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Berechnung bereinigtes Netto einkommen korrekt???
#1
Hallo zusammen,
meine Frau und ich haben uns kürzlich getrennt.
Ein von ihr beauftragter Anwalt sollte für uns einvernehmlich meinen zu zahlenden Trennungsunterhalt und Kindsunterhalt berechnen.
Grundlage dafür ist bekanntermaßen mein Nettoeinkommen der letzten 12 Monate, in unserem Fall von Juli 2024 bis Juni 2025.

Nun gab es bei mir eine Besonderheit: Ich bin als Beamter tätig. Auf Grund einer nicht amtsangemessenen Bezahlung habe im November 2024 einmalig eine große Nachzahlung (über 8.000€) erhalten.
Diese Nachzahlung betrifft einerseits eine rückwirkende Einmalzahlung für Dezember 2023 sowie andererseits eine rückwirkende Erhöhung von Familienzuschlägen ab Januar 2024.

Ich habe den Anwalt darüber informiert, dass die Einmalzahlung rückwirkend für Dezember 2023 gezahlt wurde und dass die nachgezahlten Familienzuschläge von Januar 2024 bis Juni 2024 ebenfalls nicht zu berücksichtigen sind.

Laut Anwalt habe ich aber in diesem Fall einfach Pech gehabt und er hat die komplette Nachzahlung einfach mit eingerechnet.
Ich habe ein monatliches netto von 5.300€
Der Anwalt hat aber durch die eingerechnete Einmalzahlung ein netto von 5.719€ errechnet und nun als Grundlage genommen.

Ist das so rechtens? Schließlich verdiene ich monatlich 5.300€ und nicht 5.719€. Da fehlen mir dann ja einfach mal über 400€ monatlich...
Oder sehe ich das falsch?
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#2
Ein Anwalt darf gar nichts einvernehmlich berechnen, denn er kann nur einen Mandanten haben und für den arbeitet er. In diesem Fall die Mutter, nicht für dich. In seid Parteien die gegeneinander stehen, beiden zu dienen wäre Parteienverrat.

Kann es sein, dass du selber noch gar keinen eigenen Anwalt hast? Du weisst aber schon, dass Anwaltspflicht herrscht? Andernfalls kannst du keinerlei eigenen Anträge stellen und musst ALLES hinnehmen, was die Gegenseite verlangt. So wie jetzt auch.

So wie ich das verstanden habe, setzt sich die Nachzahlung zusammen aus dem Einmalbetrag für Dezember 2023, das liegt außerhalb des unterhaltsrelevanten 12-Monats-Betrachtungszeitraums (Juli 2024 – Juni 2025). Damit ist sie eigentlich nicht zu berücksichtigen. Nachgezahlte Familienzuschläge ab Januar 2024 betrifft Monate innerhalb des relevanten Zeitraums.
Die Gerichte würden sie berücksichtigen, da du diese Zuschläge ja ab dann auch tatsächlich „verdient“ hast, nur eben verspätet ausgezahlt. Der Anwalt liegt also nicht völlig falsch, wenn er die Nachzahlung einrechnet. Aber der Teil für Dezember 2023 (vor deinem Abrechnungszeitraum) müsste nach unterhaltsrechtlicher Logik herausgerechnet werden.
Dann wäre dein unterhaltsrelevantes Einkommen etwas niedriger als die 5.719 €, aber etwas höher als die 5.300 EUR.

Vielleicht übersehe ich auch was, lass das deinen ohnehin unvermeidlichen Anwalt durchgehen, der kann interaktiv nachfragen für den grossen Überblick.
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#3
Da ich momentan eine Tarifanpassung durchmache und diese das erste Mal pünktlich angepasst bekommen habe, würde ich gerne meinen Senf dazu geben .
Also „Pech gehabt“ bei einvernehmlich beißt sich in meinen Augen etwas.

Hier wird ja unterstellt,
dass du jedes Jahr so eine doppelte Zahlung im Jahr bekommst.

Meine Gegenanwältin wollte zu damaliger Zeit mein Weihnachtsgeld komplett für den Monat November auf das Betreuungsunterhalt anrechnen obwohl es als Durchschnittsgehalt zu sehen ist .
Ich habe darauf dann einfach nicht mehr reagiert. Zum Glück habe ich aus Trotzigkeit nicht reagiert.

Dass es sinnfrei ist, das Weihnachtsgeld nicht als Durchschnitt anzurechnen, ist mir erst viel später eingefallen, denn die Beistandschaft hat zu der Zeit ja schon mein Weihnachtsgeld in den Durchschnittslohn einkalkuliert. Unterm Strich hätte es bedeutet dass ich 2 mal das Weihnachtsgeld erhalten habe laut Gegenanwältin.
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