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OLG Köln 8.5.25: Sorgerecht für Vater, Mutter hat es überrissen
#1
OLG Köln vom 8.5.25, Aktenzeichen 14 UF 14/25. Volltext: https://nrwe.justiz.nrw.de/olgs/koeln/j2...50508.html

Im Forum wird es oft gesagt: Väter verlieren immer, eine der wenigen Chancen nicht zu verlieren besteht darin, wenn die Mutter es von sich aus überreisst, nicht nur gegen das Kind und Vater, sondern auch gegenüber den Helfern. So richtig und anhaltend. Erst dann öffnen sich Fenster für den Vater, sich um das Kind kümmern zu dürfen.

Das ist nun so ein Fall. Sorgerecht für den Vater. Haarklein und auf vielen Seiten und 68 Absätzen lang, langwierig durch das Oberlandesgericht Köln bearbeitet, ob nicht doch noch etwas pro Mutti zu finden ist. War es nicht. Auch eine persönliche Anhörung fand statt. Aufwand und Sorgfalt sind erstaunlich, offenbar hat die Justiz unbegrenzt Kapazitäten zur Verfügung, um sich mit derart um sich schlagenden und kaputten Müttern endlos zu beschäftigen.

Vor dem Lesen bitte ruhig hinsetzen und Beissholz bereithalten. Mutti hat alle Register gezogen. Anzeigen wegen sexuellem Missbrauch, Manipulationen, Provokationen und Bedrohungen gegenüber ihm und dem gesamten Helfersystem und Verweigerung jeder direkte Kontaktaufnahme.
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#2
Also fängt man dann tatsächlich an zu lesen - und das habe ich getan - wundert man sich tatsächlich auch über den Aufwand, der betrieben wurde, um zu diesem Ergebnis zu gelangen. darüber kann man vielleicht sogar philosophieren, auch streiten, aber jeder halbwegs normal funktionierende Mensch fragt sich irgendwann, ob wir nicht in einem Freiluft-Irrenhaus leben.

Alleine die Anzahl der Aktenzeichen reicht aus, um sich vorzustellen (sofern man es nicht selbst erlebt hat), was für ein Apparat für so etwas in Gang gehalten wird. Absoluter Irrsinn. Und es fällt auf, dass der Vater hier nur deswegen Glück hatte, weil absolut keine Türe offen war, den Vorwürfen der Mutter zu folgen, was nichts mit Professionalität der damit Befassten zu tun hat, sondern mit so viel Glück, dass man Angst haben könnte, es sei für das restliche Leben aufgebraucht.

Ich kenne selbst einen Fall, wo Eltern mit einem Kind in einer Klinik auftauchten und ein mittlerweile bekannter Arzt aus körperlichen Symptomen einen Missbrauchsverdacht herbei konstruierte und ihn meldete. Und hir handelte es sich nicht mal um eine Trennungssituation. Die Eltern sind gerade nochmal eine Inobhuitnahme von der Schippe gesprungen und das JA installierte eine Zeit lang Aufsichtsperseonen.

Auch eine solche Aufzählung von Beschlüssen in Reihe, muss doch eigentlich ein tagelanges Recherchieren zur Folge haben. da kann es ja keine Textbausteine für geben. Das hat niemand im Kopf. Das ist Wahnsinn. Ob dieser Beschluss übertragbar auf einen eigenen Fall ist, sei dahin gestellt. Da gibt es immer in eigener Sache Stolpersteine, die nicht 1:1 übertragbar sind und einen Verweis auf einen solchen Beschluss sofort wertlos machen.

Ja, die Tischkante hat neue Beißrillen. Aus so vielen Gründen, dass man es kaum fassen kann.
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#3
Noch so ein aktueller Fall, ich mach deswegen keinen eigenen Thread auf, hilft sowieso fast keinem Vater.

OLG Brandenburg Az. 15 UF 54/24 vom 31.01.2025
Volltext: https://gerichtsentscheidungen.brandenbu...dung/26633

Zusammenfassung:

Ehem, Kind, Trennung, Kind bleibt bei Mutter. Die macht Terror, Gewaltvorwürfe, Umgangssabotage, lehnt Elternebene ab.

2022 will sie mitsamt dem Kind umziehen, angeblich in die Nähe ihrer Mutter. Vater will daraufhin das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Mutter sagt zu, dazubleiben, Vater nimmt Antrag zurück. Kurz danach haut sie mit Kind unvermittelt und ohne Zustimmung ab, ins Ausland. Dort meldet sie das Kind in der Schule an und heiratet wenige Wochen später einen dort lebenden Mann, den sie in einem vorangegangenen Urlaub kennengelernt hatte. Ihre Adresse gibt sie nicht bekannt, fälscht eine Zustimmung des Vaters. Vater beantragt per einstweiliger Anordnung das Sorgerecht, bekommt es übertragen. Mutti fühlt sich „von diesem kranken Mann und staatlichen Behörden verfolgt“.

Vater gelingt es auch unter Zuhilfenahme des Bundesamtes für Justiz nicht, die Rückführung des Kindes zu erreichen. Mutti lässt sichs derweil wohlsein und fängt eine Prügelei im Suff an, landet im Gefängnis und geht dann zur Entzugstherapie in eine Klinik. Dann kündigt sie die neue Ehe und kehrt nach Deutschland zurück. Sie zickt weiter ohne Ende, verweigert die Zustimmung zur Einschulung, auch der vorausgegangene Sorgerechtbeschluss passt ihr nicht. Sie benötige auch keinerlei Beratung hinsichtlich ihres Drogen- bzw. Alkoholkonsums, sagt sie.

Nächster Anlauf für den Vater. Der beantragt, ihm das Aufenthaltsbestimmungsrecht, das Recht zur Regelung schulischer und behördlicher Angelegenheiten sowie die Gesundheitssorge für den Minderjährigen allein zu übertragen. Dem wird stattgegeben und zugleich den Widerantrag der Antragsgegnerin, ihr die im Antrag des Vaters genannten Teilbereiche der elterlichen Sorge zu übertragen, zurückgewiesen.

Und dann landet sie am OLG, die Mutter akzeptiert das nicht. Die Stellungnahmen von Jugendamt und Verfahrensbeistand sind sehr negativ für die Mutter. Sie kam z.B. besoffen zum Elterngespräch im Jugendamt. Mittlerweile sind sechs (!) Verfahren gelaufen.

Die Argumentation des OLG steht im Volltext, auch hier wieder wird auf vielen Seiten das Offensichtliche und längst Bewiesene auseinandergezupft. Förderungsgrundsätze, Kontinuitätsgrundsätze, Sitzungsprotokolle, auch dieses OLG hatte viiiiel Zeit.

Mein Verfahren, in dem mir das gemeinsame Sorgerecht verweigert wurde das ich als nichtehelicher Vater NICHT habe dauerte nur eine halbe Stunde, Hauptpunkt war einfach die Weigerung der Mutter, was die fehlende Elternebene beweise. Vielleicht auch deshalb, weil bei mir absolut nichts zu verdienen war. Kein Anwalt, kein Geld für ein Gutachten, sogar die Gerichtskosten per VKH.
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