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Frage zum Antrag auf Festsetzung von Unterhalt und Verjährung
#26
Es ist noch nicht mal klar, wie hoch die Schulden eigentlich sind.

Zitat:Habe ich nicht ganz verstanden.

Es gibt Lebensprobleme, in denen Fragen nach einer Lösung schon das Problem sind. Weil schon die Frage zeigt, dass man sie nicht lösen kann. Beispiel ist die Frage, in welche Länder man abhauen kann, um Unterhalt zu entkommen. Es zeigt, dass schon die Denkweise nicht passt. Man bewegt sich nur im Antwortraum, der einem nach einer Frage präsentiert wird. Kein eigenes Denken, die nötige Basis fehlt.
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#27
(31-08-2025, 23:34)p__ schrieb: Es ist noch nicht mal klar, wie hoch die Schulden eigentlich sind.

Heißt das, ich sollte zunächst die Festsetzung abwarten, um genau zu wissen, wie hoch die rückständige Schuldenlast tatsächlich ist, und erst danach Schritte wie eine Privatinsolvenz in Betracht ziehen?

Mir ist dieser ganzer Ablauf halt nicht bekannt und ich weiß nicht was auf mich zukommt.  Huh
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#28
Es ist jetzt einfach kein Thema. Es kann sein (und sogar wahrscheinlich), dass du aus dem Gerichtsverfahren mit einem Titel rausgehst, den du nicht bedienen kannst. Dann laufen monatlich neue Schulden auf. Wieso soll jemand eine Privatinsolvenz erwägen, wenn er monatlich neue Schulden macht?

Sinn, Zweck und Möglichkeiten einer Insolvenz bei Unterhaltsschulden sind dabei noch gar nicht erwogen (nebenbei: die sind trübe). So weit braucht man aber gar nicht zu denken, wenn schon die erste Hürde, die der Entschuldung durch die Situation unmöglich ist.
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#29
(31-08-2025, 23:52)p__ schrieb: Es ist jetzt einfach kein Thema. Es kann sein (und sogar wahrscheinlich), dass du aus dem Gerichtsverfahren mit einem Titel rausgehst, den du den nicht bedienen kannst. Dann laufen monatlich neue Schulden auf. Wieso soll jemand eine Privatinsolvenz erwägen, wenn er monatlich neue Schulden macht?

Sinn, Zweck und Möglichkeiten einer Insolvenz bei Unterhaltsschulden sind dabei noch gar nicht erwogen (nebenbei: die sind trübe). So weit braucht man aber gar nicht zu denken, wenn schon die erste Hürde, die der Entschuldung durch die Situation unmöglich ist.

Wie wäre hier das richtige Vorgehen? Sollte ich warten, bis das Kind 18 ist (momentan 16), um dann die bis dahin aufgelaufenen Schulden in eine Privatinsolvenz einzubeziehen? Oder ist es so, dass Unterhaltsschulden grundsätzlich gar nicht in die Privatinsolvenz aufgenommen werden können? Bitte entschuldige meine Nachfrage – für dich mag das Verfahren selbstverständlich wirken, aber für mich ist es neu und schwer zu überblicken. Ich weiß einfach nicht, welche Schritte in meiner Situation die klügsten wären, um möglichst wenig Schaden zu erleiden und das Ganze bestmöglich zu bewältigen.  Mein Ziel ist es, die Schäden so weit wie möglich zu begrenzen bzw. abzuwenden.
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#30
Konzentriere dich auf die Gegenwart, du hast keine wirtschaftliche Grundlage und ein Unterhaltsverfahren vor dir. Das sind die beiden Hammer-Hauptpunkte.
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#31
Ja, jetzt versuchen die Schuldenlast zu minimieren und auch den Aufbau weiterer Schulden minimieren. Das ist aktuell dein einziges Ziel. Falls du noch keinen Anwalt hast suchst du dir noch diese Woche einen.

Mal ehrlich, nur ein Kind, das schon fast 18 ist. Da könnte man auch einer regulären Arbeit nachgehen und die Schulden abbauen, anstatt sich das Theater mit Privatinsolvenz anzutun.
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#32
(01-09-2025, 18:01)Nintendo schrieb: Ja, jetzt versuchen die Schuldenlast zu minimieren und auch den Aufbau weiterer Schulden minimieren. Das ist aktuell dein einziges Ziel. Falls du noch keinen Anwalt hast suchst du dir noch diese Woche einen.

Mal ehrlich, nur ein Kind, das schon fast 18 ist. Da könnte man auch einer regulären Arbeit nachgehen und die Schulden abbauen, anstatt sich das Theater mit Privatinsolvenz anzutun.

Wenn es sich nur um zukünftige Zahlungen handeln würde, wäre Ihr Argument nachvollziehbar. In meinem Fall geht es jedoch um einen Rückstand in Höhe von 34.000 €.

Ich bin nach wie vor selbstständig tätig und arbeite täglich 10 bis 12 Stunden, auch an Wochenenden. Trotzdem reicht mein Einkommen aus der Selbstständigkeit nicht aus, um den Mindestunterhalt leisten zu können. Deshalb bin ich gezwungen, ergänzend Bürgergeld zu beziehen.

Angesichts dieser Situation bleibt mir letztlich nur der Weg in die Privatinsolvenz – denn wie sollte ich eine derart hohe Summe jemals realistisch zurückzahlen können? Für mich bedeutet diese Belastung einen regelrechten Genickbruch.

Was für ein anderer Ausweg bleibt mir denn sonst?
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#33
Bis jetzt sind die Schulden nur auf dem Papier und nicht vollstreckbar, denn es gibt keinen Titel, wenn deine Schilderung stimmt. Erst das Gerichtsverfahren bringt einen Titel. Warte doch mal ab, was da passiert. Und du stockst bereits auf? Dann hättest du dir das alles sparen können, titulierter Unterhalt sich nicht bereite Gelder, die kannst du ins aufstocken stecken...
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#34
(01-09-2025, 21:56)p__ schrieb: Bis jetzt sind die Schulden nur auf dem Papier und nicht vollstreckbar, denn es gibt keinen Titel, wenn deine Schilderung stimmt. Erst das Gerichtsverfahren bringt einen Titel. Warte doch mal ab, was da passiert. Und du stockst bereits auf? Dann hättest du dir das alles sparen können, titulierter Unterhalt sich nicht bereite Gelder, die kannst du ins aufstocken stecken...

Bisher wurde kein Unterhaltstitel erlassen. Der nächste Schritt und aktuell ist nun der Antrag des Jugendamts auf Festsetzung von Unterhalt beim Amtsgericht. Ich habe bereits einen Anwalt mandatiert und in Kürze einen Termin. Gemeinsam werden wir die Einwendungen im Formular ausfüllen und einreichen – mir ist nur wichtig, sicherzugehen, dass ich dort nichts Falsches ankreuze oder angebe.

Was genau verstehst du unter „aufstocken“?
Meinst du damit die Aufnahme einer zusätzlichen Tätigkeit, um mein Einkommen zu erhöhen? Das ist aufgrund der hohen zeitlichen Belastung durch meine Selbstständigkeit kaum realisierbar und meines Erachtens unzumutbar. Andernfalls müsste ich meine selbstständige Tätigkeit in den Hintergrund stellen.

Was genau meinst du mit "..., die kannst du ins aufstocken stecken..."?
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#35
Aufstocker holen sich den Unterhalt wieder. Lies mal im Forum zum Thema, Suchwort "Aufstocker".
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#36
(01-09-2025, 21:38)Lars25 schrieb: Ich bin nach wie vor selbstständig tätig und arbeite täglich 10 bis 12 Stunden, auch an Wochenenden. Trotzdem reicht mein Einkommen aus der Selbstständigkeit nicht aus, um den Mindestunterhalt leisten zu können. Deshalb bin ich gezwungen, ergänzend Bürgergeld zu beziehen.
Mit diesen Zahlen und dem Mindeslohn müsstest du auf 2000€ netto ohne Aufstocken kommen. 
Wie niedrieg ist dein Stundenlohn? Warum tust du dir so lange Arbeitstage an, wenn nix dabei rumkommt? Du musst aufpassen, dass dir mir diesen Zahlen nicht Liebhabereiunterstellt wird und dir ein wesentlich höres fiktives Einkommenaufgezwungen wird.
Mach doch lieber eine normale Arbeit mit 37,5h pro Woche und parallel heimlich einen Minijob.
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#37
(02-09-2025, 01:43)Nintendo schrieb: Du musst aufpassen, dass dir mir diesen Zahlen nicht Liebhabereiunterstellt wird und dir ein wesentlich höres fiktives Einkommenaufgezwungen wird.

Diese Unterstellung kann nicht passieren, denn sie hat sich bei ihm schon vor vielen Jahren als Tatsache verfestigt. Eine Selbständigkeit als Pflichtiger für ein minderjähriges Kind ist generell sofort aufzugeben, wenn sie nicht den Mindestunterhalt einbringt. Tut man das nicht, und bewirbt sich nicht mit einer Vielzahl Bewerbungen auf eine Stelle, dann wird man fiktiv so gestellt, als hätte man eine lohnabhängige Stelle. Gilt schon seit Jahren bei ihm. Man sollte nur aufpassen, dass es nicht noch schlimmer wird. Langjährige Selbständigkeit bei geringem Einkommen legt natürlich nahe, dass das nur eine Fassade ist, hinter der andere Dinge laufen, Schwarzarbeit, Geldwäsche, leben von Geldern von denen niemand etwas weiss. Die letzten Jahre herrschte fast Vollbeschäftigung, wer trotzdem nichts bringt und nichts zahlt, der hat verdeckte Motivation dafür, so wird über ihn gedacht. Also Vorsicht, damit könnte man zusätzlich konfrontiert werden. Tatsächlich ist das heiss, findet man etwas, könnte das tatsächlich einer der wenigen Fälle sein, in denen man wegen §170 StGB einfährt.

Auch Krankheiten wie Asthma ändern nichts daran. Viele Leute sind Asthmatiker und arbeiten voll, fast alle Stellen eigenen sich für solche Leute.

Selbst der unterste Posten bei Aldi als Wareneinräumer, keine Qualifikation, nicht mal Verkäufer/Kassier, bringt rund 16 EUR Stundenlohn. Bei 23 Arbeitstagen im Monat also knapp 3000 EUR. Das macht gemäss Brutto-Nettorechner gut 2000 EUR netto. Das würde genügen, um Mindestunterhalt zu bezahlen, ohne den Selbstbehalt zu tangieren.
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#38
(02-09-2025, 01:43)Nintendo schrieb:
(01-09-2025, 21:38)Lars25 schrieb: Ich bin nach wie vor selbstständig tätig und arbeite täglich 10 bis 12 Stunden, auch an Wochenenden. Trotzdem reicht mein Einkommen aus der Selbstständigkeit nicht aus, um den Mindestunterhalt leisten zu können. Deshalb bin ich gezwungen, ergänzend Bürgergeld zu beziehen.
Mit diesen Zahlen und dem Mindeslohn müsstest du auf 2000€ netto ohne Aufstocken kommen. 
Wie niedrieg ist dein Stundenlohn? Warum tust du dir so lange Arbeitstage an, wenn nix dabei rumkommt? Du musst aufpassen, dass dir mir diesen Zahlen nicht Liebhabereiunterstellt wird und dir ein wesentlich höres fiktives Einkommenaufgezwungen wird.
Mach doch lieber eine normale Arbeit mit 37,5h pro Woche und parallel heimlich einen Minijob.

Mein Einkommen liegt weit unterhalb der Selbsterhalt Grenze. Ich habe auch eine Beschäftigung nicht ausgeschlossen. Ich habe mich auch bereits bei einigen passenden Stellen beworben. Eine geeignete Stelle zu finden ist auch nicht von heute auf Morgen gefunden. Das ist halt ein Prozess den man zeitlich nicht abschätzen kann. In der Vergangenheit war es immer mein Ziel meine Selbstständigkeit so auszubauen, dass es für meinen Lebensunterhalt und die Mindesunterhaltzahlung ausreichen sollte. Jedoch wie es bei der Selbstständigkeit ist, kann man nur Prognosen machen aber wie es letztlich ausgeht erfährt man leider hinterher. 

Ich weiß nicht einmal wie ich das mit der Arbeit dann mache, da ich kein PKW habe und es an Geld fehlt um eins zu kaufen.

(02-09-2025, 11:05)p__ schrieb:
(02-09-2025, 01:43)Nintendo schrieb: Du musst aufpassen, dass dir mir diesen Zahlen nicht Liebhabereiunterstellt wird und dir ein wesentlich höres fiktives Einkommenaufgezwungen wird.

Diese Unterstellung kann nicht passieren, denn sie hat sich bei ihm schon vor vielen Jahren als Tatsache verfestigt. Eine Selbständigkeit als Pflichtiger für ein minderjähriges Kind ist generell sofort aufzugeben, wenn sie nicht den Mindestunterhalt einbringt. Tut man das nicht, und bewirbt sich nicht mit einer Vielzahl Bewerbungen auf eine Stelle, dann wird man fiktiv so gestellt, als hätte man eine lohnabhängige Stelle. Gilt schon seit Jahren bei ihm. Man sollte nur aufpassen, dass es nicht noch schlimmer wird. Langjährige Selbständigkeit bei geringem Einkommen legt natürlich nahe, dass das nur eine Fassade ist, hinter der andere Dinge laufen, Schwarzarbeit, Geldwäsche, leben von Geldern von denen niemand etwas weiss. Die letzten Jahre herrschte fast Vollbeschäftigung, wer trotzdem nichts bringt und nichts zahlt, der hat verdeckte Motivation dafür, so wird über ihn gedacht. Also Vorsicht, damit könnte man zusätzlich konfrontiert werden. Tatsächlich ist das heiss, findet man etwas, könnte das tatsächlich einer der wenigen Fälle sein, in denen man wegen §170 StGB einfährt.

Auch Krankheiten wie Asthma ändern nichts daran. Viele Leute sind Asthmatiker und arbeiten voll, fast alle Stellen eigenen sich für solche Leute.

Selbst der unterste Posten bei Aldi als Wareneinräumer, keine Qualifikation, nicht mal Verkäufer/Kassier, bringt rund 16 EUR Stundenlohn. Bei 23 Arbeitstagen im Monat also knapp 3000 EUR. Das macht gemäss Brutto-Nettorechner gut 2000 EUR netto. Das würde genügen, um Mindestunterhalt zu bezahlen, ohne den Selbstbehalt zu tangieren.


Wenn eine selbstständige Tätigkeit den Lebensunterhalt nicht decken kann, ist es sicher sinnvoll, weitere Möglichkeiten in Betracht zu ziehen. Dennoch gibt man eine Selbstständigkeit nicht einfach auf. Gerade die Aufbauphase kann sich über einen längeren Zeitraum hinziehen – und es gab durchaus Zeiten, in denen es bei mir sehr gut lief.

Dann jedoch kamen Corona und weitere belastende Ereignisse in meinem Leben, die es mir erheblich erschwert haben, die Stabilität zu halten. Ich musste zunächst alles daransetzen, mich überhaupt über Wasser zu halten, habe meine Tätigkeiten erweitert und neue Möglichkeiten ausprobiert.
Aus meiner Sicht ist es langfristig sinnvoll, nach einer Beschäftigung zu suchen, die angemessen und zukunftssicher ist – damit sowohl meine eigene Existenz als auch die meines Kindes dauerhaft abgesichert werden kann.
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#39
@ Lars25

Noch eine Bemerkung zum Thema Privatinsolvenz:

Du hast derzeit 34.000 € Schulden, bei nur einem Gläubiger. Wenn du eine aussergerichtliche Einigung mit dem Gläubiget suchst und diese scheitert, kannst du die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über dein Vermögen beantragen. Aber Achtung: am Tage der Eröffnung dieses Verfahrens hast du nicht mehr nur 34.000 € Schulden, sondern mindestens 47.600 €. Weil der Insolvenzverwalter, den dir das Insolvenzgericht zuteilt, 40% der Insolvenzmasse als Vergütung bekommt. Hinzu addieren sich noch ein paar Tausend Euro Verfahrenskosten, so daß sich deine Schulden dann auf mindestens 50.000 € summieren. Und davon fängst du an abzuzahlen. Erst wenn drei Jahre lang bei dir nichts zu holen ist (und Insolvenzverwalter sind findig und phantasiereich bei der Suche nach Geld) kann eine Restschuldbefreiung beantragt werden. Es ist aber nicht sicher, dass das Insolvenzgericht dem Antrag auf Restschuldbefreiung zustimmt. Je nach Tageslaune kann die Entscheidung auch anders ausfallen.

Eine Privatinsolvenz ist nicht unbedingt der beste Weg, Schulden loszuwerden. Das Gegenteil kann dir auch passieren.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#40
(Vor 9 Stunden)Austriake schrieb: @ Lars25

Noch eine Bemerkung zum Thema Privatinsolvenz:

Du hast derzeit 34.000 € Schulden, bei nur einem Gläubiger. Wenn du eine aussergerichtliche Einigung mit dem Gläubiget suchst und diese scheitert, kannst du die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über dein Vermögen beantragen. Aber Achtung: am Tage der Eröffnung dieses Verfahrens hast du nicht mehr nur 34.000 € Schulden, sondern mindestens 47.600 €. Weil der Insolvenzverwalter, den dir das Insolvenzgericht zuteilt, 40% der Insolvenzmasse als Vergütung bekommt. Hinzu addieren sich noch ein paar Tausend Euro Verfahrenskosten, so daß sich deine Schulden dann auf mindestens 50.000 € summieren. Und davon fängst du an abzuzahlen. Erst wenn drei Jahre lang bei dir nichts zu holen ist (und Insolvenzverwalter sind findig und phantasiereich bei der Suche nach Geld) kann eine Restschuldbefreiung beantragt werden. Es ist aber nicht sicher, dass das Insolvenzgericht  dem Antrag auf Restschuldbefreiung zustimmt. Je nach Tageslaune kann die Entscheidung auch anders ausfallen.

Eine Privatinsolvenz ist nicht unbedingt der beste Weg, Schulden loszuwerden. Das Gegenteil kann dir auch passieren.

Was gäbe es für eine Alternative? Was könnte man anstatt dessen in Erwägung ziehen? Lieber arbeiten? So eine Summe abzuzahlen ist doch beinahe unmöglich. Was würdest du an meiner Stelle machen, wenn du in meiner Situation wärst?
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#41
Nachdem ich nun den ganzen Thread durchgelesen habe: Deine Fragen wiederholen sich. Das passiert, wenn man den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr sieht. Daher ein Tip:

1. Den Thread mit den Antworten nochmal ganz von Vorne durch lesen. Nimm ein Blatt und schreibe dir analog die Antworten in Stichpunkten heraus, die die weitere Vorgehensweise beinhalten - oder eben die "Möglichkeiten.

2. Eine Sache hast Du schon gemacht: Anwalt mandatiert. Termin abwarten. Und wie ´p schon schrieb: Deine Unterlagen zusammen suchen. Alle! Mitnehmen und hoffen, dass der Anwalt etwas Plan hat. Es gibt (noch) keinen Titel, keinen Beschluss, keine endgültige Festsetzung. Erwähne auch die Pflegschaft Deines Vaters und die Deiner Mutter. Atteste mitnehmen in Bezug auf die chronische Krankheit.

3. Stell Dir die Frage: Wo will ich überhaupt hin? Die Selbständigkeit ist nicht lohnend. Du vergeudest Lebenszeit die Dir nicht entlohnt wird. Andererseits ist der Zug dahingehend abgefahren, jetzt den Systembückling zu machen und sich was lukratives zu suchen, denn das wird in Sachen zukünftig ausgeurteilter Rückstände weg gepfändet. Siehe § 85d ZPO. Pfändung bis auf das sozialrechtliche Minimum. Da reden wir von ca 850 € die man Dir belassen würde.

4. Die Verwirkung wabert immer in der Gegend herum und ist auch Thema. In der Praxis kommt sie fast nie vor. Wird weg gebügelt. Die Voraussetzungen sind einfach zu stringent. Verjährung prüft Dein Anwalt. Abwarten...

5. Liegt das ergebnis vor: Wo nichts zu holen ist, hat der Kaiser sein Recht verloren. Ob Du in 2 Jahren bei 34.000 / 80.000 oder 100.000 stehst, ist egal. Oft geben Gläubiger auch auf. Irgendwann.... Briefe kannst Du dann in einer Stapelablage ablegen.

6. Insolvenz: Wie schon erwähnt: Aktuell ist eine Insolvenz keine gute Idee. Sie "schützt" Dich zwar erst einmal für die Dauer von 3 Jahren vor Forderungen. Aber!
A) Zukünftiger, laufender, monatlich zu zahlender Unterhalt sind Neuschulden und fallen ohnehin nicht in eine eventuelle Restschuldbefreiung. Das macht eine Insolvenz aktuell uninteressant.
B) Unterhaltsschulden sind bevorrechtigte Schulden. Heißt: Der Insolvenzverwalter holt sich zwar nur Beträge, die oberhalb der allgemein gültigen Pfändungsfreigrenzentabelle liegen, aber laufender Unterhalt kann gepfändet werden nach § 850d ZPO. (s. oben - sozialrechtliches Minimum) . Unterhalt, der vor Insolvenzeröffnungsbeschluss angefallen ist, kann nicht gepfändet werden, weil sich dies aus § 89 InsO (Vollstreckungsverbot) ergibt

7. Bei Dir träfe die "Regelinsolvenz" zu, da Du selbständig tätig bist. Sie unterscheidet sich aber kaum von der sog. Verbraucherinsolvenz. Wenn favorisiert, dann erst, wenn das Kind 18 ist.
Zu beachten:
A) Eine Regelinsolvenz würde abgelehnt, da bei Dir keine Masse vorhanden ist, die die Verfahrenskosten deckt (Unterschied zur Verbraucherinsolvenz)
B) Eine Ablehnung der Regelinsolvenz wegen Mangels an Masse schließt die Restschuldbefreiung nicht aus, sofern der Schuldner, eine natürliche Person, die Stundung der Verfahrenskosten (§ 4a InsO) beantragt. Ebenso separater Antrag auf Restschuldbefreiung ( nicht vergessen!)
C) Der Unterhaltsgläubiger kann gegen die Restschuldbefreiung Einrede einlegen. Heißt: Er sagt: Der Schuldner hat "pflichtwidrig Unterhalt nicht gezahlt". Dann würde die Restschuldbefreiung gar nicht erst greifen! Aber: Du kannst gegen diese Einrede wiederum Widerspruch einlegen. Dazu fordert Dich das Insolvenzgereicht sogar auf. Ist der Widerspruch gut formuliert und vor Allem belegt (!), KANN die restschuldbefreiung trotzdem erfolgen. KANN nicht MUSS.

Fazit:

Einzige Chance aktuell:

1. Der Anwalt holt bisschen was raus. Restschulden bleiben. Titel wird folgen. Folge: Job suchen/Selbständigkeit ausbauen. Unterhalt zahlen. Ratenzahlungsvereinbarung mit Gläubiger - wenn möglich ODER : Vermögenslos bleiben. Unterhalt der 850 € bleiben. Schulden auflaufen lassen. Offiziell arm bleiben - ´p beschrieb das.

2. Erst in 2 Jahren prüfen, ob ein Insolvenzverfahren sinnvoll ist. Habe ich beschrieben. Bleiben due Umstände wie bisher, dann würde ich das Risiko eingehen. Du kannst gewinnen oder verlieren. Wer´s nicht probiert, der erfährt es auch nicht.

Die Kosten des Verfahrens sind "überschaubar". Die oben genannten 40% errechnen sich lediglich aus der Masse bis zu 35.000 €. Dann 26% bis 70.000 €. Wo keine Masse ist, fallen die "Grundgebühren" an. Die allerdings sind zwingend zu zahlen. Und zwar, nach Ablauf des Verfahrens und Erteilung der Restschuldbefreiung.

Vorsicht bei Erbe! Du sagst, Deine Mutter sei sehr alt. Besitzt sie ein EFH oder sonstiges Vermögen, welches Du irgendwann erbst, ist das zu 100% in der Masse, sofern das Insolvenzverfahren noch läuft und zu 50% Masse , wenn die sog. Wohlverhaltensphase läuft und das eigentliche Verfahren abgeschlossen ist.
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#42
Genau wie Nappo es geschrieben hat - das ist Dein Weg!

Erstmal auf das Verfahren konzentrieren und abwarten, welche Summe tituliert wird. Höhe ist ja derzeit noch unbekannt. Durch gute Verhandlung vor Gericht lässt sich ggf. die Summe nach unten korrigieren (Stichwort: Verjährung / Verwirkung), aber es kommt hier immer auf den berühmten Einzelfall an. Ob und wieviel geht - unbekannt. Manchmal geht was, manchmal nicht.

Zudem hattest Du geschrieben: Alter des Kindes 16. Also laufen noch max. 2 Jahre weiter Schulden auf. Zusehen, dass Du unter der offiziell unter der Grenze bleibst, wenn Möglich Reserven anlegen. In 2-3 Jahre, wenn die Summe nicht mehr steigt. Abwarten. Ruhe bewahren. Nochmals abwarten, die Situation wenngleich schwierig am besten ausmerkeln. Die Zeit spiel in diesem Fall IMMER für den Schuldner. Wenn möglich in dieser Zeit Geld zur Seite legen und immer unter der Freigrenze bleiben. In einem günstigen Moment aus der Deckung und einen Vergleich anstreben. Der Gläubiger ist ein Profi, macht das täglich. Der weiss im Inso-Verfahren gewinnt immer der Verwalter und es ist ein "rechtsfreier" Raum. Der Verwalter gewinnt immer (nicht die Bank ;-)
Wenn man es gut anstellt und die Glauber sieht und bist eh ein armer Schlucker nichts zu holen und wirst es auch bleiben; bei einer möglichen Insolvenz wird die Aussicht nahezu NULL sein, bekommst Du einen guten Vergleich hin! Hier zahlt sich dann das Fach "Darstellendes Spiel" der Kasse 10 endlich mal aus ;-) In solchen Situationen sind vergleiche möglich, an die vorher keiner zu denken gewagt hat. Aber: es ist auch immer der Einzelfall, hängt von vielen unbekannten Faktoren ab. Eine Faustformel, wie viel man rausholen kann, gibt es leider nicht.

Aber für Dich wäre der Inso-Weg mit Abstand der teuerste; auch mit dem Risiko dass die die Restschuldbefreiung am Ende durch das JA versagt werden könnte. Auch hier wieder: Stichwort Einzelfall. Man muss alles sehr sorgfältig abwägen. Aber zunächst konzentriere ich auf das Verfahren und schau was rauskommt. Vielleicht gleicht der Termin vor Gericht auch einem Lotto-Gewinn.
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