt, Verfahrensbeiständin und Exe plus Drachen alleine gelassen. Um so wichtiger sind diese Tipps von dir p__ gleich den richtigen Rahmen für einen zügigen Beschluss zu setzen.
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Nehmen wir mal an, es gaebe einen Beschluss. Glaubst Du wirklich dass die Exe sich dann daran halten wuerde? Wohl eher unwahrscheinlich. Insofern wird das solange weitergehen, bis Ihr Euch irgendwie einigt oder die Gutste vom Richter mal so richtige einen vor den Bug geschossen bekommt und danach spurt. Das letzte ist in Deutschland nicht sehr wahrscheinlich es sei denn sie ueberreisst es komplett.
Du kannst Dich auf JAHRELANGEN Kampf einstellen ob nun mit Beschluss oder ohne.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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Es ist soweit. Beratung gescheitert. Ich stelle erneuten Antrag vorm FamG. Mutter und Jugendamt stellen mich als Blockierer da weil ich Urlaubsplänen der Mutter innerhalb meiner Umgangszeit nicht zugesagt habe. Mutter fliegt jetzt ohne meine Zustimmung innerhalb EU für 1 Woche, angeblich Familienreise. Umgangserweiterung wird durch Mutter blockiert, Personalausweis bei Umgängen wird vorenthalten.
Was tun? Einweilige Anordnung Ausreisverbot beim Gericht beantragen obwohl es "noch" keinen Umgangsbeschluss gibt?
Wie erneute Klage begründen? Und Richter Unwillig zum Beschluss bewegen?
Wie immer Danke für euer Feedback
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Soweit ich das überblicke, gibts es überhaupt keine durchsetzbare Umgangsregelung. Das Verfahren ist ohne ein derartiges Ergebnis beendet, nur mit einem Beratungsgebot und diese Beratung ist auch ohne Ergebnis beendet oder offen ohne Erfolgsaussicht. Du hast für den Umgang das Wort "zugesichert" verwendet, aber was heisst das? Auf welcher Grundlage? Was genau und in welcher Form zugesichert?
Die Mutter ist vom Typ "Umgang nach Gutsherrinnen Art". Du bist der räudige Knecht in diesem Spiel. Sie pfeift, du hüpfst. Heute so und morgen so, grad wie es ihr gerade passt. Mit so einer Person hatte ich es auch zu tun, vom ersten Tag an. Und auch mein Richter war ein Richter untätig. Eine absolut beschissene Kombination. Sofern du jetzt nochmal vor Gericht gehen kannst (was ich nicht glaube) und willst, kann ich dir nur raten, auf den Tisch zu hauen, denn du hast absolut nichts zu verlieren. Sprich den Satz "Ich beantrage eine Umgangsregelung gemäss meiner Vorlage" wie ein Papagei, zwinge den Richter über deinen Antrag zu entscheiden.
Ziel ist eine vollstreckbare, möglichst genaue Umgangsregelung. Solange die nicht vorliegt, sind Ereignisse wie der gekürzte Sommerumgang auf unklarer Grundlage keine Mühe wert.
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(07-05-2025, 07:28)lefthook030 schrieb: Es ist soweit. Beratung gescheitert. Ich stelle erneuten Antrag vorm FamG. Mutter und Jugendamt stellen mich als Blockierer da weil ich Urlaubsplänen der Mutter innerhalb meiner Umgangszeit nicht zugesagt habe. Mutter fliegt jetzt ohne meine Zustimmung innerhalb EU für 1 Woche, angeblich Familienreise. Umgangserweiterung wird durch Mutter blockiert, Personalausweis bei Umgängen wird vorenthalten.
Was tun? Einweilige Anordnung Ausreisverbot beim Gericht beantragen obwohl es "noch" keinen Umgangsbeschluss gibt?
Wie erneute Klage begründen? Und Richter Unwillig zum Beschluss bewegen?
Wie immer Danke für euer Feedback
Was tun? Gib auf. Du wirst die nächsten Jahre nur Geld verbrennen und so gut wie nichts erreichen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1
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