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Es geht grad erst los - bitte um Ratschläge !
#76
Okay :-)
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#77
Hey, nur ein kurzer Zwischenbericht: die Vaterschaft anzuerkennen mit Sorgeerklärung erweist sich als gar nicht so einfach. In unserer Gemeinde sind beide Vorgänge verschiedenen Behörden zugeordnet, beide mit Terminvereinbarung und ca 2 Wochen Wartezeit. Von der Sorgeerklärung hat die Sachbearbeiterin DRINGEND abgeraten, das führe nur zu Problemen.
Dann im Nachbarort angerufen, wo für beide Vorgänge das Jugendamt zuständig ist. Die sagten als erstes, dass sie für Einwohner der Nachbargemeinde nicht zuständig seien und diese Beurkundungen übernehmen KÖNNEN aber nicht MÜSSEN.  Auch diese Sachbearbeiterin empfahl enachdrücklich - " auf Basis ihrer 17jährigen Erfahrung" - von der Sorgeerklärung abzusehen. Der erste mögliche Termin fiel überdies in die Urlaubszeit der zuständigen Sachbearbeiterin, die dann wieder betonte, dass ihre Vertetung diese Angelegenheit übernehmen KÖNNE aber nicht MÜSSE. Man wolle zurückrufen, wenn man sich darüber geeinigt habe.
Woraufhin mein Sohn den Beistand des Kindes angerufen und über seine Bemühungen und die Sachlage informiert hat. Der Beistand zeigte sich verständnisvoll (meinem Sohn gegenüber) und hat die Frist zur Anerkennung verlängert, und wollte sich dann bei den Kollegen in unserem Nachbarort melden und die bitten, "ihren Job" zu machen.
Jetzt haben wir endlich einen Termin bekommen.
Bürokratie pur....
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#78
Vaterschaftsanerkennung und Sorheerklärung sind hemacht, wir warten jetzt auf die Reaktion der KM und die Unterhaltsforderungen bzw -berechnungen.

Mein Sohn möchte jetzt so schnell wie möglich eine Umgangsregelung, da die KM sich zuverlässig als unzuverlässig erwiesen hat.

Macht es Sinn, ihr die hier im Portal vorgeschlagene Unterhaltsvereinbarung zu schicken ? Da werden allerdings schon Schulferien berücksichtigt, und das Kind ist ja noch Säugling.

Der Beistand hat uns auch die Adresse der für Umgangsregelungen zuständigen Stelle im Jugendamt geschickt, macht es Sinn, die zu involvieren ?

Und ist es möglich, trotz des Alters schon eine Wochenendregelung zu vereinbaren ? Weil die KM am anderen Ende Deutschlands lebt ? Also 1-2 Wochenenden pro Monat statt 2-3 Stunden pro Woche ?
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#79
Beim Umgang geht man nach Schema F vor - der Dreisprung, wie hier schon oft beschrieben. Aufforderung, Jugendamt, Klage. Die vorgeschlagene Umgangsregelung muss selbstverständlich an die konkrete Situation angepasst werden, sofern es überhaupt sinnvoll, bei einem Baby mit dynamischer Situation eine stark formalisierte Regelung zu verlangen. Auch ein Mittwochnachmittag ist natürlich Quark, wenn das Kind weit weg wohnt. Bei Babys geht man auf "oft und kurz". Was mit der Entfernung kollidiert.
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#80
Nachdem die Vaterschaft jetzt offiziell festgestellt ist, hat uns jetzt auch das JA die Formulare zur Unterhaltsberechnung geschickt. Wir sollen jetzt innerhalb von 14 Tagen Auskunft geben, der erste Termin mit unserem Anwalt ist aber erst in 3 Wochen zur telef Erstberatung. Aktuell nimmt fast keine Kanzlei neue Mandanten auf, mussten wir feststellen.
Angeblich wurden wir zwecks Auskunfterteilung mit einem Schreiben vom 1.7. in Verzug gesetzt - haben wir nie erhalten.
Sie verlangen jetzt Einkommensnachweise ab Januar 2023 bis einschl. Juli 2024.
Ich dachte, normalerweise gilt das Durchschnittseinkommen ab 12 Monate vor bis zur Geburt, das wäre bei uns März bis März ? Können die den Zeitraum willkürlich festlegen? Und wieso werden wir zum 1.7. in Verzug gesetzt,nicht rückwirkend ab Geburt ? Das Job Center hatte uns sogar 6 Wochen vor der Geburt in Verzug gesetzt, wg Betreuungsunterhalt.
Wir können die Abgabefrist tel. oder per Email verlängern lassen. Welche Begründung wäre gut - wir möchten natürlich vorher mit dem Anwalt sprechen.
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#81
Die Frage ist auch, ob die wirklich den Durchschnittsverdienst nehmen. Im vergangenen Jahr hat mein Sohn wg einer Fortbildung sehr wenig verdient, in den letzten 3 Monaten dafür sehr gut. An anderer Stelle im Forum hab ich gelesen, dass das JA dann einfach nur die guten Verdienstmonate als Grundlage nimmt.
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#82
Wenn die Auskunft zurück bis Jan 23 günstiger für ihn ist, soll er die geben. Normalerweise aber nur ein Jahr. Vorzulegen sind Tabellarische Auflistung nebst Belegen.

Jede Unterhaltshöhe ist theoretisch Verhandlungssache. Die Düsseldorfer Tabelle ist kein Gesetz, behaupten die Rechtslügner. In der Praxis ist es freilich so, dass sie gültiger wie das Grundgesetz ist, ausser die finden eine Idee, noch höheren Unterhalt zu verlangen, es gilt immer das Unterhaltsmaximierungsprinzip. Versucht wird so allerhand gegen den Unterhaltspflichtigen, auch der Trick, das nachgewiesene Einkommen einfach mit der Behauptung zu erhöhen, das wäre unüblich niedrig gewesen. Denk dran, dass man nicht verpflichtet ist, bei den Begründungen die volle Wahrheit zu sagen. Man kann also dann auch einfach behaupten, man hätte eben ein wechselndes Einkommen, das sei so im Job begründet. Und eigentlich sei es das letzte Jahr sogar unüblich hoch gewesen. Man verlange, deshalb ein Jahreseinkommen von XX XXX als Grundlage zu nehmen. XX XXX ist niedriger wie das tatsächliche Einkommen. Also einfach in die Gegenrichtung marschieren, Arbeit machen, alles umdrehen.
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#83
Hi, hab mal eine theoretische Frage zur "Erwerbsobliegenheit", hab gelesen, dass die bis zu 48 Wochenstunden verlangen können.
Können die das auch verlangen, wenn man z.b. einen 30 Std Job ausübt und mind 10 Std pro Woche als pflegender Angehöriger die Mutter (Pflegestufe 1 oder 2, steht noch nicht fest) unentgeltlich oder gegen geringe Aufwandsentschädigung pflegt ?
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#84
Der Ainzelfall, der Ainzelfall, huldigt alle dem Ainzelfall. Anders gesagt: Das kommt auf die Laune des Richters an, ob und wenn ja wie viel die Angehörigenpflege wert ist. 48 Wochenstunden Arbeit sind jedoch schwer durchzusetzen, da muss schon noch mehr vorgebracht werden, etwa dass du lange bereits 48 Stunden gearbeitet hast und das also für dich auch weiterhin zumutbar ist.
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#85
Hallo, kann mir jemand sagen, wie man am besten ein Schreiben für das Jugendamt formuliert, dass mein Sohn von meiner Unterstützung lebt ? Muss ich da konkrete Zahlen nennen ? Das Jugendamt glaubt nicht, dass er aktuell kein Einkommen hat.

Er hat seit Januar eine vierjährige Ausbildung angefangen, die eigentlich unterhaltsaussetzend sein sollte, da Erstausbildung.

Dennoch fragt unser Anwalt jetzt nach dem Arbeitsvertrag für den Nebenjob, den der Junge im nächsten Monat neben der schulischen Ausbildung aufnimmt, um seinen Lebensunterhalt zu verdienen. Aber ist das überhaupt nötig ? Mache ich da nicht unnötig die Pferde scheu ? Was er jetzt verdient - während der Ausbildung, geht die doch nichts mehr an, oder doch ?

Das Kind ist im April 2024 geboren, udn da wollen die immer noch das aktuelle Einkommen wissen, um den Unterhalt zu berechnen ?

Wir haben bis jetzt vorgelegt: Fortbildung durchgängig im Jahre 2023, dann einige Monat Arbeit mit niedrigem Einkommen, zwei Monate arbeitslos, dann 1 Monat Arbeit mit sehr gutem Einkommen, dann wieder arbeitslos und seit Januar eben Erstausbildung - um die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Für die arbeitslosen Zeiten haben wir Listen mit mind. 30 Bewerbungen pro Monat vorgelegt inkl. Ansprechpartner und Antwort. In 2024 hat sich mein Sohn an der Miete beteiligt, diesen Anteil setze ich ab Januar vorläufig aus - da kein Einkommen.

Bürgergeld hatten wir in den o.g. arbeitslosen Zeiten beantragt, aber es kam nach Monaten erst kürzlich eine Ablehnung, weil er sich nicht persönlich vorstellen konnte (weil er in dem Monat Arbeit hatte und nach Arbeitsschluss ist das Amt zu - das hatten wir gemeldet und daraufhin ein Schreiben bekommen, dass wir ein Foto mit Personalausweis schicken sollen, was wir auch getan haben.). Trotzdem jetzt diese Absage mit dem Aufhänger - er ist ja nicht erschienen. Wir haben natürlich Widerspruch eingelegt, aber das kann ja auch nochmal Monate dauern. In der Zwischenzeit erfährt das Jugendamt, dass Bürgergeld abgelehnt wurde und will jetzt wissen, wovon er lebt.

Deswegen soll ich jetzt für den Anwalt ein Schreiben aufsetzen, dass ich meinen Sohn unterstütze (und er soll seine Kontoauszüge der letzten Monate einreichen) Ich möchte aber nicht zu viel sagen, damit die am Ende nicht wieder auf irgendwelche dummen Ideen kommen. Reicht es, wenn ich sage, er darf seit Januar mietfrei wohnen und muss für Kost und Logis nicht zahlen ?

Danke wie immer für Eure wertvollen Tipps !
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#86
Ungünstig. Wenn du bescheinigst, dass er vom Geld Dritter lebt, dann setzen die seinen Selbstbehalt auf Null. Dann ist sein Wohnvorteil Maximum und sein Lebensunterhalt bereits gedeckt. Ich würde erst mal nur maximal bescheinigen, dass er von dir einen Kredit in Miethöhe bekomme hat.

Der Sohn muss auch das Einkommen des Nebenjobs nachweisen, jedes Einkommen, ganz egal ob von vornherein klar ist, dass er nichts zahlen wird. Während der Ausbildung sind ausserdem seine Eltern ihm gegenüber unterhaltspflichtig, du und der Vater, also Grossvater seit April 2024.

Wie siehts mit den anderen Dingen aus, Sorgerecht, Umgang?
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#87
Danke für den Hinweis, das werde ich berücksichtigen.
Sorge und Umgang gehen leider vor Gericht, die KM weigert sich.
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#88
Hi, hab noch eine Frage zu der Bescheinigung - da er ja seit Januar keine Miete mehr zahlt. Kann ich schreiben, dass die Mietzahlung als Kredit gestundet wird, bis er wieder zahlungsfähig ist ? Und gelegentliche finanzielle Zuwendungen (die  auch aus den Kontoauszügen hervorgehen) als Unterhaltszahlungen gelten ? Muss da nicht ein formeller Kreditvertrag mit Zinsen und Vertragslaufzeit vorgelegt werden ?
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#89
Schreiben kannst du dem Jugendamt alles. Ein Kreditvertrag bedarf der schriftlichen Form, aber das lässt sich ja leicht schreiben. Ein Vertrag muss niemals vorgelegt werden, weil das Jugendamt sowieso nichts entscheidet. Die wollen nur immer alles wissen und dann, dass der Pflichtige freiwillig unterschreibt. Wenn nicht, wenn das Jugendamt vor Gericht geht, dann kann der Richter das anerkennen oder wegwischen, ganz wie es ihm beliebt. Der Gang zu einem Anwalt ist dann auch verpflichtend für deinen Sohn, es herrscht Anwaltspflicht.

Dein Sohn war bis Beginn Ausbildung nicht unterhaltsberechtigt, also sind Gelder und Leistungen von dir an ihn bis 1.1. (=Beginn Ausbildung) nicht als Unterhaltszahlungen zu werten, sondern als "freiwillige Zuwendungen Dritter". Ich würde dem Jugendamt sagen, dass keinerlei Geld oder Leistungen geflossen sind. Lege niemals deine Kontoauszüge vor, das geht niemand etwas an.

Das mit den "freiwilligen Zuwendungen Dritter" gilt nur bis zum 1.1. Keine freiwilligen Zuwendungen sind Leistungen, die deinem Sohn im Rahmen des Familienunterhalts zufliessen, der ja womöglich ab 1.1. fällig wäre.

Das Problem ist, dass freiwilligen Zuwendungen Dritter zwar nicht als Einkommen zählen, wenn das dem Willen dieses Dritten nicht entspricht, aber halt nicht im Mangelfall, der dein Sohn ist. Dann zählen sie als Einkommen und werden weggefressen. Direkt oder indirekt über eine Haushaltsersparnis, womit auch geldwerte Leistungen einbezogen werden. Also Finger weg von offiziellen Leistungen Richtung Sohn.

Ab 1.1. bist du eventuell selbst unterhaltspflichtig. Das kann niemand beurteilen ohne genau Kenntnisse der Verhältnisse aller Personen, du, der Vater deines Kindes, das Kind das jetzt selbst Vater geworden ist. Da spielen Ausbildungsvergütung, Selbstbehalte, Vorgeschichte, alles mögliche rein.
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#90
Oha, ja, wir haben unseren Anwalt gebeten, nur absolzt notwendige Informationen weiterzuleiten, ich hoffe, er weiss das alles. Die Miete wurde in der Vergangenheit offiziell per Dauerauftrag an mich überwiesen, im Gegenzug habe ich ihm einen Betrag in bar gegeben, und wenn das Konto ins Minus zu sacken drohte, hat er kleinere Bareinzahlungen gemacht, das Geld kann er ja von Oma und Opa bekommen haben. Da ich seit Januar auch wieder Kindergeldanspruch habe, überweise ich ihm monatlich den Betrag unter dem Stichwort Unterstützung, da er auch Schulgeld in ungefähr dieser Höhe von seinem Konto bezahlt. Es gibt eigentlich keine Beträge, die das JA eonkassieren könnte, aber die haben ja noch ggf ein fiktives Einkommen zur Verfügung....
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#91
Vom Bauchgefühl her würde ich sagen,
dass der Kindergeldbescheid für deinen Sohn
Komplett ausreichend sein sollte, da dieser ja auch ermittelt wird
(Durch Einkünfte deines Sohnes) von der Familienkasse.
Damit solltest du rein logisch und mathematisch dem Volksbegehren nachkommen.
Dieser Bescheid sollte eigentlich als ultimativer Beweis gelten.

Leider habe ich keine Erfahrungswerte
Da ich blind alles dem Jugendamt offengelegt habe.
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#92
Hallo liebe Leidensgenossen, heute kam ein Bescheid vom JobCenter über eine Zahlungsaufforderung von 10.000 EUR als Rückzahlung für Kindes- und Betreuungsunterhalt - mit dem Argument, dass die Leistungsfähigkeit nicht ausreichend nachgewiesen wurde. Obwohl wir mittlerweile 43 Belege dort hingeschickt haben, einschl. Kontoauszüge, sporadische Gehaltsnachweise und mehr als 30 Bewerbungen für arbeitslose Monate etc. Bei Anruf meines Sohnes behauptete die Dame von JA, dass sie nicht glauben könne, dass er von so wenig Geld leben könne, man wisse ja, dass die Lebenshaltungskosten laufend steigen. Zumal ein zeitweiliger Antrag auf Bürgergeld abgelehnt wurde, weil er nicht zum Termin erschienen war (weil er an dem Termin arbeiten musste, was wir mitgeteilt hatten und er somit seine Identifikation per Email nachweisen konnte). Deshalb haben wir Widerspruch eingelegt und der wurde bestätigt, die Bearbeitung dauert aber an, "weil noch sach- und rechtliche Themen geklärt werden müssen". Das ist zum K... - weil der BG Antrag vorübergehend abgelehnt wurde, kommt jetzt die Forderung über 10k EUR ? Und Kindergeld bekomme ich auch nicht, trotz Ausbildung seit 1.1., das ist alles noch in Bearbeitung.... ich habe ja den Verdacht, dass hier auch das JA seine Finger drin hat. Ach ja, dass er "angeblich" Miete an mich zahlt, konnte die JA Lady auch nicht glauben, obwohl ein Mietvertrag vorliegt und über Kontoauszüge bis Dezember Miete gezahlt wurde. Wovon er jetzt Schulgeld bezahlen würde, kann sie auch nicht nachvollziehen, tatsächlich überweise ich ihm das Schulgeld vorab "als Unterstützung" auf sein Konto, damit er das bezahlen kann. Die Miete habe ich entsprechend Vorschlag von PM als Stundung ausgewiesen bis 01.06. Seit Mitte März geht er neben der Ausbildung noch arbeiten, mit einem Verdienst von netto ca. 1200 EUR, (das JA hat tatsächlich den Arbeitgeber angeschrieben, obwohl wir da keine Erlaubnis zu erteilt und Gehaltsnachweise vorgelegt hatten - den Namen des AG hatte ich nicht geschwärzt, da der Verdient ja eh unterhalb der Bemessungsgrenze lag). Zwischenzeitlich hatten wir auch noch die Einkommensteuererklärung für 2024 nachgereicht, die wir auch erst kürzlich bekommen haben, die aber auch nur geringe Einnahmen aufweist. WAS wollen die denn noch ? Die glauben nicht, dass er von dem wenigen Geld leben kann und fordern deshalb 10k EUR ? Wie logisch ist das denn ? Nach dem Anruf und dem Erhalt der letzten Belege (die sie angeblich gerade erst bekommen haben), wollen sie das jetzt nochmal nachrechnen.
Vor diesem Hintergrund überlege ich, ob ich alle Zahlungen, die ich für meinen Sohn mache (z.B. Schulgeld) als Darlehen in einem Darlehensvertrag festhalte, ebenso wie Mietzahlungen, die ich weiterhin stunden würde wg geringem Einkommen. Oder habt Ihr da einen Vorschlag ?
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#93
Es ist wie im Jugendamt. Das sind alles erstmal nur Forderungen. Damit die gültig werden, muss dein Sohn dem freiwillig zustimmen oder ein Richter muss die Forderungen in dieser Höhe ausurteilen. Nicht nervös werden und immer mehr Papier hinschicken. Darlehensvertrag? Kann zumindest nicht schaden. Aber eben Vorsicht, jedes Stück Information das die Gegenseite bekommt ist auch eine Waffe gegen euch.
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#94
(10-06-2025, 15:54)sirius83 schrieb: Vor diesem Hintergrund überlege ich, ob ich alle Zahlungen, die ich für meinen Sohn mache (z.B. Schulgeld) als Darlehen in einem Darlehensvertrag festhalte, ebenso wie Mietzahlungen, die ich weiterhin stunden würde wg geringem Einkommen. Oder habt Ihr da einen Vorschlag ?

Alles, was deinem Sohn materiell zufließt, bewertet das Jobcenter als sein Einkommen. Das mindert dann logischerweise wieder seinen Anspruch. Daher ist das mit dem
Darlehensvertrag eine gute Idee. Wichtig ist, dass das Darlehen stets zweckgebunden ist und der Zweck muss in dem Vertrag auch benannt sein. Ansonsten hätte er das
Geld nach deren Auslegung "zur freien Verfügung" und kann damit auch seinen sozialhilferechtlichen Bedarf decken. 
Die doofen Fragen, wie man bisher überlebt hat, kann man getrost ignorieren. Sowas habe ich selbst schon vor 10 Jahren gehört:
"So schlimm kann es nicht gewesen sein, Sie sind ja nicht verhungert und stehen jetzt hier."
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#95
Widerspruch einzulegen war schon mal gut. Gut aufpassen und nicht hinters Licht führen lassen. Du hast viel geschrieben. Diese Sachen sauber aufarbeiten und sortieren. Fall nicht schon geschehen... Sätze wie: "Wir glauben nicht, dass Sie davon leben können..." bringen mich auf die Palme. Das sind die Gleichen, die einen ohne mir der Wimper zu zucken, in eben diese Situationen bringen. Glauben heißt, nicht Wissen...! Was da jemand glaubt, ist völlig egal.

Bei Bescheiden aufpassen! Widerspruchsfristen. Jobcenter ist gfls. Sozialgericht. Das kann man sogar ohne Anwalt begründen und "anrufen" Und dann dauert es. Das kann auch gut sein.

Darauf achten, dass Forderungen begründet bestritten werden. Die meisten Schreiben gelten als Verwaltungsakt! Sind diese verfristet, ist es nicht mehr möglich, aus einer solchen Nummer heraus zu kommen. Liegen kein Rechtsbehelf bei (machen die schon mal..) dann trotzdem Widerspruch einlegen, mit Hinweis auf einen fehlenden Rechtsbehelf.

Macht man da mal formell einen Fehler, ist es gar nicht schlimm. Fehler machen wir alle. Die müssen dann richtig stellen und darauf hinweisen.
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#96
Erstmal vielen Dank für die guten Ratschläge ! Inzwischen hat das JC neu berechnet und möchte jetzt immer noch wissen, wovon mein Sohn seit dem 1.6. - wo die Mietstundung von ca. 650 EUR vorerst aufgehoben wurde - "seinen Lebensunterhalt bestreitet. 150 EUR können nicht reichen für (Nahrung, Kleidung, Mobilität, Internet, Handy, Strom,…..) " Und warum der Mietvertrag nicht direkt bei Einzug in die Wohnung sondern erst im letzten Jahr abgeschlossen wurde.

Meine Stellungnahme zu dieser Frage plane ich wie folgt: der Mietvertrag wurde erst zu einem Zeitpunkt abgeschlossen, als mein Sohn seinen ersten Arbeitsvertrag hatte, zuvor war er in einer Fortbildung und hatte kein Einkommen. Da er aktuell wieder (fast) kein Einkommen hat, würde ich die Mietstundung fortschreiben bis Ende der Ausbildung 2028, und dann eine Rückzahlung in Raten fordern (das werde ich schriftlich aufsetzen und von ihm unterschreiben lassen). Somit hat er aktuell laut Berechnung des JC ein Einkommen von 800 EUR, und das ist zwar nicht viel, reicht aber so eben zum Leben. Desweiteren bekommt er aus dem erweiterten Familienkreis hin und wieder Zuwendungen als Unterstützung - kann ich das so schreiben ?

Außerdem wollen die den abschließenden Bescheid vom Bürgergeldantrag aus letztem Jahr, der immer noch nicht vorliegt. Ich bin nicht sicher, ob dieser Bescheid positiv oder negativ ausfallen wird - wenn das Bürgergeld für die arbeitslosen Monate im letzten Jahr abgelehnt wird, dann nicht wg meinem Sohn sondern wegen MEINEM Einkommen, da ich ja automatisch mit in die Bedarfsgemeinschaft einbezogen werde. Mein Einkommen ist aber doch vollkommen irrelevant für die Unterhaltsberechnung ? Kann/darf ich das JC darauf hinweisen ?

Und zuletzt ist noch ein weiteres Schreiben vom JA gekommen mit der Aufforderung, sich bei einem Notar schriftlich zur Zahlung des Mindestunterhalts zu verpflichten. Das werden wir nicht tun, da ist es gut zu wissen, dass laut Eurer Auskunft derartige Forderungen erstmal nicht rechtswirksam sind. Und sowieso aufgrund der aktuellen Einkommenssituation ja auch nicht möglich.

Nochmals danke für Eure Hinweise - wir haben zwar einen Anwalt, der leitet die Schreiben an uns weiter und ist jedes Mal dankbar, wenn ich so gut vorgearbeitet habe, dass er meine Antworten übernehmen kann - aber konkrete Lösungsvorschläge kommen nicht ...
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#97
Absatz 1: Hinweis, dass der Sohn elterliche Hilfe bekommt incl. Essen. Man muss sich nicht dafür rechtfertigen, von was man lebt oder wieviel man braucht. Was nicht da ist, ist nicht da. Vermutungen des JC zählen nicht. Wahrscheinlich haben die tatsächlich ein "Vorstellungsproblem", denn die wissen ja, was sie für Andere monatlich zahlen müssen, die Transferleistungen zu bekommen und ich verkneife mir mal hier entsprechende Bemerkungen. Ein Mietvertrag ist letztlich auch kein "Muss". Wenn ich eine Wohnung miete und der Vermieter keinen Vertrag macht, gelten die Regelungen des BGB.

Absatz 2: Ich würde dem JC das so nicht darlegen. Wenn ich schreibe, dass er keinen Mietvertrag bekam, weil er kein Einkommen hatte, könnte ein böser Sachbearbeiter eventuell daraus schließen, dass auch kein Mietverhältnis bestanden hat. Egal, ob nun Miete gezahlt wurde oder gestundet. Ich würde lediglich antworten: es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, einen Mietvertrag anzufertigen und da es sich um ein Mietverhältnis unter nahen Angehörigen handelt(e), haben wir davon abgesehen und einen Mietvertrag auf verschiedenen Gründen sodann zum ..... aufgesetzt. das hilft aber der Tatsache nicht ab, dass das Mietverhältnis ab dem .... tatsächlich bestanden hat, welches von mir versichert wird. (Achtung! Steuererklärung? Mietverhältnis angegeben?)

Ansatz 3: Was nicht vor liegt, kann nicht eingesendet werden. "Leider liegt uns der angeforderte Bescheid nicht vor und wurde uns auch nicht zugestellt. Wir haben erneut dort erinnert. Darüber hinaus, können wir leider nicht tätig werden." (Warum kann das JC sich den Bescheid nicht selbst ziehen?)

Absatz 4: "Sehr geehrte Damen und Herren, wie Ihnen bekannt ist, verfüge ich über ein aktuelles Einkommen in Höhe von .... Ich befinde mich in Ausbildung bis zum... "

Anwälte erarbeiten keine konkreten Lösungsvorschläge. Zu faul. Scheuklappen. Zu dumm. Sie fokussieren sich nur auf den vorliegenden Fall/Aktenzeichen. Vorarbeit für Anwälte ist immer gut. Wer denen einen Ordner hin schmeißt und in der Kneipe erzählt: Ich habe da einen Anwalt, der macht das alles...." erlebt immer ein blaues Wunder.

Warum schreibt der Anwalt nicht dem Jugendamt in dieser Unterhaltssache?
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#98
Wow, Nappo, vielen vielen Dank für den Super-Input ! Das werde ich gern berücksichtigen und entsprechend formulieren. Der Anwalt ist leider etwas langsam, schickt uns die Forderungen von JC bzw JA und wartet dann darauf, dass wir die Antworten vorformulieren, die er dann nur weiterleiten muss. Obwohl er hin und wieder auch mal was nützliches ergänzt - aber dieses Forum ist - bei weitem - informativer und hilfreicher. Nichtsdestotrotz kann es ja nicht schaden, einen Anwalt an der Hand zu haben, ursprünglich hatte ich gehofft, dass die Behörden einem Anwalt gegenüber nicht so unverschämt werden wie gegenüber einem Privatmenschen. War wohl nix.

[quote="Nappo" pid='221259' dateline='1750415460']
Absatz 2: Ich würde dem JC das so nicht darlegen. Wenn ich schreibe, dass er keinen Mietvertrag bekam, weil er kein Einkommen hatte, könnte ein böser Sachbearbeiter eventuell daraus schließen, dass auch kein Mietverhältnis bestanden hat. Egal, ob nun Miete gezahlt wurde oder gestundet. Ich würde lediglich antworten: es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, einen Mietvertrag anzufertigen und da es sich um ein Mietverhältnis unter nahen Angehörigen handelt(e), haben wir davon abgesehen und einen Mietvertrag auf verschiedenen Gründen sodann zum ..... aufgesetzt. das hilft aber der Tatsache nicht ab, dass das Mietverhältnis ab dem .... tatsächlich bestanden hat, welches von mir versichert wird. (Achtung! Steuererklärung? Mietverhältnis angegeben?

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Dazu muss ich wohl sagen, dass der Mietvertrag tatsächlich erst im 2024 aufgesetzt wurde und auch nachfolgend mit Mietzahlungen bis Ende 2024 belegbar ist. Davor gab es halt keine nachweisbaren Mietzahlungen (eben wegen fehlendem Einkommen, und ab März dann erst ein regelmäßiges Arbeitsentgelt). Deshalb kann ich nicht gut behaupten, dass ein nicht schriftlicher Mietvertrag bestanden hat, da keine Zahlungen nachzuweisen sind. Ab 2025 habe ich dann offiziell einen Stundungsvereinbarung aufgesetzt, die die auflaufenden Mietzahlungen bis zum Ende der Ausbildung in 2028 mit regulärem Zinssatz stundet und danach in Raten bezahlt werden kann (hab mir da eine Vorlage aus dem Internet gezogen)
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#99
(20-06-2025, 16:22)sirius83 schrieb: Dazu muss ich wohl sagen, dass der Mietvertrag tatsächlich erst im 2024 aufgesetzt wurde und auch nachfolgend mit Mietzahlungen bis Ende 2024 belegbar ist. Davor gab es halt keine nachweisbaren Mietzahlungen (eben wegen fehlendem Einkommen, und ab März dann erst ein regelmäßiges Arbeitsentgelt). Deshalb kann ich nicht gut behaupten, dass ein nicht schriftlicher Mietvertrag bestanden hat, da keine Zahlungen nachzuweisen sind. Ab 2025 habe ich dann offiziell einen Stundungsvereinbarung aufgesetzt, die die auflaufenden Mietzahlungen bis zum Ende der Ausbildung in 2028 mit regulärem Zinssatz stundet und danach in Raten bezahlt werden kann (hab mir da eine Vorlage aus dem Internet gezogen)

Also, ich habe mal an einem Abend für 12 Monate rückwirkend Mietquittungen von 'nem Block unterschreiben lassen. Also Mietzahlungen in Cash gegen Unterschrift. Wenn es keine Zahlung gab, dann halt Schuldscheine (dafür gibt es auch Vordrucke) , bzw. Rückzahlungsvereinbarungen.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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Ach super ! So kann ich dann (auf Rückfrage) auch Mietzahlungen ais der Zeit vor dem schriftl. Vertrag belegen. Hab ich nur leider vergessen, in der jeweiligen Steuererklärung zu erwähnen, aber dann muss ich halt notfalls - falls da jemand nachfragt, eine Steuerrückzahlung in Kauf nehmen.
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