Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Hilfe Vereinfachtes Verfahren Familiengericht KU
#1
Hallo zusammen,

ich habe zu Beginn des Monats Post vom Amtsgericht bekommen. 
Es geht um ein vereinfachtes Verfahren zur Festlegung des Kindesunterhalts. 

Laut Schreiben soll ich rückständigen Unterhalt für die Vergangenheit (etwas mehr als zwei Jahre rückwirkend) zahlen, und dann in Zukunft auch die Zahlungen anpassen. Gezahlt habe ich aber prinzipiell immer brav (100% vs 105%). Die Summe liegt bei über 1.000 €.
Jetzt meine Frage: Lohnt es sich, hier einen Einwand einzulegen?
Im Schreiben steht, dass man einen Einwand erheben kann, wenn man bereits Unterhalt gezahlt hat. Dazu müsste man dann erklären, in welchem Umfang man Unterhalt geleistet hat, wie weit man zur Unterhaltszahung bereit wäre?
Meine Situation:
  • Ich habe bisher Unterhalt gezahlt, aber weniger, als das Gericht jetzt ansetzt.
  • Für die Zukunft bin ich bereit, die 105% mitzugehen. Über Gehaltsnachweise würde ich höchstwahrscheinlich schlechter wegkommen. Mag es aber auch nicht, wenn man sich jetzt auch noch ggü. dem Gericht nackig machen muss (Nachweise Gehalt etc.)
Ich bin unsicher, ob es besser ist, den Einwand einzulegen, oder ob es am Ende sinnvoller wäre, einfach die geforderte Summe zu zahlen, weil ich sonst schlimmer erwirke.

Würde es funktionieren, wenn ich sage "Einwand", "Habe bereits 100% gezahlt", "Geld muss genutzt werden für den täglichen Bedarf", "nachträgliche Zahlungen wären Taschengeld für Mutter", "bin aber bereit die 105% mitzugehen". Was sagt ihr?

Hat jemand Erfahrung mit diesem vereinfachten Verfahren?
Wie schätzt ihr die Chancen ein, dass sich ein Einwand lohnt?
Danke schon mal für eure Meinungen und Tipps!
Zitieren
#2
Die wollten also immer 105% und du hast immer 100% gezahlt. Auskunft musst du sowieso alle zwei Jahre erteilen, wenn du danach gefragt wirst und wenn es jetzt wieder so weit wäre und du damit auf 105% kommst, bringt es nichts, sich gegen die 105% zu wehren. Allenfalls die Rückstände sind dann noch in Frage. Argumente wie "nachträgliche Zahlungen wären Taschengeld für Mutter" sind jedoch wirkungslos.

Der Vorteil ist, dass du im vereinfachten Verfahren keinen Anwalt brauchst, die Kosten also geringer sind.
Zitieren
#3
Wenn 105% gezahlt werden muss rückwirkend,
dann schmälert es auch den Betreuungsunterhalt rückwirkend.
Hört sich etwas hinterhältig an das ganze . Hat das Wieder die Anwältin von damals eingefädelt oder das Jugendamt ?
Zitieren
#4
Ja, dabei während zuviel gezahlter Betreuungsunterhalt als verbraucht gilt, bleibt dann nicht trotzdem die Pflicht der Nachzahlungen für den Kindesunterhalt?
Zitieren
#5
Es sind verschiedene Unterhaltsgläubiger, deshalb haben Unter- oder Überzahlungen für Betreuungsunterhalt nichts mit Unter- oder Überzahlungen für Kindesunterhalt zu tun und können nicht miteinander errechnet oder sonstwie verbunden werden. Gläubiger für BU ist die Mutter, Gläubiger für KU das Kind. Das wird nur durch die Mutter vertreten, aber ist der eigentliche Gläubiger.
Zitieren
#6
Danke an alle erstmal für eure Antworten.

@p__
Gegen die 105% möchte ich mich auch nicht wehren, weil ich, wie gesagt, schlechter wegkommen würde. Das Jugendamt hat mich inzwischen sogar bereits nochmal ein zweites mal ausgefragt (Anfang 2025), ich hab es aber einfach ignoriert. Das ist mir alles zu viel. Das Verfahren beruht ja noch auf die erste Ausfragung von 2023. Wobei laut Berechnung des Jugendamts es mehr hätte sein sollen, das schreiben die auch im Aufhänger des Verfahrens aber die fordern wohl gutwillig weniger ein. Gutwillig auch nicht wirklich, 105% war das Ergebnis des Gerichtsverfahren, wo es um das "Muttergeld" (Betreuungsgeld) ging. Das ist aber auch schon 1-2 Jahr alt.
Meinst du das also, dass ich mir den Einspruch sparen kann?
Es steht nämlich explizit, dass es die Möglichkeit gebe Einwand einzulegen, wenn die Bedinungen erfüllt sind: a) Man hat bezahlt und b) Man kommt der Forderung nach ab jetzt 105% zu zahlen. Dann würde ich mir immerhin die Nachzahlung spare. So interpretiere ich das zumindest.


@Alimen T
Das hat das Jugendamt eingefädelt. Die Sachbearbeiterin mit der ich seit 2023 von Zeit zu Zeit Briefverkehr habe. 
Vertehe aber nicht ganz, wo könnte der Hinterhalt lauern?

@Nintendo
Was meinst du damit?
Zitieren
#7
Ok . Wieviel zahlst du Betreuungsunterhalt, wenn ich fragen darf ?
Wenn du statt 100% dann 105% bezahlen musst, steigt auch der Selbstbehalt gegenüber dem Betreuungsunterhalt. Demnach ist weniger Betreuungsunterhalt zu zahlen .
Wurde bei der Berechnung Umgangskilometer im Monat
berücksichtigt von 20 cent pro Kilometer ?
Zitieren
#8
@Alimen T

100% basierend auf 2023 DDT.

Werde jetzt für nächsten Monat schonmal auf 105% nach DDT 2025.

Betreuungsunterhalt ist bereits durch, also abgeschlossen, Kind wurde 3 .. seit wenigen Monaten. Endlich, sag ich nur.
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Vereinfachtes Verfahren KU - Bitte um Eure Hilfe Wurstbrot 53 28.454 15-07-2021, 22:03
Letzter Beitrag: p__
Question vereinfachtes Verfahren - umgehen? wie? sinnvoll? egal-ist-88 21 12.616 20-12-2020, 21:31
Letzter Beitrag: egal-ist-88
  vereinfachtes Festsetzungsverfahren für Kindesunterhalt dadlutz 8 10.345 09-08-2011, 08:46
Letzter Beitrag: Jigsaw

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste